die Stützlast ist beim WoWa-Gewicht abzuziehen, dafür aber beim Auto hinzuzurechnen.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum und der kann teuer werden.
Die zulässige Gesamtmasse ist die Masse des (in diesem Falle) Wohnwagens die er komplett wiegt. Also abgekoppelt frei auf der Waaage stehend mit allen vorhandenen Rädern, also auch Stützrad.
Was völlig anderes ist die zulässige Achslast, hier kann ggf die Stützlast abgezogen sein in den Papieren.
Also z.B. zgG 1200 kg dann 1200 kg gesamt mit Stützlast.
Oder es steht geschrieben zgG 1200 kg und Achslast 1125 kg dann darf die Achse mit eben diesen 1125 kg belastet werden und die Kupplung trägt die restlichen 75 kg in Form der Stützlast.
Diese Art Eintragung ist aber eher selten. Meißt ist die Eintragung zgG und Achslast bei PKW Anhängern gleichlautend.
Richtig ist das die Stützlast nicht der Anhängelast des Zugfahrzeuges zugerechnet wird sondern der Gesamtlast eben jenem. Manche Fahrzeuge haben dann noch eine Eintragung das sich das zgG bei Anhängerbetrieb um die entsprechende Stützlast erhöht.
Beispiel :
Ein Auto darf 1200 kg ziehen und hat 75 kg zulässige Stützlast. Dann darf ich einen Anhänger anhängen der ein tatsächliches Gewicht von 1275 kg und dabei eine Stützlast von 75 kg hat. Hierbei gilt TATSÄCHLICHES Gewicht nicht zgG des Anhängers, das darf höher sein, ich darf eben den Hänger nur bis zu dieser Grenze beladen.
Wichtig ist in der Sache auch noch das zulässige Zuggesamtgewicht, das darf nicht überschritten werden. Also das was das Gespann kpl. wiegt mit allem drum und dran.
Hier kommt ganz schnell dann auch die Grenze in Form des Führerscheines.
Mit der heute üblichen reinen Klasse B darf ich ja nur einachsige Anhänger mit max. 750 kg zgG anhängen.
Bei B mit Schlüsselzahl 96 geht dann mehr ABER der Zug darf gesamt nur max. 3500 kg haben.
Erst die BE läßt einem dann freie Anhängerwahl, solange Zugfahrzeug UND Anhänger jeder für sich nicht mehr als 3500 kg zgG haben. Also ist hier theoretisch ein Zuggesamtgewicht von 7000 kg möglich. Wobei aber die eingetragenen Werte zu beachten sind. Bei der Sache Führerschein gilt übrigens immer was in den Papieren als max steht nicht was tatsächlich auf der Straße ist, anders als bei der Sache Anhängelast.