Laureate Aschenbecher Zigarettenanzünder fehlt

... gekauft als Tageszulassung am 16.12.2013 ...Erstzulassung des Fahrzeugs 31.07.2013

Das Wort Tageszulassung sagt aus das das Fahrzeug einen Tag zugelassen wird. War er seit dem 1.08.2013 abgemeldet? Wenn nein , ist es technisch gesehen noch nicht mal mehr ne Tageszulassung , sondern ein normaler gebraucht oder Vorführwagen. So lese ich zumindest die Definitionen der einzelnen Fahrzeuge.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #47
Ob er am 1.8 abgemeldet wurde kann ich jetzt aus dem Stegreif nicht beantworten.
 
Trotzdem war Dein "Neufahrzeug" zum Zeitpunkt des Kaufes schon 1,5 Jahre alt, - daran wird sich auch auch durch die Garantieverlängerung, die Du durch die Dreistigkeit des Verkäufers auch noch SELBST BEZAHLEN darfst, - nichts ändern.

Mann o mann o mann ....... "kein Problem guter Mann, das verlorene Jahr Garantie gleichen wir durch eine Garantieverlängerung aus, die sie selbst bezahlen können" ....... dazu fällt mir jetzt nichts passendes ein, wenn ich mir nicht hinterher den Mund mit Seife auswaschen will.
 
dazu fällt mir jetzt nichts passendes ein, wenn ich mir nicht hinterher den Mund mit Seife auswaschen will.

Leicht OT : Wäre dann nicht die von Knarf an anderer Stelle vorgeschlagene Flächendesinfektion besser?:D
OT Ende


In Diesem Fall wäre eine Wandlung fällig! Entweder den Preis G E W A L T I G runtersetzen; oder den Händler:angry:
Wenn der noch nicht einmal weiss, was ein NEUWAGEN ist! Oder mit voller Absicht seine Kunden besch...............!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #50
So heute mein Auto beim Händler abgegeben wegen Nach lackieren und weil er kalt sehr schlecht anspringt.
Hab mich mit den Mechanikern unterhalten wie es mit dem Zahnriemen Wechselintervall verhält, da ich Ursprünglich das Fahrzeug nach sechs Jahren vor dem Riemenwechsel verkaufen wollte. Nun sieht es wohl so aus, das ich durch die zwei Jahre Standzeit den Zahnriemen bereits nach vier Jahren Wechseln muß.
Angesichts des ganzen Ärgers, bin ich zu dem Entschluss gekommen, einen Termin mit dem Geschäftsführer zu vereinbaren und 10% sprich 1600€ Nachlass zu fordern. Wie realistisch seht ihr die Summe, zu hoch oder zu niedrig?

Vielen Dank für euren zahlreich Tipps
Stephan
 
10 %.. ??? Sprich 1600 Euronen ..???
Hört sich erstmal viel an, wäre mir persönlich nach " der privat Ver@rsche NICHT genug!
Trouble mit dem Auto, trouble mit dem " Händler", und das Gerenne und die Nerven...!!
Wie Idefix schon anmerkte: Haste Rechts-schutz, dann ein fall für die GROSSE Kessel-
pauke!!

lg, Murphy
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #53
So ich habe das ganze mal von meinem Anwalt prüfen lassen, leider sehen die Regensburger Gerichte wohl selbst drei Jahre alte Fahrzeuge als neu an. Also muss ich das ganze wohl so hinnehmen.
 
So ich habe das ganze mal von meinem Anwalt prüfen lassen, leider sehen die Regensburger Gerichte wohl selbst drei Jahre alte Fahrzeuge als neu an. Also muss ich das ganze wohl so hinnehmen.

Wenn du einen Rechtsschutz mit Vertragsrechtschutz hast, würde ich es dennoch probieren und einen Anwalt von ausserhalb von Regensburg nehmen.
In JEDEM Fall hast du wirtschaftliche Nachteile wie verfrühter Zahnriemenwechsel, Wertminderung, wenn du das Fahrzeug wieder veräußerst usw., also einen wirtschaftlichen Nachteil, der ausgeglichen gehört, "neu" hin oder her. "Neu" dürfte sich nur auf die Garantie beziehen, nicht aber auf deine wirtschaftlichen Nachteile.
Ggf. berät dich ja auch kostenlos die Verbraucherzentrale in Regensburg.
Hinnehmen würde ich das nicht.
Ausserdem gibt es Schiedstellen des KFZ-Handwerks, die kostenlos arbeiten. Dazu brauchst du nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung.

LG Toni
 
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