LoganMCCV
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dacia Logan Kombi 1.5 dCi 65 kW (88 PS)
Das ist kein Gesetz, sondern die Praxis stammt aus einem Urteil, auf das sich sämtliche Versicherer seit langem berufen. Darin steht, dass sie berechtigt sind, alleine aus der Situation, dass du Gefahren durch die Teilnahme am Straßenverkehr "billigend" in Kauf nimmst, 10% abzuziehen.
Das hat nichts mit Schuld oder Teilschuld zu tun. Mir ging es mit meinem Totalschaden damals so und der RA bestätigte, dass sie das (leider) dürfen.
Macht JEDE Versicherung so, die bezahlen muss, deshalb immer höher schätzen lassen!
Es hat auch nichts mit dem "Betrieb eines KFZs" zu tun, was ich ja in keinster Weise jemals geschrieben habe (war also eine Interpretation, kein Lesen an sich), sondern mit der freiwilligen Teilnahme an generellen Gefahrensituationen.
Rechtsanwalt fragen oder selbst Unfall haben, dann weißt du es.
Ich will auch gar nicht groß diskutieren, war so und ist auch heute noch so bei Versicherungen und wer es anders meint, soll sich halt einfach erkundigen, falls er davon betroffen wäre, das spart viel unnötiges Geschreibe im Forum und verhindert ein ausschweifendes OT.
Gruß Toni
Welches Urteil ist das? Wenn sich alle Versicherer darauf berufen, muss es ein BGH-Urteil sein.
Unfälle hatte ich schon den ein oder anderen, aber bei keiner Regulierung wurde irgendetwas abgezogen. Ich habe in meiner Versicherungspraxis bisher noch kein Regulierungsschreiben gesehen, in dem eine Kürzung auf Grund eines Urteils abgezogen wurde.
Du schreibst: "dass du das Risiko eingegangen bist, am Straßenverkehr teilzunehmen". Stimmt, hängt nicht zwangsläufig mit dem Betrieb eines Kfz zusammen, wenn es nach Deiner auffassung auch für Fußgänger gilt, denn auch die nehmen am Straßenverkehr teil.