Duster II Ph2 Lightbar (Arbeitsscheinwerfer) mit Nummernschildhalter montieren, das darf man nicht!

Amiro

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Duster II Bj 2020
Baujahr
2020
Hallo Leute,

ich werfe jetzt mal meine Erfahrung mit dem TÜV in die Runde.
Ich habe mir eine Lightbar mit 540 Watt für meinem Duster gegönnt. Bei einem Namhaften Onlinehandel gab´s die dann recht günstig sogar mit Halter zu kaufen.
Der Halter wurde nur hinter dem Frontnummernschild montiert, fertig. Natürlich musst man dann noch die Elektrik anschließen.
Funktionierte alles und sieht auch noch Top aus.
Arbeitsscheinwerfer müssen so verbaut werden, dass sie nicht mit dem Fahrlicht funktionieren und einen extra Schalter besitzen. Sie brauchen keine E- Zulassung oder eine ähnliche Erlaubnis. Das hab ich auch so in anderen Foren so gelesen. Also alles easy, dachte ich.
Nach dem mich dann ein Freund dann aber mal was vom erlöschen der Betriebserlaubnis faselte, weil die Fahrzeuglänge sich verändert hat, hab ich mich dann doch noch mal mit dem Thema auseinander gesetzt. Im Internet fand ich dann über "kein Problem" bis " muss abgenommen werden" alles.
Was mich dann auch dazu brachte den TÜV zu konsultieren.
Jetzt kommt´s!
Ich muss die Lightbar wieder abbauen! Weil mein Duster nicht vor 2007 gebaut wurde! Wenn er das wäre, hätte ich mit meiner Zusatzbeleuchtung kein Problem, da er aber nach 2010 gebaut wurde, ist sie nicht zulässig, weil ab 2010 eine EU- Richtlinie eigeführt wurde, die den Fußgänger bei einem Unfall besser schützen soll. Das heißt die Front des Auto´s muss Aufprallenergie absorbieren und den Fußgänger vor unnötigen Verletzungen schützen.
Dieser Arbeitsscheinwerfer entspricht nicht diesen Vorgaben und muss abgebaut werden. Auch eine Einzelabnahme würde aus diesem Grund nicht eingetragen werden.
Der TÜV- Mensch hat mir dann geraten den Arbeitsscheinwerfer an meinem Gepäckträger zu montieren und die Kabelverbindung trennbar zu machen, denn dann gilt der Arbeitsscheinwerfer als "Ladung" und würde bei einer Kontrolle keine Probleme machen, da der Gepäckträger ja abnehmbar wäre.

Ganz ehrlich..., ich hab schon viele Unfälle gesehen und bei fast allen war das Nummernschild vorne immer abgeflogen.

Falls einer eine Idee hat wie das Teil trotzdem Vorne verbaut lassen kann, lasst es mich Wissen

Gruß Andreas
 
Hallo, @Amiro !

Wie wäre es mit Bildern Deiner Lichterbatterie und Deines Autos? (Am besten: die Lichter am Auto montiert!)
"Bilder sagen mehr als tausend Worte:"
 
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Hier siehst Du das Teil, wie es an der Stoßstange montiert ist :)
 

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Vielleicht bekommst du das Teil unterhalb des Nummernschildes in den unteren Grill rein? Dann würde die Leuchte nicht überstehen.
 
Moin.
Ich hatte meine ohne die Fahrzeuglänge zu vergrößern im Grill montiert, da störts eigentlich niemanden.
Die einfachste Lösung ist tatsächlich oben aufm Dach am Träger, montiere meine am Wochenende da, weils mir vorn im Grill doch nicht so sehr gefällt
 
Das einfachste ist doch einen Frontbügel mit Zulassung ABE zu montieren und daran die Zusatzscheinwerfer.
 
am oberen Gepäckträger montieren ist so eine Sache. Viele beklagen da eine gewisse Blendung da das Licht ja auch auf die Motorhaube trifft. Wenn dem so wäre wie der TÜV meint, müssten aber sehr viele ohne Betriebserlaubnis rumfahren. Lt. TÜV Meinung ist ja diese dann bei der Montage erloschen. An Deiner Stelle fahre doch mal zur Dekra oder zum KÜS was die sagen, ohne das TÜV Ergebnis zu kennen. Es gibt immer und solche, eigene Erfahrung.

Gruss
Steffen
 
Das war damals das Gleiche mit den Kuhfängern. Die durften nicht mehr montiert werden. Danach gab es dann die Frontbügel. Im Grunde das Gleiche, nur eben (angeblich) ungefährlicher für Personen.
 
Das war damals das Gleiche mit den Kuhfängern. Die durften nicht mehr montiert werden. Danach gab es dann die Frontbügel. Im Grunde das Gleiche, nur eben (angeblich) ungefährlicher für Personen.
Liegt daran, dass die Frontbügel an ihrer Befestigung (idR Streben aus dem Kühlergrill raus) mit Plastikschrauben befestigt sein MÜSSEN! Diese reißen bei einen Unfall ab und gefährden so weniger einen Fußgänger.

Im Umkehrschluß bedeutet das: ein völlig intaktes Auto, welches problemlos durch die HU kommen würde, bekommt keine HU, wenn dort keine Plastikschrauben verbaut sind, zB aus Unwissenheit beim Umbau oder die Schrauben sind durch Umwelteinflüsse kaputt gegangen!



Zur Lightbar:
meines Wissens darf die "Leuchtkennzahl" der Front- oder der gesamten Fahrzeugbeleuchtung nicht 100 überschreiten.
Wie sich das verhält ob die nur seperat eingeschaltet werden kann oder mit dem Abblendlicht oder Fernlicht zusammen, weiß ich ad hoc nicht.
Jede Lichtquelle hat eine eigene Kennzahl, zB je HSW 10, Blinker 5 oder NSW 5. Das Zusammen darf 100 nicht überschreiten. Es soll wohl auch auf jeden Licht bzw Gehäuse stehen, gesehen habe ich die Zahl allerdings noch nicht.

Würde bedeuten: man kann nicht einfach Flak-Scheinwerfer montieren, wie man lustig ist.

Erzählt hat mir das mal unser Hausprüfer, nachdem er mit einen LKW-Fahrer diskutieren musste, dass seine Lichtanlage abgebaut werden muss um die HU zu bekommen. Einige Prüfer vorher haben das wohl lockerer gesehen...

Hintergrund: Wenn einen solche fahrende Flak-Scheinwerfer-Batterie entgegen kommt und nicht schnell genug abblendet, siehts du für etliche Sekunden nichts mehr. Daher wurde die Leuchtkraft insgesamt mal begrenzt.

Wäre ggf auch mal abklärbar, aber der eine oder andere muß da wohl erstmal die Unterlagen wälzen. Es gibt derart viele Vorgaben usw die sich dazu noch ständig ändern, das kann kein Prüfer alles behalten.
 
@Schrauber74 : Alles richtig, was du schreibst. Aber @Amiro will keine zusätzlichen Fernscheinwerfer - die bräuchten ja ein Prüfzeichen - sondern Arbeitsscheinwerfer anbauen.

StVZO §52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden.
 
Hallo, @Amiro !

Den nächstliegenden Gedanken (Arbeitscheinwerfer unter dem Nummernschild etwas zurückgesetzt) hat logi ja schon beschrieben.
Alternativ könnte man die Scheinwerfer auch hinter dem Kühlergrill über dem Nummernschild montieren.
(Evtl. nur auf der rechten oder der linken Seite, um keine zu große Verdeckung durch das Markenloge in Kauf zu nehmen).
Bei dieser Lösung mußt Du aber mit einer Verringerung der Kühlleistung des Küjhlsystems rechen.
 
Hab's bei meinem Dokker auch so gelöst.
 

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Ich kann mir vorstellen daß der starre Frontbügel zwischen Nummernschild und Lampe der Hauptgrund sein könnte. Ist ja anscheinend ein Stahlbügel der tatsächlich im Falle eines Falles für größere Verletzungen in Frage kommt. Eine andere Montage ohne den Bügel dürfte das Problem womöglich beseitigen.
 
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