wenn du eine abnehmbare (AHK) hast MUSST du sie bei nicht gebrauch abnehmen....

isegrimm2811

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan II, 0.9 TCe 90
Baujahr
2018
zum thema starr oder abnehmbar.......ich habe ja meine beim AH anbauen lassen....ist ne starre, die aber mit zwei schrauben zu lösen ist.......folkommen genial, denn wenn du eine abnehmbare hast MUSST du sie bei nicht gebrauch abnehmen.....eintragen musst du AHK nicht, es reicht wenn du die Papiere im auto dabei hast
 
.....denn wenn du eine abnehmbare hast MUSST du sie bei nicht gebrauch abnehmen......

Das weiß ich und wäre kein Problem. Ich "nutzt" ab und an die Stoßstange und bin froh, dann an den anderen Autos keinen Schaden zu sehen...:p :cool:
 
zum Thema abnehmbare muß abgenommen werden bei nichtgebrauch ist verkehrt, dieses muß nur geschehen wenn das Kennzeichen vom Kugelkopf verdeckt wird. ob nun abnehmbar oder nicht bleibt dem persönlichem Geschmack überlassen, entscheidend dabei ist der Preisunterschied zum weiteren bei nicht abnehmbarer entscheidende Zentimeter beim Einparken. Garantiemäßig keine Einschränkungen. Kabelsatz gibt es von Jäger 7polig Fahrzeugspezifisch.
Gruß Günter
 
zum thema starr oder abnehmbar.......ich habe ja meine beim AH anbauen lassen....ist ne starre, die aber mit zwei schrauben zu lösen ist.......folkommen genial, denn wenn du eine abnehmbare hast MUSST du sie bei nicht gebrauch abnehmen.....eintragen musst du AHK nicht, es reicht wenn du die Papiere im auto dabei hast

Hallo Iserimm,
worauf stützt sich sich deine doch recht selbstsicher aufgestellte These? Habe dieses schon öfter gehört, aber noch nie ein Quelle genannt bekommen. Schon mal einen Versicherungsschaden nicht beglichen bekommen, oder gibt es dazu etwas in den einschlägigen Gesetzen?

Gruß,
Axel
 
Soweit ich weiß KANN es sein, dass im Falle eines (Un)Falles die Versicherung Zicken macht wenn sich herausstellt dass die Schwere des Schadens durch eine nicht abgenommene, aber abnehmbare AHK erhöht wurde. Es MUSS allerdings nichts ein und ich habe da (Gott sei Dank!) auch keine Praxiserfahrungen... Eine generelle Pflicht (also z.B. durch sie STVO) gibt es jedoch nicht!

Hab da auf die SChnelle noch was im Netz gefunden:

http://humbach.adac-vertragsanwalt....hrradhecktragesystem-auf-haengerkupplung.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Abnehmen muss man die Anhängerkupplung nicht.

Bisher habe ich auch noch nirgendwo gelesen, dass die Versicherungen "Zicken" machen, wenn eine abnehmbare AHK drauf ist. Ich teile die Ansicht nicht, dass die Betriebsgefahr eines PKW erhöht wird, nur weil eine abnehmbare AHK drauf ist. Die Betriebsgefahr eines Kfz geht vom Betrieb des Kfz aus und ob eine erhöhte Gefahr von einer nicht abgenommenen AHK ausgeht, wage ich zu bezweifeln.

In Umkehrschluss: Würde ein Schaden durch eine aufgesteckte Anhängerkupplung geringer ausfallen als durch eine nicht aufgesteckte AHK, würde das bedeuten, dass gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen wurde.

Ich gehe davon aus, dass sich hier die Versicherer schon Gedanken gemacht haben und davon ausgehen, dass sie mit einer Minderung der Entschädigung bei einem Unfall und aufgesteckter AHK wohl eher schlechte Karten haben werden.

Wenn es hart auf hart geht, wird hier wohl die Rechtsprechung das letzte Wort haben.
 
Moin,

diese Behauptung (die AHK abnehmen zu müssen) taucht alle paar Wochen im I-Net auf.
Genauso regelmäßig können keine Quellen für die Annahme genannt werden.

Und welche Versicherung könnte sich denn darauf berufen?
Doch nur die HP des Verursachers.
Und genau die kann in den meisten Fällen eigentlich froh sein, wenn eine AHK angebaut ist.
Weil so bei einem leichten Auffahrunfall gar nichts zu regulieren ist anstelle einer neuen Stoßstange.
Oder nur eine AHK getauscht werden muß anstelle der Stoßstange, was weesentlich weniger kostet.
 
Und welche Versicherung könnte sich denn darauf berufen?
Doch nur die HP des Verursachers.

Es könnte auch die Vollkasko sein, wenn z.B. eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in Frage kommt, weil diese Entschädigung höher ist als eine Entschädigung durch die gegnerische Haftpflicht. Gilt dann auch, wenn der Unfall selbstverschuldet ist.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Hallo Iserimm,
worauf stützt sich sich deine doch recht selbstsicher aufgestellte These? Habe dieses schon öfter gehört, aber noch nie ein Quelle genannt bekommen. Schon mal einen Versicherungsschaden nicht beglichen bekommen, oder gibt es dazu etwas in den einschlägigen Gesetzen?

Gruß,
Axel


Schadensminderungsfrist heißt das Zauberwort
 
Schadensminderungsfrist heißt das Zauberwort

Und die Schadensminderungspflicht hat nun was mit der Kupplung zu tun???
Schadensminderungspflicht kenne ich aus anderen Zusammenhängen, aber nicht in Hinblick dessen, was ich mir an mein Auto stecke (soweit es serienmäßiges Zubehör betrifft)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
ja, es hat etwas damit zu tun.......wenn di eine abnehmbare hast ohne hänger......und sich z.b. ein Unfall ereignet und nachgewiesen werden kann, daß dadurch ein höherer schaden entstanden ist, hast du die A.....---karte.......es gab in HH mal einen fall, da hat sich ein fussgänger an der ahk verletzt......und der wagenhalter hatte pech und musste zahlen
 
Schadenminderung

Warum die abnehmbare im Ausnahmefall zum "Stein des Anstoss" wird?
Nehm den seltenen Fall als Beispiel:
Ihr müsst wegen etwas begründet Bremsen und steigt so richtig in die Eisen. Der Hintermann fährt auf, aber touchiert nur die abnehmbare AHK, es entsteht Schaden. Nun macht der Hintermann geltend, dass kein Schaden entstanden wäre, wenn die AHK nicht unnötig montiert gewesen wäre. Ich glaube, dies ist ein Beispiel an dem aufgezeigt werden kann, wie und warum Streitigkeiten entstehen können.

Persönlich denke ich, wird viel mehr darüber gesprochen/geschrieben, als das so etwas auch geschieht und dann auch noch entsprechend beklagt wird. Aber klagen kann ja jeder wenn er Geld und einen Anwalt hat. An Zweitem mangelt es ja nun wirklich nicht. :)

Add, Eigener Thread für dieses (Jur.) Thema?
 
Ich glaube nicht, dass sich ein eigener Thret lohnt.

Es steht hier schon so viel drin zu diesem Thema. hinzu kommt, dass es alles Annahmen und Vermutungen sind. Wie in dem Link zu entnehmen ist, ist noch kein Fall juristisch verhandelt worden. Und dass sich Versicherungen hier quer gestellt haben, habe ich auch noch nicht gelesen.

Diskutieren kann man das Thema dann, wenn ein konkreter Fall vorliegt.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.390
Beiträge
1.024.746
Mitglieder
71.161
Neuestes Mitglied
abdou
Zurück