PKW - Führerschein in der Fahrschule auf E-Auto gemacht / kein Schaltgetriebe danach?

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Hessenfritzi

Mitglied Silber
Fahrzeug
JOGGER HYBRID
Wie ist denn das heutzutage wenn jemand auf einem Fahrschule - Elektroauto seinen Führerschein macht.
E-Autos sind doch zugleich Automatikautos.
Darf die bestandene Fahrerlaubnis dann auch für Schaltgetriebe Autos verwendet werden?
 
Was sagt Dir der normale Menschenverstand wenn die Prüfung mit einem 'Automatikfahrzeug' absolviert wurde ?

LG Rob
Der Gesetzgeber sieht das wie so oft anders, ob das an mangelndem normalen Menschenverstand liegt, dass überlasse ich jetzt deiner Phantasie ;)

Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

Siehe hier
 
Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

Du hast das hier vergessen:

Seit 2021 gibt es eine neue Regelung: Wer die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikschaltung ablegt, darf unter gewissen Bedingungen auch Autos mit Schaltgetriebe fahren: Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.

Mit dieser zusätzlichen Ausbildung wird die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass der Inhaber sowohl im In- als auch im Ausland Autos mit Schaltgetriebe fahren darf.


LG Rob
 
Du hast das hier vergessen:

Seit 2021 gibt es eine neue Regelung: Wer die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit A

Ich verstehe das anders, denke das bezieht sich auf die "alten" Lappen mit Automatikvermerk, denn da steht

Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

Ich bin aber weder Fahrlehrer noch Jurist, daher bin ich da auch etwas ratlos.

Edit: Je mehr ich da google, desto mehr denke ich Rob hat da recht.

hier

Führerschein Automatikregel 2021: So läuft es künftig

Seit dem 1. April 2021 müssen die Fahrschüler während der normalen Fahrausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug absolvieren. Vor ihrer Prüfung müssen sie die Schaltfähigkeit in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt in der Fahrschule nachweisen.

Beides in Kombination berechtigt zum Führen eines Pkw mit Schaltgetriebe. Im Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 197 eingetragen.
 
Eigentlich sollte das eindeutig sein:
Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.

Mit dieser zusätzlichen Ausbildung wird die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass der Inhaber sowohl im In- als auch im Ausland Autos mit Schaltgetriebe fahren darf.
 
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