wenn du eine abnehmbare (AHK) hast MUSST du sie bei nicht gebrauch abnehmen....

ja, es hat etwas damit zu tun.......wenn di eine abnehmbare hast ohne hänger......und sich z.b. ein Unfall ereignet und nachgewiesen werden kann, daß dadurch ein höherer schaden entstanden ist, hast du die A.....---karte.......es gab in HH mal einen fall, da hat sich ein fussgänger an der ahk verletzt......und der wagenhalter hatte pech und musste zahlen

nichts für ungut, dazu hätte ich mal gerne ein Aktenzeichen.
Gruß Günter
 
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  • #17
nichts für ungut, dazu hätte ich mal gerne ein Aktenzeichen.
Gruß Günter

AZ ist leider nicht bekannt.........aber es ist sicherlich über den ADAC rauszubekommen............aber die diskussion läuft ins leere, der gesunde menschenverstand müsste doch eigentlich schon reichen.....abnehmbar = nur bei Bedarf zu gebrachen ....ergo bei nicht bedarf = ab machen.........nicht abgemacht und es kommt zum Schaden= es kann diskussionen und schlimmeres geben---------------- mal davon abgesehen, warum man sich eine abnehmbare kauft um sie dann eh dranzulassen?????? aber ich muss nicht alles verstehen :D:D:D
 
Hi Isegrimm,

darauf ein deutliches Jein!
Es ist schon ein Unterschied ob der gesunde MV sagt: Bau sie ab, oder ob tatsächlich im Falle des Falles sanktioniert wird, wie auch immer.
Und wieso man nicht abnimmt? Ein mögliches Szenario: Hast Sand auf dem Hänger, stellst ihn ab damit $Kollege runterschaufeln kann und fährst als in der Zwischenzeit Vesper holen. Danach kommt der Hänger wieder dran. Da würde ganz sicher nicht jeder abnehmen.

Hardy
 
AZ ist leider nicht bekannt.....der gesunde menschenverstand müsste doch eigentlich schon reichen.....mal davon abgesehen, warum man sich eine abnehmbare kauft um sie dann eh dranzulassen?????? aber ich muss nicht alles verstehen :D:D:D

Moin,

warum nicht versuchen zu verstehen :D:D:D:D

Das AZ hätte ich auch mal gerne, endlich.

Der gesunde Menschenverstand könnte auch helfen nicht mit aller Gewalr so dicht an einen Fahrzeug vorbei zu laufen und dann an der Anhängerkupplung hängen zu bleiben. Die zudem dann auch noch sichtbar ist. Solche Leute laufen auch gegen Spiegel usw.
Wer so dicht an einem Fahrzeug vorbei läuft nimmt es auch billigend in Kauf Kratzer im Lack zu verursachen, mit der Tasche am Arm, mit dem Reißverschluß der offenen Jacke.

Wir haben nun am Lodgy eine abnehmbare.
Weil das Fahrzeug serienmäßig so einen Rückfahrpiepser hat und der mit einer starren AHK angeblich nicht mehr klappt.
Da der aber trotz montierter Kupplung funktioniert, bleibt sie natürlich dran.
Normalerweise erachten wir eine Abnehmbare in unserem Falle (sehr häufiger Gebrauch) einfach als unnötig und überflüssig. Das Aussehen ist uns egal, unsere Beine stoßen wir uns nicht (mehr).
D.h die Ausgabe war also nicht ganz freiwillig. Und einfach zum ausprobieren eine starre montieren und ggf. wieder demontieren.
 
aucheinbisschenklugscheissbeitrag:
mir wurde das beiläufig von einem Anwalt mal so erzählt, daß es sch dringend empfiehlt, eine abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch auch abzunehmen. Und zwar deshalb,weil im Falle eines Auffahrunfalls der gegnerische Cleveranwalt aufgrund Schadensminderungspflicht eine Teilschuld abwälzen KÖNNTE. es muss da wohl auch schon einschläg. Gerichtsverfahren gegeben haben.
Kann alles sein - aber wo ist der Unterschied zum Bums auf eine fest stehende zu einer abnehmbaren? Da fehlt mindestens mal mir die rechtliche Logik. Die Beulen bleiben nämlich gleich...

Genau in dem Zusammenhang hab ich eine Frage an die community bzgl Fahrradträger auf AHK. Als ich meine (elbe twiny load) kaufte, kam damalsgerade raus, stand in den Papieren, daß sie nur mit aufgebockten rädern am fahrzeug bewegt werden darf und leer sofort abgenommen werden muss. Inzwischen gurken immer mehr mit leerem fahrradbock auf der AHK herum - ist das inzwischen erlaubt? Nun haben die Dinger ja noch Kennzeichen und rücklichter. Noch schlimmer sind diese Wildkörbe, die mindestens mal hier herum inzwischen viele hinten dran haben: Keine Beleuchtung, keine Katzenaugen, kein kennzeichen und das Autokennzeichen wird verdeckt. Wenn so einer dann senkrecht zur fahrbahn parkt, hat man eigentlich null Chance - weiss jemand was darüber? (vor ein paar Tagen wäre ich nachts fast auf einen solchen Senkrechtparker draufgeknallt und habs erst in letzter Sekunde gesehen.)
 
Bei uns ist es so dass der, der hinten drauf fährt auch schuld ist! Man lernt beim Führerschein, jeder hat sein Fahrzeug so zu lenken dass er jederzeit sicher anhalten kann! Also ist es egal ob Kupplung montiert oder nicht.
 
genau so steht es in der aktuellen Ausgabe der ADAC-Zeitung!
 
Noch schlimmer sind diese Wildkörbe, die mindestens mal hier herum inzwischen viele hinten dran haben: Keine Beleuchtung, keine Katzenaugen, kein kennzeichen und das Autokennzeichen wird verdeckt.

Moin,

man darf Ladung transportieren, die nach hinten übersteht.
Bis 1m braucht die nicht gekennzeichnet zu werden (also auch nicht seitlich).
Über 1m ist eine Kennzeichnung nötig

Zusätzliche Beleuchtung, zweites Kennzeichen ist erst dann nötig wenn die anderen nicht mehr erkennbar sind.

Diese Wildkörbe schauen ja nicht mehr als 1m heraus.
verdeckte Beleuchtes, verdecktes Kennzeichen geht natürlich nicht.

In der Einlassung des ADAC steht bereits im ersten Satz, dass nichts demontiert werden muß.
Weiter wird dann vermutet es könne versucht werden einen höheren Schaden, der beim Verursacher enstanden sein könnte, geltend zu machen.
Völlig übersehen/ignoriert wird dabei allerdings, dass beim Geschädigten durchaus der Schaden kleiner ausfallen könnte.
Und so die HP des Verursachers wenig oder nichst zu zahlen hat, die VK dagegen ggf. etwas mehr.
Wer dann Lust hat kann das ja mal gegenrechnen. Mehr als Stochern im Nebel ist es nach wie vor nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
aucheinbisschenklugscheissbeitrag:
mir wurde das beiläufig von einem Anwalt mal so erzählt, daß es sch dringend empfiehlt, eine abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch auch abzunehmen. Und zwar deshalb,weil im Falle eines Auffahrunfalls der gegnerische Cleveranwalt aufgrund Schadensminderungspflicht eine Teilschuld abwälzen KÖNNTE. es muss da wohl auch schon einschläg. Gerichtsverfahren gegeben haben.
Kann alles sein - aber wo ist der Unterschied zum Bums auf eine fest stehende zu einer abnehmbaren? Da fehlt mindestens mal mir die rechtliche Logik. Die Beulen bleiben nämlich gleich...
genauso ist es. Mit der gleichen Logik kann man auch geltend machen, dass der Vorausfahrende überhaupt deshalb eine Teilschuld hat, weil sein Auto eben doof vor dem auffahrenden herumstand. Ohne Auto wäre der Schaden gar nicht erst entstanden.
Man kann mit viel Fantasie ziemlich viel Blödsinn konstruieren - ob ein Anwalt damit duchkommt, ist eine ganz andere Frage. Ich sehe das entspannt . ob die Kupplung dranbleibt oder nicht, entscheide ich selbst. Wer drauffahren möchte, solls tun :D
 
AZ ist leider nicht bekannt.........aber es ist sicherlich über den ADAC rauszubekommen............aber die diskussion läuft ins leere, der gesunde menschenverstand müsste doch eigentlich schon reichen.....abnehmbar = nur bei Bedarf zu gebrachen ....ergo bei nicht bedarf = ab machen.........nicht abgemacht und es kommt zum Schaden= es kann diskussionen und schlimmeres geben---------------- mal davon abgesehen, warum man sich eine abnehmbare kauft um sie dann eh dranzulassen?????? aber ich muss nicht alles verstehen :D:D:D

Der Logik kann ich nicht folgen, wieso abnehmbar=nur bei Bedarf zu gebrauchen sein soll. Abnehmbar sagt für mich nur aus, dass ich sie abnehmen kann....Die ABE für die Kupplung gilt ja auch nicht nur, wenn du AKH in Gebrauch ist.

aucheinbisschenklugscheissbeitrag:
mir wurde das beiläufig von einem Anwalt mal so erzählt, daß es sch dringend empfiehlt, eine abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch auch abzunehmen. Und zwar deshalb,weil im Falle eines Auffahrunfalls der gegnerische Cleveranwalt aufgrund Schadensminderungspflicht eine Teilschuld abwälzen KÖNNTE. es muss da wohl auch schon einschläg. Gerichtsverfahren gegeben haben.
Kann alles sein - aber wo ist der Unterschied zum Bums auf eine fest stehende zu einer abnehmbaren? Da fehlt mindestens mal mir die rechtliche Logik. Die Beulen bleiben nämlich gleich...

Genau in dem Zusammenhang hab ich eine Frage an die community bzgl Fahrradträger auf AHK. Als ich meine (elbe twiny load) kaufte, kam damalsgerade raus, stand in den Papieren, daß sie nur mit aufgebockten rädern am fahrzeug bewegt werden darf und leer sofort abgenommen werden muss. Inzwischen gurken immer mehr mit leerem fahrradbock auf der AHK herum - ist das inzwischen erlaubt? Nun haben die Dinger ja noch Kennzeichen und rücklichter. Noch schlimmer sind diese Wildkörbe, die mindestens mal hier herum inzwischen viele hinten dran haben: Keine Beleuchtung, keine Katzenaugen, kein kennzeichen und das Autokennzeichen wird verdeckt. Wenn so einer dann senkrecht zur fahrbahn parkt, hat man eigentlich null Chance - weiss jemand was darüber? (vor ein paar Tagen wäre ich nachts fast auf einen solchen Senkrechtparker draufgeknallt und habs erst in letzter Sekunde gesehen.)

Also bei mir in der Gebrauchsanweisung für den Fahraddräger auf AHK steht, dass er nicht demontiert werden muss, wenn keine Fahrräder oder Ladung transportiert wird
 
Abnehmbare AHK, - der Kauf einer solchen erfolgt immer unter kosmetischen Gesichtspunkten, weil es dem Fahrzeugbesitzer eben nicht gefällt.

Dafür muß er auch entsprechend mehr Geld auf den Tisch blättern und hat zusätzlich noch mehr Arbeit, Schraubgewinde und Kontaktflächen sauber zu halten.

Ich selbst bin heilfroh, eine starre AHK am Fahrzeug zu haben.

Also ich einmal auf der Hauptstraße gebremst habe, um einen anderen aus einer Seitenstraße herauszuwinken, ist mir ein Golf hinten draufgefahren.

Mein damaliges Fahrzeug war eine Transe mit Heckleiter zum Dachkoffer.

Durch die Vollbrensumg des Golfes ist dieser mit der Haube so tief eingetaucht, daß er unter die Bügel meiner Heckleiter kam.
Entsprechend Loipengestylt sah dann seine Haube auch aus ...... 2 Doppeldaumendicke 15cm lange Mulden.

Mit seiner Stoßstange kam er auf meine AHK, worauf die Stoßstange knickte und sich in den Kühler bohrte.

An meinem Fahrzeug war gar nichts zu sehen . die Leiter war ja auch aus Stahlrohr. :D
Auch Polizei war nicht nötig, da ich ja keinen Schaden (ich meine das Fahrzeug :D) hatte.

Hätte ich weder Leiter noch AHK gehabt, hätte er mir meine Stoßstange und die beiden Hecktüren beschädigt, was ihn dann richtig fettes Geld und auch eine höherstufung in seinen Prozenten gekostet hätte.

Dadurch daß ich in Ermangelung eines Eigenschadens auf die Polizei verzichtete, hat es dem anderen sowohl Punkte in Flensburg, aber auch das berühmte Bußgeld wg. Ordnungswidrigkeit erspart.

Der Unfallgegner hatte also nur seinen Eigenschaden, dank meiner Heckleiter und AHK.
 
Jetzt könnte man sich noch Gedanken machen, in wie weit die nicht durch die Stoßstange aufgefangene Energie auf den Rahmen leitet und dann dort - am tragenden Teilen - Schäden verursacht.
 
Moin,

diese Behauptung (die AHK abnehmen zu müssen) taucht alle paar Wochen im I-Net auf.
Genauso regelmäßig können keine Quellen für die Annahme genannt werden.

Und welche Versicherung könnte sich denn darauf berufen?
Doch nur die HP des Verursachers.
Und genau die kann in den meisten Fällen eigentlich froh sein, wenn eine AHK angebaut ist.
Weil so bei einem leichten Auffahrunfall gar nichts zu regulieren ist anstelle einer neuen Stoßstange.
Oder nur eine AHK getauscht werden muß anstelle der Stoßstange, was weesentlich weniger kostet.


Es kann aber auch sein, wie es mir schon passierte, dass durch die AHK bei einem Auffahrunfall der Rahmen verbogen wird und aus einem Heckschaden ein Totalschaden wird!
Insofern ist eine AHK nicht immer vorteilhaft!
Gruß Toni

---------- Post added at 08:47 ---------- Previous post was at 08:14 ----------

genauso ist es. Mit der gleichen Logik kann man auch geltend machen, dass der Vorausfahrende überhaupt deshalb eine Teilschuld hat, weil sein Auto eben doof vor dem auffahrenden herumstand. Ohne Auto wäre der Schaden gar nicht erst entstanden.
Man kann mit viel Fantasie ziemlich viel Blödsinn konstruieren - ob ein Anwalt damit duchkommt, ist eine ganz andere Frage. Ich sehe das entspannt . ob die Kupplung dranbleibt oder nicht, entscheide ich selbst. Wer drauffahren möchte, solls tun :D

Versicherungen dürfen grundsätzlich 10% der Schadenssumme bei der Regulierung abziehen, allein dafür, dass du das Risiko eingegangen bist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Deshalb schätzen Guatachter auch meist etwas höher.
Die Praxis ist zwar hahnebüchen, aber wo es die Gesetzeslage erlaubt, wird es auch von den Versicherungen rigoros genützt, ganz gleich, ob es unsinnig oder ethisch fragwürdig ist - Geld bleibt Geld.
Gruß Toni
 
Jetzt könnte man sich noch Gedanken machen, in wie weit die nicht durch die Stoßstange aufgefangene Energie auf den Rahmen leitet und dann dort - am tragenden Teilen - Schäden verursacht.

Moin,

liebe Leute, was glaubt Ihr wohl die Kraft der normalen Stoßstange denn sonst aufgefangen wird???

Z.B. bei allen Modellen des Renault Scenic wird ein Metallträger unter der Stoßstange entfernt. Und an den gleichen Schrauben wird die Anhängerkupplung befestigt, unterstützt mit Verlägerungen die weiter vorne im Längsholm verschraubt werden.
D.h. egal ob mit oder ohne AHK, die Kräfte greifen an den gleichen Stellen an.
Natürlich kann bei einem sehr starken Aufprall der Rahmen verbogen werden. Das ist ohne AHK sicherlich nicht weniger. Weil die Befestigungen der AHK oftmals an größeren Flächen, die Holme durch zusätzliche Bleche verstärkt sind usw. angreifen als die üblichen Prallkörper.

Abschließend gebe ich jetzt noch ein paar Beispiele aus eigener Erfahrung.
An dem seligen R21 sind während unsere Nutzungsdauer insgesamt 2 andere Fahrzeuge aufgefahren. So kräftig dass beide Male der Kugelhals der AHK verbogen war. An dem auffahrenden Fahrzeug war offensichtlich nur eine kräftige Delle im Nummernschild (wie es darunter aussah ist unbekannt).
Ohne AHK wäre jedes Mal die Stoßstange und die Heckklappe zu ersetzen gewesen. Kosten garantiert 4-stellig, mit AHK jeweils rund € 250 umgerechnet.

Vor 3 Jahren dann ein leichter Auffahrunfall auf dem seligen Modus.
Defekt die Stoßstang (selbstverständlich lackiert) und der Prallkörper unter der Stoßstange. Reparaturkosten deutlich über € 1000, allein der Prallköroer kostet fast € 200. Mit AHk wäre am Modus gar nichts gewesen.

Und bei einem seligen Laguna I ein leiochter Auffahrunfall. Dadurch nur die Stoßstange leicht verschoben = € 60. Ohne AHK wäre die Stoßstange kaputt gewesen, Reparatur sicher auch 4-stellig.

Man sollte sich auch mal vergegenwärtigen, dass die Stoßstange, wenn sie beim AUfprall verschoben wird ander Fahrzeugeteile beschädigt. Z.B. die Kotfügel, die dann im harmlosesten Fall nur nachlackiert werden müssen.
Ein verschobene/beschädigte Heckklappe hat duchaus auch verschobene Befestigungen im Dach/am Seitenholme (MCV) zur Folge.
Das zu beseitigen ist ein gehöriger Aufwand mit den entsprechenden Kosten.

M.M.n. ist es einfach der klassische Versuch einer lautstarken Vorwegverteidigung indem man versucht dem anderen eine Mitschuld aufzudrücken, wo man selbst der alleinige Verursacher ist.
 
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