Kauf eines Wohnwagens?

Hier ist ja schon wieder Märchenstunde. :naughty::hammer: Nachfolgend etwas "handfestes zu Massen(Gewichten):


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Quelle: Anhängelast - Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2019
Mit der heute üblichen reinen Klasse B darf ich ja nur einachsige Anhänger mit max. 750 kg zgG anhängen.
Bei B mit Schlüsselzahl 96 geht dann mehr ABER der Zug darf gesamt nur max. 3500 kg haben.
In welcher Pommesbude ist das denn erzählt worden?
1.) Klasse B darf Anhänger bis 750 kg GG ziehen
Klasse B darf gebremste Anhänger bis 3500 kg Gesamtzuggewicht im Rahmen der Anhängelast ziehen.
D.h.: PKW zGG 2000 kg + Anhänger zGG 1500 kg = 3500 kg
2.) Klasse B96 darf gebremste Anhänger bis Gesamtzuggewicht 4250 kg ziehen
D.h.: PKW zGG 2000 kg + Anhänger zGG 2250 kg = 4250 kg
 
Hier ist ja schon wieder Märchenstunde. :naughty::hammer: Nachfolgend etwas "handfestes zu Massen(Gewichten):


Anhang anzeigen 82468
Quelle: Anhängelast - Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2019

In welcher Pommesbude ist das denn erzählt worden?
1.) Klasse B darf Anhänger bis 750 kg GG ziehen
Klasse B darf gebremste Anhänger bis 3500 kg Gesamtzuggewicht im Rahmen der Anhängelast ziehen.
D.h.: PKW zGG 2000 kg + Anhänger zGG 1500 kg = 3500 kg
2.) Klasse B96 darf gebremste Anhänger bis Gesamtzuggewicht 4250 kg ziehen
D.h.: PKW zGG 2000 kg + Anhänger zGG 2250 kg = 4250 kg
Das hab ich mich jedesmal gefragt. Früher ist man von allen Max Gewichten ausgegangen. Heißt man dürfte viele Anhänger nicht mal leer ziehen. Ich hab damals Klasse BE gemacht. Das hieß damals in der Prüfung man muß rückwärts rangieren bzw einparken können. Dieser B96 ist meines Wissens nach nur ein Crashkurs... Was das wieder soll ist mir auch ein Rätsel. Es macht ja keinen Sinn das ich 4,noch was ziehen darf aber nicht rangieren kann. Meine Eltern dürfen auch bis 7,49t fahren und sind es fast nie müssten aber beim umschreiben dann ja C1 bekommen mit im Grunde null Fahrerfahrung..
 
Man bin ich froh!!!!!

Ich besitze Kl: 1 und Kl: 2 mir ist der ganze Hokuspokus der Gewichtsduselei, die irgendwelche EU Strategen ersonnen haben, (wahrscheinlich Lehrer und Verpackungsspezialisten oder Anwälte für Familienrecht )"schnurz egal"

Gruß DECO
 
Hallo zusammen,
ich würde gerne mit meinem Dacia lodgy lpg einen Wohnwagen mit max. Last 1200 kg kaufen. Da ich nun vom Gesmtzuggewicht (3050kg) das Max Gewicht vom Fahrzeug (1850kg) abgezogen habe und nun die 1200 kg übrig bleiben, habe ich Angst, dass das zu viel für den Lodgy ist (Das heißt kein Spielraum). Auch ggf. zu siebt im Lodgy.
Lg
Hallo,
das kann der Lodgy schon.
Aber,
zum ziehen eines WW werden auf gerader Strecke und beladenem PKW ca. 65 PS benötigt. Die bringt der SCe bei ca. 3000U/min.
An Steigungen > 3% werden bis zu 90PS benötigt, für die der SCe über 4000 U/min hat.
D.h., der Motor läuft ständig in einem hohen Drehzahlbereich, mit dem entsprechenden Spritverbrauch und Geräuschkulisse.
 
Da hat die gute Sandra vom Verlag wohl schlecht recherchiert.
Es gibt 3 Möglichkeiten ???? Nein gibt es nicht, es gibt genau eine Möglichkeit und die ist alle in den Papieren eingetragenen Gewichte einhalten, fertig.
Im Fahrzeugschein bzw ZB steht nämlich zulässige Gesamtmasse und dann noch zulässige Stützmasse. Dort steht nicht zusätzlich zur Gesamtmasse zulässige Stützlast.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist nämlich das Gewicht was der Anhänger komplett wiegen darf. (34 StVZO)
Da wird kein Leergewicht zu- und Stützlast abgerechnet oder anderer Kram. Das Ding so wie es ist abkoppeln, auf die Waage stellen und wiegen. Wenn dort mehr auf der Uhr steht als in den Papieren wird's teuer. In D zwar nicht gleich was Geld angeht aber über 5% zu viel heißt es um oder ausladen. (31c StVZO). 5% von 1200 kg sind 60 kg, wer die z.B. 75 kg Stützlast mal locker flockig zum zgG addiert ( weil das ja eine Sandra geschrieben hat) der hat spätestens jetzt ein Problem. Weil auf Urlaubsfahrt ja oft der PKW auch schon an der Beladungsgrenze ist.
Gibt aber immer noch die Möglichkeit z.B. die Frau auf'm BAB Parkplatz zu parken um sie später dann, nach dem das Gepäck am Urlaubsort ausgeladen wurde, wieder einzuladen.
Andere Länder Europas sind übrigens so gar nicht begeistert von Übergewicht, da wird es dann auch gleich mal 3 stellig was die Strafe in € angeht, z.B. sind die Kollegen aus den Alpen dafür bekannt gerne mal die Waage zu benutzen. Und bei Verdacht nicht nur im Schnellverfahren.

Was die Sache Führerschein angeht hab ich mich vertan, meine Version ist die von vor 2013, sorry. Jetzt ist's natürlich so das die pure B Zuggesamtgewicht bis 3500 und die B96 bis 4250 fahren darf. Liegt daran das meine Kids alle den Schein vor 2013 gemacht haben und ich mich danach nicht mehr wirklich damit beschäftigt habe. Ich selber hab alles was derzeit möglich ist an FS und brauch mir deshalb nicht wirklich drüber Gedanken machen ob ich nun ein Fahrzeug fahren darf oder nicht, ich darf, solange es kein Hubschrauber ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da hat die gute Sandra vom Verlag wohl schlecht recherchiert.
Die Beispiele in den 3 Tabellen decken sich alle mit der StVO. Die Sandra hat das durchaus richtig rübergebracht.

Was die Sache Führerschein angeht hab ich mich vertan, meine Version ist die von vor 2013, sorry.
Bis 2013 galt:
Bei Klasse B durfte das GG des Anhängers nicht größer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Diese Einschränkung ist aufgehoben worden, weil sie nicht EU konform war.
Die "750 kg Geschichten" sind Nebelkerzen der Fahrschulen, um BE zu verkaufen.
 
Die Beispiele in den 3 Tabellen decken sich alle mit der StVO. Die Sandra hat das durchaus richtig rübergebracht.

Mit der StVO hat das nun mal garnix zu tun, sondern mit der StVZO. Das sind zwei grundverschiedene Sachen. Aber egal, es ist und bleibt so das die Stützlast nicht vom Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden darf.
Es ist zwar richtig das sich der Anhänger mit eben dieser Stützlast auf der Kupplung abstützt, aber beim bremsen sieht die Sache dann schon wieder etwas anders aus.
Und genau dort liegt der Grund warum ich nicht einfach die Stützlast abziehen darf.
Hab mich dort vor einiger Zeit lange mit DEKRA, TÜV &Co rumgestritten. Schließlich dann doch eine andere Achse unterm Wohnwagen verbaut.
Ich wollte nämlich von 1500 kg auf 1600 kg gehen, weil ja 100 kg Stützlast und die Achse für 1500 kg ausgelegt und 1500 kg auch als zgG eingetragen . Nix da sagte DEKRA, jedenfalls nicht ohne Bremsberechnung vom Hersteller.
Nix da sagte Alko, die 1500er kann auch nur 1500 bremsen, also nix mit 1600 weil 100 vom Auto getragen werden.
Jetzt ist eine 1700er Achse drunter und in den Papieren steht immer noch unter zulässige Stützlast 100 kg da gibt's keine Eintragung zusätzliche zur zgG zulässige Stützlast.
Aber man könnte ja mal eine kleine Anfrage an das BVMI starten ob sie nicht den Wortlaut im Vordruck der ZB ändern auf z.B. "davon zulässig als Stützlast"
Würde viele Diskussionen überflüssig machen.
 
Ich wollte nämlich von 1500 kg auf 1600 kg gehen, weil ja 100 kg Stützlast und die Achse für 1500 kg ausgelegt und 1500 kg auch als zgG eingetragen .
In Deinem Fall war der WW um 100 kg überladen und das geht nicht. StVO hin, StVzO her.
Das mit der Stützlast funktioniert nur, wenn das GG des Anhängers größer als die Anhängelast des Zugwagens ist.
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
Hallo,
das kann der Lodgy schon.
Aber,
zum ziehen eines WW werden auf gerader Strecke und beladenem PKW ca. 65 PS benötigt. Die bringt der SCe bei ca. 3000U/min.
An Steigungen > 3% werden bis zu 90PS benötigt, für die der SCe über 4000 U/min hat.
D.h., der Motor läuft ständig in einem hohen Drehzahlbereich, mit dem entsprechenden Spritverbrauch und Geräuschkulisse.



Danke allen,
ich werde dann den Wohnwagen (max.1200kg- leer 1007kg) kaufen. Dieser ist 6,40m lang - zusammen mit der Deichsel. Er bietet Platz für 7 Personen (3er Stockbett hinten, Sitzgruppe in der Mitte und Bett vorne). Perfekt für uns. Bin mal gespannt, da ich noch nie einen Wohnwagen hatte.
Lg
 
In Deinem Fall war der WW um 100 kg überladen und das geht nicht. StVO hin, StVzO her.
Das mit der Stützlast funktioniert nur, wenn das GG des Anhängers größer als die Anhängelast des Zugwagens ist.
Öhm nö war er nicht, weil ich ihn ja nur bis 1500 beladen habe. Ich wollte mir die 1600 eintragen lassen weil ja 100 die Stützlast sind, welche ja die Achse nicht trägt. Nur hat da Alko nein gesagt weil eben im Fall der Fälle die Bremse das volle Gewicht bremsen muß (Abriß des WW vom Zugfahrzeug) und das wären eben genau die 100 zuviel gewesen für die 1500er Achse und deren Bremse.
Im übrigen hat sich das jetzt sowieso erledigt weil der WW jetzt 1700 haben darf (incl. der 100 Stützlast), das Auto darf 2000 anhängen.
Die Stützlast wird übrigens immer dem Auto zugeschlagen im Bezug auf die Anhängelast, egal ob die Gesamtmasse des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Autos ist. Ich dürfte also einen Hänger ziehen mit 2100 kg Gesamtmasse, so dieser 100 kg Stützlast hätte. Weil Anhängelast ist das was ich ziehe mit dem Auto nicht das was es wiegt.
NUR und da geht kein Weg dran vorbei, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist und bleibt das was er komplett wiegen darf incl. der Stützlast.
 
Danke allen,
ich werde dann den Wohnwagen (max.1200kg- leer 1007kg) kaufen. Dieser ist 6,40m lang - zusammen mit der Deichsel. Er bietet Platz für 7 Personen (3er Stockbett hinten, Sitzgruppe in der Mitte und Bett vorne). Perfekt für uns. Bin mal gespannt, da ich noch nie einen Wohnwagen hatte.
Lg
Rechne nochmal nach. 197 kg Zuladung für 7 Personen..... Da muss dann einiges in den Wagen, was bei 7 Sitzen knifflig wird. Evtl. noch ne Dachbox drauf. Und das Gesamtzuggewicht mit alle Mann an Bord passt dann noch? Vielleicht wäre ein gut gebrauchter Espace die bessere Fuhre.
 
Stell den WW definitiv VOR dem Kauf auf die Waage. Ich wette da kriegst einen gewaltigen Schrecken was der wiegt. Wenn's dumm kommt kannst da noch paar Handtücher rein werfen. 1007 kg Leergewicht bei der Größe und der Ausstattung glaub ich nicht.
Und selbst wenn.......197 kg mögliche Zuladung hört sich viel an ist aber in der Praxis nix.
Ich bin jetzt bei 405 kg mögliche Zuladung und da Kratz ich jeden Urlaub wieder dran rum, mit 4 Personen.
 
Man kann es drehen und wenden wie man will, mit 5 Personen mit WW oder sogar mehr, wird es bei Dacia höllisch knapp bis fast unmöglich, ein Zugfahrzeug zu finden, bei dem das zulässige Gesamtzuggewicht ausreicht.

Damit zurechtzukommen erfordert dann schon mehr oder weniger drastische Kompromisse, beim Gepäck einiges zu Hause zurückzulassen.

Bei einer Familie die auf ausschließlich Sommerurlaub in warmen Gefilden justiert ist, mag das noch irgendwie zum hinkriegen sein, denn da genügen 3 T-Shirts und 2 Shorts pro Person.
Dann wäscht man vor Ort halt öfters.

Aber im Frühling oder Herbst braucht man mehr Klamotten und fast schon zwingend auch noch ein Vorzelt, in dem man bei Schlechtwetter auch mal sitzen kann.
Und ein Vorzelt mit Gestänge, da ist man mit 70kg sehr schnell dabei.

In der Summe des ganzen könnte es mittelfristig darauf hinauslaufen, das man dieses komplexe Dilemma dadurch löst, daß man am Zugfahrzeug selbst den Hebel ansetzt.

Ein verbrauchsgünstiger Kleinbus mit 7 Sitzplätzen und einem zul. GG von 2,8T, hat i.d.R. eine zul. Anhängelast von 2000kg, wobei auch das Gesamtzuggewicht im Bereich von etwa 4.600 oder mehr kg liegt.
Und trotz der 7 Sitzplätze im Zugfahrzeug hat man noch ausreichend Platz, schwergewichtiges und Volumengepäck mitzuführen, was besser ist, als mit diesem Gepäck den WW vollzuknallen.

Auch im Alltagsgebrauch sind solche Fahrzeuge nicht wesentlich teuerer, denn so ein Kleinbus kommt heute schon mit 6L/100km Diesel zurecht.

Das alles sollte man abwägen, auch vor dem Hintergrund, daß man sich ein Zugfahrzeug häufiger kauft als einen WW, dessen Haltedauer meist länger ist.
 
Nur paar Beispiele was ich so gewogen habe für 4 Personen:
- Bettzeug kpl. 35 kg
- Klamotten für alle incl. verschiedener Wettersituationen 72 kg
- Verpflegung für die ersten 2 Tage incl. nicht übertriebenem Getränkevorrat 63 kg
- verschiedene Sachen für die Kids wie Spielzeug, DVD's etc. 18 kg
- volle 5 kg Gasflasche 12 kg
- Vorzelt kpl.( absolutes musthave bei der Personenzahl) 38 kg mit Alugestänge
- 15 kg Spülwasservorrat im WC
- 25 kg Frischwasservorrat im Tank
- sonstiger Kleinkram der mit muß wie Kosmetik, Waschmittel, Kabelbinder, Werkzeug usw
und nicht ständig im WW ist 30 kg
Ich stell den WW immer mit dem Zeug was sowieso an Bord ist auf die Waage und dann wiege ich alles was dazu kommt penibel raus. Irgendwann kommt dann STOP und ab da geht alles was nicht zu Hause bleiben kann ins Auto, OK ich hab dort aber auch 520 kg Zuladung frei.
Jetzt rechne das mal alles um auf den Bedarf von sieben Personen und du merkst das du weit über den Grenzen entweder des Lodgy oder des WW bzw. Von beiden bist.
Soll nicht böse gemeint sein, ich will auch nicht den mahnenden spielen, aber ich spreche aus gut 20 Jahren Erfahrung mit Wohnwagenurlaub.
 
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