Motorschaden 1,2 Tce jetzt auch bei mir

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  • #47
Du meinst die Garantie, die Dacia 3 Jahre anpreist, die gibt es nicht?
 
Du meinst die Garantie, die Dacia 3 Jahre anpreist, die gibt es nicht?

doch, aber nur wenn die GEWÄHRLEISTUNG nicht greift. Genau in der Reihenfolge. Ich kenne den Inhalt deines Kaufvertrag besser wie Du :)
Es lohnt sich nicht, ein Auto vom anderen Ende der Welt zu holen und dort die GEWÄHRLEISTUNG in Anspruch nehmen zu müssen
 
Im Übrigen ist es durchaus denkbar, dass auf Grund der neuen Umweltverordnung ein Neumotor nicht lieferbar ist.
Dacia wird sich bezüglich der Zeitverzögerung auf höhere Gewalt berufen.... Klage aussichtslos....
Das ist keine höhere Gewalt. Höhere Gewalt sind Streiks, Naturkatastrophen und ähnliches. Sie können ja auch einen der neuen Motoren verbauen. Aber es wird sicherlich noch genügend alte geben!

Edit:
Und bezüglich der Umweltnormen, die gelten nicht für einen Austauschmotor!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #53
Es ist kein Import. Deutsches Fahrzeug in Deutschland im selben Landkreis gekauft.
 
Ein RA kann da gar nichts machen und LESEN und DENKEN muss man schon selber.
Ich glaube wir brauchen hier keine Diskussion über Lesen und Denken anzufangen - aber rechtlich verlaß ich mich nicht auf die vielfältigen Meinungen und teilweise widersprüchlichen Aussagen im Forum sondern auf meinen Anwalt. Das bisher immer mit Erfolg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube wir brauchen hier keine Diskussion über Lesen und Denken anzufangen - aber rechtlich verlaß ich mich nicht auf die vielfältigen Meinungen und teilweise widersprüchlichen Aussagen im Forum sondern auf meinen Anwalt. Das bisher immer mit Erfolg.

so habe ich schon einmal gemacht und werde im Fall des Falles es wieder so tun. Rechtsschutzversicherung haben wir damals nicht gehabt. Die erste Beratung hat 50 € gekostet, welche wir wiederbekommen haben.

Mein Tipp:
fertige dir ein Gedächnisprotokoll an.
1. was der Werkstattmeister gesagt hat
2. über die Telefonische Auskunft
3. keine Gespräche ohne unparteiischen Zeugen
4. schleppe das Fahrzeug zu dem Händer wo dieses gekauft wurde ab.
5. übergebe dem AH ein Brief und bitte um Beseitigung des Schadens.
6. diesen sollte dein Anwalt verfassen.

Somit bist du erst einmal auf der rechtlich sicheren Seite.
 
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