Motorschaden 1,2 Tce jetzt auch bei mir

Der liebe @Breckereddy hat genau das gleiche Problem mit dem Benzingeruch.
Ist ihm auch bei der Ölkontrolle aufgefallen.
Ich gehe mal nicht davon aus, das er sein Riechgerät freiwillig an den Stab gepresst hat.
Es ist schon sehr stark wahrnembar, bei einem abstand von ca 40cm kommt einem der Benzingeruch schon entgegen.
Der Benzingeruch lag direkt im Motorraum als ich den dämlichen Ölpeilstab heraus gezogen hatte. Am Freitag wurde der Ölstand in der Werkstatt kontrolliert, war an der oberen Markierung, finde ich persönlich etwas hoch aber der Mechaniker meinte, es sei ok. Dann fahren wir mal bis vielleicht was passiert. Ich war ja im Gegensatz zu @optimus noch nie in der Werkstatt, ich habe jetzt 7000 km auf der Uhr in knapp 3 Monaten.
 
Mich kotzt das nur noch an. Der Wagen ruckelf und normales fahren ist nicht mehr möglich. Leistung hat er auch keine mehr.

ich kann dich verstehen mit dem Ärger und Frust den du hast. Hatte ich auch vor ca. 12 Jahren. Es war kein Dacia
aber ein Neufahrzeug. Zum Händler gefahren und einen schriftlichen Auftrag erteilt die Mängel abzustellen. Nach drei Tagen konnte ich mein Fahrzeug abhohlen. Schon nach 10 Kilometer die Gleichen Probleme. Ich bin sofort zu einem KFZ-Sachverständigen gefahren und diesen um Rat gebeten. Er bescheinigte mir schriftlich für 50 € das die von mir angezeigten Mängel IMMER noch vorhanden sind. Also habe ich die Karre wieder zu dem Händler gebracht und ihm die Papiere auf den Tisch gelegt. Der war sprachlos und stammelte " er könne nichts machen ". Ich habe erst gar nicht gefagt warum und weshalb. Mein Fahrzeug habe ich da einfach stehen gelassen. Am Folgetag bin ich zu unserem Anwalt mit den Unterlagen. In meinem Beisein hat dieser mit dem Händler telefoniert.

Ich hörte mit wie er rumgeeiert ist und versuchte zu erklären warum er so gehandelt hat. Mein Anwalt setzte einen Brief auf an den Händler. Drei Tage später kam der Anruf von meinem Anwalt mit der Mitteilung das ich mir bei der Vertragswerkstatt ein kostenloses Leihfahrzeug abhohlen kann was ich auch tat.

Die Zeit verging. Nach ca. 6 Wochen meldete sich die Werkstatt bei meinem Anwalt das ich mein Fahrzeug abhohlen kann. Bei der Abholung und Rückgabe des kostenlosen Ersatzfahrzeuges legte ich dem Händler ein Schriftstück vor wo er bestätigen möchte das die Mängel behoben wurde. Das lehnte er ab. Er bestätigte mir, das er dieses Schriftstück erhalten hat.

Er legte mir eine Rechnung vor über Motoroel, Oelfilter,Zündkerzen und Dichtmaterial. Diese habe ich nicht bezahlt weil eh kein Oelwechsel und sonstiges anstand. Nach ca. 180 km Fahrstrecke traten die gleichen Mängel auf. Ich nahm einen Pannendienst in Anspruch der mein Fahrzeug zu dem Händler verbrachte. Ich informierte meinen Anwalt über die Sachlage.

Urplötzlich waren die fix und gaben mir erneut ein kostenloses Ersatzfahrzeug. Fünf Tage später kam ein Anruf
von meinem Anwalt. Abholung ist angesagt. Habe ich gemacht mit einem neuen Motor. Ich bekam bei der Abholung ein Schriftstück das nach 1.000 km ein Werkstattbesuch von Nöten sei und diese Kosten übernommen werden.

Die Urlaubsreise stand an. Am Urlaubsort brachte ich mein Fahrzeug zu einem Vertragshändler. Also ok dachte ich denn auf der Rückreise verabschiedete sich das Schaltgetriebe. Der Pannendienst schaffte das Fahrzeug in die Werkstatt und ich informierte meinen Anwalt. Urplötzlich wurde der Kaufvertrag gewandelt dergestallt, das ich ohne einen Cent rausrücken sollte ein Neufahrzeug aus deren Hause bekommen kann. Das habe ich gemacht und ein Neufahrzeug bei einem anderen Fahrzeughersteller in Zahlung gegeben.

Auf Kosten bin ich nicht sitzengeblieben. Die Rechnung von meinem Anwalt haben die auch beglichen.

Mein Fazit:

geht doch einfach den Weg des geringsten Wiederstandes. Lasst Euch doch nicht vertrösten und lauft doch nicht irgendwelchen ja und oder so hin oder her nach. Hier gibt es im BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) ganz klare Vorgaben. Für mich ist der Inhaber/Geschäftsführer mein Ansprechpartner mit dem ich einen Vertrag abgeschlossen habe. Es liegt mir fern mich selbst schlau zu machen warum er den Vertragsgegenstand und aus welchen Gründen auch immer NICHT vertragsgemäß erfüllen kann.
 
Der Benzingeruch lag direkt im Motorraum als ich den dämlichen Ölpeilstab heraus gezogen hatte. Am Freitag wurde der Ölstand in der Werkstatt kontrolliert, war an der oberen Markierung, finde ich persönlich etwas hoch aber der Mechaniker meinte, es sei ok. Dann fahren wir mal bis vielleicht was passiert. Ich war ja im Gegensatz zu @optimus noch nie in der Werkstatt, ich habe jetzt 7000 km auf der Uhr in knapp 3 Monaten.

Prinzipiell hat Treibstoff im Motoroel nichts zu suchen. Der Motorenbauer hat nun einmal den maxiemalen höchsten Oelstand ermittelt und ein Prüfvorrichtung ( Peilstab) vorgesehen. Und wenn dieser Stand stimmt, ist es so gewollt.
Alles darunter birgt Gefahren bin hin zum Minimum.

Also Motoroel und Treibstoff sind beides mineralische Stoffe die aus Erdoel gewonnen werden. In den Treibstoffen befindet sich mindestens 5 % NICHT Mineralische Zusätze. Ausgenommen Treibstoffe der gehobenen Preisklasse.

Fragt doch einfach mal die Motoroelhersteller was passiert, was nicht mineralische Treibstoffe bewirken.
 
Prinzipiell hat Treibstoff im Motoroel nichts zu suchen. Der Motorenbauer hat nun einmal den maxiemalen höchsten Oelstand ermittelt und ein Prüfvorrichtung ( Peilstab) vorgesehen. Und wenn dieser Stand stimmt, ist es so gewollt.
Alles darunter birgt Gefahren bin hin zum Minimum.

Also Motoroel und Treibstoff sind beides mineralische Stoffe die aus Erdoel gewonnen werden. In den Treibstoffen befindet sich mindestens 5 % NICHT Mineralische Zusätze. Ausgenommen Treibstoffe der gehobenen Preisklasse.

Fragt doch einfach mal die Motoroelhersteller was passiert, was nicht mineralische Treibstoffe bewirken.

Bei welchem Prozentsatz spricht man denn von "zuviel" Benzin im Öl?
Heutige Benzinmotoren haben immer Benzin im Öl, und gerade dieser Wert soll beim TCE "viel zu hoch" liegen.
Das Hauptproblem des TCE sind weder Steuerkette noch Benzin im Öl, es ist ein ganz Anderes welches jedoch zu den Vorgenannten führt.
 
Am Freitag wurde der Ölstand in der Werkstatt kontrolliert, war an der oberen Markierung, finde ich persönlich etwas hoch aber der Mechaniker meinte, es sei ok. Dann fahren wir mal bis vielleicht was passiert.

Wenn Du Dein Fahrzeug mal abgestellt hast und es eine halbe Stunde gestanden ist, mach mal mit einem Edding einem möglichst genauen Strich vom Pegelstand am Ausgleichsbehälter.

Ein sich leicht erhöhender Pegenstand durch Konsenswasser kann bei viel Kurzstrecke im Winter schon mal vorkommen und ist auch nicht unbedingt gleich bedrohlich.

Ganz anders wenn sich der Level durch Benzin erhöht und dabei die Schmierwirkung des Öles deutlich verringert.
Das ist höchstens bei einem ausgeorgelten alten Motor zu erwarten der bereits aus dem letzten Loch pfeift, nicht aber bei einem jungen, fast noch Neufahrzeug.
 
Das Problem daraus ist nur, dass man da eben auch den Mängel anzeigen und die Reparatur ermöglichen muss und nicht bei einem beliebigen Dacia-Händler aufschlagen kann.

Stimmt schlicht und einfach nicht. Jeder Fahrzeughersteller unterhält ein Händlernetz, welches im Fall des Falles
egal wo, der Ansprechpartner ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast alles richtig gemacht ...lass dich hier nicht verunsichern....im forum wird von dampfplauderern viel Blödsinn geschrieben ...geh zum Anwalt und kämpf das durch ....wenn innerhalb der garantiezeit det Motor in die Brüche geht und det Hersteller keinen Ersatz liefern kann, dann ist die Sache klar ...ohne Anwalt gehts jedenfalls nicht ...und wer von Gewährleistung redet wenn ja noch die garantiezeit läuft, hat absolut keine Ahnung ....
 
@slotodrom Garantie und Gewährleistung laufen aber leider gleichzeitig und als Kunde sollte man wissen, was man in Anspruch nimmt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
  • Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
  • Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
  • Laufen sowohl Gewährleistung als auch eine Garantie noch, kann der Käufer in der Regel wählen, nach welchem System er die Ware reklamieren möchte.

Hier kann man es Nachlesen. Da geht es zwar um Smartphones aber das trifft so auch auf das Auto zu.
 
Also Motoroel und Treibstoff sind beides mineralische Stoffe die aus Erdoel gewonnen werden. In den Treibstoffen befindet sich mindestens 5 % NICHT Mineralische Zusätze. Ausgenommen Treibstoffe der gehobenen Preisklasse.

Die meisten Motoröle sind heute synthetisch.
Davon unbefangen soll Motoröl schmieren das tut Benzin aber nicht.

Der Motorenbauer hat nun einmal den maxiemalen höchsten Oelstand ermittelt und ein Prüfvorrichtung ( Peilstab) vorgesehen. Und wenn dieser Stand stimmt, ist es so gewollt.
Alles darunter birgt Gefahren bin hin zum Minimum.
Zwischen Min. Und Max. bestehen überhaupt keine Gefahren.
 
Devk geht leider nicht. Habe eingetragenes Tuning. Höherlegung und breitere reifen

Bin etwas irritiert: habe fast den gleichen Duster, was Baujahr und Kilometerleistung angeht, deshalb natürlich jetzt in Sorge, daß die Probleme auch bei meinem Duster kommen könnten.
Allerdings sind daran keine Veränderungen vorgenommen worden.
Und ich habe auch umgehend bei meiner Rechtsschutzversicherung nachgefragt, inwieweit ich Rrechtschutz bekommen würde.
Konkrete Frage zu Deinem Fall:
Könnten denn die Veränderungen an Deinem Duster das "Tuning" mitursächlich für den Schaden sein, bzw. könnte es sein, daß Dacia, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung käme, dies zur Ablehnung der Ansprüche anführen könnte?

Gruß Kardus
 
Die meisten Motoröle sind heute synthetisch.
Davon unbefangen soll Motoröl schmieren das tut Benzin aber nicht.
....

Das war mir schon klar, beantwortet aber meine frage leider nicht.
Natürlich ist das ein dehnbarer Begriff, bei Schiffsdieseln macht 1 Liter kaum was aus während die selbe Menge beim TCE.... Dennoch sollten Diejenigen die diese Formulierung benutzen wissen wo in etwa die Grenze liegt. Und die möchte ich gern wissen.
 
Das war mir schon klar, beantwortet aber meine frage leider nicht.
Natürlich ist das ein dehnbarer Begriff, bei Schiffsdieseln macht 1 Liter kaum was aus während die selbe Menge beim TCE.... Dennoch sollten Diejenigen die diese Formulierung benutzen wissen wo in etwa die Grenze liegt. Und die möchte ich gern wissen.
Eine genaue Grenze wird es da nicht geben.
Die Schmierwirkung ist auch abhängig von der Belastung und der Öltemperatur.
Eine Verdünnung ist in keinem Fall wirklich gut.
 
ich kann dich verstehen mit dem Ärger und Frust den du hast. Hatte ich auch vor ca. 12 Jahren. Es war kein Dacia
aber ein Neufahrzeug. Zum Händler gefahren und einen schriftlichen Auftrag erteilt die Mängel abzustellen. Nach drei Tagen konnte ich mein Fahrzeug abhohlen. Schon nach 10 Kilometer die Gleichen Probleme. Ich bin sofort zu einem KFZ-Sachverständigen gefahren und diesen um Rat gebeten. Er bescheinigte mir schriftlich für 50 € das die von mir angezeigten Mängel IMMER noch vorhanden sind. Also habe ich die Karre wieder zu dem Händler gebracht und ihm die Papiere auf den Tisch gelegt. Der war sprachlos und stammelte " er könne nichts machen ". Ich habe erst gar nicht gefagt warum und weshalb. Mein Fahrzeug habe ich da einfach stehen gelassen. Am Folgetag bin ich zu unserem Anwalt mit den Unterlagen. In meinem Beisein hat dieser mit dem Händler telefoniert.

Ich hörte mit wie er rumgeeiert ist und versuchte zu erklären warum er so gehandelt hat. Mein Anwalt setzte einen Brief auf an den Händler. Drei Tage später kam der Anruf von meinem Anwalt mit der Mitteilung das ich mir bei der Vertragswerkstatt ein kostenloses Leihfahrzeug abhohlen kann was ich auch tat.

Die Zeit verging. Nach ca. 6 Wochen meldete sich die Werkstatt bei meinem Anwalt das ich mein Fahrzeug abhohlen kann. Bei der Abholung und Rückgabe des kostenlosen Ersatzfahrzeuges legte ich dem Händler ein Schriftstück vor wo er bestätigen möchte das die Mängel behoben wurde. Das lehnte er ab. Er bestätigte mir, das er dieses Schriftstück erhalten hat.

Er legte mir eine Rechnung vor über Motoroel, Oelfilter,Zündkerzen und Dichtmaterial. Diese habe ich nicht bezahlt weil eh kein Oelwechsel und sonstiges anstand. Nach ca. 180 km Fahrstrecke traten die gleichen Mängel auf. Ich nahm einen Pannendienst in Anspruch der mein Fahrzeug zu dem Händler verbrachte. Ich informierte meinen Anwalt über die Sachlage.

Urplötzlich waren die fix und gaben mir erneut ein kostenloses Ersatzfahrzeug. Fünf Tage später kam ein Anruf
von meinem Anwalt. Abholung ist angesagt. Habe ich gemacht mit einem neuen Motor. Ich bekam bei der Abholung ein Schriftstück das nach 1.000 km ein Werkstattbesuch von Nöten sei und diese Kosten übernommen werden.

Die Urlaubsreise stand an. Am Urlaubsort brachte ich mein Fahrzeug zu einem Vertragshändler. Also ok dachte ich denn auf der Rückreise verabschiedete sich das Schaltgetriebe. Der Pannendienst schaffte das Fahrzeug in die Werkstatt und ich informierte meinen Anwalt. Urplötzlich wurde der Kaufvertrag gewandelt dergestallt, das ich ohne einen Cent rausrücken sollte ein Neufahrzeug aus deren Hause bekommen kann. Das habe ich gemacht und ein Neufahrzeug bei einem anderen Fahrzeughersteller in Zahlung gegeben.

Auf Kosten bin ich nicht sitzengeblieben. Die Rechnung von meinem Anwalt haben die auch beglichen.

Mein Fazit:

geht doch einfach den Weg des geringsten Wiederstandes. Lasst Euch doch nicht vertrösten und lauft doch nicht irgendwelchen ja und oder so hin oder her nach. Hier gibt es im BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) ganz klare Vorgaben. Für mich ist der Inhaber/Geschäftsführer mein Ansprechpartner mit dem ich einen Vertrag abgeschlossen habe. Es liegt mir fern mich selbst schlau zu machen warum er den Vertragsgegenstand und aus welchen Gründen auch immer NICHT vertragsgemäß erfüllen kann.

ich informierte meinen Anwalt. Urplötzlich wurde der Kaufvertrag gewandelt dergestallt, das ich ohne einen Cent rausrücken sollte ein Neufahrzeug aus deren Hause bekommen kann. Das habe ich gemacht und ein Neufahrzeug bei einem anderen Fahrzeughersteller in Zahlung gegeben.

Auf Kosten bin ich nicht sitzengeblieben. Die Rechnung von meinem Anwalt haben die auch beglichen.

Mein Fazit:

geht doch einfach den Weg des geringsten Wiederstandes. Lasst Euch doch nicht vertrösten und lauft doch nicht irgendwelchen ja und oder so hin oder her nach. Hier gibt es im BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) ganz klare Vorgaben. Für mich ist der Inhaber/Geschäftsführer mein Ansprechpartner mit dem ich einen Vertrag abgeschlossen habe. Es liegt mir fern mich selbst schlau zu machen warum er den Vertragsgegenstand und aus welchen Gründen auch immer NICHT vertragsgemäß erfüllen kann.

genau meine Rede!
Nur so bekam ich auch eine neue Harley Davidson mit einer Laufleistung von 4500 Kilometer, ohne Verlust, gewandelt!
 
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