neuer Logan MCV aus Ungarn. Irrsinn oder Sparfuchs?

  • Themenstarter Themenstarter
  • #31
Also mein Verkäufer hat sich noch mal gemeldet - es ginge wohl alles doch - aber nur wenn ich vor Ort bei ihm die MwSt entrichte (und diese dann nach der Überführung zurück hole).
Ist mir aber irgendwie alles zu heiß geworden. Habe nicht mehr das Gefühl dass der Händler weiß was er tut.
Und auch wenn das Risiko klein ist dass ich auf der ungrischen MwSt sitzen bleibe, habe ich Bammel dass irgendwas schief läuft oder ich zumindest viel Stress damit habe.

Evtl. habe ich jetzt einen deutschen Händler der noch einen SCe 75 im Zulauf hat, den man Vll noch auf meine Wunschkonfig umbauen kann (sobald er wieder in das System rein kommt)
Ich halte die Daumen gedrückt dass mein Peugeot einfach noch brav durchhält
 
Ist doch völlig normal, du zahlst die ung.MwSt vor Ort. Das ist für den Händler sehr wichtig, weil DAS ist sein Nachweis das er das Auto ordentlich verkauft hat. Du musst nur drauf achten das die Steuer auch auf der Rechnung auftaucht als extra Posten.
Dann kannst Dir hier beim Zoll die ung. MwSt zurück holen, aber nur unter gleichzeitiger Entrichtung der deutschen MwSt.
Ist ganz normale Praxis, hab ich -zig mal durch. Einzig kann man das umgehen wenn man sich das Auto liefern lässt, dann braucht man beim Händler nur den Nettopreis zahlen und natürlich hier die deutsche MwSt.
Der Händler reicht dann den abgerechneten CMR bei seinem Finanzamt ein als Nachweis das er das Auto ins Ausland und somit MwSt frei verkauft hat.
 
aber nur wenn ich vor Ort bei ihm die MwSt entrichte (und diese dann nach der Überführung zurück hole).
Da würde ich auch die Finger von lassen. Kann schon gut gehen, habe ich allerdings noch nie im EU Auslang gezahlt. Du musst als deutscher Käufer dort die Ust. nicht bezahlen. Es wird im EU Ausland netto bezahlt (Ausweiskopie für den Händler ist da obligatorisch für ihn). Du musst allerdings innerhalb von 10 Tagen nach Kauf in Deutschland beim Finanzamt die deutschen 19% zahlen. Sonst erfolgt auch keine Zulassung, die sind da vernetzt.
Dein Händler dort scheint keinen Plan zu haben.
 
Da würde ich auch die Finger von lassen. Kann schon gut gehen, habe ich allerdings noch nie im EU Auslang gezahlt. Du musst als deutscher Käufer dort die Ust. nicht bezahlen. Es wird im EU Ausland netto bezahlt (Ausweiskopie für den Händler ist da obligatorisch für ihn). Du musst allerdings innerhalb von 10 Tagen nach Kauf in Deutschland beim Finanzamt die deutschen 19% zahlen. Sonst erfolgt auch keine Zulassung, die sind da vernetzt.
Dein Händler dort scheint keinen Plan zu haben.
Hast Du schon mal ein Auto in der EU gekauft? Nö hast Du nicht, schreibst Du ja selber. Warum tust dann so als würdest Du wissen wie es läuft?
Ich hab mehr als nur ein Auto aus den verschiedensten Ländern der EU nach D importiert. Es gibt genau nur eine Möglichkeit die ausländische MwSt vor Ort nicht zu bezahlen und das ist die Ausfuhr des Autos per Spedition. Weil dann der Händler den Nachweis per CMR hat. Nur das erkennen die Finanzämter an, nicht irgendwelche Kopien von irgendwelchen Ausweisen.
Es gibt auch keine Frist bis wann die deutsche MwSt zu entrichten ist. Es gibt schlicht keine deutschen Papiere wenn die Steuer nicht gezahlt ist.
 
Hast Du schon mal ein Auto in der EU gekauft?
Bis jetzt 6 Stück aus verschiedenen EU Ländern. Frachtführer war ich, da gewerblich unterwegs, immer selber.

Die Frist beträgt 10 Tage. Ob man sich dran hält ist eine andere Sache. Und ohne Zahlung auch keine Zulassung.
Ich zitiere die Zollvorschrift:
Die Steuerschuld im Fahrzeug-Einzelbesteuerungsverfahren entsteht am Tag des Erwerbs des Fahrzeugs, § 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG. Die Umsatzsteuererklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung hat der Fahrzeugerwerber spätestens nach Ablauf des 10. Tages nach dem Datum des Fahrzeugerwerbs bei dem für ihn zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Steuerschuld muss der Erwerber hierbei selbst berechnen. Gleichzeitig mit Abgabe der Steueranmeldung hat er die Steuer zu entrichten. Die Meldung hat auf einem amtlichen Vordruck zu erfolgen und muss vom Erwerber eigenhändig unterschrieben werden.

Nachzulesen hier


Beschreibt doch mal beide Eure Fälle einzeln: was wo gekauft, wie bezahlt, wie die MwSt. verrechnet.

Die Umsatzsteuer wird wohl üblicherweise im Einkaufsland an den Händler gezahlt, habe ich allerdings nie. Immer Netto Rechnung, Kopie meines Ausweises für den Händler (der muss nachweisen können, dass er an einen EU Ausländer verkauft hat), Nachweis Gewerbe, Ende. Dann in DE die Ust. bezahlt und zugelassen.
Kann privat auch anders laufen und man erhält die Differenz der Ust. zwischen Einkaufsland und DE zurück bzw. muss noch was drauf zahlen. Je nach Differenz der Ust. Sätze.

Ohne diesen Vorgang bekommt man die Kiste in DE nicht zugelassen, da Zulassungstelle und Finanzamt hier Kontrollmeldungen hin- und her senden. Spätestens beim Zulassungsversuch wird die Steuerschuld auf jeden Fall fällig falls man das verpennt. Dann inkl. Strafzinsen seit Einfuhr/Rechnungsdatum im Normalfalle. Sonst könnte man jede Menge Autos in DE horten ohne die Ust. gezahlt zu haben.


Ich habe deswegen ein Problem damit im Einkaufsland die Ust. zu entrichten weil ich nicht weiss ob das deutsche Finanzamt die ausländische Rechnung anerkennt. Es gibt genaue Vorschriften was alles genau auf der Rechnung stehen muss, damit das deutsche FA die Vorsteuer erstattet. Ein blöder Fehler den ich da in der ausländischen Sprache nicht erkenne und die im Ausland gezahlte Ust.-Steuer ist nicht mehr erstattungsfähig.
Mag einem Privatmann Wurscht sein weil der höchstens 2-3% der Kaufsumme an Schaden hat, mir nicht da ich 20 und mehr Prozent verlieren kann als Gewerblicher. Das Umsatzsteuerrecht in der EU und DE ist ungeheuer komplex, viel zu kompliziert und überall lauern Fallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beschreibt doch mal beide Eure Fälle einzeln: was wo gekauft, wie bezahlt, wie die MwSt. verrechnet.

Ich finde, Fakten sind so fürchterlich einfach zu bewerten.
 
Bis jetzt 6 Stück aus verschiedenen EU Ländern.

Die Frist beträgt 10 Tage. Ob man sich dran hält ist eine andere Sache. Und ohne Zahlung auch keine Zulassung.

Und warum schreibst dann das Du noch nie im Ausland gezahlt hast, wenn Du schon Autos importiert hast ? Oder hab ich da was falsch gelesen ?
Egal, ich kann nur das sagen was ich in jahrelanger Praxis erlebt habe. Habe so an die 40-50 Autos importiert (beruflich), es war jedesmal das selbe Prozedere. Ich hab den Preis Netto überwiesen, das Auto wurde per Spedition geliefert, ich mußte auf dem CMR den Erhalt quittieren, der Händler reicht den CMR bei seinem Finanzamt ein und hat damit den Nachweis das er das Auto exportiert hat und somit in seinem Land keine MwSt fällig wird. Ich lasse hier die Konfirmität des Autos mit dem COC durch die DEKRA feststellen, zahle die deutsche MwSt und kann dann die deutschen Papiere beantragen.
Oder.... ich hole das Auto selbst ab, muß ZWINGEND das Auto vor Ort Brutto bezahlen, reiche die Rechnung bei der zuständigen Stelle des Zoll ein, gibt hier verschiedene Stellen, für mich ist Frankfurt /Oder zuständig. Bekomme die ausländische MwSt gutgeschrieben und muß die deutsche entrichten. Dann weiter wie gehabt.
Ist genau das Selbe Verfahren als wenn ich im Ausland tanke z.B., das kann ich auch einreichen und die Spielerei mit der MwSt Tauscherei durchziehen, macht nur keiner weil es sich nicht wirklich lohnt.
Kein seriöser Händler läßt sich auf eine Zahlung Netto ein wenn er nicht 1000% ige Sicherheit hat, das ging selbst bei Leuten nicht die ich jahrelang kannte.
Mein erstes Auto hab ich Ende1990 aus der (damals noch) Tschechoslovakei importiert, war ein Skoda Favorit 135. Da gab´s z.B. noch eine Einfuhrsteuer auf Leuchtmittel über 50 W Leistungsaufnahme. Da die Skodas serienmäßig einen Ersatzlampenkasten hatten wurde diese Einfuhrsteuer auf 3 Lampen fällig, nicht nur auf die beiden in den Scheinwerfern, da hat der Zoll schon aufgepaßt auch wenn´s nur 2,50 DM je Lampe waren.

EDIT
Achso diese ominöse 10 Tagesfrist..... da haben sie bei mir immer Datum CMR angenommen, also Einfuhrdatum. Bin halt nie drüber gekommen weil ja die Leute auf das Auto gewartet haben. Von da her also nie wirklich drum gekümmert, war immer innerhalb einer Woche erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
CMR ist der Frachtbrief? Den habe ich selber ausgestellt, da gibts Formblätter. Ich bin quasi mein eigener Spediteur. Mal lasse ich die Kiste bringen, mal hole ich selber. Den letzten Wagen habe ich komplett von einer deutschen Bude abwickeln lassen, da habe ich gleich die deutschen 19% an die bezahlt und der Vorgang davor war mir egal.

Und warum schreibst dann das Du noch nie im Ausland gezahlt hast
Ich habe noch nie die UMSATZSTEUER im Ausland bezahlt bei den Käufen (du ja auch nicht wie du nun schreibst). Das meine ich. Den Nettopreis des Fahrzeugs habe ich selbstverständlich bezahlt. Ich kaufe auch nur bei Händlern die das so machen und hatte da noch nie ein Problem. Seine Sicherheit bin ich selber, meine Papiere und Nachweise. Das reicht dem ja auch. Es lief ja immer alles sauber und ordnungsgemäss.
Am Zoll fahre ich einfach vorbei. Mich hat nie jemand aufgehalten. Auf eigener Achse ist die Wahrscheinlichkeit in der EU auch sehr gering dass man man da hängen bleibt.
So habe ich vor zwei, drei Jahren auch ein Motorrad aus Spanien abgeholt. Einfach gekauft, hergefahren, hier Steuern bezahlt.

Für mich und dem deutschen FA ist nur eines wichtig: Dass das deutsche FA fix seine Umsatzsteuer bekommt.
(die ich dann lustigerweise ein paar Tage später wieder erstattet bekomme :) Soviel zu sinnloser Bürokratie.

1990 war noch alles völlig anders. Mag ich gar nicht mehr dran denken.

Nun haben wir dem TE soviel Angst gemacht, dass er nix mehr im Ausland kauft :)
 
OK jetzt wird´s anders. Ich hatte, fälschlicher Weise, angenommen Du hättest noch nie was im Ausland bezahlt. Sorry falsch verstanden.
Ja im Prinzip haben wir ja das gleiche gemacht, nur mit unterschiedlichen Abläufen im Detail.
Ich habe z.B. noch nie ein Auto auf eigener Achse importiert, immer aufgeladen. Entweder per Spedi oder eben selbst per Hänger, von da her fällt bzw. fiel das schon auf an der Grenze. Ich hab die Autos auch zu ca. 80 % aus der Tschechei geholt, da gibt´s noch paar andere Sachen zu beachten weil das rechtlich alles Gebrauchtwagen sind. Hat mit den tschechischen Gesetzmäßigkeiten zu tun. Dort muß zwingend jedes Fahrzeug was ins Land kommt oder fertig produziert ist nach spätestens 6 Wochen entweder angemeldet oder ins Ausland verkauft sein. Danach gibt es in CZ keine Papiere mehr für das Fahrzeug. DAS ist der Grund warum alle Autos die irgendwo bei einem Händler in CZ rumstehen ein Kennzeichen haben. Da es also schon eine Zulassung gab ist das Fzg dann eben ein Gebrauchtwagen.
Das muß man beachten bei z.B. Garantiesachen, die läuft ja los bei der ersten Zulassung. somit kann es durchaus sein das der "Endkäufer" dann paar Monaten einbüßt an Garantie.
OK Schluß jetzt mit OT, sonst ist der TE noch völlig verwirrt.
 
CMR = Frachtbrief international

Convention relative au contract de transport internationale de merchandises par route

Ist wie der geneigte Leser feststellen kann aus dem französischen. Bedeutet so viel wie Abkommen aller teilnehmenden Staaten über die Beförderung auf der Straße.

Hab´ich jeden Tag mit zu tun - hört sich wilder an als es ist!

Dies nur zur Vervollständigung. Falls doch noch jemand Lust hat selbst zu Importieren... :)

Bon Chance!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #41
Update von mir:
Ungarn ist für mich gestorben. Alles zu wage, zu wenig Interesse vom Händler und vor allem nicht mehr das Gefühl, dass er weiß was er tut.

Habe jetzt meinen Traumwagen gefunden, einen Dacia aus Polen, EZ 07/19 1000km runter mit super günstigen Angebot fürs Nachrüsten einer abnehmbaren AHK. Vollausstattung, soweit ich das beurteilen kann.
Deutlich besser von der P/L als alle Neuwagen aus D zum gleichen Preis - und vor allem ab KW51 abholbereit.
Einziger Haken sind die 20.000 km Serviceintervall (sollte für mich aber genau aufgehen mit 1x pro Jahr) und meine Unsicherheit zum Thema AppleCarplay, die mir leider auch der Händler nicht so richtig nehmen konnte.

Frage; im Anhang vom Händler steht, dass ich "nur" 6 Monate zeit habe mich für eine Garantieverlängerung von Dacia zu entscheiden - kann jemand diese Aussage von anderen Importfahrzeugen bestätigen? Auf der dt. Dacia Website stehen ja 12 Monate.
 
Frage; im Anhang vom Händler steht, dass ich "nur" 6 Monate zeit habe mich für eine Garantieverlängerung von Dacia zu entscheiden
Offensichtlich ist der Dacia ja seit 7/2019 zugelassen - und Garantieverlängerung geht nur im 1. Jahr nach ERSTzulassung.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #43
Offensichtlich ist der Dacia ja seit 7/2019 zugelassen - und Garantieverlängerung geht nur im 1. Jahr nach ERSTzulassung.


Dh der Händler müsste die noch buchen? Ist wohl ein Vorfürwagen.
 
Ich habe meinen MCV 2011 auch in Polen bestellt und an die Haustür liefern lassen, leider gibt es die Firma nicht mehr.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.059
Beiträge
1.016.784
Mitglieder
70.631
Neuestes Mitglied
eisfighter
Zurück