Elektronische Parkscheibe

ich werde mir in Kürze auch zwei holen, daher habe ich mit dem Thema ja auch schon beschäftigt.
Hier mal der Auszug aus "Bussgeldkatalog.de"
Sagt alles.

Gruss
Steffen

PS: lustig ist es nur bei kleinen Politessen und großen Autos. Hatte ich schon mit dem Land Rover. Die Scheibe lag schon etwas ungünstig und die Dame war klein. Daher ein Strafmandat, ich habe dann ein Bild vom Auto mit Parkscheibe gemacht. Das haben sie mir sogar geglaubt und das Mandat zurückgezogen. Die Dame war wirklich klein und der Land Rover auch noch höhergelegt :D

Ist eine elektronische Parkscheibe erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung gibt zur Parkscheibe konkrete Vorgaben, wie diese aussehen muss, sogar die korrekte Farbe ist definiert. Auch wenn mancher Autofahrer eine rosa, gelbe oder rote Parkscheibe bevorzugt, sie muss blau sein.

Die Form muss einem Rechteck entsprechen. Dieses darf 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit sein. Zudem ist eine Einteilung in halbe und volle Stunden Pflicht. Sogar zur Schriftart gibt es Vorgaben: nur Ziffern und Schrift nach DIN 1451 („Schriften für den Straßenverkehr“) und Farben nach DIN 6171 („Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen“) sind erlaubt.

Seit einigen Jahren darf in Deutschland auch eine elektrische Parkscheibe verwendet werden. Eine Parkscheibe, die elektronisch betrieben wird, muss folgende Kriterien erfüllen:

  • ECE-Genehmigung Nr. 10 R – 047203 vom Kraftfahrt-Bundesamt
  • Keine weiteren Abbildungen auf der Vorderseite
  • Ziffern mit einer Mindesthöhe von zwei Zentimetern, darüber das Wort „Ankunftszeit“ und ein weißes P auf blauem Grund
  • 24-Stunden-Zeitangabe auf dem Display

Wo muss die Parkscheibe im Auto liegen?

Eine konkrete Regelung, wo genau Sie die Parkscheibe platzieren müssen, gibt es nicht. Allerdings versteht es sich von selbst, dass diese von außen gut sichtbar sein muss. Mitarbeiter vom Ordnungsamt sind nicht dazu verpflichtet, nach der Parkscheibe zu suchen.
 
Es geht nicht um die Sicherheit des Gerätes, sondern um die Zulässigkeit nach StVO
Sowohl, als auch, denn das Gerät darf auch nicht die erforderliche Sicherheit gemäß der StVO gefähreden. Bei Gefahr darf es nicht zugelassen werden und das keine Gefahr besteht muß der Hersteller nachweisen - vor der 'in Verkehrbringung' - gemäß der StVO.
 
denn das Gerät darf auch nicht die erforderliche Sicherheit gemäß der StVO gefähreden. Bei Gefahr darf es nicht zugelassen werden und das keine Gefahr besteht muß der Hersteller nachweisen - vor der 'in Verkehrbringung' - gemäß der StVO.
Das stimmt so nicht. Außerdem bist Du im falschen Gesetzesbereich. Du meinst die StVZO, denn die wäre für die technischen Komponenten zuständig. Wenn jedes Gerät, das im Auto mitgenommen und auch benutzt werden kann eine KBA-Zulassung benötigen würde, dann dürftest Du kein mobiles Navi, kein betriebsbereites Handy oder dergleichen im Auto mitführen. Diese Geräte müssen nur, im Falle von Telefonen, eine EMV-Prüfung besitzen (was sie auch haben), um andere elektronische Geräte, dazu gehören auch Steuerungssysteme im Fahrzeug, nicht zu stören. Ansonsten darfst Du sie mitnehmen und auch im Rahmen der Gesetze benutzen. Ganz ohne KBA-Zulassung.
 
Wenn jedes Gerät, das im Auto mitgenommen und auch benutzt werden kann eine KBA-Zulassung benötigen würde, dann dürftest Du kein mobiles Navi, kein betriebsbereites Handy oder dergleichen im Auto mitführen. Diese Geräte müssen nur, im Falle von Telefonen, eine EMV-Prüfung besitzen (was sie auch haben), um andere elektronische Geräte, dazu gehören auch Steuerungssysteme im Fahrzeug, nicht zu stören. Ansonsten darfst Du sie mitnehmen und auch im Rahmen der Gesetze benutzen. Ganz ohne KBA-Zulassung.
Aha, und wenn das Gerät Deinen Herzschrittmacher stört ist es in Ordnung..? Fast alles muß für fast alles entsprechende Anforderungen erfüllen. So einfach wie es sich die meisten denken ist es nämlich nicht.
(In den USA brauchst Du zum Kauf eines Handmixer's einen Schwerlasthandwagen. Den Mixer kannst Du in der Hand-Tasche tragen, aber für die technische Dokumentation brauchst Du den Wagen...) Frag mal Leute die schon in den USA waren. Da hat Mc Donald riesigen Schadenersatz gezahlt weil eine Kundin sich verbrüht hat.
 
Aha, und wenn das Gerät Deinen Herzschrittmacher stört ist es in Ordnung..? Fast alles muß für fast alles entsprechende Anforderungen erfüllen. So einfach wie es sich die meisten denken ist es nämlich nicht.
Nochmal, diese Geräte stören keine Elektronik, denn es gibt keine Funkwellen und auch keine Induktionen durch Wechselstrom. Mit der CE-Zertifizierung ist das gewährleistet! Du konstruierst da etwas zusammen, das nicht existiert! Der Vergleich mit dem Herzschrittmacher ist einfach nur Unsinn! Außerdem sind wir nicht in den USA, solche Vergleiche hinken gewaltig. Dass dort so andere Bedingungen herrschen liegt an deren Rechtssystem und nein, das gilt nicht bei uns!
 
Es geht hier doch nur um eine elektronische Parkscheibe, nicht um das Weltraumprogramm der NASA.
Mein in den USA gekaufter Wasserkocher hatte nicht mehr Unterlagen als ein EU-Wasserkocher.
Meine Parkscheiben (needit park micro)
funktionieren störungsfrei in allen Fahrzeugen.
Lediglich die Parkraumüberwachung in unserer Kleinstadt ist nicht komplett darüber aufgeklärt.
Musste schon 3x Strafzettel beanstanden.
 
Frag mal Leute die schon in den USA waren. Da hat Mc Donald riesigen Schadenersatz gezahlt weil eine Kundin sich verbrüht hat.
Ein durchschnitts-Europäer ist kognitiv in der Lage zu wissen, dass Kaffee heisssssss ist.
Du darfst nicht Apfel mit Birnen vergleichen.

Hab auch eine Elektrische Parkscheibe, funktioniert tadellos.
Auch der Batteriewechsel von unten ist problemlos, wenn man Scheibe einfach so anklebt, dass man von unten noch an die Batterie kommt ohne die von der Windschutzscheibe abnehmen zu müssen.
 
Wo ist hier eigentlich das Problem?
Ich benutze in meinen Fahrzeugen elektronische Parkscheiben, seit diese in DE zugelassen sind und hatte nieProbleme mit dein Teilen.
Das Erste, was ich nach Abholung unseres Duster in 12/21 gemacht habe, war das Teil anzubringen.
Ich möchte darauf nicht mehr verzichten.
 
Aha, und wenn das Gerät Deinen Herzschrittmacher stört ist es in Ordnung..? Fast alles muß für fast alles entsprechende Anforderungen erfüllen. So einfach wie es sich die meisten denken ist es nämlich nicht.
(In den USA brauchst Du zum Kauf eines Handmixer's einen Schwerlasthandwagen. Den Mixer kannst Du in der Hand-Tasche tragen, aber für die technische Dokumentation brauchst Du den Wagen...) Frag mal Leute die schon in den USA waren. Da hat Mc Donald riesigen Schadenersatz gezahlt weil eine Kundin sich verbrüht hat.
Dann solltest du dich aber mal Informieren. Die Dicken Handbücher und Hinweise das Kaffee Heiß ist und Hamster nicht zum Trocknen in die Mikrowelle gehören liegt an der großen Unterkomplexheit der Menschen und nicht an irgendwelchen Tests und Zulassung der Geräten. Jetzt noch gepaart mit dem Amerikanischen Rechtssystem und du hast deine Antwort. Wenn nicht dann lies dich gerne in dieses ein.
Achso und dafür musste ich keine Leute fragen für die Info da es Allgemeinwissen ist.
 
Jetzt war die erste Batterie nach 3 Jahren und 8 Monaten am Ende.
Batteriewechsel und Neueinstellung der Uhr hat ca. 3 Minuten gedauert.
Bis jetzt habe ich auch noch nie eine Beanstandung oder gar ein Ticket bekommen.
Hab dat gleiche Ding. Batterie hat etwa 3,5 Jahre gehalten.
uuuund kein Knöllchen. :dance:
(Wurde sogar in Finnland akzeptiert.)
 
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