Kauf eines Wohnwagens?

fliiip

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Lodgy SCe 110 LPG **
Hallo zusammen,
ich würde gerne mit meinem Dacia lodgy lpg einen Wohnwagen mit max. Last 1200 kg kaufen. Da ich nun vom Gesmtzuggewicht (3050kg) das Max Gewicht vom Fahrzeug (1850kg) abgezogen habe und nun die 1200 kg übrig bleiben, habe ich Angst, dass das zu viel für den Lodgy ist (Das heißt kein Spielraum). Auch ggf. zu siebt im Lodgy.
Lg
 
Hallo zusammen,
ich würde gerne mit meinem Dacia lodgy lpg einen Wohnwagen mit max. Last 1200 kg kaufen. Da ich nun vom Gesmtzuggewicht (3050kg) das Max Gewicht vom Fahrzeug (1850kg) abgezogen habe und nun die 1200 kg übrig bleiben, habe ich Angst, dass das zu viel für den Lodgy ist (Das heißt kein Spielraum). Auch ggf. zu siebt im Lodgy.
Lg



Sorry..
Aber mit dem wirste nicht glücklich.
 
Hallo zusammen,
ich würde gerne mit meinem Dacia lodgy lpg einen Wohnwagen mit max. Last 1200 kg kaufen. Da ich nun vom Gesmtzuggewicht (3050kg) das Max Gewicht vom Fahrzeug (1850kg) abgezogen habe und nun die 1200 kg übrig bleiben, habe ich Angst, dass das zu viel für den Lodgy ist (Das heißt kein Spielraum). Auch ggf. zu siebt im Lodgy.
Lg
erst mal servus,
Du wirst ja micht mit 7 Personen und WW in den Urlaub wollen?
Der Lodgy kommt sowohl mit 7 Peronen, wie auch mit dem WW klar, sofern Du vernünftig fährst, er ist kein Rennpferd.
Persönlich habe ich mir angewöhnt den Hängerbetrieb ( mit Anhängelast ab ~500kg) im Benzinbetrieb zu betreiben.
 
Ein Anhänger mit einer Gesammtmasse von 1200Kg erzeugt bei korrekter Beladung ca 75 Kg Stützlast.
Diese muss der Fahrzeugbeladung zugerechnet werden, sprich die mögliche Zuladung des Lodgy reduziert sich beim Ziehen des Anhängers um 75Kg. Macht das dann mit den 7 Sitzen überhaupt noch Sinn ?
 
In jedem Fall wird es kein Wohnwagen mit Platz für 7. Also einen leichten für 4 und der Rest schläft im Zelt. "Leichtes" gibt es da z. B. bei Sterkemann/Caravelair. Einen riesigen Gebraucht Markt z. B. auf Marktplaatz.nl (EBay Kleinanzeigen in den Niederlanden)
 
ich würde gerne mit meinem Dacia lodgy lpg einen Wohnwagen mit max. Last 1200 kg kaufen.

Unter den gegebenen Umständen würde ich versuchen, die Sache von einer anderen Seite anzugehen.
Es gibt eine Menge WW, die bei gleicher Wohngröße die unterschiedlichsten maximalen Gesamtgewichte, bzw. Leergewichte haben.

Ich würde dann anstelle eines 1200kg WW, einen z.B. 1000kg in Leichtbauweise mit ähnlicher Aufbaugröße wie der 1200kg favoritisieren. Man hat dann eine Gewichtsersparnis ohne nennenswerte Einbußen an der Wohnnutzfläche.

Von daher gesehen kann man dann auch Anbieter der Schwerbauweise wie Tabbert oder Fendt schon im Vorfeld ausblenden.
 
Ein Anhänger mit einer Gesammtmasse von 1200Kg erzeugt bei korrekter Beladung ca 75 Kg Stützlast.
Diese muss der Fahrzeugbeladung zugerechnet werden, sprich die mögliche Zuladung des Lodgy reduziert sich beim Ziehen des Anhängers um 75Kg. Macht das dann mit den 7 Sitzen überhaupt noch Sinn ?
Frage : Sind diese 75kg dem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagen abzuziehen?
 
Frage : Sind diese 75kg dem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagen abzuziehen?

Nein, sind Sie nicht. Wobei ich die Aussage mit der "korrekten" Beladung für bedenkenswert halte. Entscheidend ist zunächst die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs (steht in den Papieren). Diese ist grundsätzlich einzuhalten, wobei es Leute gibt die eine leichte Überschreitung empfehlen, damit die Fahrstabilität erhöht wird. Das ist bei so kurzen Wohnwagen aber eher zu vernachlässigen.

Um im Beispiel zu bleiben: bei einem Gesamtzuggewicht von 3.050 kg musst Du zunächst das maximale Wohnwagengewicht von 1.200 kg abziehen, das nach meinen Erfahrungen bei mehr als 2 Personen sehr schnell erreicht ist. Von den verbleibenden 1.850 kg kannste gleich mal die Stützlast abziehen, die du gedanklich in den Kofferraum des Autos lädst. Bleiben noch 1.775 kg. Jetzt noch das Leergewicht des Lodgy abziehen (unser Lodgy hat 1.318 kg). Dann verbleiben noch 457 kg für die Zuladung im Auto und die mitfahrenden Passagiere.
 
Ja, die Stützlast ist beim WoWa-Gewicht abzuziehen, dafür aber beim Auto hinzuzurechnen.
Soweit ich weiß gilt das nur für den Fall, dass das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens geringer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Oder täusche ich mich da?
 
Nein, das ist immer so. Sonst würde man ja die Stützlast doppelt zählen. Sie drückt ja tatsächlich auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges und muss da hinzu gezählt werden.
Logischerweise muss man sie dann beim WoWa abziehen, der tatsächliche Druck auf die Reifen (Achse) wird ja um die Stützlast verringert.
Ansonsten würde ja ein Gespann um die Stützlast schwerer sein, als die Einzelfahrzeuge.
 
Ja. Die Stützlast porduziert auch keine Anhängelast am Zugfahrzeug. Daher wird sie immer der Beladung vom Zugfahrzeug zugeschrieben.
Das ist ja auch rein physikalisch logisch. Man kann das ganz leicht nachstellen indem ich mich auf eine Personenwaage stelle und meine Frau daneben auf eine andere, sobald sie sich auf mir abstützt werde ich schwerer (also mein angezeigtes Gewicht auf der Waage) und sie wir um exakt denselben Betrag leichter, die Summe bleibt immer exakt gleich.
Der Wohnwagen stützt sich sozusagen auf das Zugfahrzeug, nie umgekehrt.
 
die Stützlast ist beim WoWa-Gewicht abzuziehen, dafür aber beim Auto hinzuzurechnen.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum und der kann teuer werden.
Die zulässige Gesamtmasse ist die Masse des (in diesem Falle) Wohnwagens die er komplett wiegt. Also abgekoppelt frei auf der Waaage stehend mit allen vorhandenen Rädern, also auch Stützrad.
Was völlig anderes ist die zulässige Achslast, hier kann ggf die Stützlast abgezogen sein in den Papieren.
Also z.B. zgG 1200 kg dann 1200 kg gesamt mit Stützlast.
Oder es steht geschrieben zgG 1200 kg und Achslast 1125 kg dann darf die Achse mit eben diesen 1125 kg belastet werden und die Kupplung trägt die restlichen 75 kg in Form der Stützlast.
Diese Art Eintragung ist aber eher selten. Meißt ist die Eintragung zgG und Achslast bei PKW Anhängern gleichlautend.
Richtig ist das die Stützlast nicht der Anhängelast des Zugfahrzeuges zugerechnet wird sondern der Gesamtlast eben jenem. Manche Fahrzeuge haben dann noch eine Eintragung das sich das zgG bei Anhängerbetrieb um die entsprechende Stützlast erhöht.
Beispiel :
Ein Auto darf 1200 kg ziehen und hat 75 kg zulässige Stützlast. Dann darf ich einen Anhänger anhängen der ein tatsächliches Gewicht von 1275 kg und dabei eine Stützlast von 75 kg hat. Hierbei gilt TATSÄCHLICHES Gewicht nicht zgG des Anhängers, das darf höher sein, ich darf eben den Hänger nur bis zu dieser Grenze beladen.
Wichtig ist in der Sache auch noch das zulässige Zuggesamtgewicht, das darf nicht überschritten werden. Also das was das Gespann kpl. wiegt mit allem drum und dran.
Hier kommt ganz schnell dann auch die Grenze in Form des Führerscheines.
Mit der heute üblichen reinen Klasse B darf ich ja nur einachsige Anhänger mit max. 750 kg zgG anhängen.
Bei B mit Schlüsselzahl 96 geht dann mehr ABER der Zug darf gesamt nur max. 3500 kg haben.
Erst die BE läßt einem dann freie Anhängerwahl, solange Zugfahrzeug UND Anhänger jeder für sich nicht mehr als 3500 kg zgG haben. Also ist hier theoretisch ein Zuggesamtgewicht von 7000 kg möglich. Wobei aber die eingetragenen Werte zu beachten sind. Bei der Sache Führerschein gilt übrigens immer was in den Papieren als max steht nicht was tatsächlich auf der Straße ist, anders als bei der Sache Anhängelast.
 
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