Photovoltaik- Technik / Erfahrungen / Planungen / Empfehlungen / Fragen zur Umsetzung / Diskussion

Mal eine ganz platte Frage zu einem Gedankenspiel:

Wenn ich zuhause was eigene Installiere, was NICHT einspeißt und damit NUR einen Teil des eignen Verbrauches abdecke (quasi eine eigen Inselanlage), muss man die Anlage auch irgendwie Anmelden beim Finanzamt oder dergleichen? Sinnhaftigkeit und Rentabilität mal abgesehen? :think:Nur die Einhaltung von Elektrik und Brandvorschriften....

Papierkram und das sich andere (der Staat) einmischt, geht mir grundsätzlich auf den S..k
 
Ich würde meinen nein, weil Du nicht am Geschäftsverkehr teil nimmst. Ust fällt auch flach da es am Leistungsaustausch mangelt. ( Geld gegen Ware / Dienstleistung)

Es sei denn es gibt noch andere Vorschriften, Erlasse oder Andere Reglungen.
 
.... muss man die Anlage auch irgendwie Anmelden beim Finanzamt oder dergleichen?
Wenn ich mich richtig erinnere, wäre das dem Finanzamt egal.

Aber anmelden muss man die Anlage beim Stromanbieter.
Das hat etwas mit den Stromzähler zu tun, ältere Modelle könnten rückwärts laufen, was nicht sein darf.
 
Mal eine ganz platte Frage zu einem Gedankenspiel:

Wenn ich zuhause was eigene Installiere, was NICHT einspeißt und damit NUR einen Teil des eignen Verbrauches abdecke (quasi eine eigen Inselanlage), muss man die Anlage auch irgendwie Anmelden beim Finanzamt oder dergleichen? Sinnhaftigkeit und Rentabilität mal abgesehen? :think:Nur die Einhaltung von Elektrik und Brandvorschriften....

Papierkram und das sich andere (der Staat) einmischt, geht mir grundsätzlich auf den S..k

Oh............ich habe mal gelesen, das soetwas nur in einem engen Rahmen möglich ist. Balkonkraftwerke nennt man so etwas. Ob und wie das möglich ist, kann ich nicht sagen.
 
Inselanlagen im Selbstbau rechnen sich am besten und am besten macht man das einfach und gut ist.
Das einzige Problem welches im Moment noch besteht, ist dass Herr Altmeier im letzten EEG die Formulierung „mittel-, oder unmittelbar am Netzanschluss installiert ist“ mit reingenommen hat und du dich ggf. mit deinem Netzbetreiber auseinandersetzen musst. Ich hoffe, das in dieser Formulierung zumindest das „mittelbar“ in dem kommenden EEG wieder gestrichen wird.
 
Wenn ich mich richtig erinnere, wäre das dem Finanzamt egal.

Aber anmelden muss man die Anlage beim Stromanbieter.
Das hat etwas mit den Stromzähler zu tun, ältere Modelle könnten rückwärts laufen, was nicht sein darf.

so weit ich das noch in Erinnerrung habe gab/gibt es da eine "Grauzone" im Bezug auf die Pik-Leistung.
Aber einspeisen darf keiner. Wenn er das tut, braucht er eine Genehmigung von dem Netzbetreiber, dessen Eigentum der Stromzähler ist. Der dreht sich tatsächlich im Einspeißungsfall rückwärts. Darum schraubt der
Techniker vorher einen anderen Zweiwegezähler ein.
 
Der dreht sich tatsächlich im Einspeißungsfall rückwärts.
Wobei dsa nur noch die alten Ferraris-Zähler machen sollten. Weiß nicht wie viele davon noch in der freien Wildbahn existieren.
Bzgl. Balkonkraftwerk, mein Kollege hat das gemacht und sowohl beim Netzbetreiber als auch im Stammdatenregister angemeldet, weiß aber auch nicht ob das wirklich verpflichtend ist.
 
Balkonkraftwerke nennt man so etwas.
Balkonkraftwerke dürfen einspeisen. Sind aber in der Leistung (je Zähler 600Wp) beschränkt und sind dem Netzbetreiber zu melden. Der darf es meines Wissens nicht ablehnen. Verrechnet wird da auch nix, was ins Netz geht ist verschenkt.

Nachtrag: Fachgerecht installiert braucht man eine andere Steckdose! Ein normaler Schukostecker ist nämlich nicht ausreichend isoliert.


Bei Insel mit 0% Einspeisung weiß ich nicht Bescheid. Halte das aber für nicht rentabel, da hat man alle Nachteile einer Solarthermie, für höhere Anschaffungskosten.


mfg JAU
 
Bei Insel mit 0% Einspeisung weiß ich nicht Bescheid. Halte das aber für nicht rentabel, da hat man alle Nachteile einer Solarthermie, für höhere Anschaffungskosten.
Ich denke Insel macht da Sinn wo man gar keinen Strom hat. Gartenhütte oder so.
 
Nachtrag: Fachgerecht installiert braucht man eine andere Steckdose! Ein normaler Schukostecker ist nämlich nicht ausreichend isoliert.
Nein, auch fachgerecht installiert benötigt man keine Wielandsteckdose. Du beziehst Dich auf die Vorgabe der Berührungssicherheit nach VDE. Wenn man dieses als Vorgabe nimmt, hast Du recht. Auch ist unbestritten dass das Wielandsystem Vorteile bietet. Allerdings ist es nach EU-Recht trotzdem aufgrund des im Wechselrichter integrierten Netz-und Anlagenschutz mit automatischer Abschaltung zulässig und gilt auch als fachgerecht installiert. Weitere Infos gibt es auf der Seite von Priwatt und Yuma. Von der letztgenannten Firma habe ich mir letztes Jahr ein Balkonkraftwerk gekauft. Außerdem gibt es ein Video eines Elektrikers, der über die Stecker berichtet, genauso noch ein Video, das genau auf die Steckerproblematik eingeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Insel mach dann Sinn, wenn du kein Bock auf irgendwelche Anforderungen, Umbauten, und sonstiger behördlicher Erforderlichkeiten hast. Wie ein Apfelbaum im Garten, wo du die Früchte genießt.
Eine kleine Anlage mit 6 kWp gebrauchter Module, Inselwechselrichter, DIY 20 kWh Lifepo4 Akku kosten ca. € 6000,-. Damit kannst du gute 8 Monate im Jahr deinen Eigenen Strom produzieren. Mit dem Spring rechnet sich das noch mal besser. Klar, was du nicht verbrauchst geht flöten, aber du hast eben deinen Strom für nix und das, ohne weitere CO2 Belastung. Zur Zeit leider wie geschrieben, im EEG 2017 die Geschichte mit dem mittelbar (Auf Berghütte Okay, aber bei vorhandenem Anschluss nö). Reine Energieerzeuger Lobby Arbeit, mit Herrn Altmeier zusammen, kein Problem.
PS: Das EEG fing an mit 13 Seiten an, jetzt sind es bald 150.
 
Du beziehst Dich auf die Vorgabe der Berührungssicherheit nach VDE.
Ja.

EU-"Recht" gilt nicht automatisch sondern ist von den nationalen Gesetzgebung in nationale Gesetzte zu übertragen. Wenn das noch nicht erfolgt ist oder unser Gesetzgeber höhere Anforderungen für gerechtfertigt hält dann gilt der Status Quo.

Weitere Infos gibt es auf der Seite von Priwatt
Der bezieht sich dort auf "der Gesetzgeber fordert lediglich eine Einhaltung des allgemein anerkannten Standes der Technik nach §49 EnWG."
Die deutsche Rechtsprechung sieht die Normen der VDE regelmäßig als anerkannten Stand der Technik. Seine Regeln haben damit Gesetzescharakter und sind einzuhalten.

Aus der Entscheidung des Bundesnetzagentur lese ich nicht heraus das Schukostecker ausreichend sind, nur das der Netzbetreiber nicht derjenige ist der es durchsetzen darf.


mfg JAU
 
Zuletzt bearbeitet:
EU-"Recht" gilt nicht automatisch sondern ist von den nationalen Gesetzgebung in nationale Gesetzte zu übertragen.
Je nachdem. Es gibt auch Bereiche, da gilt EU-Recht unmittelbar (Luftrecht zum Beispiel). Im schlimmsten Fall wurden konkurrierende nationale Paragraphen noch nicht außer Kraft gesetzt, dann gibt es widersprüchliche Gesetzestexte. EU-Recht hat dann aber Vorrang.
 
Wir haben Anlauf genommen diesen Faden zu verwässern. Sicherlich hat ein "Balkonkraft" außer mit der Funktion mit einer leistungsstärkeren Anlage nur einen gemeinsamen Nenner........Es gibt Strom von der Sonne......
Und bei dem Betrieb entsteht kein CO2.
 
dann gilt der Status Quo.
Stimmt, aber nur bis zu seiner Änderung. Diese erfolgte im Dezember 2018 (E DIN VDE 0100-551:2018-12). Somit ist das von Dir verlinkte Dokument der Bundesnetzagentur von 2016 obsolet.
VDE regelmäßig als anerkannten Stand der Technik. Seine Regeln haben damit Gesetzescharakter und sind einzuhalten.
Stimmt, allerdings gibt es auch da Ausnahmen. Zumal VDE ein privatrechtlicher Verein ist, der zwar Normen erstellt und verabschiedet, die aber nicht automatisch rechtsverbindlich sind. Sie sind private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Das hat übrigens der Bundesgerichtshof 1998 so entschieden. Allerdings gewinnt man durch die Einhaltung im Streitfall mehr Rechtssicherheit. Eine Abweichung von der Norm muss also begründet werden. Und genau hier greift nun eine andere privatrechtliche Norm, der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, der DGS-Standard (DGS 0001:2019-10). In diesem Standard wird begründet, unter welchen Voraussetzungen ein sicherer Betrieb eines Balkonkraftwerks mit Einspeisung per Schukostecker erfolgen muss.
 
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