Ausstattung entspricht nicht der aktuellen Liste [Mittelarmlehne]

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  • #16
..... das, zusammen mit dem Schriftstück (oder Prospekt) in dem Dir die "Prestige"-Version als Variante MIT Armlehne angeboten wurde, genügt für die Forderung der ordentlichen Vertragserfüllung.

Dein Händler hat nur keinen Bock sich darum zu kümmern, so schaut`s aus.;)

Würde er deswegen bei Dacia vorstellig werden, bekäme er sowohl die Armlehne, als auch seine eingesetzten Arbeitswerte für die Montage von Dacia vergütet.

Aber dazu müßte er erstmal seinen Allerwertesten in Bewegung setzen, was ihm offensichtlich nicht gelingt.

Sehe ich genauso!!! So in der Art ist mir das heute morgen auch vorgekommen :angry:

An solchen "Pfennigsartikeln" würde ich (wenn ich Vertragshändler wäre) es nicht abhängig machen, es mir mit neuen Kunden die durchaus noch mehrere Wagen benötigen zu verscherzen. Gerade bei solchen Dingen im Bereich Service von einem Autohaus bin ich persönlich besonders "pingelig".

Wie gesagt, wenn sich ein Autohaus bei solchen Dingen - wo im übrigen der Kunde im Recht ist - schon querstellt, möchte ich nicht wissen, wie die sich anstellen wenn man wirklich mal was braucht... :censored:
 
Ein Auto zu verkaufen ist recht einfach,aber sich drum zu kümmern was anderes.:angry:

Wenn ein Händler das nicht fertig bringt bin ich zur Wartung aber ganz schnell wo anders,Andere wollen vielleicht Geld verdienen

Das sehe ich genau so.

Aber es ist doch schon ein ganz schön starkes Stück vom AH sich gegen das anbauen einer Armlehne zu sträuben. Wenn im Angebot und im Vertrag die Ausstattung benannt ist , und das ist sie, muss er auch den Vertrag erfüllen. Es zählt der stand der Ausstattung zur zeit des Vertragsabschlusses. Ob er den Wagen zu einem früheren Zeitpunkt bestellt hat oder auch nicht ist für die Erfüllung des Vertrages vollkommen uninteressant. Da darf man sich auch nichts anderes sagen lassen.
 
Mittelarmlehne

Ob der Händler eine Mittelarmlehne nachrüstet, hängt ganz vom Wohlwollen des Händlers ab.
Da MMinniger bewusst ein Lagerfahrzeug gekauft hat, welches bei der Herstellung noch keine Mittelarmlehne hatte, hat er kein Anrecht auf dieselbe.
Er hätte ein Fahrzeug beim Werk bestellen müssen, wenn dort dann keine Mittelarmlehne verbaut gewesen wäre, hätte er einen Rechtsanspruch darauf.
Also am besten freundlich auf den Verkäufer zugehen und versuchen sich gütlich zu einigen.
Vielleich 50/50:angry:, immer noch besser als alles selber zu zahlen.

MfG

Klaus
 
Hätte man ihn in diesem fall nicht darauf hinweisen müssen das es Ausstattungs Unterschiede gibt?
 
Die eigentliche Frage ist: Was steht im Kaufvertrag?

Alles andere ist Kaffesatzleserei.

Hätte man ihn in diesem fall nicht darauf hinweisen müssen das es Ausstattungs Unterschiede gibt?

Das musste ich im Sommer meinem Händler auch erst zeigen, der hatte es auch noch nicht entdeckt.
 
Er wird sich das Fahrzeug doch wohl angesehen haben.

Wenn er sich das Auto vorher angesehen hätte würde er sich doch nicht über eine fehlende Armlehne beklagen.

Ich gehe einfach mal davon aus das er das Auto nicht vorher gesehen hat.
 
Hätte man ihn in diesem fall nicht darauf hinweisen müssen das es Ausstattungs Unterschiede gibt?
Man müsste dazu mal in aller Ausführlichkeit das Kleingedruckte durchlesen. Bei "Lagerfahrzeugen" ist da bestimmt irgeneine Klausel zur Serienausstattung drin.

Rechtsanspruch wird man nur bei Autos haben, die erst noch auf Kundenbestellung gebaut werden müssen. Ansonsten heißt es gekauft, wie er da (oder auf Lager) steht.

Viele Grüße
Roman
 
Armlehne

Moin,

Dazu halt das Ärgernis, dass mein Autohaus darauf beharrt mir KEINE Lehne zu geben. Fakt ist: ICH habe einen Kaufvertrag über das voll ausgestattete Auto vor ca 2 Wochen (also einem Zeitpunkt wo die Lehne BESTANDTEIL DER AUSSTATTUNG WAR) gemacht, lt. Preisliste wurde die Lehne versprochen, aber sie wurde nicht geliefert. FAZIT: MANGEL!!! Das hab ich heute reklamiert und der Händler ist der Meinung "Nix, das Auto hat auf Vorrat bei uns im Lager gestanden, als wir das bestellt haben war die Lehne noch kein Bestandteil der Serienausstattung..." Ich bin aber der Meinung, dass hier das Abschlussdatum des Kaufvertrages zählt und nicht irgendein Zeitpunkt, wann der Händler seine Ware bestellt. Das kann doch nicht mein Problem sein.
Wenn ichs recht verstanden habe, wurde ein Auto mit Armlehne bestellt und gekauft. Der Verkäufer wusste das, weil das in der zum Kaufzeitpunkt gültigen Liste stand. Er wusste auch (bzw hätte bei erforderlicher Sorgfalt wissen müssen), dass sein Lagerbestand diese Ausstattungsvariante nicht hatte.

Darauf hätte er beim Kauf hinweisen müssen.

Frage @mminninger: welche Ausstattungsmerkmale stehen denn in Deinem Kaufvertrag?

Ein (zugegen) etwas schräges Beispiel, was die Situation überspitzt darstellen soll:

Ich hätte vor einem Jahr einen MCV mit einem bestimmten Ausstattungspaket gekauft, bekäme aber einen MCV Phase I mit dem Paket gleichen Namens geliefert mit der Begründung, es handele sich um Lagerbestand-----
 
Na karpatenbär da bin ich ganz bei dir. Ein Hinweis vom Verkäufer währe in jedem fall vernünftig gewesen. Ich gehe mal davon aus das mminninger das Prospekt und die Ausstattungsliste vom Verkäufer erhalten hat. In dem Moment wenn das Gespräch in Richtung Lagerfahrzeug geht währe der Hinweis fällig gewesen, das die Ausstattungen sich unterscheiden.
 
Ein Hinweis, dass das Lagerfahrzeug eine andere Ausstattung hat, wäre sicher zumindest angebracht und wohl auch erforderlich gewesen.

Ein Hinweis auf die gewünschte Ausstattung beim AH hilft vielleicht. Ob es sich um ein Lagerfahrzeug oder ein bestelltes Fahrzeug handelt, ist wohl im Sinne eines Kaufvertrages unwichtig.

Ist die Armlehne zum Zeitpunkts des Kaufs Ausstattungsvariante und auch aktuell noch drin, besteht ein Anspruch.

Anders sieht es aus, wenn die Armlehne aktuell wegfällt. Da steht meistens eine Klausel in den Verträgen "geringfügige Änderungen der Ausstattung vorbehalten". Was dann geringfügig ist, darüber lässt sich dann wieder streiten.
 
Zumindest hat der Verkäufer so keinen Freund gewonnen und die Angst kommt da ja noch hin zu. Was ist wenn ich mein Auto zur Wartung gebe , wie gewissenhaft läuft das denn ab?
 
Vertragsklauseln

In meinem Vertrag (Bestellung) hatte ich klar die Klausel gefunden die Beschreibt dass das gelieferte Auto von der beschriebenen Ausstattung abweichen kann. Das ist schon unschön aber leider Fakt. Bestimmt steht das bei allen Verträgen so drin, mal grösser und mal kleiner gedruckt. Bei mir fehlte ohne Ankündigung das Reserverad mit Halterung. OK, ich musste das Ding dann auch nicht bezahlen, da gabs gar nichts zu besprechen mit dem Freundlichen. U.Umständen könnte insgesammt vom Kaufvertrag zurückgetreten werden, aber wer will das wegen einer M.A.L. oder fehlendem R.R. ?

Vieleicht fehlt die Mittelarmlehne, weil wird die in Marokko gerade Mangelware ist, und in 2 Wochen wird sie wieder eingebaut. Da hatte der Käufer leider Pech gehabt. Die Produktion werden Dacia desswegen sicher nicht pausieren. Vertraglich wird da nichts zu rütteln sein. Wenn der Händler aber den Preis nicht senkt ist das unerfreulich, ich würde das nicht einfach hinnehmen.

Positiver Effekt: Du kommst viel besser an das Gurtschloss ran. Mir ist die Mittel.l. beim Angurten im Weg. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinem Vertrag hatte ich beim Kauf klar die Klausel gefunden die Beschreibt dass das gelieferte Auto von der beschriebenen Ausstattung abweichen kann. Das ist schon unschön aber leider Fakt. Bestimmt steht das bei allen Verträgen so drin, mal grösser und mal kleiner gedruckt. Bei mir fehlte ohne Ankündigung das Reserverad mit Halterung. OK, ich musste das Ding dann auch nicht bezahlen, da gabs gar nichts zu besprechen mit dem Freundlichen.

Vieleicht fehlt die Mittelarmlehne, weil wird die in Marokko gerade Mangelware ist, und in 2 Wochen wird sie wieeder eingebaut. Da hatte der Käufer leider Pech gehabt. Die Produktion werden Dacia desswegen sicher nicht pausieren. Vertraglich wird da nichts zu rütteln sein. Wenn der Händler aber den Preis nicht senkt ist das unerfreulich, ich würde das nicht einfach hinnehmen.

Positiver Effekt: Du kommst viel besser an das Gurtschloss ran. Mir ist die Mittel.l. beim Angurten im Weg. :)


Das mit den Abweichungen bezieht sich auf eine generelle Änderung in der Ausstattung, die sich dann auch in der (neuen) Ausstattungsbeschreibung ersichtlich ist. Und nicht auf eine Änderung, weil mal kurzfristig ein Ausstattungsteil nicht vorhanden ist.
 
Das mit den Abweichungen bezieht sich auf eine generelle Änderung in der Ausstattung, die sich dann auch in der (neuen) Ausstattungsbeschreibung ersichtlich ist. Und nicht auf eine Änderung, weil mal kurzfristig ein Ausstattungsteil nicht vorhanden ist.

Wäre auch blöd wenn mal die Reifen ausgehen und man sich extra welche kaufen müsste :lol::lol:
 
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