Amiro
Neumitglied
- Fahrzeug
- Dacia Duster II Bj 2020
- Baujahr
- 2020
Hallo Leute,
ich werfe jetzt mal meine Erfahrung mit dem TÜV in die Runde.
Ich habe mir eine Lightbar mit 540 Watt für meinem Duster gegönnt. Bei einem Namhaften Onlinehandel gab´s die dann recht günstig sogar mit Halter zu kaufen.
Der Halter wurde nur hinter dem Frontnummernschild montiert, fertig. Natürlich musst man dann noch die Elektrik anschließen.
Funktionierte alles und sieht auch noch Top aus.
Arbeitsscheinwerfer müssen so verbaut werden, dass sie nicht mit dem Fahrlicht funktionieren und einen extra Schalter besitzen. Sie brauchen keine E- Zulassung oder eine ähnliche Erlaubnis. Das hab ich auch so in anderen Foren so gelesen. Also alles easy, dachte ich.
Nach dem mich dann ein Freund dann aber mal was vom erlöschen der Betriebserlaubnis faselte, weil die Fahrzeuglänge sich verändert hat, hab ich mich dann doch noch mal mit dem Thema auseinander gesetzt. Im Internet fand ich dann über "kein Problem" bis " muss abgenommen werden" alles.
Was mich dann auch dazu brachte den TÜV zu konsultieren.
Jetzt kommt´s!
Ich muss die Lightbar wieder abbauen! Weil mein Duster nicht vor 2007 gebaut wurde! Wenn er das wäre, hätte ich mit meiner Zusatzbeleuchtung kein Problem, da er aber nach 2010 gebaut wurde, ist sie nicht zulässig, weil ab 2010 eine EU- Richtlinie eigeführt wurde, die den Fußgänger bei einem Unfall besser schützen soll. Das heißt die Front des Auto´s muss Aufprallenergie absorbieren und den Fußgänger vor unnötigen Verletzungen schützen.
Dieser Arbeitsscheinwerfer entspricht nicht diesen Vorgaben und muss abgebaut werden. Auch eine Einzelabnahme würde aus diesem Grund nicht eingetragen werden.
Der TÜV- Mensch hat mir dann geraten den Arbeitsscheinwerfer an meinem Gepäckträger zu montieren und die Kabelverbindung trennbar zu machen, denn dann gilt der Arbeitsscheinwerfer als "Ladung" und würde bei einer Kontrolle keine Probleme machen, da der Gepäckträger ja abnehmbar wäre.
Ganz ehrlich..., ich hab schon viele Unfälle gesehen und bei fast allen war das Nummernschild vorne immer abgeflogen.
Falls einer eine Idee hat wie das Teil trotzdem Vorne verbaut lassen kann, lasst es mich Wissen
Gruß Andreas
ich werfe jetzt mal meine Erfahrung mit dem TÜV in die Runde.
Ich habe mir eine Lightbar mit 540 Watt für meinem Duster gegönnt. Bei einem Namhaften Onlinehandel gab´s die dann recht günstig sogar mit Halter zu kaufen.
Der Halter wurde nur hinter dem Frontnummernschild montiert, fertig. Natürlich musst man dann noch die Elektrik anschließen.
Funktionierte alles und sieht auch noch Top aus.
Arbeitsscheinwerfer müssen so verbaut werden, dass sie nicht mit dem Fahrlicht funktionieren und einen extra Schalter besitzen. Sie brauchen keine E- Zulassung oder eine ähnliche Erlaubnis. Das hab ich auch so in anderen Foren so gelesen. Also alles easy, dachte ich.
Nach dem mich dann ein Freund dann aber mal was vom erlöschen der Betriebserlaubnis faselte, weil die Fahrzeuglänge sich verändert hat, hab ich mich dann doch noch mal mit dem Thema auseinander gesetzt. Im Internet fand ich dann über "kein Problem" bis " muss abgenommen werden" alles.
Was mich dann auch dazu brachte den TÜV zu konsultieren.
Jetzt kommt´s!
Ich muss die Lightbar wieder abbauen! Weil mein Duster nicht vor 2007 gebaut wurde! Wenn er das wäre, hätte ich mit meiner Zusatzbeleuchtung kein Problem, da er aber nach 2010 gebaut wurde, ist sie nicht zulässig, weil ab 2010 eine EU- Richtlinie eigeführt wurde, die den Fußgänger bei einem Unfall besser schützen soll. Das heißt die Front des Auto´s muss Aufprallenergie absorbieren und den Fußgänger vor unnötigen Verletzungen schützen.
Dieser Arbeitsscheinwerfer entspricht nicht diesen Vorgaben und muss abgebaut werden. Auch eine Einzelabnahme würde aus diesem Grund nicht eingetragen werden.
Der TÜV- Mensch hat mir dann geraten den Arbeitsscheinwerfer an meinem Gepäckträger zu montieren und die Kabelverbindung trennbar zu machen, denn dann gilt der Arbeitsscheinwerfer als "Ladung" und würde bei einer Kontrolle keine Probleme machen, da der Gepäckträger ja abnehmbar wäre.
Ganz ehrlich..., ich hab schon viele Unfälle gesehen und bei fast allen war das Nummernschild vorne immer abgeflogen.
Falls einer eine Idee hat wie das Teil trotzdem Vorne verbaut lassen kann, lasst es mich Wissen
Gruß Andreas