wenn du eine abnehmbare (AHK) hast MUSST du sie bei nicht gebrauch abnehmen....

@tomruevel, Du bringst es auf den Punkt. Letzten Endes ist es auch eine Frage der Statistik, wie oft man im Fahrerleben überhaupt die 'Chance' hat, daß einem wirklich jemand hinten drauf bumst. Bei meinem letzten Unfall ist mir am Berg ein junger Fahranfänger rückwärts von vorn drauf - der hatte Anfahren am Berg nie geübt, sagte er ... Hätt ich auch nie gedacht, dass mir das mal passiert, so richtig wie aus dem Witzblatt. Abzüge werden Vers. immer probieren - insofern kann man doch diese Ahk-sache entspannt sehen. Denke, es gibt wichtigere Fragepunkte im Verkehrsrecht?
Nebenbei stellt sich für Logans die Frage nicht- die AHK sind sowieso starr.
 
Richtig gaistafara,beim Logan sind die AHKs sowieso starr. Ansonsten ist es doch eigentlich wirklich typisch für unsere Zeit,daß jemand der einen Schaden verursacht immer versucht diesen auf einen anderen abzuwälzen. Wenn mir einer hinten drauffährt (ich habe AHK) dann hat er gepennt oder war sonstwie unachtsam (wie viele fahren rum mit Zigarette in der einen Hand und Mobiltelefon in der anderen am Ohr - ist ja sooo coool ) Dazu kommt noch daß es scheinbar bei manchen Leuten zur Gewohnheit gehört dem Vordermann grundsätzlich so nah wie möglich auf die Pelle zu rücken - keine Ahnung warum, es sei denn die haben wegen ihrer "Premium Fahrzeuge" kein Geld mehr für die Tageszeitung und wollen die lesen welche bei mir hin und wieder auf der Heckablage liegt:mellow:Ich frage mich immer wieder,was eigentlich so schlimm bzw.schwierig daran ist genügend Abstand einzuhalten. Die einzige Erklärung die mir da immer wieder spontanerweise einfällt ist die Tatsache,daß der MCV ja in den Tests von ADAC & Co immer als untermotorisiert bezeichnet wurde und dadurch sind wir ja ein "Verkehrshinderniss" und das muß einem mit Gewohnheitsdrängeln deutlich gemacht werden.
Vorhin hat einer geschrieben wenn es einem anderen Spaß macht ihm hinten drauf zu fahren dann soll er doch. Nein!! Es bleiben immer irgendwelche Schäden zurück,und seien die auch noch so klein und unsichtbar. Mir ist mein Auto echt zu schade daß es durch die Gedankenlosigkeit oder Dummheit anderer ruiniert wird.
Knut
 
Hallo,

Bei mir stellt sich die Frage nach dem Abnehmen auch nicht... das liegt daran, dass wir keine Normgarage haben und wenn die Kupplung dran ist, ist zwischen Tor und Kupplung nur noch 2 cm. (wenn an der anderen Seite auch nur 2 cm sind). Früher habe ich mal wegen so etwas ein Loch in die Garagenrückwand gemacht (nur für die Hängerkupplung) und musste Rückwärts in die Garage fahren.

Liebe Grüsse
Bernhard
 
Ich denke, am besten kein Unfall. :rolleyes:
Und wenn doch hat beides (Stossstange und AHK) Vor und Nachteile. Die Stosstange hat eben Knautschzone oder Aufprallschutz, der schützt das Chassis schon ehe es auf den "Rahmen" geht. Die AHK hat da NULL Toleranz, alle Kräfte wirken direkt auf den Fahrzeugrahmen unter dem Fahrzeug und da ist die Stosstange sicher nicht direkt befestigt.

Meine Frau ist letzthin mit beschlagenen Scheiben rückwärts aus nem PP gefahren, hat einen übersehen und glücklicherweise mit der AHK NUR den Reifen eines wartenden Autos ganz leicht touchiert. :oNix geschehen ausser Aufregung. Ohne AHK hätte das schon ein Blechschaden gegeben, puh! :pray: Dennoch möchte ich nicht von Vorteilen sprechen immer eine AHK dran zu haben. Ist einfach dran. :)
 
Moin,

liebe Leute, was glaubt Ihr wohl die Kraft der normalen Stoßstange denn sonst aufgefangen wird???

Z.B. bei allen Modellen des Renault Scenic wird ein Metallträger unter der Stoßstange entfernt. Und an den gleichen Schrauben wird die Anhängerkupplung befestigt, unterstützt mit Verlägerungen die weiter vorne im Längsholm verschraubt werden.
D.h. egal ob mit oder ohne AHK, die Kräfte greifen an den gleichen Stellen an.
Natürlich kann bei einem sehr starken Aufprall der Rahmen verbogen werden. Das ist ohne AHK sicherlich nicht weniger. Weil die Befestigungen der AHK oftmals an größeren Flächen, die Holme durch zusätzliche Bleche verstärkt sind usw. angreifen als die üblichen Prallkörper.

Abschließend gebe ich jetzt noch ein paar Beispiele aus eigener Erfahrung.
An dem seligen R21 sind während unsere Nutzungsdauer insgesamt 2 andere Fahrzeuge aufgefahren. So kräftig dass beide Male der Kugelhals der AHK verbogen war. An dem auffahrenden Fahrzeug war offensichtlich nur eine kräftige Delle im Nummernschild (wie es darunter aussah ist unbekannt).
Ohne AHK wäre jedes Mal die Stoßstange und die Heckklappe zu ersetzen gewesen. Kosten garantiert 4-stellig, mit AHK jeweils rund € 250 umgerechnet.

Vor 3 Jahren dann ein leichter Auffahrunfall auf dem seligen Modus.
Defekt die Stoßstang (selbstverständlich lackiert) und der Prallkörper unter der Stoßstange. Reparaturkosten deutlich über € 1000, allein der Prallköroer kostet fast € 200. Mit AHk wäre am Modus gar nichts gewesen.

Und bei einem seligen Laguna I ein leiochter Auffahrunfall. Dadurch nur die Stoßstange leicht verschoben = € 60. Ohne AHK wäre die Stoßstange kaputt gewesen, Reparatur sicher auch 4-stellig.

Man sollte sich auch mal vergegenwärtigen, dass die Stoßstange, wenn sie beim AUfprall verschoben wird ander Fahrzeugeteile beschädigt. Z.B. die Kotfügel, die dann im harmlosesten Fall nur nachlackiert werden müssen.
Ein verschobene/beschädigte Heckklappe hat duchaus auch verschobene Befestigungen im Dach/am Seitenholme (MCV) zur Folge.
Das zu beseitigen ist ein gehöriger Aufwand mit den entsprechenden Kosten.

M.M.n. ist es einfach der klassische Versuch einer lautstarken Vorwegverteidigung indem man versucht dem anderen eine Mitschuld aufzudrücken, wo man selbst der alleinige Verursacher ist.


Alfa Romeo 175, damals 1 Jahr alt mit tollem Zubehör drin, Hintermann wurde mir im Stau auf der Autobahn draufgeschoben. Das Fahrzeug hatte weder einen Kratzer noch sonstige optische Beschädigungen. Nur die hinteren Türen ließen sich nicht mehr öffnen, weil sich die komplette Karosserie verwunden hatte.
Eine defekte Stoßstange und ein defekter Kofferraumdeckel wären mir beileibe lieber gewesen!
Gruß Toni
 
Die Stosstange hat eben Knautschzone oder Aufprallschutz, der schützt das Chassis schon ehe es auf den "Rahmen" geht. Die AHK hat da NULL Toleranz, alle Kräfte wirken direkt auf den Fahrzeugrahmen unter dem Fahrzeug und da ist die Stosstange sicher nicht direkt befestigt.

Moin,

schaut doch hier einfach in diese Einbaunleitung wie es aussehen kann http://img1.kupplung.de/mall/1/files/samples/re1010_v1.pdf:

Auf der Abbildung 3 ist werksseitige Träger unter der Plastikstoßstange zu sehen. Der werksseitige Träger ist ein Aluprofil was nicht wie eine Zieharmonika zusammengedrückt wird und so Energie vernichten soll.
Dieser Träger wird entfernt.
Abbildung 8, 9, 10 zeigt die Längverstärkungen, die in die Holme eingeschoben werden.
Abbildung 11 zeigt dann wo und wie der Querbalken der AHK befestigt wird.
 
Na dann haben wir unterschiedliche AHK. Meine habe ich am Rahmen unter dem Fahrzeug befestigt. :)

Add, unsere AHKs werden vermutlich an den selben Verankerungspunkten befestigt, nur habe ich an der Stossstange und dahinter nichts verändern müssen. Ich musste unterm Kofferraum die Befestigungslöcher frei machen (UBS entfernen) und dort befestigen. Für mich sah das wie die Carrosserie aus. Anbei noch ein Bild der BOSS AHK für Dacia Logan Phase 2. 1300kg AH-Last, 75kg Stützlast.

Bei Bedarf darf mein OT Beitrag in den AHK Thread verschoben werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Abnehmbare AHK, - der Kauf einer solchen erfolgt immer unter kosmetischen Gesichtspunkten, weil es dem Fahrzeugbesitzer eben nicht gefällt.

Da muss ich widersprechen. Ich würde meinen Lodgy Prestige gerne mit der festen AHK bestellen. Die ist aber mit der werksseitig verbauten Einparkhilfe nicht kompatibel, da ein Abstandssensor mittig an der hinteren Stoßstange sitzt. So muss ich die teurere und aufwändigere abnehmbare AHK nehmen.:(

Viele Grüße
Roman
 
Da muss ich widersprechen. Ich würde meinen Lodgy Prestige gerne mit der festen AHK bestellen. Die ist aber mit der werksseitig verbauten Einparkhilfe nicht kompatibel, da ein Abstandssensor mittig an der hinteren Stoßstange sitzt. So muss ich die teurere und aufwändigere abnehmbare AHK nehmen.:(

Viele Grüße
Roman

Na ja, Ausnahmen haben die Regel, oder so ähnlich...

Hardy
 
Da muss ich widersprechen. Ich würde meinen Lodgy Prestige gerne mit der festen AHK bestellen. Die ist aber mit der werksseitig verbauten Einparkhilfe nicht kompatibel, da ein Abstandssensor mittig an der hinteren Stoßstange sitzt. So muss ich die teurere und aufwändigere abnehmbare AHK nehmen.:(

Das nenne ich, seitens des Herstellers am Bedarf "vorbeigeplant"!

Ich bin zwar 1000%-ig davon überzeugt, daß im Zubehörhandel in absehbarer Zeit die ersten starren AHKs angeboten werden, aber das hilft Dir jetzt sowieso nicht weiter, weil ja auch der Sensor stört.

Thema Sensor .......
für mich immer wieder erstaunlich, wie klammheimlich die Stoßstange in ihrer ursprünglichen Schutzfunktion, sich zum Bauteileträger für elektronisches Zubehör entwickelt hat.

So kann ein früher mal harmloser Parkrempler, heute richtig fettes Geld kosten.
 
kosmetische Gründe

Bei mir hat die abnehmbare AKH praktische Gründe:
1. fahre ich des öfteren in die Stadt und da tun bei der Parkplatzsuche schon 10 oder 15 cm mehr Länge weh
2. auf meinem Parkplatz steht der Roller meiner Frau vor dem Auto und mit starrer AKH würde die AHK in den Gehweg reinragen.


Versicherungen dürfen grundsätzlich 10% der Schadenssumme bei der Regulierung abziehen, allein dafür, dass du das Risiko eingegangen bist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Deshalb schätzen Guatachter auch meist etwas höher.
Die Praxis ist zwar hahnebüchen, aber wo es die Gesetzeslage erlaubt, wird es auch von den Versicherungen rigoros genützt, ganz gleich, ob es unsinnig oder ethisch fragwürdig ist - Geld bleibt Geld.
Gruß Toni

Welches Gesetz soll das denn sein? Ich habe noch keine Schadensregulierung gesehen, in der mal 10% wegen des "Betriebes eines Kfz" abgezogen worden sind.

Bei Schuldfragen ergibt sich zwar eine Haftung auf Grund der Betriebsgefahr (z.B. bei Unfällen mit Fußgängern, Radfahrern etc., aber das hat nichts mit dem Abzug bei einer Regulierung zu tun.
 
Bei mir hat die abnehmbare AKH praktische Gründe:
1. fahre ich des öfteren in die Stadt und da tun bei der Parkplatzsuche schon 10 oder 15 cm mehr Länge weh
2. auf meinem Parkplatz steht der Roller meiner Frau vor dem Auto und mit starrer AKH würde die AHK in den Gehweg reinragen.




Welches Gesetz soll das denn sein? Ich habe noch keine Schadensregulierung gesehen, in der mal 10% wegen des "Betriebes eines Kfz" abgezogen worden sind.

Bei Schuldfragen ergibt sich zwar eine Haftung auf Grund der Betriebsgefahr (z.B. bei Unfällen mit Fußgängern, Radfahrern etc., aber das hat nichts mit dem Abzug bei einer Regulierung zu tun.

Das ist kein Gesetz, sondern die Praxis stammt aus einem Urteil, auf das sich sämtliche Versicherer seit langem berufen. Darin steht, dass sie berechtigt sind, alleine aus der Situation, dass du Gefahren durch die Teilnahme am Straßenverkehr "billigend" in Kauf nimmst, 10% abzuziehen.

Das hat nichts mit Schuld oder Teilschuld zu tun. Mir ging es mit meinem Totalschaden damals so und der RA bestätigte, dass sie das (leider) dürfen.
Macht JEDE Versicherung so, die bezahlen muss, deshalb immer höher schätzen lassen!

Es hat auch nichts mit dem "Betrieb eines KFZs" zu tun, was ich ja in keinster Weise jemals geschrieben habe (war also eine Interpretation, kein Lesen an sich), sondern mit der freiwilligen Teilnahme an generellen Gefahrensituationen.

Rechtsanwalt fragen oder selbst Unfall haben, dann weißt du es. ;)

Ich will auch gar nicht groß diskutieren, war so und ist auch heute noch so bei Versicherungen und wer es anders meint, soll sich halt einfach erkundigen, falls er davon betroffen wäre, das spart viel unnötiges Geschreibe im Forum und verhindert ein ausschweifendes OT.
Gruß Toni
 
Zuletzt bearbeitet:
Weder aus dem deutschen Recht, noch aus der deutschen Rechtsprechung ergibt sich eine Verpflichtung, eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch auch abzunehmen, es sei denn, durch die Anhängerkupplung wird das Kennzeichen verdeckt. Dies wird aber nicht mehr durch § 60 der StVZO geregelt, welcher mittlerweile aufgehoben wurde, sondern durch eine Verordnung der EU.

Und auch das EU Recht kennt keine generelle Verpflichtung eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch abzunehmen, jetzt mal von der Kennzeichengeschichte abgesehen.

Manchmal findet sich auch ein Hinweis auf StVZO § 30 c (Vorstehende Außenkante, Frontschutzsysteme), wonach am Umriss des Fahrzeugs keine Teile so hervorragen dürfen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. Allerdings findet sich hierzu in den Urteilsdatenbanken keine Entscheidung, in dem dieser Paragraph in Bezug auf eine abnehmbare Anhängerkupplung angewendet wurde.

Die Schadensminderungspflicht resultiert aus BGB § 254 (Mitverschulden) und bezieht sich nicht nur auf die Folgen eines Schadens, sondern auch auf die Entstehung. Mancher Versicherer wird aus diesen Paragraphen ein Mitverschulden desjenigen ableiten, der eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht abgenommen und durch ein aufgefahrenes Fahrzeug einen größeren Schaden zu verzeichnen hat.

Einer solchen Argumentation könnte man folgen, wenn sich dadurch nicht eine Ungleichbehandlung zeigen würde. Derjenige der eine abnehmbare Anhängerkupplung hat, würde gegenüber demjenigen mit einer festen Anhängerkupplung in der Schadensregulierung benachteiligt. Wer sich eine starre Anhängerkupplung hat montieren lassen, weil diese in der Anschaffung kostengünstiger ist, wird bei einem Unfall entsprechend entschädigt und jener welcher, der sich für eine abnehmbare Anhängerkupplung entschieden hat, die in der Anschaffung teurer ist, wird bei einem Unfall dafür bestraft, dass er diese nicht abgenommen hatte? Das klingt doch sehr widersprüchlich! Aber auch hierzu findet sich in den Urteilsdatenbanken keine Entscheidung. Persönlich würde ich eine solche Entscheidung durch die gegnerische Versicherung durch ein Gericht prüfen lassen.

Vermutlich gibt es Einzelfallentscheidungen von Amtsgerichten zu dem Thema, die jedoch keine Richtungsweisende Wirkung haben.

Daher bin ich der Meinung, dass eine abnehmbare Anhängerkupplung in Deutschland bei Nichtgebrauch auch nicht abgenommen werden muss und mir daraus auch kein Nachteil entsteht. Aber ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren!

Und noch etwas, wer im Ausland unterwegs ist sollte sich über die jeweiligen Landesvorschriften informieren. Zwar habe ich kein Beispiel parat, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass es in manchen Ländern durchaus nationales Recht sein könnte, eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch auch abzunehmen.
 
Moin,

und jeder hat Anspruch auf die Erstattung des gesamten Schadens der ihm enstanden ist.
Zzgl. einiger kleiner Pauschalen.
Zzg. Kosten für Begutachtungen
Zzgl. Kosten für einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur.
 
Na dann haben wir unterschiedliche AHK. Meine habe ich am Rahmen unter dem Fahrzeug befestigt. :)

Add, unsere AHKs werden vermutlich an den selben Verankerungspunkten befestigt, nur habe ich an der Stossstange und dahinter nichts verändern müssen. Ich musste unterm Kofferraum die Befestigungslöcher frei machen (UBS entfernen) und dort befestigen. Für mich sah das wie die Carrosserie aus. Anbei noch ein Bild der BOSS AHK für Dacia Logan Phase 2. 1300kg AH-Last, 75kg Stützlast.

Bei Bedarf darf mein OT Beitrag in den AHK Thread verschoben werden.

Erlaube mir, mich selber zu zitieren:lol:.

Hier ein Link zur Abbildung mit C-Right. Die BOSS AHK wird ev. von GALIA in Slowakien gefertigt. Link zur entsprechenden Webseite.

PS: Danke Idefix fürs löschen der AHK Abbildung weiter oben, ans Copyright hatte ich nicht gedacht. Schade, war ne nützliche Darstellung. :)
 
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