Motorschaden 1,2 Tce jetzt auch bei mir

Mein Mitgefühl, Kopf hoch. Und lass dich nicht ärgern, von allen Aufgeregten hier bist Du noch der coolste, dabei gehts um deinen Schaden.
 
Mit der Kompressionsprüfung ist es noch nicht zu Ende. Jetzt kommt die Druckverlustprüfung der Zylinder in verschiedenen Höhen der Kolben und dann Endoskopbilder machen von den Zylinderinnenwände. Evtl. geht das Spielchen weiter. Bevor man die Freigabe nicht hat, brauch man auch keine Teile bestellen.
 
Habe kein Bock mehr. Bin echt traurig, ist mir alles zu viel.

verständlich.

da kauft man sich einen neuwagen um von reparaturen verschont zu bleiben....
...und dann ein kapitaler motorschaden:angry:

offenbar hat man die probleme nie in den griff bekommen, und wird sie auch nie in den griff bekommen.
deshalb fliegt der motor nach gerade mal 6 jahren aus programm.
 
Ich würde sogar der Werkstatt ein Lob aussprechen. Offenbar hat dort jemand angefangen zu schrauben........

...da wird auch jemand eine Rechnung schreiben. Die Rechnung wird der Fragesteller selber zahlen dürfen. Der Vk des Fragesteller wird eine Übernahme der Werkstattkosten, zurecht, ablehnen
Die Rechtsschutzversicherung des Fragestellers wird keine Deckungszusage erteilen, für ein aussichtsloses Verfahren. Wenn der Fragesteller richtig reagiert hätte, würde das Auto auf Kosten des Vk instandgesetzt und Renault-Nissan hätte die Kosten eines Motortausch übernehmen müssen, im Rahmen der Werksgarantie
 
Der Vk hat das RECHT zur 2x Nachbesserung. Das RECHT wurde dem Vk genommen.
im Übrigen gibt es keine Kostenzusage aus Brühl

Der Käufer muss sich nicht an den VK wenden.
Im Rahmen der Garantie kann man jeden Vertragshändler aufrufen und wenn das in Italien ist dann ist es eben Italien. Was Du da ansprichst ist die Gewährleistung
Ganz abgesehen kann es dem Inhaber egal sein ob eine Kostenübernahme aus Brühl besteht oder nicht.
Wenn die Werkstatt in der Annahme einer Garantie ohne die arbeitet ist das sicher nicht das Problem des Käufers. Ganz abgesehen davon, ist es ein Garnatiefall, spielt es genau null Rolle ob der Hersteller etwas zusagt oder nicht. Dazu gibt es sehr genau Gesetzestexte.
Aber jetzt sind wir wieder beim Thema. Ein klärendes Gespräch bei RA hätte Sicherheit gebracht, aber das scheint der Fahrzeuginhaber ja nicht zu wollen.
 
Was Du da ansprichst ist die Gewährleistung

Die ist vorrangig. Der Fragesteller kann nicht den Vk aus der Gewährleistung entlassen, weil das GESETZ ist !!

Ganz abgesehen kann es dem Inhaber egal sein ob eine Kostenübernahme aus Brühl besteht oder nicht.
Wenn die Werkstatt in der Annahme einer Garantie ohne die arbeitet ist das sicher nicht das Problem des Käufers. Ganz abgesehen davon, ist es ein Garnatiefall, spielt es genau null Rolle ob der Hersteller etwas zusagt oder nicht. Dazu gibt es sehr genau Gesetzestexte.
Aber jetzt sind wir wieder beim Thema. Ein klärendes Gespräch bei RA hätte Sicherheit gebracht, aber das scheint der Fahrzeuginhaber ja nicht zu wollen.

Der Werke ist das egal. Der Auftrag stammt nicht aus Brühl
Den Rat eines RA hätte der Fragesteller genauso in den Wind geschlagen
 
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