Abnehmen muss man die Anhängerkupplung nicht.
Bisher habe ich auch noch nirgendwo gelesen, dass die Versicherungen "Zicken" machen, wenn eine abnehmbare AHK drauf ist. Ich teile die Ansicht nicht, dass die Betriebsgefahr eines PKW erhöht wird, nur weil eine abnehmbare AHK drauf ist. Die Betriebsgefahr eines Kfz geht vom Betrieb des Kfz aus und ob eine erhöhte Gefahr von einer nicht abgenommenen AHK ausgeht, wage ich zu bezweifeln.
In Umkehrschluss: Würde ein Schaden durch eine aufgesteckte Anhängerkupplung geringer ausfallen als durch eine nicht aufgesteckte AHK, würde das bedeuten, dass gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen wurde.
Ich gehe davon aus, dass sich hier die Versicherer schon Gedanken gemacht haben und davon ausgehen, dass sie mit einer Minderung der Entschädigung bei einem Unfall und aufgesteckter AHK wohl eher schlechte Karten haben werden.
Wenn es hart auf hart geht, wird hier wohl die Rechtsprechung das letzte Wort haben.