verbindliche Bestellung + Rechnung = Kaufvertrag ???

Bei meinen 4 Dacia Käufen in bar wurden die Zahlungsmodalitäten bei Bestellung fest gelegt.
Und genauso wurde dann verfahren!
War bei mir genau so, nur die Kassiererin war etwas sauer weil ich den Gesamtbetrag alles mit 50zig Euroscheinen bezahlt habe. Sie hat auch 3mal gezählt während ich gemütlich Kaffee getrunken habe. :rolleyes:
 
Verstehe das ganze "Gepapel" nicht! Habe bei meinem Kauf klar und deutlich ausgemacht "Barzahlung bei Lieferung". So hat der Händler es akzeptiert und so ist es gelaufen. Klare Absprachen (dokumentiert und unterschrieben) und alles läuft auf ebenem Kiel. Habe das angemeldete Fahrzeug übergeben bekommen, habe bezahlt (was quittiert wurde) und alles war abgeschlossen. Beide Seiten waren zufrieden. So halte ich es im Grunde bei allen meinen Käufen sollte das ein Verkäufer nicht akzeptieren auch gut, der nächste Händler wartet schon auf mich.
 
Hey Leute, habt ihr beim Kauf einen echten Kaufvertrag bekommen?

Ich habe beim Händler eine verbindliche Bestellung für einen Neuwagen unterschrieben. Ich bekam weder Bestellannahme, noch Kaufvertrag, noch Auto.
Nun will der Händler, dass ich das Geld vorab überweise (in der Bestellung steht Zahlung bei Übergabe...).
Als ich monierte, dass ich ja gar nix in der Hand habe, bekam ich per eMail eine Rechnung geschickt.
==> entspricht die Rechnung einer Angebotsannahme? … ist ja z.B. auch keine Unterschrift drauf...?!
==>auf der Rechnung stehen zwar die Fahrzeugdaten, aber nix zu den Garantieleistungen.
Sind die 3 Jahre automatisch beim Dacia-Neuwagenkauf gegeben? Krieg ich dann wenigstens von Dacia einen Vertrag, wenn schon nicht vom Autohändler?

Mir erscheinen das alles etwas dubios.
Sind das die üblichen Geschäftspraktiken bei Dacia?
Liegt's an meinem Autohändler oder bin ich parnoid?
Wie lief der Kauf bei Euch ab?

1. die verbindliche Bestellung steht. Daran haben sich beide Vertragspartner zu halten.
2. Das Autohaus stellt eine Rechnung aus.
3. Das ist Bestadteil der aus dem verbindlichen Kaufvertrag resultiert.
4. Diese Rechnung muss nach den Modalitäten, welche in der Verbindlichen Bestellung vereibart wurden
beglichen werden.
5. Es muss eine Rechnungslegung erfolgen.
6. Die ist dir zugegangen und braucht keine Unterschrift.

Um alle Klarheiten zu beseitigen ist es angebracht mit dem Autohaus einen persönlichen Kontakt herzustellen.
Dein Kaufgegenstand kannst du da schon mal beäugen und die Unklarheiten in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Wir haben unseren Dokker im Vorraus bezahlt. Der Dokker stand im Autohaus. 4 Tage hat es gedauert bis der
KFZ-Brief und die COC dem Autohaus zugestellt wurden. Gleiches haben unsere Nachbarinn und mir bekannte Dacia-Käufer ( 4 an der Zahl in unserem Dorf ) erlebt.

Drei Grundstücke zur linken Seite wurde ein Audi bestellt. Irgendwann war das Fahrzeug dann produziert. Die
nette Dame bekam von dem Autohaus eine Rechnung per E-Mail, beglich diese und konnte 8 Tage später
ihr Wunschauto zulassen. Bei dem Kauf von unserer elektrischen Heckschleuder war es ebenso. Rechnung kam,
wurde bezahlt, Anruf von Mercedes die Papiere sind da, ich dahin, diese erhalten, Auto stand da, selbst zugelassen, ab ins Autohaus, die Kennzeichen haben die montiert und wir sind damit nach Hause gefahren.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #20
So in etwa arbeiten alle Autohäuser, allerdings sollte die Bestellung ja unterschrieben sein und dort ein unverbindlicher Liefertermin drin stehen, alternativ könnte man das dem Kunden auch nochmals zusenden. Die unterschriebene Bestellung ist der verbindliche Vertrag, das Fahrzeug muss (soweit noch möglich) so geliefert werden, wie es darin bestellt wurde.


Ja, habe nochmal bei einem anderen Händler nachgefragt:
da gibt es auch keinen extra Kaufvertrag, nur die verbindliche Bestellung.
Nur sollte die Bestellung von beiden (!) Parteien unterschrieben sein, was bei mir halt nicht der Fall war. Die Bestellung war nur von mir unterschrieben.
Habe mir jetzt nachträglich eine Unterschrift mit Stempel geholt, damit ist lt. Bestellung der Kaufvertrag jetzt gültig: "Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt".

Zu den Zahlungsmodalitäten steht in der Bestellung:
"Zahlung bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Rechnung". Wir haben uns aber auf Überweisung geeinigt und nun muss halt einer von uns beiden in Vorleistung treten:
Entweder er führt bereits die Ummeldung des Autos auf mich durch und kriegt dann erst das Geld, oder ich zahle vorab. Und da einige von Euch das ja auch gemacht haben, scheint das ja gängige Praxis zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann nur beitragen.......
Niemals, Niemals und nochmal Niemals irgendetwas im Vorraus bezahlen! Ich bin Betroffener in einem Betrugsfall und mein Geld ist wohl futsch! Mein jetziges Auto habe ich bar beim Händler bezahlt, gefiel ihm zunächst zwar auch nicht, hat es aber letztlich akzeptiert.
Für mich gibt es keinen Grund, auch nicht eine Anzahlung, vorher zu bezahlen. Ich muss da nur vor warnen, leider!
Zu den weiteren Punkten kann ich Nichts beitragen.
 
Fiskalgesetze Bla Bla Bla... Wenn ich das schon höre.
Die beknackte Juristerei nützt einem gar nichts wenn die Bude in der Inso ist oder sich jemand mit der Kohle aus dem Staub gemacht hat.

Genauso wie DaciaFuxx und Benny es sagen ist es richtig: NIEMALS vorab zahlen! Einfach NIEMALS!
Entweder bei Schlüsselübergabe oder frühestens dann wenn man die Kiste zugelassen und die Papiere in der Hand hat. Seriöse, gute Händler machen das auch so.

Denn der Händler hat immer noch den Wagen mitsamt Schlüssel als Sicherheit. Im Falle einer Inso zwischen Zahlvorgang und Abholung hat man aber Zulassungsbescheinigung 1 und 2 als Beweis in der Tasche, dass es das eigene Fahrzeug ist. Es parkt halt nur noch dort.
Hat man das nicht ist das dem Insolvenzverwalter völlig egal ob man Kaufverträge hat oder nicht. Die Karre geht in die Masse, die überwiesene Kohle auch und man sieht dumm aus.
 
Fiskalgesetze Bla Bla Bla... Wenn ich das schon höre.
Die beknackte Juristerei nützt einem gar nichts wenn die Bude in der Inso ist oder sich jemand mit der Kohle aus dem Staub gemacht hat.

Genauso wie DaciaFuxx und Benny es sagen ist es richtig: NIEMALS vorab zahlen! Einfach NIEMALS!
Entweder bei Schlüsselübergabe oder frühestens dann wenn man die Kiste zugelassen und die Papiere in der Hand hat. Seriöse, gute Händler machen das auch so.

Denn der Händler hat immer noch den Wagen mitsamt Schlüssel als Sicherheit. Im Falle einer Inso zwischen Zahlvorgang und Abholung hat man aber Zulassungsbescheinigung 1 und 2 als Beweis in der Tasche, dass es das eigene Fahrzeug ist. Es parkt halt nur noch dort.
Hat man das nicht ist das dem Insolvenzverwalter völlig egal ob man Kaufverträge hat oder nicht. Die Karre geht in die Masse, die überwiesene Kohle auch und man sieht dumm aus.

Zustimmung.
Ich kann nicht verstehen daß sich jemand auf etwas anderes einlässt. Es ist wie überall im Geschäftsleben: Wenn ich ein Fahrzeug bestelle/kaufe dann gibts das Geld erst bei Übergabe.
Wenn der Händler das anders sieht dann kaufe ich das von mir gewünschte Fahrzeug woanders. So sehr kann ich mich in eine Blechkiste gar nicht verlieben als daß ich sie unbedingt haben muß.
 
Man kann aber nicht oft genug und drastisch genug davor warnen. Mir ist schon klar, dass so einige Kunden sowas wie Gewissensbisse verspüren wenn da auf einmal der Händler anruft und schon Geld will. Da muss man auch als sonst vielleicht eher treugläubiger und harmoniebedürftiger Mensch hart bleiben. Beim Autokauf gehts ja nun einmal um ein paar Scheine für die man im Normalfalle hart arbeiten musste.
 
Leider ist dem nicht so und derzeit wird ca. 25% des Umsatzes Online generiert. Da bezahlen fast alle Käufer vorab ihre Ware.
Ich kaufe meine Kisten immer online und bezahle niemals vorab. Das Prozedere habe ich beschrieben und ein vernünftiger Händler macht es genauso.
Wer es jemand nach deinen Auffassungen macht soll der nachher aber nicht rum jammern. Das kann gut gehen, muss es aber nicht wie das Beispiel von Benny und einigen anderen zeigt. Das Geld ist weg.
Gerade in dieser Branche vertraue ich grundsätzlich keinem den ich nicht kenne.
 
Es :kotz2:einen hier echt an, dass angeblich alle Autohäuser scheinbar bereits Insolvent sind und hier immer wieder Käufern Angst gemacht wird, die oft bereits einen gültigen Kaufvertrag haben, den man nicht mal so mir nichts dir nichts auflösen kann.

Das ist wieder so nen Quatsch wie 2009, wo angeblich jeder 2 Händler nach das Abwrackprämie in die Insolvenz schlittern sollte ...

Ich finde deine Aussage sollte man relativieren!
Es geht hier nicht um Angstmache! Heutzutage muss man leider im Geschäftsleben viel vorsichtiger sein als noch vor einigen Jahren. Ich stimme Dir in fast allen Punkten zu und man sollte nicht alles in Frage stellen und nicht jeden Händler unter Generalverdacht als Betrüger stellen, bestimmt nicht! Verträge sind dazu da eingehalten zu werden und das von beiden Vertragsparteien, keine Frage. Fakt ist aber, dass in letzter Zeit einige Händler insolvent gegangen sind. Bei uns hier sind es alleine dieses Jahr 2 große Autohäuser. Ich bin kein Fachmann, habe aber in der Presse lesen können, dass der Dieselskandal und die vielen Leasingrückläufer wohl ein Problem sind und waren. In beiden Fällen sind aber leider etliche Kunden auf der Strecke geblieben, welche Vorabzahlungen geleistet haben. Ich hätte es selber bis vor zwei Jahren noch nicht geglaubt, dass das so gehen kann. Als Kunde möchte man doch einfach für sein Geld die bestellte Ware bekommen, oder? Ich sehe da also kein Problem mit dem Verkäufer bei der Vertragsverhandlung auch das finanzielle auszuhandeln und das heisst für mich einfach Geld aber Warenübernahme. Wenn ein Händler auf Vorrauskasse besteht gehe doch nur Ich ein Risiko ein! Warum sollte ich das eingehen?
Mehr möchte ich zu dem Thema nun nicht mehr beitragen. Das Finanzielle war ja nur ein Punkt, welche der TE angeführt hatte.
 
Wie andere es halten, kann mir persönlich letztendlich egal sein.
"Ware gegen Geld"... keep it simple ! So hielt ich es schon immer, und das hat bis dato problemlos funktioniert.
Auch die Geschäftspartner haben das so bisher stets klaglos akzeptiert. Lediglich eine quittierte Anzahlung
vorab kommt für mich in Frage.

Mein Rat : Nicht vorab zahlen !
 
Das kann man aber eben nicht mehr verhandeln, wenn man bereits einen Vertrag unterschrieben hat, wie das hier der Fall ist.

Und daher soll und muss man eben zum Autohaus gehen, wenn man ein flaues Gefühl hat und dort eine Klärung treffen.
Da hilft es nichts, wenn hier den Käufern Angst und Bange gemacht wird.

Wenn jemand schlechte Erfahrungen machen musste, ist das natürlich sehr ärgerlich und derjenige wird in Zukunft sicher anderes mit Geld und Verträgen umgehen.

Was ist denn eigentlich mit dem Mietwagen geworden?

Ich habe aber im Eingangsbeitrag vom TE gelesen, dass Zahlung bei Übernahme vereinbart wurde, der Händler nun aber vorab Geld haben möchte! Nur darauf beziehen sich meine Aussagen.

Das Verfahren gegen die Firma ist leider immer noch nicht eröffnet. Der Mietwagen steht immer noch bei mir, ohne mir zu nutzen (im Moment)!!!
 
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