Motorschaden 1,2 Tce jetzt auch bei mir

LoganTce

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Duster 4x2, 1.2 TCe 125
Baujahr
2017
Bisher dachte ich, dass beim Baujahr 2017 keine Gefahr mehr bestehen würde. Leider ist dem nicht so. Gemerkt habe ich es eigentlich nur am Ruckeln im Teillastbereich. Die letzte und erste Durchsicht war im Juni. Teilweise hatte er auch kaum Leistung bei hohen Gängen in der Beschleunigung, was ich dem kleinen Hubraum zu schob. Nun nach 17000 km und dem Besuch gestern in der Werkstatt der Schock. Öl riecht nach Benzin und ist stark verdünnt.
Ich sollte das Auto gleich stehen lassen. Trotz Garantie kein Ersatzwagen. Zukunft ungewiss, Reparatur ungewiss, neuer Motor ungewiss, Dauer der Reparatur oder was auch immer, ungewiss. Gefahren bin ich sehr sanft und keine Vollgasfahrten. Immer schön warm gefahren und nur Super Plus getankt. Schade, der Duster war mein Traum.
 
Hast du denn deine Inspektion ordnungsgemäß durchgeführt? 12 Monate, 20.000 km, passendes Öl von Renault? Dann sollte es da ja keine Probleme beim Thema Garantie geben...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Das Auto ist 1,5 Jahre alt und natürlich war die erste Durchsicht bei Renault nach deren Vorgaben. Trotzdem gibt es keinen Motor und auch kein Plan wie es weitergeht.
 
Das Auto ist 1,5 Jahre alt und natürlich war die erste Durchsicht bei Renault nach deren Vorgaben. Trotzdem gibt es keinen Motor und auch kein Plan wie es weitergeht.
Das hört sich nicht sehr kooperativ von Seiten des Anbieters an. Ich fürchte, da wirst Du Dir rechtlichen Beistand holen müssen.
 
Du liegst noch im Bereich der gesetzlichen Gewährleistung, aber das wir der Anwalt viel besser wissen, auch wer den Mietwagen bezahlt!
 
Trotzdem gibt es keinen Motor und auch kein Plan wie es weitergeht.
soll heißen, dass Dacia zur Zeit keine Ersatzmotoren liefern kann, und auch keinerlei Aussagen zur Lieferzeit geben kann? Eigentlich sollte dein Händler bemüht sein, eine angemessene Lösung in Zusammenarbeit mit dem Hersteller für dich zu finden.

Wenn in angemessener Zeit - welche das jetzt auch immer sein soll - nicht einmal ein weiteres Vorgehen abzusprechen ist, dann würde ich auf Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises inklusive aller Nebenkosten, abzüglich der angefallenden Nutzungskosten für die gefahrenen Kilometer drängen.

Und der nächste wird dann wahrscheinlich kein Dacia mehr...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Beweislastumkehr gilt hier nicht, denn das Fahrzeug hat 3 Jahre Garantie. Von daher sind sie in der Pflicht. Ich habe mich an alles gehalten, Durchsicht usw.
Eine Rückgabe scheidet angeblich aus, da der Händler wohl zwei Versuche zur Mangelbeseitigung hat. Versuch eins wäre das gerade, welcher nicht gelöst ist. Der Händler konnte mir weder einen Termin nennen, noch einen kostenlosen Ersatzwagen anbieten, noch überhaupt etwas zum Schadensumfang sagen. So einen Schaden hatten sie angeblich noch nie.
 
Eine Rückgabe scheidet angeblich aus, da der Händler wohl zwei Versuche zur Mangelbeseitigung hat.
lass dich nicht veräppeln.
Genau genommen hat er nur eine Möglichkeit (unabhängig von der Anzahl Versuche, die er dazu benötigt) zur Fehlerbehebung, nämlich den Motor tauschen.

Wenn er aber keinen Motor bekommt, dann braucht man auf keinen zweiten Versuch warten. Denn du kannst ja deinerseits zwei angemessene FRISTEN setzen, bis zu denen das Problem gelöst wird - wie, kann dir egal sein. Eine Frist irgendwo im Nirgendwo ist aber alles andere als angemessen.
Für Details sollte sich ein Rechtskundiger mit dem Thema befassen, man kann alleine zuviel verkehrt machen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Ja, bin kein Jurist und muss mir da Beistand holen. Allerdings ist der Händler bei dem ich jetzt bin nicht der Händler, wo ich das Fahrzeug gekauft hatte. Der, der es gekauft hatte, hatte keine Termine für die Inspektion frei und daher habe ich um die Frist einzuhalten, einen anderen Händler aufgesucht. Natürlich einen autorisierten Dacia Renault Händler. Dort bin ich jetzt auch hin, weil der Händler die letzte und gleichzeitig erste Inspektion durchgeführt hat.
 
Ja, bin kein Jurist und muss mir da Beistand holen. Allerdings ist der Händler bei dem ich jetzt bin nicht der Händler, wo ich das Fahrzeug gekauft hatte. Der, der es gekauft hatte, hatte keine Termine für die Inspektion frei und daher habe ich um die Frist einzuhalten, einen anderen Händler aufgesucht. Natürlich einen autorisierten Dacia Renault Händler. Dort bin ich jetzt auch hin, weil der Händler die letzte und gleichzeitig erste Inspektion durchgeführt hat.
Hier gibt's son Vordruck:
ADAC
Damit würde ich anfangen und Rückabwicklung der Kaufvertrages andeuten.
Ist innerhalb 2Jahren (Gewährleistung) dein Recht.

ah... klatsch gegen Stirn, les ich erst jetzt, Werkstatt/Händler ist nicht Verkäufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
Tja der Verkäufer konnte mir keinen Wartungstermin innerhalb der Frist von Dacia anbieten. Er meinte, dann bin ich eben 2 Monate drüber, die Garantie ist dadurch nicht hinfällig. SChriftlich wollte er mir diese Aussage nicht geben. Von daher bin ich zu einem anderen Händler, um die Frist einzuhalten, die Dacia verlangt. Wartung innerhalb 12 Monate oder bei 20000. Das Fahrzeug fing an zu ruckeln und das 3000 km nach der Durchsicht und so bin ich zum Händler, wo das Fahrzeug gewartet wurde. Das der Motor defekt ist, dass ahnte ich nicht. Sollte das jetzt mein Nachteil sein? Was wenn ich ein Auto in Bayern kaufe und in Berlin wohne. Muss ich dann immer dorthin zurück? Der Händler wo ich gekauft hatte sagte mir wörtlich am Telefon, dass er keine Termine hat, 3 Monate vor der Fälligen Wartung, sei nicht sein Problem, sondern meines. Da bin ich zum anderen Händler.
 
Für Rechte gibt es Pflichten, darum sollte man mit solchen Hinweisen immer Vorsichtig sein!

Das Fahrzeug steht noch nicht einmal beim Verkäufer (das wäre Grundvoraussetzung und die Pflicht des Käufers gewesen), siehe Antwort von mir weiter oben! Da ist eine Rückabwicklung gar nicht möglich, zudem eben der Käufer dafür in der Nachweispflicht ist, dass dieser Fehler bereits zur Auslieferung bestand!
Ich hab es doch schon durchgestrichen weil Verkäufer nicht die Werkstatt ist.
Und klar ist nach 6 Mon die Beweislastumkehr zu ende...
Wenn aber ein Motor nicht mal 1/10tel der zu erwartenden Km hält,
wird der Händler vor Gericht kaum eine Chance haben. (im Gewährleistungsfall, aber es geht ja jetzt um Garantie)

Bester Tip ist an Dacia D-Land in Brühl wenden.

ps.
und klar, Recht haben und bekommen....
 
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