Weiterfahren nach Inzahlungnahme

Axel1

Mitglied Silber
Fahrzeug
Duster Extreme 4x4 150 PS
Baujahr
2022
Moin,
da ich nach der Bestellung meines Neuwagens, nun noch einige Wochen mit meinem Inzahlung genommenen Duster (BJ. 2022) weiterfahren muss, habe ich nun beim fahren mit dem Wagen, ständig ein ungutes Gefühl.
Wie war das bei Euch, als Ihr eventuell Euren alten Wagen Inzahlung gegeben hattet und auf den Neuwagen gewartet hattet?
Grüße
 
Nach der Bestellung hat es noch mehr als 6 Monate gedauert und wir sind mit dem Auto sogar noch nach Schweden in die Wildnis gefahren. Klar war da auch ein mulmiges Gefühl immer dabei, aber der Händler hat sein Versprechen eingehalten und das Auto zum vereinbarten Preis Inzahlung genommen. Haben bei der Bestellung schon gesagt, dass der Urlaub wohl noch in die Lieferzeit fällt - war für ihn kein Problem. Er hat das Auto nichtmal nochmal angeschaut.
 
Wo ist das Problem ?
Die "Noch Nutzung" wird eingepreist vom Händler.
Vollkaskoversicherung stellt jeden selbstverursachten Schaden mit SB wieder her.
Ich war da immer total entspannt.
Es wird nicht besser, wenn man sich selbst verunsichert.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Wo ist das Problem ?
Die "Noch Nutzung" wird eingepreist vom Händler.
Vollkaskoversicherung stellt jeden selbstverursachten Schaden mit SB wieder her.
Ich war da immer total entspannt.
Es wird nicht besser, wenn man sich selbst verunsichert.
Problem ist da keins, nur habe ich ständig beim fahren den Gedanken im Kopf, das mir das Auto ja eigentlich gar nicht mehr gehört, da es ja schon Vertraglich vom Händler wieder abgekauft wurde.
 
Das Auto gehört Dir solange Du den Fahrzeugbrief hast. Außerdem wirst Du ja mit Sicherheit eine Vollkasko haben......wir sind auch noch mit dem Steppy ein paar Tage gefahren bis der Spring dann abgeholt wurde......also mach Dich nicht verrückt.....;)

LG Thomas
 
Auch hier laufen und fahren genug Psychopathten herum, die ihren Frust über eigene Unzulänglichkeiten an fremden Eigentum glauben ablassen zu müssen.
Trotz Vollkasko blieb/bleibt immer ein ungutes Gefühl.
Bin also heilfroh den Wagen nächste Woche abgeben zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
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  • #7
Auch hier laufen und fahren genug Psychopathten herum, die ihren Frust über eigenen Unzulänglichkeiten an fremden Eigentum glauben ablassen zu müssen.
Trotz Vollkasko blieb/bleibt immer ein ungutes Gefühl.
Bin also heilfroh den Wagen nächste Woche abgeben zu können.
Genauso sieht es aus. :yes:
 
Also ich bin da ganz gelassen, aber vielleicht liegt das an meinem Alter oder das ich seit fast 40 Jahren noch nie die VK brauchte.....:D;)
aber jeder tickt da anders, aber wenn man 5 Kinder hat wird man abgehärtet......
ich habe da eher schlaflose Nächte wenn mein Sohn mit seiner 125er unterwegs ist.....:)
Blech und Autos kann man ersetzen......ein Menschenleben oder die Gesundheit leider nicht.

LG Thomas
 
Auch hier laufen und fahren genug Psychopathten herum, die ihren Frust über eigene Unzulänglichkeiten an fremden Eigentum glauben ablassen zu müssen.
Trotz Vollkasko blieb/bleibt immer ein ungutes Gefühl.
Bin also heilfroh den Wagen nächste Woche abgeben zu können.
Das "Problem" hat man in gewissen Gegenden aber während der gesamten Nutzungszeit des eigenen PKW.
Wenn einem das inneres Kribbeln bereitet, darf man sich kein Auto kaufen und besitzen, sondern nur mieten (leasen) wo dieses Thema dann Teil der Einpreisung der Vermieters ist.

Am Ende des Besitzes (Kauf) ändert sich aber an den o.g. negativen Rahmenbedingeungen gegenüber Kaufstart gar nix...nur an der persönlichen Einstellung dazu.
Und daher nochmal: Warum sich selbst das Leben schwer machen ? Ich pfeif drauf...
Ich habe ungeplante Mühen, klar...ist aber unwichtig, passiert ständig im Leben.
Zumal Vandalismusdann kein UNFALLschaden im rechtlichen Sinne ist und dieser somit nach erfolgter (VK) Reparatur (meist Lackierung bei Kratzern oder Reifen platt, Scheibe kaputt , muss ersetzt werden etc.) für den Ankauf unerheblich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich merke immer mehr, wie sinnvoll es ist, ein Auto so lange zu fahren, bis es der Händler nur aus Kulanzgründen annimmt und einen symbolischen Preis dafür bezahlt, um ihn dann in den Export zu schicken.

Die 1.000 EUR beim Kauf des Octavias 2009 für den alten Renault Megane (einer der ersten aus 1995 - also 14 Jahre alt und knapp 300.000 km gelaufen) meiner damaligen Verlobten und jetziger besten Ehefrau von allen ist ein gutes Beispiel dafür.

Oder beim Kauf des Lodgy im Jahr 2020 die "Inzahlungsnahme" des damaligen Zweitwagens, einen Opel Corsa C aus dem Jahr 2000 zum Symbolpreis von 1 EUR. Der war nicht mal den Euro wert, bei einem Verbrauch von 1 Liter auf 100 km .... Kühlwasser wohlgemerkt ;-) und einem Kilometerstand jenseits der 400.000 .....

Sowohl die 1000 als auch den einen EUR hätten wir durchaus noch stemmen können ;-) Plus die Entsorgung ;-)
 
@Axel1

Wie sieht denn dein "Ankaufvertrag" für den jetzigen Wagen aus?

Bei meinem Händler stand immer drin das weitere Nutzung bis zur Lieferung des Neuwagens incl ist. ;)

Versicherung hatte ich in den letzten 15 Jahren immer bei Europa incl VK.

Bei denen ist es z.B. so geregelt das in solchen "Sonderfällen" wo das versicherte Fahrzeug als Inzahlungnahme Objekt praktisch schon halb verkauft ist im Schadenfall die Summe erstattet wird die im Ankaufvertrag steht.

Von daher bin ich immer entspannt bis zur Lieferung des Neuwagens weitergefahren. :)
 
Ich hab meine letzten 4 Fahrzeuge immer völlig problemlos in Zahlung gegeben und sie genutzt bis das neue da war und abgeholt werden konnte.

Klar könnte ich privat evtl. noch die eine oder andere "Mark" mehr bekommen.

Ich hab nur keine Lust mich mit irgendwelchen Leuten zu treffen die:

- nur mal Probefahren wollen
- einen Neuwagen erwarten
- in Raten oder Fremdwährungen zahlen wollen
- nur meine Zeit verschwenden

Da nutze ich gern die Dienstleistung eines Händlers, grad als Schichtarbeiter ist es sehr angenehm sich um nichts weiter kümmern zu müssen.
 
Hallo,
Bei denen ist es z.B. so geregelt das in solchen "Sonderfällen" wo das versicherte Fahrzeug als Inzahlungnahme Objekt praktisch schon halb verkauft ist im Schadenfall die Summe erstattet wird die im Ankaufvertrag steht.

:)
das ist der entscheidende Satz!
Wenn dem so ist kann ja nichts schief gehen.
Die Frage ist nur, ob der Händler ein "Unfallfahrzeug" (im Falle einer Reparatur) abnimmt, da der Vertragsgegenstand ja ein "unbeschädigtes" Fahrzeug ist.
 
@Axel1
Du könntest sogar dein Fahrzeug verkaufen wenn du wolltest. ZB. Wenn einer kommt und dir einen besseren Preis macht. Der Händler würde dir anschliessend sein Eintauschangebot streichen und dir den vollen Preis verrechnen.
 
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