ssc
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Sandero 2, Royal Enfield und RAV 4.5 Hybrid
- Baujahr
- 2013
ich werde mir in Kürze auch zwei holen, daher habe ich mit dem Thema ja auch schon beschäftigt.
Hier mal der Auszug aus "Bussgeldkatalog.de"
Sagt alles.
Gruss
Steffen
PS: lustig ist es nur bei kleinen Politessen und großen Autos. Hatte ich schon mit dem Land Rover. Die Scheibe lag schon etwas ungünstig und die Dame war klein. Daher ein Strafmandat, ich habe dann ein Bild vom Auto mit Parkscheibe gemacht. Das haben sie mir sogar geglaubt und das Mandat zurückgezogen. Die Dame war wirklich klein und der Land Rover auch noch höhergelegt
Die Form muss einem Rechteck entsprechen. Dieses darf 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit sein. Zudem ist eine Einteilung in halbe und volle Stunden Pflicht. Sogar zur Schriftart gibt es Vorgaben: nur Ziffern und Schrift nach DIN 1451 („Schriften für den Straßenverkehr“) und Farben nach DIN 6171 („Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen“) sind erlaubt.
Seit einigen Jahren darf in Deutschland auch eine elektrische Parkscheibe verwendet werden. Eine Parkscheibe, die elektronisch betrieben wird, muss folgende Kriterien erfüllen:
Hier mal der Auszug aus "Bussgeldkatalog.de"
Sagt alles.
Gruss
Steffen
PS: lustig ist es nur bei kleinen Politessen und großen Autos. Hatte ich schon mit dem Land Rover. Die Scheibe lag schon etwas ungünstig und die Dame war klein. Daher ein Strafmandat, ich habe dann ein Bild vom Auto mit Parkscheibe gemacht. Das haben sie mir sogar geglaubt und das Mandat zurückgezogen. Die Dame war wirklich klein und der Land Rover auch noch höhergelegt
Ist eine elektronische Parkscheibe erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung gibt zur Parkscheibe konkrete Vorgaben, wie diese aussehen muss, sogar die korrekte Farbe ist definiert. Auch wenn mancher Autofahrer eine rosa, gelbe oder rote Parkscheibe bevorzugt, sie muss blau sein.Die Form muss einem Rechteck entsprechen. Dieses darf 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit sein. Zudem ist eine Einteilung in halbe und volle Stunden Pflicht. Sogar zur Schriftart gibt es Vorgaben: nur Ziffern und Schrift nach DIN 1451 („Schriften für den Straßenverkehr“) und Farben nach DIN 6171 („Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen“) sind erlaubt.
Seit einigen Jahren darf in Deutschland auch eine elektrische Parkscheibe verwendet werden. Eine Parkscheibe, die elektronisch betrieben wird, muss folgende Kriterien erfüllen:
- ECE-Genehmigung Nr. 10 R – 047203 vom Kraftfahrt-Bundesamt
- Keine weiteren Abbildungen auf der Vorderseite
- Ziffern mit einer Mindesthöhe von zwei Zentimetern, darüber das Wort „Ankunftszeit“ und ein weißes P auf blauem Grund
- 24-Stunden-Zeitangabe auf dem Display