Duster II Bestellungen - Austausch über die Lieferzeit

Nochmal Glück gehabt...Der Dusty ist zwar noch nicht da aber jetzt ist er schon 200.- € teurer geworden...

Seid ihr sicher, dass ihr als Besteller nicht auch schon den höheren Preis zahlen müsst?

Zumindest mein EU Händler gibt die aktuelle Preiserhöhung schon an den Kunden weiter.
Zum Zeitpunkt der Bestellung am 13.12.17 16.874,99 € und jetzt:

Gesamtpreis
16.925,— €

Das ist zwar nicht viel, ich ärgere mich aber trotzdem.

In den AGB steht zum Beispiel dieses:
XXXXXXX haftet nicht für Preiserhöhungen des Herstellers bzw. des Lieferanten zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Auslieferung der Kaufsache.

Gruß,
Volker
 
Zuletzt bearbeitet:
Da muss doch eine Absicherung sein, sonst könnte jeder um die Ecke kommen und tausende drauflegen
 
Klar, man kann bei Vertragsabschluss eine Versicherung gegen Herstellerpreiserhöhungen abschließen, die hätte in meinem Fall aber 139€ gekostet.

Zitat:
XXXXXX ist berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn die vereinbarte unverbindliche Lieferzeit mehr als vier Monate beträgt.

Wenn man unter 4 Monate Lieferzeit hat, hat man Glück gehabt, leider sind es bei mir 18 Wochen unverbindliche Lieferzeit.
 
Versicherungskosten übersteigen die Preiserhöhung von 50€, das lohnt doch nicht.

Werde Mal morgen in meine Unterlagen schauen ob da auch so ein Märchen aufgeführt ist
 
Wenn die Erhöhung für den Prestige, wie bei den Vertragshändlern, 300€ gewesen wäre, hätte es sich gelohnt.
 
Da es mich doch gewurmt hat und ich so nicht ins Bett konnte hab ich meine Unterlagen durchgesehen. Pustekuchen, da steht nix zu. Scheint wohl also nur auf (deinen) EU Händler zu zutreffen.
 
Wir haben am Mittwoch (14.03.) den Duster Prestige Sce 115 bei einem EU Importeur bestellt. Lieferung soll zwischen KW 24 und 32 erfolgen.
 
Ich habe nun einmal die AGB verschiedener Renault / Dacia Autohäuser ergoogelt.
Es gibt tatsächlich 2 Versionen

Die Günstige:

II. Preise
...

Und Diese:

II. Preise
1. Liegen zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate und
ändert sich nach Vertragsabschluß die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte
Fahrzeug oder erhöht sich die gesetzliche Mehrwertssteuer, ist der Verkäufer berechtigt den
Kaufpreis der Änderung der UVP entsprechend oder um die Erhöhung der Mehrwertsteuer
anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um 5% oder mehr, so kann
der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei Wochen nach Eingang der Mitteilung über
die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.
2. Ändert sich nach Vertragsabschluß mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen oder einem Kaufmann, bei dem der Vertrag zum
Betrieb seines Gewerbes gehört, die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte
Fahrzeug oder ändert sich nach Vertragsabschluß die gesetzliche Mehrwertsteuer, so erhöht
sich der Verkaufspreis entsprechend.

Für mich gilt dummerweise die 2. Version.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war heute doch beim ah fragen wann meiner kommt da mich mein Auto echt nerven kostet. Es ist wirklich das Auto was dort auf dem Hof steht.
Ich muss aber warten bis der Sohn wieder aus Urlaub zurück ist und dann fordern die noch die Papiere ab. Wenn die dann alles da haben werde ich angerufen und wir machen die Finanzierung. Also noch 1-2 Wochen
Bestellt Diesel 4*2 am 16.1
 
Seid ihr sicher, dass ihr als Besteller nicht auch schon den höheren Preis zahlen müsst?

Zumindest mein EU Händler gibt die aktuelle Preiserhöhung schon an den Kunden weiter.
Zum Zeitpunkt der Bestellung am 13.12.17 16.874,99 € und jetzt:

Gesamtpreis
16.925,— €

Das ist zwar nicht viel, ich ärgere mich aber trotzdem.

In den AGB steht zum Beispiel dieses:
XXXXXXX haftet nicht für Preiserhöhungen des Herstellers bzw. des Lieferanten zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Auslieferung der Kaufsache.

Gruß,
Volker
Auch wenn man über die Lieferzeit bei dem einen oder anderen nicht viel sagen kann, aber beim Preis gibt es definitiv nichts unklares.
Jeder der einen Duster bestellt erhält, zumindest was den Kaufpreis betrifft eine verbindliche Auftragsbestätigung. In meiner steht auf den Cent genau was mein Auto kostet und es gibt nirgends einen Passus der auf nachträglich mögliche Preiserhöhungen auf bereits bestellte Ware verweist.
 
Jeder der einen Duster bestellt erhält, zumindest was den Kaufpreis betrifft eine verbindliche Auftragsbestätigung.

Eben nicht Jeder!!
Oft steht in den AGB die 4 Monatsfristklausel, wie bei mir auch.
Wenn das Fahrzeug innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert wird ist alles gut.
Bei mir wäre es der 13. Mai.

jura-basic (AGB Preisänderungsklauseln) - Grundwissen (http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=6&find=AGB_Preis%E4nderungsklauseln)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm schwierig, persönlich würde ich ja sagen das der Preis von der Bestellung gillt. Der Paragraph ist da auch etwas schwammig fomuliert (Soweit eine Preiserhöhungsklausel nicht unter § 309 Nr. 1 BGB@ fällt (z.B. bei Dauerschuldverhältnissen, längere Frist als 4 Monate)) denn wenn von vornherein eine längere Frist als 4 Monate vereinbart wurde? Dann aber wäre es ja unfair wenn Leute eine 3 Monatige Lieferung als "unverbindlich" erhalten und dann länger warten müssten und draufzahlen müssten.

Zumindest in unserem Steht bei Preis auch ....

Und gerade auch unter dem Tranzparenz gebot müsste meiner Meinung nach dann beim Endpreis ein Sternchen oder Nummer stehen, der auf den AGB Text verweist.
Aber dazu müsste ein Opfer klagen und ob das Opfer dann gewinnt, tja noch schwieriger vorher zusehen.

Naja meine Meinung und gut zu wissen, so achten wir künftig noch mehr darauf! Gerade wenn die Lieferung länger dauert. Von daher herzlichen Dank für diesen Hinweis!
 
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