Photovoltaik- Technik / Erfahrungen / Planungen / Empfehlungen / Fragen zur Umsetzung / Diskussion

Da hast du was falsch verstanden. Mir missfällt, dass die Erzeuger von Solarenergie hierzulande entweder gar nicht (Balkonkraftwerke) oder nur vergleichsweise schlecht für die eingespeiste Leistung entlohnt werden, welche vom Netzbetreiber unmittelbar beim Nachbar teuer verkauft wird.
Das ist doch dummes gesabbel. :nono:
Die Einsparung durch den selbst verbrauchten Strom ist um ein so vielfaches höher, dass ich den geringen Überschuss gerne "verschenke".

Zum Verständnis:
Der Gesamtertrag meines BK betrug gestern 1,2 kWh. Wahrscheinlich habe ich 95% davon selbst verbraucht. Womit ich, an diesem Tag, ca. 40 Cent gespart habe.
Wenn die letzten 5% (also: 0,06 kWh) kostenlos an den Stromanbieter gingen; :think:.Entschuldige die Wortwahl, aber das ist doch Korinthenkackerei sich darüber den Kopf zu zerbrechen.
 
die Einspeisevergütung nach EEG beträgt 8,2ct/kWh.
Das ist mir voll und ganz bewusst. Ich überlege gerade, meine Garage mit einer 12 kWp-Solaranlage auszurüsten und habe das schon alles durchkalkuliert.
Kernaussage meinerseits war lediglich, dass das niederländische Prinzip völlig unkompliziert einen Eigenverbrauch von 100% ermöglicht - Und das macht einen riesigen Unterschied.

Es gibt wohl hierzlande Anbieter, die eine „Strom-Cloud“ anbieten. Nur finde ich da kaum Erfahrungswerte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mir voll und ganz bewusst. Ich überlege gerade, meine Garage mit einer 12 kWp-Solaranlage auszurüsten und habe das schon alles durchkalkuliert.
Kernaussage meinerseits war lediglich, dass das niederländische Prinzip völlig unkompliziert einen Eigenverbrauch von 100% ermöglicht - Und das macht einen riesigen Unterschied.

Es gibt wohl hierzlande Anbieter, die eine „Strom-Cloud“ anbieten. Nur finde ich da kaum Erfahrungswerte.
Deinem Wunsch entsprechend würdest Du mit Deiner 12kWp-Anlage im Sommer zb für 38Cent/kWh Strom verkaufen und im Winter für 38Cent/kWh Netzstrom kaufen.
Das dürfte dann in einem üblichen Haushalt in etwa einem kostenlosen, wartungsfreien, nicht alternden 900-1800kWh-Langzeitspeicher entsprechen…

Und damit kann man eventuell einen Bezug zur Realität herstellen.

Versetze Dich in die Lage eines Netzbetreibers:
Er baut und wartet Leitungen, Trafostationen usw.
Er kauft teils günstigen regenerativen Strom für 4-9Cent/kWh, teils (im Winter) teuren Strom für 24-32Cent/kWh.
Er organisiert die Last von Langzeitspeichern (zb. Speicherseen)
Und: zahlt satt Abgaben.

Was würdest Du an seiner Stelle davon halten, wenn jemand mit seiner 12kWp-Anlage Dir im Sommer Strom reindrückt, den Du mit Verlust verkaufen müsstest oder in einer äußerst kostenintensiven Anlage speichern müsstest, um es dem Kunden (wiederum mit Verlust) im Winter zur Verfügung zu stellen…?

Bei BKW fände ich das wegen Geringfügigkeit akzeptabel.
Aber sicherlich nicht bei größeren Anlagen.
 
...damit hast du dich bei mir für jede fachliche Disskussion disqualifiziert.
Naja, diesen Status hast du bei mir doch auch. ;)

Ach was solls, ich versuche es noch einmal:
  1. Ein Balkonkraftwerk produziert nur einen sehr geringen Überschuss für den sich der Aufwand einer Einspeisevergütung nicht lohnt. Wenn du mir nicht glaubst, @kadett hat hier mal seine Zahlen genannt.
  2. Bei einer Dachanlage reicht die Einspeisevergütung des Sommer-Überschusses um den Netzbezug im Winter auszugleichen. Man kann damit also, im Jahresdurchschnitt, auf Stromkosten von ca. 0,- Euro kommen. (Vielleicht auch mit etwas Gewinn, wenn man eine Scheune mit Solarpanelen bestückt hat.)
  3. Wenn du mit Photovoltaik Geld verdienen willst, dann kannst du dich an einer Energie-Genossenschaft beteiligen. (Beispiel)
 
Was würdest Du an seiner Stelle davon halten, wenn jemand mit seiner 12kWp-Anlage Dir im Sommer Strom reindrückt, den Du mit Verlust verkaufen müsstest oder in einer äußerst kostenintensiven Anlage speichern müsstest, um es dem Kunden (wiederum mit Verlust) im Winter zur Verfügung zu stellen…?

Wie schaffen denn das die Niederländer? Genau dass muss man halt einfach mal kritisch hinterfragen (dürfen)…
 
Wie schaffen denn das die Niederländer? …
Deutschland scheint Lobby-freundlicher zu sein. Aber seien wir froh, dass sich überhaupt etwas bewegt hat, denn die großen Stromerzeuger hatten es fast geschafft, den Markt nach dem ersten PV-Boom quasi komplett wieder zurückzuerobern. Und fürchte immer noch, dass sie es ein zweites Mal versuchen werden. Oder sie verdienen mittlerweile selber genug an der verteilten Stromerzeugung, dann wären meine Befürchtungen substanzlos.
 
Können wir noch Holland mitnehmen??? büdde!! O.O
Die machen PV richtig gut...
Wie schaffen denn das die Niederländer? Genau dass muss man halt einfach mal kritisch hinterfragen (dürfen)…
Können wir mal versuchen...

Bezugspreis=Einspeiseentlohnung
An dem System des Net-Metering (oder Netting) wird schon seit mehreren Jahren gesägt. Startdatum für schrittweise Abschaffung der 1:1 Abrechnung wurde aber mehrfach verschoben. Grund dürfte vor allem die ungewöhnliche Preisentwicklung beim Strompreis gewesen sein welche die von der Politik zugesicherte 7 jährige Amortisationszeit gefährdete.

Meines Wissens aktueller Stand: Ab 2025 werden nur noch 64% des eingespeisten Stroms mit dem Bezug verrechnet.

Bei einer solchen Entwicklung stellen sich 2 Fragen:
  1. Warum sollten wir ein System neu implementieren das die NL gerade abschafft?
  2. Warum schaffen sie es ab?

Zumindest auf Frage 2 habe ich folgende Antworten:
  • Übersubventionierung: In den Niederlanden hat das Net-Metering zu einem derartigen Boom geführt das die Netze nicht mithalten konnten.*
  • Direktverbrauch: Dadurch das die Zeitdifferenz in der Abrechnung keinen Unterschied macht wird das Netz wie ein Akku genutzt (was es nicht kann). Die Endverbraucher haben keinen Anreiz den Strom dann zu verbrauchen wenn sie ihn lokal erzeugen.
  • Keine Vergütung: Auch bei Net-Metering kann es passieren das man für eingespeiste Energie keine Vergütung bekommt. Produziert die Anlage mehr als am Anschluss bezogen wird gibt es schlicht nix.
  • Gerechtigkeit: Haushalte die weniger beziehen (z.B. durch Stromsparen) haben dadurch weniger "Anspruch" auf die "Förderung".
  • Staatssäckl: Für die Kosten der Versorger kommt in den NL 100% der Staat auf. Eine EEG-Umlage gab es dort nie.
Zusammenfassend: Netting bringt eine ganze Reihe unerwünschten Nutzerverhaltens mit sich.

* Quelle
Jaeger: "Das Netting-System ist zu einem sehr beängstigenden Dossier geworden. Mittlerweile geht es um mehr als 1,5 Millionen Haushalte mit Solarmodulen, die zunehmend mit Spannungsproblemen im Niederspannungsnetz konfrontiert sind.

Zähler zu alt? = EV kommt kostenlos und installiert modernen Zähler in Zweirichtungskonfig
Zähler in Einwegkonfig? = EV kommt kostenlos und konfiguriert um
Da bin ich jetzt nicht ganz durch wie das bislang geregelt war. Netting umzusetzen war aber wohl auch deswegen von Interesse weil Ferraris-Zähler nicht sofort getauscht werden mussten.

Mit der Reduzierung des Net-Metering ging ins Gesetz aber ein das alle PV einen Zweirichtungszähler nachrüsten müssen.
Auf mich wirkt das als habe sich der Gesetzgeber selbst in eine Zwickmühle navigiert. Und raus kommt er da im Moment nur indem der Staat die Zeche (Zählertausch) zahlt.

Bei uns lief das gerade andersrum: Zählertausch war schon immer Voraussetzung für Inbetriebnahme. Und abgerechnet wurde nach Verursacherprinzip.
Da fällt es im Nachgang leichter bei BKW vorübergehend ein Auge zu zu drücken.
Im Kontrast zu den NL, wo die verspätete Wechselpflicht eine nachträgliche, verdeckte Koststellung wäre. Sowas ist rechtlich anfechtbar.


Mein Fazit: In das deutsche EEG hat so manche schlechte Idee Einzug gehalten und musste revidiert werden. Aber im direkten Vergleich scheint doch mehr Voraussicht drin zu stecken als in der pragmatischen Lösung des Netting.
Ich würde sogar so weit gehen das die NL sich mögliche Steuerung (z.B. wie in DE geschehen: reduzierte Vergütung für Neuanlagen) mittelfristig verbaut hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will keinem PV schlecht reden, aber in D finde ich es einfach schlimm.
Wenn man Zahlen mag und Bürokratie auch, dann kann man Spaß damit haben.
Über dem Balkonkraftwerk gibt es 2 Möglichkeiten, die 70%-Regel oder man wird Mini-EV.
((für vorige Posts EV=Energieversorger))

70% Regel, die kleiner als 15kWp ist, wird auf 70% gedrosselt und man schenkt den Strom dem richtigen EV.
-bei 6kWp, erzeugt man nur noch 4,2kWp, bei 12Kwp dann 8,4kWp,...
Hier passiert häufig das die Anlage vom Elektriker mit 70%-Regel gemeldet wird und wenn der Kunde mitbekommt wie er das freischaltet, dann ist die Firma aus dem schneider, sie hat es nicht gemacht.
Das ist der einfachste nicht Balkonkraftwerk-Weg.

2. Weg man meldet ein Kleingewerbe an und kann den Strom einspeisen und bekommt es vergütet, es wird nichts gedrosselt, muss aber natürlich alles versteuert werden und auch eine Buchhaltung machen.
Wenn dies unter 15kWp ist, ist die Installation meist auch noch "günstig" (eigentlich nicht aber der Kicker kommt noch).

In vielen D-Bundesländern ist die magische Grenze 15kWp (kann aber von Netzversorgern, Stadtwerken gesenkt werden) ab der eine Fernschaltung durch den EV gefordert ist, inkl. Kommunikationsschnittstelle (darf bei kleineren Anlagen verbaut werden, aber dadurch wird es nicht günstiger).
Dieser kann dann die Analage von aussen Stilllegen und man müsste unterumständen wenn zu viel Energie im Netz ist, seinen PV-Strom abschalten um den vielen Strom aus dem Netz zu beziehen. (Worst Case, bis jetzt war das nur vereinzelt der Fall, oft bei Firmen die halt auch mal 80+kWp auf dem Dach/Gelände haben.

Balkonkraftwerke finde ich toll - ausnahmslos.
Wenn man kein Set kauft, kann man für ~650€ ein sehr hochwertiges System mit 2 Panelen zusammenstellen.
Es fehlen nur noch die Kabel (Elektroradar, Wandelt,... - ~130€) und Stecker (Amazon - ~50€)
Amortisation im süddeutschen Raum in etwa 3,8 Jahre (leicht pessimistisch gerechnet).
Wenn ich einen Speicher mit 2kW dazu nehme wird die Amortisation rein theoretisch gerechnet 5,8 Jahre.

Das System mit Speicher kann ich nicht belegen.

Bei Leonberg habe ich vor 1,7 Jahren ein 600W System installiert - Istersparnis bis jetzt (1.9.2023) 329€
Berechnet an reduziertem Abschlag und monatlichen kWh-Ständen, ggf. hat der Anwender auch mehr auf den Verbrauch geachtet, aber so ist es halt. Dieses System wurde Anfang dieses Jahres vom Nutzer umgeständert.

Bei Nürtingen habe ich Ende April diesen Jahres ein 600W System installiert - hier liegt kein Europreis vor, da die Jahresabrechnung aussteht, aber von April bis gestern, sind bereits 693kWh produziert worden, am Zähler wurden aber nur ~150kWh als eingespeist berechnet. Also in etwa 180€ bei SüdSüdOst ausrichtung 43° Aufstellwinkel.

Beide Systeme können auf 800W geöffnet werden.

Ich freu mich schon auf die nächsten Klugschei*er ansprachen xD
 
Von mir sicher nicht, aber da ist so einiges falsch in deinem Beitrag.

Mal sehen wann ich dafür Muße hab...
Gerne, wenn ich mal wieder mit der VDE zu tun habe, freue ich mich über neue Argumente zur VDE-AR-N-4100, VDE-AR-N-4105, DIN-18015.

Wenn du nur das EEG nimmst, stimmen die 15kWp nicht (da wären es 7) da ein Zwischenschritt angeführt wird (7-25kWp) - das ist aber noch nicht ganz bei der VDE angekommen.

Die neueste 4105 hat es, unterschlägt aber Anlagen mit <7kWp.
Die neueste 18015 hat das Thema nicht mehr Umrissen, war aber früher (vor Ende 2022) auch behandelt.
Die neueste 4100 hat aus den 15kWp 22kWp gemacht.

Ich weiß die 3 Normen die 2022 überarbeitet wurden aufgrund des EEG und GEIG (~2021) sind nicht mehr kohärent, aber Laienverständlich ist meine Aussage allemal und trifft bis auf die Ostbundesländer größtenteils zu.
In vielen D-Bundesländern ist die magische Grenze 15kWp (kann aber von Netzversorgern, Stadtwerken gesenkt werden) ab der eine Fernschaltung durch den EV gefordert ist, inkl. Kommunikationsschnittstelle (darf bei kleineren Anlagen verbaut werden, aber dadurch wird es nicht günstiger).
Da Netzversorger und Stadtwerke auch einen Einfluss haben, halte ich mich eher an die allgemein gültigen Aussagen.
Für BW schlag ich mich mit 13 TAB's (Technischen Anschluss Bedingungen) rum.
BY = hab ich 3 griffbereit (Stadt MUC, Ortsteil MUC und einmal Region bayrischer Wald)
RLP = nur 2 (Region und einmal die Städtische aus der Region)
NS, HH, SH = jeweils die eine die ich gebraucht hab.

Wer denkt 13 ist alles, allein in BW bin ich auf über 30 gekommen und hab einfach aufgehört weiter zu suchen.

Als Tipp, jeder kann bei seinem EV die TAB kostenlos herunterladen, da steht sehr viel drin um die lokalen Gegebenheiten abzuchecken mit Verweis auf Normen, die wieder hinter einer Bezahlschranke sind.
 
Deinem Wunsch entsprechend würdest Du mit Deiner 12kWp-Anlage im Sommer zb für 38Cent/kWh Strom verkaufen und im Winter für 38Cent/kWh Netzstrom kaufen.
Das dürfte dann in einem üblichen Haushalt in etwa einem kostenlosen, wartungsfreien, nicht alternden 900-1800kWh-Langzeitspeicher entsprechen…

Und damit kann man eventuell einen Bezug zur Realität herstellen.

Versetze Dich in die Lage eines Netzbetreibers:
Er baut und wartet Leitungen, Trafostationen usw.
Er kauft teils günstigen regenerativen Strom für 4-9Cent/kWh, teils (im Winter) teuren Strom für 24-32Cent/kWh.
Er organisiert die Last von Langzeitspeichern (zb. Speicherseen)
Und: zahlt satt Abgaben.

Was würdest Du an seiner Stelle davon halten, wenn jemand mit seiner 12kWp-Anlage Dir im Sommer Strom reindrückt, den Du mit Verlust verkaufen müsstest oder in einer äußerst kostenintensiven Anlage speichern müsstest, um es dem Kunden (wiederum mit Verlust) im Winter zur Verfügung zu stellen…?

Bei BKW fände ich das wegen Geringfügigkeit akzeptabel.
Aber sicherlich nicht bei größeren Anlagen.

Es verlangt niemand, dass die EW Verluste machen sollen. Aber wenn zwischen Einspeisevergütung und Bezugspreis ein Faktor 5 liegt, dann ist das Wucher, nicht mehr und nicht weniger.
 
Oookay...

Ich werde im Folgenden nicht argumentieren das es weniger Regeln gibt als du sagst. Im besten Fall wird ersichtlich das jede Regel für sich eine Grund hat und nicht nur aus böser Absicht aufgestellt wurde.
Was mich bei deinem vorletzten Beitrag vor allem störte sind weitergehende Vorwürfe, die (meiner Ansicht nach) keine (oder dünne) Grundlage haben.

Ironisch daran: ich werde dabei vermutlich auf zusätzliche Regeln verweise die du noch nicht benannt hast.

Über dem Balkonkraftwerk gibt es 2 Möglichkeiten, die 70%-Regel oder man wird Mini-EV.
Du unterschlägst im folgenden dabei das es die 70%-Regel am Einspeisepunkt gilt und es in der Richtung 2 Varianten gibt.

70% Regel, die kleiner als 15kWp ist, wird auf 70% gedrosselt und man schenkt den Strom dem richtigen EV.
Man schenkt dem EV gar nix, die Regel besagt nämlich das man maximal 70% der Generatorleistung (Paneele) einspeisen darf. Die einfache Lösung "harte 70%" bedeutet das die Energie gar nicht erzeugt wird. Was nicht erzeugt wird kann nicht umsonst verkauft werden (das ist zumindest was ich unter "dem EV schenken" verstehe).

Die 15kWp stimmen meines Wissens auch nicht. Seit 2021 sind es <25kWp, davor waren es <30kWp.

-bei 6kWp, erzeugt man nur noch 4,2kWp, bei 12Kwp dann 8,4kWp,...
Das hört sich erstmal nach viel an, macht am Jahresertrag aber <5% aus.
Bei einer Ost-/West-Anlage (die nicht von einem *** :) gebaut wurde) hat man gar keine Ertragsminderung.

An der Stelle auch kurz die "70% weich" erwähnt: Da regelt man den WR so das alles was direkt im Objekt gebraucht wird als erstes aus den verbleibenden 30% gespeist wird. Heizstäbe im Warmwasserpuffer waren da recht beliebt. Ob es sich monetär rechnet ist fragwürdig, spart aber zumindest bissl CO2 ein.

Allerdings ist die 70%-Regelung teilweise am Wanken. Siehe EnSiG-Novelle.

2. Weg man meldet ein Kleingewerbe an und kann den Strom einspeisen und bekommt es vergütet, es wird nichts gedrosselt, muss aber natürlich alles versteuert werden und auch eine Buchhaltung machen.
Der zweite (selten gewählte) Weg war die Installation eines Rundsteuerempfängers über den der Netzbetreiber den WR in Stufen drosseln konnte. Implementation der Lösung ist unabhängig von der steuerlichen Betrachtung.

Und die Steuerpflicht für Anlagen mit Eigenverbrauch <30kWp ist dieses Jahr gefallen. Hat man nur diese eine Anlage braucht man kein Kleingewerbe mehr. Die Einnahmen daraus sind Einkommensteuerfrei.

Dieser kann dann die Analage von aussen Stilllegen und man müsste unterumständen wenn zu viel Energie im Netz ist, seinen PV-Strom abschalten um den vielen Strom aus dem Netz zu beziehen.
Eine vollständige Stilllegung ist möglich, wurde zu Beginn auch oft so als einzige Reaktion ausgeführt.
Problem war das einige der großen Hersteller von WR keine Schnittstelle anboten, da gabs nur an oder aus. In meinem alten WR war dazu eine Erweiterung nötig.
Heute bringen fast alle WR die Eingänge für stufenweise Drosselung von Haus aus mit.

(Worst Case, bis jetzt war das nur vereinzelt der Fall, oft bei Firmen die halt auch mal 80+kWp auf dem Dach/Gelände haben.
>25kWp (ehemals 30kWp) müssen alle Anlagen die Möglichkeit der Ferndrosselung haben.
Die 70%-Regelung ist der vereinfachte Ersatz für kleinere Anlagen bei denen sich der zusätzliche Aufwand (Erweiterung+Rundsteuerempfänger) nicht rentiert.

Die neueste 4105 hat es, unterschlägt aber Anlagen mit <7kWp.
Für solcherlei Probleme gibt es die Clearingstelle EEG.



Aber wenn zwischen Einspeisevergütung und Bezugspreis ein Faktor 5 liegt, dann ist das Wucher, nicht mehr und nicht weniger.

Mein Beitrag zu dem Thema ignoriert?
Oder anders: Rechne uns den Faktor 5 doch mal bitte vor...
 
Mein Beitrag zu dem Thema ignoriert?
Oder anders: Rechne uns den Faktor 5 doch mal bitte vor...
Auch wenn man nur die reinen Energiekosten betrachtet, so liegt der Faktor ja nach EW immer noch im Bereich 1.5-3. Klar müssen, sollen und dürfen die EW auch einen Profit machen. Mit einer Marge von 10, 20, 30 oder gar 40% wäre ich einverstanden, aber nicht mit 50 - 300 %.
 
Du unterschlägst im folgenden dabei das es die 70%-Regel am Einspeisepunkt gilt und es in der Richtung 2 Varianten gibt.
Ist richtig, die "weiche" Variante funktioniert aber nur gut wenn die Anlage 3-phasig einspeisen und die Abnahme dementsprechend geregelt werden kann, bzw. die Verbraucher symetrisch angeschlossen sind.
Unsymetrisch kann man schnell die Drossel ansprechen.
1-phasig wäre es sehr gut zu realisieren, das findet man aber eher bei sehr alten Installationen - hier wären wir aber dann bei über 30A für 7kWp.

Die 15kWp stimmen meines Wissens auch nicht. Seit 2021 sind es <25kWp, davor waren es <30kWp.
Da will ich nicht ausschließen das ich da die lokalen Verordnungen aus meinem Umfeld im Blick hatte (TABs)
Für solcherlei Probleme gibt es die Clearingstelle EEG.
die fast durchweg bei ~7kW auch eine Schwelle für den Anschluss beschreiben.
Auch wenn die VDE soweit ich weiß immernoch von <30kWp redet.
Das EEG ist ja Bundesweit, was der Netzbetreiber aber zulässt müsste man mit diesem regeln bzw. in den TABs nachlesen.
Beispiel: 3 Parteien Haus, 2 Parteien haben ihre Ladestation genehmigt bekommen, dem Dritten wird es vom Netzbetreiber untersagt, da es das Netz nicht mehr zulässt. RICHTIG er darf es nicht auf unbestimmt verwehren, er hat aber keine Frist in der er das Netz aufbereiten muss um dem Dritten den Anschluss zu ermöglichen.

Und die Steuerpflicht für Anlagen mit Eigenverbrauch <30kWp ist dieses Jahr gefallen. Hat man nur diese eine Anlage braucht man kein Kleingewerbe mehr. Die Einnahmen daraus sind Einkommensteuerfrei.
Das wusste ich nicht, ist ja n guter move. Als Mieter ist bei Balkon-PV ja die Grenze (wirtschaftlich vor allem, ich stell dem Vermieter ja keine Anlage aufs Dach), daher ist diese Vergütung nicht relevant.
Ich merk es mir aber wohl für die Zukunft, so fern die Politiker die Regel nicht wieder kippen.

>25kWp (ehemals 30kWp) müssen alle Anlagen die Möglichkeit der Ferndrosselung haben.
Die 70%-Regelung ist der vereinfachte Ersatz für kleinere Anlagen bei denen sich der zusätzliche Aufwand (Erweiterung+Rundsteuerempfänger) nicht rentiert.
Ist das schon durchweg 25? Ich glaube die Norm hat noch die 30, die 25 hab ich aber auch schon gelesen, nicht jedoch in der Norm.
Kennst zufällig die Frist bis wann es verpflichtend ist? Bzw. die Norm dazu? (nicht wegen dem Empfänger, sondern von den 25kWp)

Eine vollständige Stilllegung ist möglich, wurde zu Beginn auch oft so als einzige Reaktion ausgeführt.
Problem war das einige der großen Hersteller von WR keine Schnittstelle anboten, da gabs nur an oder aus. In meinem alten WR war dazu eine Erweiterung nötig.
Heute bringen fast alle WR die Eingänge für stufenweise Drosselung von Haus aus mit.
wie erwähnt, ich kenn dieses vollständige Stilllegen nur von wirklich großen Anlagen - vermutlich gibts in meinem Umfeld eher wenig Überschuss. Worst Case, hab ich ja erwähnt.
Richtig ist auch das ich die Drosselung ausgelassen hab.
 
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