Ausstattung entspricht nicht der aktuellen Liste [Mittelarmlehne]

genau,steh sie im Kaufvertrag ist sie verbindlich!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #32
@ALL
Also, die Sache ist folgendermaßen abgelaufen:

Ich bin mit 2 !!AKTUELLEN - Aus dem Internet ausgedruckten Preislisten!! jeweils eine für den Sandero Stepway neues Modell und eine für den Lodgy im Autohaus angerückt. Eigentlich wollte ich den Sandero, hab mich dann aber für den Lodgy entschieden. Der Händler hatte einen Lodgy in der Ausstattung "PRESTIGE" vorrätig. Der hatte zusätzlich noch Sitzheizung, 3. Sitzreihe und Metallic. Das alles wollte ich auch sowieso haben. Also bis dahin ok. Dann hab ich den Verkäufer gefragt: "Ist das also jetzt GENAU DIESE AUSSTATTUNG (auf meine Liste aus dem Internet gezeigt) ?? Der Verkäufer hat das Teil kurz überflogen und antwortete: GENAU. Der ist das. Also war für mich die Sache geregelt und wir haben alles fertig gemacht.

Das Fahrzeug konnte ich aber nicht Live ansehen, weil es zu der Zeit in einer Zweigstelle/Außenlager stand.

Dann hat der Händler alles Zugelassen, fertig gemacht etc. und 3 Tage später hab ich den Wagen noch mit Schutzfolie auf dem Lack beim Händler abgeholt. Am Abholtag war es schon dunkel und ich bin dann gleich richtung Heimat gefahren.

So war der genaue Verlauf. Kurz und Knapp.

Über die Feiertage ist mir dann aufgefallen: "Oh, keine Armlehne drin"... MISST...
 
Ich denke das du einen Anspruch auf die Armlehne hast. Wenn er bestätigt das es sich um die selbe Ausstattung handelt nachdem er deine liste angesehen hat.

Kein guter Verkäufer !
 
Dann wird sich wohl der Verkäufer die fehlende Armlehne zurechnen lassen müssen. In aller Ruhe mit dem Verkäufer reden, ihn auf die fehlende Armlehne hinweisen und auch darauf, dass er ja zugesagt hat, dass die Armlehne drin ist, nachdem er die Liste gesehen hat.
 
Moin,

dann passts ja @mminninger ---und natürlich hattest Du einen Zeugen dabei *s*
Trotzdem sind mündliche Nebenabreden nicht Vertragsbestandteil, wenn sie nicht auch schriftlich im Vertrag fixiert sind. Im Vertrag müsste schon die Internetliste als verbindlich festgeschrieben und als Anlage dabei sein. Ist es das nicht - Pech gehabt. Nicht schriftlich fixiert und ohne genaue Besehung im Dunkeln den Kaufgegenstand übernommen.

Viele Grüße
Roman
 
Armlehne

Moin,

ganz grundsätzlich hast Du natürlich Recht @elchi07---aber wenn jemand dabei war, der die Absprachen bezeugen kann, schauts wieder anders aus.
 
aber wenn jemand dabei war, der die Absprachen bezeugen kann, schauts wieder anders aus.
Nein, sieht es nicht. In solchen Verträgen bzw. AGB sind mündliche Absprachen immer ausgenommen. Und wenn die ganze Nation zuhören würde. Genau dafür gibt es die schriftlichen Verträge.

Er kann nur auf Kulanz des Händlers oder von Dacia hoffen. Einen Rechtsanspruch wird er nicht durchsetzen können.

Viele Grüße
Roman
 
Somit scheint der weiter vorne schon gemachte Vorschlag zur gütlichen 50/50 Regelung das sinnvollste.

Man "verstreitet" sonst mehr Geld und Nerven, als die ganze Sache eigentlich wert ist.

Beide Seiten könnten es unter Lehrgeld verbuchen und ......... so wie sich die Sache jetzt liest, hätte es jedem von uns genauso passieren können.

Das ist der Fehler, wenn man von der eigenen Fairness ausgeht und das Zauberwort "per Handschlag" noch eine verbindliche Form für einen darstellt.
 
Das mit den Abweichungen bezieht sich auf eine generelle Änderung in der Ausstattung, die sich dann auch in der (neuen) Ausstattungsbeschreibung ersichtlich ist. Und nicht auf eine Änderung, weil mal kurzfristig ein Ausstattungsteil nicht vorhanden ist.

Vertrag / Bestellung
@LoganMCCV, stimmt natürlich mit dem Vertrag, wenns da drinn steht muss auch eingebaut sein. Ich hatte mich auf die Bestellung bezogen und das auch beim Threadersteller vermutet. Die Abweichungen sind betreffend der Bestellung angegeben, der Kaufvertrag muss eingehalten werden.

:)
 
In dem Quartal, als ich meine Basis-Datsche bestellte, war die Basis ab Werk mit der Servolenkung ausgestattet (bitte keinen Servolenkungstreat draus machen, haben wir hier irgendwo schon).

Da ich die unbedingt haben wollte, hatte ich mir das vom Händler ausdrucken lassen und zu meinen Bestellungspapieren getan...-_-
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #42
Also, ich sehe das so, dass es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ja eine gültige Preisliste gab. Diese beinhaltet die Lehne! Also gehört sie rein. Egal ob sie explizit nochmal extra auf dem Vertrag steht (dann müsste ja ALLES was der Prestige hat nochmal extra aufgeführt werden).

Ausstattung "Prestige" bestellt, also gehört die Lehne und alles andere was zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Bestandteil der AKTUELLEN Preisliste war da rein! Meine Meinung...

Es wurde NICHT darauf hingewiesen: "ACHTUNG ALTES MODELL, STIMMT NICHT MIT DER LISTE ÜBEREIN"

Im Gegenteil; Verkäufer: "JA, GENAU DER IST DAS!" natürlich mündlich... :angry:

Mein Fazit: Bekomme ich die Lehne nicht, werde ich wohl den weiteren Service bei einem anderen Autohaus machen. Rein schon aus Prinzip und es war der erste und letzte Wagen den ich/meine Leute dort kaufen.
 
Ausstattung "Prestige" bestellt, also gehört die Lehne und alles andere was zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Bestandteil der AKTUELLEN Preisliste war da rein! Meine Meinung...
Problem ist, dass du nichts bestellt hast, sondern einen Kaufvertrag für ein bereits produziertes Fahrzeug geschlossen hast. Die Ausstattung "Prestige" bezieht sich auf die Inhalte, die zum Zeitpunkt der Produktion zu der Austattungsvariante gehörten. Wenn zwischenzeitlich die Austattungsvariante aufgewertet wurde, hast du keinen Rechtsanspruch auf Nachbesserung.

Auch wenn es für dich ärgerlich ist - du selbst hast nicht aufgepasst. Wäre aber wahrscheinlich fast jedem so hier gegangen. Ich hätte da wohl auch drauf vertraut. Aber rechtlich ist die Sache eben anders zu bewerten.

Versuch dich in einem vernünftigen Gespräch mit deinem Händler oder auch mit Dacia (Kulanz) zu einigen. Ärger machen oder einen Rechtsstreit auslösen bringt nichts und kostet dich nur unnötig Geld.

Viele Grüße
Roman
 
Vorab, selbst wenn die fehlende Mittelarmlehne einen Mangel darstellen würde, ist eine Vertragswandlung (Rückgabe Fahrzeug gegen Kaufpreis) wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen.

Preislisten und Prospekte sind Makulatur, da stets ein Änderungsvorbehalt oder ein Gewährleistungsschluss enthalten ist. Solche Informationen dienen wirklich nur zur groben Information und sind auch erstmal kein Vertragsgegenstand.

Änderungen in der Ausstattung sind für den Händler erst dann verbindlich, wenn der Hersteller den Händler davon in Kenntnis gesetzt hat. Ab diesem Zeitpunkt ist der Händler auch dazu verpflichtet, auf Änderungen der Ausstattung bei seinen Lagerfahrzeugen gegenüber einem Kunden hinzuweisen.

Hat der Händler dir folglich das Fahrzeug nach seinem aktuellen Wissensstand verkauft, besteht kein Mangel. Selbst dann nicht, wenn die Änderung bereits seit drei Monaten besteht, auf der HP des Herstellers zu finden ist und zwischenzeitlich Fahrzeuge mit der Änderung gebaut und ausgeliefert werden. Allerdings dürfte die Beweislast beim Händler liegen!

Mag man nicht glauben, aber so mancher Hersteller schludert mit solchen Infos an den Händler ein wenig. Nicht selten sind Händler über Änderungen überrascht, welche z.B. bereits auf der HP des Herstellers veröffentlicht wurden. Man halte sich vor Augen welcher Aufwand betrieben werden müsste, um Haldenfahrzeuge auf den aktuellen Stand zu bringen.

Bei der Problemlösung würde ich den Vorschlag von elchi07 aufgreifen und ein vernünftiges Gespräch im Beisein eines Zeugen führen. Dabei so ganz nebenher mal indirekt abfragen, ob der Händler Kenntnis von der Änderung hatte. Damit hätte man dann eine Grundlage für das weitere Vorgehen, denn bedenke, nicht nur ein Käufer hat Rechte, sondern auch ein Verkäufer. Eine unberechtigte Mängelrüge kann auch für einen Käufer mit Regressansprüchen des Verkäufers enden!
 
Sehe ich ähnlich, jedoch:

Der Händler hatte Kenntnis von der Änderung, spätestens als mminninger ihm die Preis- und Ausstattungsliste vorgelegt hat und der Verkäufer genickt hat.

Mit einem vernünftigen Gespräch sollte das Problem aber lösbar sein. Es liegt ja auch im Interesse des Händlers, einen zufriedenen Kunden zu haben, der das AH letzendlich weiterempfiehlt und auch die Wartung in dem AH machen lässt.
 
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