S&S Start-Stopp-System bei den Euro 6 Motoren (Sammelthema)

Wenn der Motor in Stop geht ist der Gang zwangsläufig raus. Wer steigt denn bei laufendem Motor und eingelegtem Gang aus?
James Bond, kurz bevor das Auto über die Klippen fliegt.



Ich überlege mir gerade eine Situation mit Zündschlüssel in Fahrstellung und Lehrlauf, bei der ich das Auto verlasse? In der Werkstatt vielleicht, aber dann ist es egal, ob der Motor an oder aus ist.
 
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Mache ich mehrfach täglich, wenn ich das Tor meiner Einfahrt öffne und schließe:cool:
Aber dann ist das Auto gegen wegrollen/wegfahren gesichert (steht in einer Mulde etc.), also egal ob Motor an oder aus? Handbremse alleine zählt ja nicht, muss immer noch ein zweites Mittel angewendet werden.
 
Habe ich so vor 37 Jahren in der Fahrschule gelernt. Hat sich das geändert? Entweder Gang einlegen, oder Lenkung einschlagen dass der Wagen gegen den Bordstein rollt, oder Keile vorlegen. Handbremse alleine zahlt keine Versicherung.
 
Naja, Versicherung und StVO sind aber 2 versch. Paar schuhe, sind sie nicht ?
 
Dann werde ich wohl besser mal ne größere Summe wegen ein paar hundert Ordnungswidrigkeiten überweisen
Aber dafür melde ich im Winter die Karre ab und spare die Steuer bis die Handbremse wieder aufgetaut ist
 
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Aber dafür melde ich im Winter die Karre ab und spare die Steuer bis die Handbremse wieder aufgetaut ist
Gang einlegen und Lenkung einschlagen reicht doch, dann kannst Du die Handbremse gelöst lassen. Außerdem ist es eine Ermessensentscheidung. Wenn Du Dein Auto an einer abschüssigen Stelle ganz sachte an einen Blumenkübel "anlehnst" oder gegen eine Holzschwelle rollen lässt, brauchst Du keine Bremse und keinen Gang.

Nur Handbremse alleine hat schon zu oft nicht funktioniert, da fehlen Dir in der Regel die Argumente. Vielleicht wenn Du ein außerordentlich enges Wartungsintervall für die Handbremse hättest oder die Handbremse auf zwei getrennten Wegen auf die Räder wirkt ... müsste überzeugend sein. Eine Federspeicherbremse zum Beispiel. Ich denke, das reicht bei einem PKW.
 
Alles klar.
Meine Ermessensentscheidung: No risk,no fun!:D
 
Wenn Du Dein Auto an einer abschüssigen Stelle ganz sachte an einen Blumenkübel "anlehnst"

Steigst ein, fährst weg und begehst Fahrerflucht.

Ich ziehe IMMER die Handbremse an und hab es noch immer geschafft sie wieder zu lösen. Notfalls kurz den Rückwärtsgang rein.
 
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Steigst ein, fährst weg und begehst Fahrerflucht.
Nicht, wenn es mein Auto und mein Blumenkübel auf meinem Grundstück ist. Außerdem war die Stoßstange dafür da, damit anzustoßen. Gibt es ja leider so nicht mehr.

Ein Lokführer wird auch nicht bestraft, wenn er mit seinem Puffer gegen den Puffer eines Waggons fährt. Und wenn ich mit dem Gummipuffer hinten am LKW sachte an den Verschleißbalken der Laderampe fahre, ist das die angedachte Nutzung.
 
Nicht, wenn es mein Auto und mein Blumenkübel auf meinem Grundstück ist. Außerdem war die Stoßstange dafür da, damit anzustoßen. Gibt es ja leider so nicht mehr.

Ein Lokführer wird auch nicht bestraft, wenn er mit seinem Puffer gegen den Puffer eines Waggons fährt. Und wenn ich mit dem Gummipuffer hinten am LKW sachte an den Verschleißbalken der Laderampe fahre, ist das die angedachte Nutzung.

Das haben aber die wenigsten.

Bist auch ein Armer, ein abschüssiges Grundstück.....
 
Habe ich so vor 37 Jahren in der Fahrschule gelernt. Hat sich das geändert? Entweder Gang einlegen, oder Lenkung einschlagen dass der Wagen gegen den Bordstein rollt, oder Keile vorlegen. Handbremse alleine zahlt keine Versicherung.

Also zumindest vor 30 Jahren war es bei mir noch genau so. Es muss 1. oder Rückwärtsgang eingelegt sein und Feststellbremse eingelegt und in besonderen Situationen z. B. sehr steiler Berg zusätzlich durch verkeilen sichern.. Da die Kinder das exakt genau so vor ungefähr drei Jahren auch in der Fahrschule gelernt haben und das auch so in den Prüfungsfragen zum üben stand, gehe ich auch davon aus, dass das immer noch so ist.

Ergänzung: Wird auch in der praktischen Prüfung zum Schluss mit geprüft. Verkehrssicher abstellen, falsch machen heißt durchfallen.
 
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Also vor 29 Jahren war das weder bestandteil der Theorie, noch der Praxis.
In der Prüfung musste man nur ein mal rückwärts einparken auf dem TÜV Gelände. Das hat sich der Prüfer noch nicht mal angesehen. “Fahrn se mal auf die Rückseite des Gebäudes.....“
 
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