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Sollte Händler B Kosten im Zusammenhang mit der Schadensdiagnose haben, wird er die sicher in Rechnung stellen wollen. Das ist richtig. Die Frage ist aber, ob es sinnvoller ist den Fall als Garantie abwickleln zu lassen, oder den ursprünglichen Händler A auf Gewährleistung zu verdonnern. Außerdem sollte es im weiteren Verlauf der Schadensabwicklung möglich sein, einzelne Posten bei Dacia gegeneinander zu verrechnen. Sprich: wenn Händler B die Ansaugbrücke runter gebaut hat, braucht es Händler A nicht mehr.Das verursacht aber Kosten für den Halter, denn das Fahrzeug steht ja nun einmal in einer Werkstatt, da ist nix mehr mit MOB.
Dazu wird es dann Probleme geben, wenn der Halter bereits einen Auftrag zur Instandsetzung ausgelöst hat, diesen nun abbricht, auch da wird man sich evtl. über Kosten streiten.
Nein, solle hier kein Problem sein. Eine Einspritzanlage, die zuviel einspritzt wird nicht nach 4 Wochen auffällig. Das passt genau zum ersten Wartungstermin. Vorher kann ein Standard-Autobesitzer da gar nichts feststellen. Und bis sich fehlende Schmierung in ruckelnden Betrieb und schlechter Gasannahme bemerkbar macht, dauert es schon ein wenig. Zumal der TE den Wagen wohl eher schonend gefahren hat. Ein Beispiel mehr einen Neuwagen öfter mal zu treten, dann kommen solche Probleme schneller zum Vorschein. Soll aber kein Vorwurf an der TE sein, der hat das gemacht, was er für das Beste hielt.Dazu wird ein Verkäufer den man so unter Druck setzen möchte sagen: Das Fahrzeug lief seit weit mehr als 1 Jahr, der Fehler lag also nicht bei Auslieferung vor und daher müssten Sie als Kunde den Nachweis erbringen, dass dieser Mangel als Gewährleistung abzustellen ist.
Ich sehe das als Warnung, unerklärliches Ruckeln ernst zu nehmen und den Motor unmittelbarBei mir hat sich zu dem Ruckeln im Teillastbereich, ich dachte an ein Softwareupdate und gut, eine Vermehrung des Öls im Motor festgestellt. Das Öl war 3000 km nach der Durchsicht über Max. Das kam aber nicht dadurch, dass Zuviel Öl drin war, sondern wohl durch die Injektoren, welche Zuviel einspritzten und das Benzin an den Kolbenabstreifringen vorbei in die Ölwanne lief. Daher ist das Öl auch stark mit Benzin vermischt. Das riecht man auch wenn man den Ölmessstab heraus zieht.
an die Presse weiter leiten.reklame wird ungern gTermin beim Anwalt ist gemacht. Mit Dacia Brühl habe ich telefoniert. Es gibtrs keine Frist in der das Auto repariert sein muss. Es gibt auch kein Leihwagen auf Kosten von Dacia. Ich könne mir einen Leihwagen nehmen und danach eine Kulanzanfrage stellen, die wahrscheinlich abgelehnt wird. Das waren seine Worte. Die Reparatur ist egal wie lange sie dauert zumutbar, denn das mal Teile längere Zeit nicht verfügbar sind, dass kann überall passieren. So der Mitarbeiter. Es tut ihm leid mir nicht helfen zu können, aber egal ob die Reparatur 7 Tage osw7 Monate dauere, ich habe keinen Anspruch auf Kulanz oder Schadenersatz. Zum Anwalt zu gehen, dasse Stünde mir frei. Es gibt jedoch keicht zum Anwalt und die Sache der Prene gesetzlichen Fristen, in denen eine Fehlerdiagnose zu erfolgen hat, bzw. das Auto repariert sein muss.
Ich würde alles den RA machen lassen und auch keinen eigenen Kontakt zu Dacia aufnehmen, Aus meiner Sicht hat unser Recht zu viele Fallstricke, da hat man schnell was falsches gesagt.
Natürlich muss Dacia Garantie leisten. Vielleicht keinen Leihwagen, aber ich habe ein Neufahrzeug mit 3 jahren Garantie bis 100000 km gekauft. Beide Grenzen sind nicht erreicht.Ein RA kann da gar nichts machen und LESEN und DENKEN muss man schon selber.
Es gibt nicht nur ein RECHT sondern auch die PFLICHT die GEWÄHRLEISTUNG beim VERKÄUFER einzufordern !
Garantie muss Dacia nicht leisten und damit gibt es auch keinen Leihwagen. Auf Kulanz gibt es keinen Rechtsanspruch und die würde auch keinen Leihwagen umfassen.