Photovoltaik- Technik / Erfahrungen / Planungen / Empfehlungen / Fragen zur Umsetzung / Diskussion

Der gute Dokkerie vergisst, dass in der Schweiz noch Atomkraftwerke in Betrieb sind. Mit zunehmenden Ausbau der Photovoltaik kann man diese vom Netz nehmen und Rückbauen.
Das iar naheliegender, als Photovoltaik abzuschalten.

Es geht darum, bei Produktionsspitzen im Sommer einzelne PV-Anlagen für einige Stunden zu trennen, um die Netze nicht zu überlasten. Solche Massnahmen wird man in Gebieten mit einer hohen PV-Dichte und maroden Netzen unabhängig davon treffen müssen, ob es nun noch AKW gibt oder nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber, braucht so eine Solaranlage auf dem Dach nicht einen weiteren Zähler?
Oder reicht der digitale Zähler aus dem Sicherungskasten?

Es braucht keinen zusätzlichen Zähler, aber allenfalls wird das EW den alten Zähler im Sicherungskasten austauschen müssen.
 
ei 3kW wäre ich mit 2,5mm² vorsichtig, es fließt Dauerstrom, solange die Sonne scheint. Nicht zu vergleichen mit mal eben den Fön oder den Herd anschalten. Die Leitung zur (Balkon-)Solaranlage besser mit einem 2poligen Sicherungsautomaten absichern, damit im Gefahrenfall auch der Null mit weg ist. Eine Balkonsteckdose, die in die Hausinstallation eingebunden ist (über mehrere Geräte oder Verteilerdosen) würde ich abraten und ein direktes Kabel zum Verteilerkasten legen lassen.
Für eine größere Anlage einen separaten Zähler nehmen, der mit dem Wechselrichter kommunizieren kann, damit der erzeugte Strom sinnvoll im Haus verbraucht wird und der Akku geladen und entladen wird, damit der Stromzähler des Versorgers weniger "arbeitet".
Danke, danke.gif
  1. Das ein 2,5 mm Kabel, für die 3 KW (3000 Wat) Anlage reicht hatte @logi ja schon heute morgen klargestellt.
  2. Das es besser ist ein separates Kabel bis zum Verteilerkasten zu legen ist auch klar. Der Gedanke die Dachanlage an die nächste Steckdose anzuschließen gefällt mir nicht. (Unabhängig von der Frage, ob es erlaubt wäre.)
  3. Kannst du noch erklären was du mit: "... Für eine größere Anlage einen separaten Zähler nehmen, ..." meinst? Mir geht es aktuell noch nicht darum einen eigenen Speicher mit zu kaufen. Sondern darum zu verstehen, wie der, ins öffentliche Netz, eingespeiste Strom gezählt wird. Im November 2022 hat unser Netzbetreiber den alten gegen einen modernen digitalen Ẑähler getauscht.Aber ist das schon alles was ich, für diese 3 kW-Anlage, brauche?
- - -

p.S.:
Da es, im Laufe des Tages, ein paar abschweifende Gespräche gab hier noch mal der Link zu meiner Frage von heute Morgen.
 
@michael3

1. Du musst vor der Installation erst mit deinem Netzbetreiber Kontakt aufnehmen. Der gibt das OK.
2. Wer und wie die Panelle auf das Dach zimmert ist dein Problem.
3. Der Wechelrichter darft du selbt montieren aber nicht an das Netz anschließen. Das muss ein zugelassener Elektrofachbetrieb der die Befugnis des Netzbetreibers hat durchführen.
4. Messstelle (Zähler) das muss ein Zweirichtungszähler sein. Ob und wie hoch die Einspeißevergütung mit welcher Laufzeit musst du selbst aushandeln.
5. Die Erzeugeranlage muss in das Stammdatenregister eingetragen werden.
6. Hast du keinen Zweirichtungszähler muss der Elektromeister zugegen sein wenn der Mensch mit dem Zweirichtungszähler unter dem Arm aufschlägt. Dieser schaut auf den korrekten Anschluß, prüft alles und erst dann darf die PV-Anlage in Betrieb genommen werden.
7. Kabelquerschnitt, Länge der Leitung ohne Unterbrechung, Absicherung inls. FI legt der Elektrofachbetrieb fest.

Kleiner Tipp:
Die Zuleitung von den Panelen zum Wechselrichter sollte so kurz wie möglich sein. Das ist Gleichstrom (DC)
jeder Meter mehr braucht einen größeren Durchschnitt.
 
Hast du keinen Zweirichtungszähler muss der Elektromeister zugegen sein wenn der Mensch mit dem Zweirichtungszähler unter dem Arm aufschlägt. Dieser schaut auf den korrekten Anschluß, prüft alles und erst dann darf die PV-Anlage in Betrieb genommen werden.
Bei einem möglicherweise notwendigen Zählertausch muss kein externer Elektromeister anwesend sein. Das dürfen die Fachkräfte des Messstellenbetreiber selbst. Der Anschluss des Wechselrichters ans Netz muss ein Elektrofachbetrieb machen, das stimmt.
 
Der Netztbetreiber muss die Anlage vorher auch nicht genehmigen. Sie muss nur bei ihm angemeldet werden.

Der Elektrofachbetrieb braucht auch nicht die Befugnis des Netzbetreibers. Das muss nur ein allgemein zugelassener Elektro-Fachbetrieb sein.

Die Einspeisungsvergütung wird nicht ausgehandelt, sondern ist in D gesetzlich festgelegt.
 
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Das ist so auch nicht korrekt.
Mit der Anmeldung prüft der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit und stellt diese ggf. durch geeignete Maßnahmen her.
Das ist kein originäres Genehmigungsverfahren.
 
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und stellt diese ggf. durch geeignete Maßnahmen her.
Und wie sehen diese Maßnahmen aus?
Bei Anlagen bis 10 KWp gibt es I.d.R. keine Probleme. Bei großen Anlagen kann es aber schwieriger werden. Die Maßnahme ist dann die Nichterteilung der Genehmigung. Technisch gibt es nämlich so einfach nichts zu machen.
 
Was ist wenig diskutiert wird, ist die der Nutzwert / die Notwendigkeit eines Stromspeichers.

Was kostet so etwas?
An 2500€ aufwärts (5 kwh), nur der Speicherblock. Die Preise fallen gerade.

Brauche ich einen Speicher?
Im Prinzip ja. :D
Ein Speicher soll Strom speichern, den ich nutzen kann, wenn die Solaranlage keinen Strom liefert / liefern kann. Also z.B. Nachts, bei wenig Sonne oder bewölkten Himmel.
Der Speicher (sofern gefüllt) kann auch bei Stromspitzen im Haushalt helfen und liefert in solchen Situationen zusätzlichen Strom, um wiederum die Stromentnahme auf dem öffentlichen Netz zu reduzieren bzw. auf Null zu setzen.
Inwieweit das in der eigenen Situation notwendig ist, muss jeder für sich entscheiden bzw. ausrechnen. Der Preis für so einen Speicher sollte sich idealerweise irgendwann amortisieren.
Speicher kann man nicht genug haben. Ich habe 5 kWh (Huawei) und habe festgestellt, dass es zu wenig ist. Ich denke gerade über ein Upgrade auf 10 kWh nach.

Die Vorzüge eines Speichers werden im Internet immer sehr idealisiert dargestellt. Die Szenarien, die dort vorgestellt werden, gibt es nur in den seltensten Fällen. Oft macht einem das Wetter einen Strich durch die Rechnung oder eine ungünstige Ladezeit für sein E-Auto.
Hier sollte man selber seine Situation analysieren und nachrechnen.

Ich bin froh über den Speicher, fängt er doch so manche Stromspitze ab und versorgt zumeist das Haus in der Nacht. 5 kWh sind gut, 10 kWh sind besser.

Nachtrag:
Auch der Stromspeicher muss im Markenstammregister eingetragen werden. Auch der nachträgliche Einbau oder eine Erweiterung.
 
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kann mir aber vorstellen, dass so eine 60 KWp Anlage auf zwei Scheunendächern die Stromverkabelung eines Dorfes vor Herausforderungen stellt.

Bei uns ist es wohl soweit.
Es betrifft eine der jüngeren und, ironischerweise, kleineren Anlagen. Da scheint der WR etwas empfindlich zu sein und drosselt schon ab 251V Netzspannung. Hatte der betreffende Nachbar (<200m Luftlinie) im April mehrfach. Bei mir liegt die Spannung bei unbedecktem Himmel in der Gegend 248V und gibt noch her was geht.

Mit der Anmeldung prüft der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit und stellt diese ggf. durch geeignete Maßnahmen her.

Und kann den Anschluss von Erzeuger (oder Last) auch ablehnen.
Mir ist ein entsprechender Fall für eine 22kW Ladestation bekannt. Wie es da jetzt weiter geht weiß ich nicht.

Bei PV sind die Chancen recht hoch das man sie durch bekommt, muss sich aber anderweitig kümmern um dem Netzbetreiber Druck zu machen.
 
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Die Entwicklung kann auf Grund politischer Entscheide auch in die ganz andere Richtung gehen. In der Schweiz diskutiert man z.B. im Parlament bereits über eine Zwangsabschaltung von privaten PV-Anlagen im Sommer, um die Überlastung der Netze zu vermeiden. D.h. man hat null Planungssicherheit was einem erwartet, wenn eine solche Anlage baut.
............. und das heißt was ? Nix!!
Erstens haben die PV-Betreiber einen rechtgültigen Vertrag, der die Einspeisung regelt und vergütet.
Ich z.B. habe eine dynamische 70% Drosselung.
Was darüber hinaus gedrosselt oder abgeschaltet wird ist nicht mein Kopfschmerz, dies ist Sache der Netzbetreiber - ich habe einen 20-Jahres-Vertrag und bekomme meinen Strom und mein Geld!
Darüber hinaus:
Ich habe eine große PV installiert, damit ich vorrangig mich selbst(!) versorgen kann.
Einspeisungen generieren bei meinen Verhältnissen für jede kWh eher Verluste.
Die Einspeisevergütung ist gerade mal ein Deckungsbeitrag und interessiert eher wenig.
Eine theoretische Drosselung ist daher völlig uninteressant.

Zweitens, auch die Windkraftbetreiber werden zeitweise gedrosselt oder abgeschaltet - aber aus anderen Gründen (Netzanschluß und -engpässe) und bekommen wie geplant trotzdem ihr Geld - also haben sehr wohl Planungssicherheit, denn mehr als Geld/Rendite interessiert die nicht.

Drittens sind wir in D Lichtjahre von möglichen Schweizer Verhältnissen entfernt.
In der Schweiz wird Strom zu 62 % aus Wasserkraft, zu 29% aus Kernkraft gewonnen, also seit Jahrzehnten zu 89% bereits CO2-frei, die brauchen zusätzlichen CO-2-freien Strom praktisch erst gar nicht.
Deutschland hat eine Höchstlast von 85 GW, Solar liefert im Sommer - in der Jahres-Spitze für wenige Minuten einmal 42 GW und im Winter macht dies der Wind auch mal kurzfristig mit 52 GW. (Daten aus 2023)
Von Abschaltung aufgrund Übereinspeisung sind wir in D also meilenweit entfernt.

Viertens, wenn sich Politik und Wirtschaft endlich mal einen Kopf machen würden bezüglich großer Langzeitspeicher zum Beispiel mittels H2-Produktion, dann wüßte man auch mit möglichen Überproduktionen der Regenerativen sinnvoll umzugehen.
Das Potential von H2 aus Überschüssen ist nämlich riesig, wenn der weitere Leistungsausbau der Regenerativen wie geplant realisiert wird.
Über Abschaltungen muß man dann nicht reden, wenn man die notwendigen Speicher hat.
(Nur darum kümmern sich die "Experten" nicht, weil man auch davon keine Ahnung hat)

Der Spruch: "Null-Planungssicherheit" ist dahingehend für D ziemlicher Unsinn.
 
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Ich bezog mich in meinem Beitrag # 663 auf den Beitrag #662 und brichtete wie es bei uns abgelaufen ist.
Sollte es bei anderen Netswerkbetreibern und Messstellenbetreiber anderst sein, finde ich einen Beitrag dazu sehr gut. Auch wir haben ein Rundsteuergerät das bei Bedarf stufenweise Last abwerfen kann. In den letzen 5 Jahren fand kein Lastabwurf statt.

Anmerkung:
Ein digitaler Stromzähler ist nicht zwingend ein Zweirichtungszähler.
 
Der Spruch: "Null-Planungssicherheit" ist dahingehend für D ziemlicher Unsinn.

Ich habe das ja auch aus Schweizer Sicht geschrieben. Hier gibt es je nach EW bei dem man angeschlossen ist auch keine Verträge d.h. die Bedingungen inkl. Preise und Einspeisevergütung können alle drei Monate ändern.

Apropos grosse Speicher und H2-Produktion:
Die Kette ist so stark wie das schwächste Glied d.h. wenn die Anschlussnetze bei den EFH und die Verteilnetze zu den Gemeinden zu schwach sind, kann die Spitzenlast der PV-Anlagen auch nicht zu den Speichern resp. H2-Produktionsstädten transportiert werden. D.h. zeitweise Zwangstrennungen sind dennoch denkbar resp. sogar notwendig.
 
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