Elektronische Parkscheibe

Vielleicht ist es in DK so vorgeschrieben und nur die 1 zu 1 Übersetzung der Bedienungsanleitung.
 
Um mehrere unberechtigtes Park-Knöllchen zurückziehen zu lassen reichte bei uns EIN Anruf.
Kein "auf die Bude Rücken".
Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Das auf die Bude rücken war notwendig, da die betreffende Dame der Ansicht war einen "Krieg" anfangen zu müssen, da der freundliche Hinweis auf die zugelassene elektronische Parkscheibe, mit einem: "Mir egal!" beantwortet wurde.
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Hab grad mal gegockelt und siehe da, ...........
folgendes bei KFZ-MAG.de gefunden:
Wo muss die Parkscheibe angebracht werden?

Die Parkscheibe muss gut sichtbar in das Auto gelegt werden, damit die Ankunftszeit von außen abgelesen werden kann. Wo man sie allerdings platziert, ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Um Konflikten jedoch aus dem Weg zu gehen, sollte die blaue Scheibe gut sichtbar auf dem Armaturenbrett hinter dem Lenkrad ausgelegt werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Es gibt in D keine gesetzliche Vorschrift wo die Parkscheibe, Anwohnerparkerlaubnis etc. anzubringen/hinzulegen ist. Es ist den Überwachungskräften auch zumutbar zum prüfen die Fahrbahn kurzzeitig zu betreten. siehe auch: Wie muss die Parkscheibe ausgelegt werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich habe ein Filmchen von LZParts über diese Parkscheibe gesehen. Sie soll ja auf der Beifahrerseite ganz unten an die Scheibe geklebt werden. Leider ist allerdings das Batteriewechselfach auch nur von unten zugänglich. Aus meiner Sicht ein Konstruktionsfehler. Offenbar deshalb werden Ersatzklebestreifen angeboten, damit man das Ding nach dem Batteriewechsel wieder ankleben kann. Kann mal jemand berichten?
 
Von diesen Parkscheiben gibt es einige. Sogar in unterschiedlichen Größen.
Einfach mal bei Amazon "Park Lite" in die Suche eingeben.
Darauf achten, dass eine KBA Zulassung dabei ist.
 
Hat sie nicht und braucht sie nicht. Wichtig ist nur die Prüfung nach UNECE R10
..dann mal viel Spaß mit den 'Bürokraten' - die müßen 'Spaß' erst vorher im Duden nachschlagen, denn sie wissen davon nichts. (In Deutschland muß jeder Käse eine solche Zulassung haben...)
Ich hab eine, da ist die KBA-Nr. sichtbar drauf. Und da noch nicht jeder 'Dorfsherrif' davon wußte - ich hab dann mal ausgeholfen auf dem "Amt".
 
Habe ich schon seit Jahren in allen Fahrzeugen. Funktioniert zuverlässig und wird „amtlich“ anerkannt. Nie mehr Strafe für vergessene Parkscheibe. Aber kann jeder für sich entscheiden. Ich möchte sie nicht mehr missen, eine Sorge weniger.
 
Die hab ich: Park Lite von E-Bay. Die Nr. kannste Goggeln und findest die KBA-Freigabe mit Nr. im Orginal. Mußte noch nicht mal mitführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@dicker61 Die habe ich auch. Das ist aber keine Abnahme als Parkscheibe, sondern die eines elektrischen/elektronischen Bauteiles nach der Regelung Nr. 10. Und diese 10R bezieht sich allein auf die elektromagnetische Verträglichkeit bei Verwendung in Fahrzeugen. Das steht ja auch in der betreffenden Mitteilung des KBA.

Aber ist doch gut, wenn der Sheriff das frisst...
 

Anhänge

  • Parklite-Zulassung ECE R10.pdf
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Leider ist allerdings das Batteriewechselfach auch nur von unten zugänglich. Aus meiner Sicht ein Konstruktionsfehler. Offenbar deshalb werden Ersatzklebestreifen angeboten, damit man das Ding nach dem Batteriewechsel wieder ankleben kann. Kann mal jemand berichten?

Ich habe eine Park Micro von Needit für unter 20€ aus der Bucht gefischt, bei der wird der Halter an die Scheibe geklebt und das Gerät von oben eingeschoben. Da kann ich bei Bedarf den Akku wechseln und die Zeit neu einstellen ohne Kleber lösen zu müssen.
 
Aber ist doch gut, wenn der Sheriff das frisst...
Mit 'fressen' hat das nichts zu tun - der Hersteller eines KfZ-Produktes muß im Zulassungsantrag nachweisen das sein Produkt keinerlei "..schädlichen Einfluß auf die Betriebs- u. Verkehrssicherheit.." hat.
Sollte ein Gerät diesen 'Einfluß' haben darf es nicht eingesetzt werden, so einfach.

z.Bsp Bremsscheiben müssen funktionieren ohne sich selber bei einer Vollbremsung zu zerlegen. Oder hier die Parkscheibe - würde sie ein "..Kraftfeld.." aufbauen das die Geschwindigkeitsanzeige 'verändert' wäre es unzulässig. Deswegen müssen alle elektronischen Geräte entsprechende Nachweise haben. Vielfach sind Geräte im Ausland hergestellt und werden weltweit eingesetzt - z.Bsp. USA. Gerade die haben besonders strenge Vorschriften. Da darf zwar jeder ein Motorrad selber "zusammenbasteln" (im wahrsten Sinn des Wortes), aber wehe Du berührst damit einen anderen Menschen und der klagt. Dann mußt Du beweisen das es nicht an der Bastelarbeit lag.
 
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