Kauf eines Wohnwagens?

Hat da jemand Erfahrungen beim TCE 115 7 Sitzer?
Meiner wiegt leer 1400 kg
Der Lodgy hat eine Leergewicht von 1350kg. Dann passt das doch mit der 100er Zulassung, oder?
Mit dem Sterckeman 1200kg passt das und Du hast auch keine Zuladungsverluste im Lodgy.
Mit 5 Pers. ~300kg bleiben ca. 200kg übrig abzüglich der Stützlast des WW.
Gerade in den Bergen kann es sinnvoll sein, Kurven eher sehr zügig zu fahren als hinterher wieder mühsam herauszubeschleunigen. Ich hab mir dabei schon einige Radlager gekillt, weil die normalen Rillenkugellager die starke seitliche Belastung nicht ausgehalten haben. Nimm zwei oder drei Lager und das nötige Werkzeug mit, dann hast sicher keine Probleme
Wie bitte???
Rillenkugellager??? Was ist das für ein WW? VorkriegsBj.?
Die Anhänger, mit denen ich bislang zu tun hatte,(LMC, Knaus, Bürstner, Hobby, Böckmann, Neptun) waren sämtlichst mit Kegelrollenlagern ausgerüstet. Die gehen bei Mangelschmierung oder zu strammer oder zu loser Einstellung kaputt, oder jenseits von 200000km. Also eigentlich nie...
Wenn Radlager Kegelrollenlager wiederholt kaputtgehen ist das auf fehlerhafte Montage zurückzuführen. Bei Anhängerachsen mit Rillenkugellagern mag das aber anders sein...
Die Frage ist nur ob Du mit Deinem Gespann das auch nutzen darfst. Dafür muß Dein Auto nämlich im Leergewicht min so schwer sein wie der WW zulässiges Gesamtgewicht hat, so dieser denn eine Antischlingerkupplung hat.
Der zum Kauf anstehende WW hat 1200kg und ist Bj. 2010, der hat sicher eine Antischlinger und wenn nicht, dann rüstet man die nach. Und da der Lodgy, das sollte auch Deinen Horizont inzwischen erreicht haben, min. 1250kg leer wiegt, ist die 100er Zulassung anwendbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es funktioniert hervorragend, bewege genau die angefragte Kombination!
Wohnwagen und PKW richtig beladen, nicht überladen, Stützlast beachten,
sich kurz mit den Zahlen vertraut machen und lange Diskussionen über Lapidares
gehören der Vergangenheit an :D
 
Habe einen KIP Skyline (1350kg) mit meinem Tucson CRDI AWD viele Jahre gezogen. Leistung war nie ein Problem aber 2 x eine neue Kupplung fällig in 220 tkm Fahrleistung. Die war konstruktionsbedingt zu schwach ausgelegt. Dafür musste ich rund 3600€ zu den Campingkosten hinzurechnen.
Diese Aussage dürfte @Logan123 interessieren.
Ne extra Kühlbox noch, weil man mit einem Standard Wohnwagenkühlschrank von 70-90l
Was man nicht alles brauchen kann... wenn es warm ist, ist es warm...
 
Der Anhänger WW hat eine 100 Zulassung
Auch wenn der WoWa eine 100er Zulassung hat,hängt es immer noch davon ab, ob die Zugkombination die Voraussetzung dafür erfüllt
Die technischen Voraussetzungen sind:
  • Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden

Achten Sie auf Ihr Gewicht

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer: Faktor 0,3
Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Faktor 0,8 bzw. 1,0*

andere Anhänger: Faktor 1,1 bzw. 1,2*
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:


    • der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder

    • der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder

    • das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist.
Quelle: Gespanne 100kmh-Zulassung
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da der Lodgy, das sollte auch Deinen Horizont inzwischen erreicht haben, min. 1250kg leer wiegt, ist die 100er drin.

Das Gewicht des Zugfahrzeuges hat mit der 100er Zulassung in erster Linie mal überhaupt nichts zu tun.
(In zweiter Linie auch nicht).

Übrigens gilt die 100 KM/h Zulassung nur für Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Und was viele anscheinend nicht wissen, das ist eine nationale Verordnung und gilt daher nur in Deutschland.
Ich bin immer wieder verwundert, wie manche Gespannfahrer in Österreich und Kroatien brettern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fahren jetzt seid über 30 Jahren mit Wohndose am Haken quer durch Europa,
Ersatzradlager mitnehmen ?? Ist schon 1. April ?? :lol:
 
Das Gewicht des Zugfahrzeuges hat mit der 100er Zulassung in erster Linie mal überhaupt nichts zu tun.
(In zweiter Linie auch nicht).

Übrigens gilt die 100 KM/h Zulassung nur für Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Und was viele anscheinend nicht wissen, das ist eine nationale Verordnung und gilt daher nur in Deutschland.
Ich bin immer wieder verwundert, wie manche Gespannfahrer in Österreich und Kroatien brettern.

Wieder was gelernt
Ich frag mich aber warum dann bei mir in der ZB vom Wohnwagen unter Punkt 22 steht :
Mindestleergewicht Zugfahrzeug 1700 kg.
Hat es am Ende doch was mit dem Gewicht zu tun ??????
 
Auf dieser verlinkten Seite >> klickmich << des TÜV Nord findet man alle Angaben
zu den Bedingungen, die für eine 100 km/h Zulassung relevant sind.

Dort zu lesen : NATÜRLICH ist die Nutzung (nicht verwechseln mit Zulassung) der 100Km/h Regelung
an gewisse Eigenschaften des Zugfahrzeugs (Gewicht) gekoppelt !!!

Die 100 km/h Zulassung bestätigt lediglich, das der Anhänger die Technischen Voraussetzungen
erfüllt, jedoch nicht, dass das Zugfahrzeug für die Nutzung der 100km/h Regelung
auch geeignet ist
!!! Das Fahrzeug wird nicht geprüft. Die Verantwortung liegt beim Nutzer !

Rechtsverbindliche Auskunft findet man unter § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
 
Zuletzt bearbeitet:
Dort zu lesen : NATÜRLICH ist die Nutzung (nicht verwechseln mit Zulassung) der 100Km/h Regelung
an gewisse Eigenschaften des Zugfahrzeugs (Gewicht) gekoppelt !!!

So ist es! Die 100er Zulassung ist unabhängig vom Zugfahrzeug, die Nutzung der 100 KM/h jedoch nicht.

Rechtsverbindliche Auskunft findet man unter § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO

Genau von dort stammt auch mein Wissen.
 
Alles richtig was ihr sagt. Entscheidend für jemanden ist, ob er sie dann auch nutzen kann, Seine 100er Zulassung. Und die Nutzung hängt vom Gewicht des zugfahrzeuges ( unter anderem) ab. Und das wird andalo auch gemeint haben.
Muss man nicht so lange drauf rum reiten finde ich...
 
Es geht nicht darum, auf etwas herum zu reiten, sondern ausschließlich darum,
die Aussagen zu entwirren, und möglichst so einfach und klar verständlich
darzustellen, das sie auch von einem "Normalo" verstanden wird,
und rechtssicher angewandt werden kann.

Nichts weiter war/ist die Intention meines Posts.
 
Jungs, wir drehen uns im Kreis. Der Themeneröffner hat sich auf den (diesen) Wohnwagen versteift. Die Praktiker/Prakmatiker raten in dieser Konstellation eher davon ab, dass Gewichtsproblem bleibt und die 100 km/h wird er vermutlich nur unter optimalen Bedingungen erreichen. Ich vertraue den Kollegen von caravantrekker.nl die sich seit vielen Jahren zusammen mit dem ANWB bemühen, den Gespannfahrern zur geeigneten Kombination zu verhelfen.
 
Jungs, wir drehen uns im Kreis. Der Themeneröffner hat sich auf den (diesen) Wohnwagen versteift. Die Praktiker/Prakmatiker raten in dieser Konstellation eher davon ab, dass Gewichtsproblem bleibt und die 100 km/h wird er vermutlich nur unter optimalen Bedingungen erreichen. Ich vertraue den Kollegen von caravantrekker.nl die sich seit vielen Jahren zusammen mit dem ANWB bemühen, den Gespannfahrern zur geeigneten Kombination zu verhelfen.
Du sprichst mir aus der Seele.
Aber lasse ihn, den TE, machen wie er denkt.Er will diesen WW also soll er ihn sich kaufen und seine eigenen Erfahrungen damit machen.
 
Das Gewicht des Zugfahrzeuges hat mit der 100er Zulassung in erster Linie mal überhaupt nichts zu tun.
(In zweiter Linie auch nicht).
So ist es! Die 100er Zulassung ist unabhängig vom Zugfahrzeug, die Nutzung der 100 KM/h jedoch nicht.
Somit das Mistverständnis geklärt / ausgeräumt. :yes:
obwohl. wenn der Lodgy leer 1400kg wiegt, darf der Anhänger (bei Faktor 0,8) für die 100km/h nur 1120kg wiegen. :think:
 
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