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Dann wirst Du jetzt leider auf Deine Kosten ein Sachverständigen-Gutachten benötigen, was den Mangel bescheinigt. Im Falle einer möglichen Rückabwicklung ist dies dann Erstattungspflichtig.
Alternativ ginge der Weg über die Schlichtungsstelle.
Weißt Du, ich hab mir jetzt den kompletten Thread nochmal durchgelesen.Der Wagen steht beim Verkäufer und Versuch 1 ist gescheitert. Wobei der Verkäufer sagt der Wagen hat kein Mangel
Dann solltest den Kontakt zu Verkäufer, bzw. Autohaus meiden. Alles was Du da äußerst kann/wird Dir ein gegnerischer Anwalt um die Ohren schlagen.Ich bin beim Anwalt und habe leider erst diese Woche einen Termin bekommen, damit er tätig werden kann.
Dann solltest den Kontakt zu Verkäufer, bzw. Autohaus meiden. Alles was Du da äußerst kann/wird Dir ein gegnerischer Anwalt um die Ohren schlagen.
Das meint ich, selbst macht man viel zu schnell etwas was hinterher negativ aufschlägt. Dann hoffe ich für Dich auf einen kompententen Anwalt und einen guten AusgangSo, beim Anwalt war ich. Muss jetzt noch abwarten. Durch meine Frist und Nachtfrist muss ich den Versuch noch abwarten. Wenn das jetzt scheitert, erklärt der Anwalt die Rückabwicklung.
Der Verkäufer ist doch der Ansprechpartner, oder?