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Das wollen wir mal rechtlich auseinander nehmen!
Punkt 1: Verpflichtet ist innerhalb der EU keine PKW-Werkstatt einen Käufer zu bedienen. Lediglich die Pflicht zur Nachbesserung im Falle einer Gewährleistung ist vorgeschrieben Auch Dacia wird keinen Partner drängen, ein Fahrzeug zu reparieren, damit wäre der Straftatbestand der Nötigung erfüllt!
Du bekommst eine Konzession und damit auch Pflichten übertragen. Eine vergleichbare Regelung für Händler kenne ich nicht.... unterliege ich trotzdem der Beförderungspflicht ...
Das wollen wir mal rechtlich auseinander nehmen!
Punkt 1: Verpflichtet ist innerhalb der EU keine PKW-Werkstatt einen Käufer zu bedienen. Lediglich die Pflicht zur Nachbesserung im Falle einer Gewährleistung ist vorgeschrieben Auch Dacia wird keinen Partner drängen, ein Fahrzeug zu reparieren, damit wäre der Straftatbestand der Nötigung erfüllt!
Punkt 2: Zwischen Garantie- ud Gewährleistngsreparatur besteht für den Kunden ein sehr großer Unterschied, denn dieser bei Unwissenheit sicherlich nicht bemerkt, da beides für den Kunden kostenlos ist!
Punkt 3: Der hier "bezeichnete" Trottel sorgt zum einen dafür, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, Fahrzeuge noch in Deutschland recht flächendeckend in einem Händlernetz reparieren zu können, den ein Händler benötigt ganz sicher auch bei Renault/Dacia Verkaufszahlen, um den Vertrag zu halten!
Ausserdem wird dann man derjenige Käufer zum Trottel, der ein sch... Wagen erwischt hat, irgendwann die Nase voll hat und dann bei dem Anwalt seines Vetrauens hört: Tja, um den Kauf Rückabzuwicklen hätten Sie dem Verkäufer die Möglichleit zur Nachbesserung geben müssen, Sie haben sich aber an den Hersteller gehalten, damit wird die Vertragsauflösung sehr schwer bis unmöglich!
Ich will dir nicht zu nahe treten oder falsch verstanden werden , aber mit einem behinderten Kind bzw. im Haushalt lebenden Angehörigen , hat man da nicht auch Vergünstigungen beim Autokauf bzw. dessen behindertengerechten Umbau ?
Nein hast du nicht zumindest nicht beim Kauf, du kannst dein Auto auf die behinderte Person zulassen und brauchst dann keine Steuern zahlen, ui toll 188 € im Jahr gespart,. hat aber den Nachteil, das du das Auto nur mit der behinderten Person zusammen nutzen darfst, also müsste ich meine Tochter mit auf Arbeit nehmen.
Umbau würde Krankenkasse bezahlen, aber dies ist im Mom nicht notwendig, außer sie landet wieder im Rollstuhl, was ich nicht hoffe.
Ich hatte beim Vergleich der deutschen Ausstattungsvarianten schon eine Liste mit 50 Details, die hätten unterschiedlich sein können. Viele Dinge waren namentlich aufgeführt, aber dann doch bei allen Varianten vorhanden. In sofern war der Vergleich etwas mühselig. Aber wie sieht das mit den Unterschieden bei unterschiedlichen Märkten aus? Und was ist mit solchen Dingen, die Dacia nicht mitteilt (RDKS aktiv/passiv; EURO6 oder noch EURO5, Heißluftkanäle nach hinten oder nicht; Feuerlöscher im Fußraum)?Nach dem ganzen Theoretischem Kram mal wieder was Praktisches:
HVT:
Dokker Stepway 1,5 dci 90 PS mit Medinav(Kartenmaterial Europa)
Sorglospaket
Neuwagenaufbereitung
13.645,- €
Mein altes AH: (selbes Auto vertseht sich)
14.390,- € Preis
180,- € Medinavaufpreis
99,- € Kartenmaterial
999,01 € Überführungskosten
15.668,01 €
das macht eine Ersparnis von 2023.01 E.
2000€ sind keine 4000€ wie hier auch so locker erzählt wird.
Unser AH hier bietet solche Rabatte definitiv an. Beim Chef steht ein entsprechender Aufsteller aufm Schreibtisch.
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Dann bist du im falschen AH.
Wie ich schon schrieb, unser Händler bietet Sonderkonditionen an und er wird nicht der einzige deutschlandweit sein. Hier bedeutet 'Rhein-Neckar-Kreis'.
Möglicherweise kannst du über Behindertenverbände solche Händler finden.
Es wäre schön, wenn Du richtig lesen würdest!
ich schrieb, dass die Vertragshändler (und hier sicher auch Renault und Dacia) Zahlenvorgaben im Vertrag haben und diese müssen erfüllt werden.
Bringt der Händler die Zahlen nicht, wird Dacia/Renault den Vertrag irgendwann kippen und ob ein Händler dann weiterhin einen Servicevertrag erhält und auch möchte, wird auf einem anderen Blatt stehen und dem wird vermutlich nicht oft danach sein, also wird es dem Vertragshändler dann sehr oft eine freie Werkstatt.
Und Nein, wenn Du ein Fahrzeug über HVT rückabwicklen möchtest, mußt Du dem Verkäufer vorher die Möglichkeit geben, seine ausgelieferte Ware in einen einwandfreien Zustand versetzen zu können.
Dies ist nicht mehr möglich, wenn über die Herstellergarantie eine Fehlerbeseitigung beauftragt wurde, der Versuch aber scheiderte! Dies ist klar und deutlich im Gesetz auf EU-Gesetzgebung festgehalten, daran gibt es nichts, aber auch überhaupt nichts zu rütteln!
Um die Rückabwicklung nicht zu beeinträchtigen müßte man in Deinem Fall eine schriftliche Rep-freigabe von HVT erhalten, dass das AH xyz im Sinne der Sachmängelhaftung instandsetzen darf!
Viele Marken bieten Rabatte an, verpflichtend ist das aber nicht. Hier mal ein Beispiel, das mir Onkel Google ausgespuckt hat:
http://www.bbab.de/pdf/Behinderten-Rabatt 2014.09.01.pdf