Duster Unfall Gutachten

ich würde folgendes machen. Bevor du das Auto abschreibst, lass es in einer freien Werkstatt, zerlegen und prüfen.

Wer bezahlt diesen Aufwand ?
Noch besser, wenn du jemanden privat in dem Gewerbe kennen solltest, der kann sich das Gutachten mal ansehen und anhand von OEM Teilen nachrechnen. Je nachdem wie das ausgeht, würde ich mir das auszahlen lassen und so reparieren oder eben weg damit.

Wird interessant ob das Gutachten überhaupt in voller 'Pracht' dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, hier in AT bekommt der Kunde das Gutachten oft nicht sondern nur den Endbetrag des Schadens, habe ich erst vor Kurzem selbst erlebt.

Allein weil du bei der Reparatur keine Originalteile verwenden musst, sollte es erheblich billiger werden. In Gutachten sind bei solch "jungen" Fahrzeugen Originalteile Pflicht, das treibt die Kosten ziemlich in die Höhe.

Ist es nicht so in D dass nur eine Reparatur in der Fachwerkstatt von der Versicherung voll bezahlt wird und bei Ablöse und Selbstreparatur nicht der vollen Betrag ausbezahlt wird weil genau das (Originalteile ausbezahlen lassen und gebrauchte verbauen) für den Kunden kein 'Geschäft' werden darf ?

LG Rob
 
also in DE bekommt man den Nettobetrag ausbezahlt (abzüglich ggf. Verbringungskosten), kann sich aber die MwSt dann im Nachhinein von der VS erstatten lassen, wenn man die Rechnungen einreicht.
 
Also bei mir wurde vor einigen Jahren nur die Mehrwertsteuer einbehalten, ich habe dann das Auto selber gerichtet, Fotos eingereicht und dann bekam ich die Mehrwertsteuer auch noch erstattet. Rechnungen habe ich nicht eine einzige eingereicht.

LG Thomas
 
Die 8 Wochen sind schon seltsam. Ich habe noch am Unfallort meine Versicherung angerufen (Wildunfall) und den Schaden gemeldet. Am Folgetag einen KFZ-Sachverständigen angerufen, die Schadensnummer durchgegeben und zwei Tage später hat er mein verunfalltes Fahrzeug begutachten. Eine Woche später lag der Werkstatt das Gutachten vor und in meinem Briefkasten eine Kopie.

Ich kenne keine KFZ-Versicherung die angestellte KFZ-Sachverständige beschäftigt, die Gutachten erstellen. Im übrigen muss ein KFZ-Sachverständiger unabhängig sein, was er auch ist. Seine Kostennote richtet sich nicht nach der Schadenshöhe, sondern nach seinem Arbeitsaufwand.
 
Ein Gutachten ist eine Empfehlung! Wenn Du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist, musst Du ein Gegengutachten beauftragen.
Hallo, Im April Beule im Kotflügel. Eigene Dummheit - Vollkaskoschaden 300 € SB gelöhnt. Korflügel links und Frontschürze neu. Lackierung grottenschlecht, bei der HUK reklamiert. Die beauftragte Gutachten.
Mittlerweile seit Anfang Oktober her.
Jetzt ist es da, nach Auskunft der Versicherung zu meinen Gunsten. Aber: Ich bekomme das Gutachten nicht in die Hände. Habe ich da einen Anspruch drauf ? Und wenn ja, wie setze ich den durch ? Danke für Info, Heifor
 
Vorab, Versicherungen dürfen lt. meines Wissens nach keine eigenen Gutachter beschäftigen. Da gab es auch mal ein BGH Urteil dazu. Diese von der Versicherung gestellten Gutachter arbeiten im Auftrag für mehrere Versicherungen. Wenn Du einen gestellten Gutachter nicht akzeptieren musst ist auch geregelt, z.B. bei nicht selbst verschuldeten Unfällen. Bei selbst verschuldeten Unfällen gilt das wohl nicht. Das ist alles ziemlich kompliziert geregelt.
Ich meine ( kann es aber nicht belegen) Du hast Anspruch auf die Vorlage des Gutachtens. Sonst könnte die Versicherung ja sonsterwas erzählen.

Gruss
Steffen

PS: hat die HUK Dir das so gesagt mit der Nichtaushändigung des Gutachtens? Wenn ja, frag am besten einen RA.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Januar 2019 ist mein damals knapp 14 Jahre alter PKW im Motorraum abgebrannt - warum weiß keiner.
Ich hatte Vollkasko.
Ein paar Tage später kam der Gutachter von der Versicherung, und hat ein angemessenes/neutrales Gutachten erstellt, welches ich wiederum einige Tage später im Briefkasten hatte.
Dort stand alles detailliert drinnen.
Wiederbeschaffungswert: ~ 6t€
Reparaturkosten: ~ 13t€
Sowie noch fünfsechs Händler, die das Wrack für "ein paar hundert Euro" abholen.

Bei mir hat alles super geklappt.
Die Versicherung hat binnen weniger Tage bezahlt, und der Schrotthaufen wurde auch ziemlich zügig abgeholt.
 
Bei mir ging das auch recht zügig.Ostern Nachts Wildunfall auf der Autobahn.Sonntags Versicherung angerufen,Donnerstag kam der Gutachter.Freitags war das Gutachten schon bei der Partnerwerkstatt.Nach 4 Wochen warten auf die Teile wurde der Wagen in 3Tagen repariert und Lackiert.Schaden 6500 Euro.Das beste war,laut Gutachter Wert des Wagens 18200 Euro,1,5 Jahre alt mit 50Tkm.Gekauft für 16900 Euro.
 
Bei Haftpflicht schäden (also jemand anderes ist an dem Unfall schuld und dessen Versicherung muss zahlen) hat der Geschädigte das Recht seinen eigenen Gutachter zu wählen.
Bei Kasko schäden darf die Versicherung den Gutachter bestimmen.
 
Danke für Eure Beiträge - ich sehe, daß einige Versicherungen kulant mit den Kunden umgehen. Nur: Meine Frage ist, wie kann ich meine Versicherung (HUK) veranlassen, mir das Gutachten zu schicken ?
 
Bin bei der HUK24 und bei zwei Schäden jeweils das Gutachten bekommen.
Einmal Leitplanke und einmal Einbruch.
Grüße
 
Danke für Eure Beiträge - ich sehe, daß einige Versicherungen kulant mit den Kunden umgehen. Nur: Meine Frage ist, wie kann ich meine Versicherung (HUK) veranlassen, mir das Gutachten zu schicken ?
Einfach eine Kopie des Gutachtens anfordern, am besten in schriftliches Form das ganze beantragen. Aus Erfahrung weiß ich das die HUK da öfters Probleme macht, aber es geht ja um Dein Auto. Zur Not der HUK mitteilen das Du ansonsten einen Anwalt einschalten wirst.

LG Thomas
 
... bei der HUK reklamiert. Die beauftragte Gutachten.
...
Jetzt ist es da, nach Auskunft der Versicherung zu meinen Gunsten. Aber: Ich bekomme das Gutachten nicht in die Hände. Habe ich da einen Anspruch drauf ? Und wenn ja, wie setze ich den durch ?...
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass du da keinen Anspruch drauf hast. Das Gutachten wurde von der Versicherung in Auftrag gegeben und "gehört" insofern erstmal denen. Da sie deinem Anspruch ja nachkommen, gibt es m.M.n. auch keine Grundlage, die Herausgabe z.B. im Klageweg zu erzwingen. Du könntest der Versicherung gegenüber natürlich begründen, warum du unbedingt das Gutachten einsehen möchtest, und da du ja gerne eine vertrauensvolle Versicherungspartnerschaft mit denen führen möchtest, gehen sie da mit dir vielleicht konform ...
 
Danke für Eure Beiträge - ich sehe, daß einige Versicherungen kulant mit den Kunden umgehen. Nur: Meine Frage ist, wie kann ich meine Versicherung (HUK) veranlassen, mir das Gutachten zu schicken ?
Moin Heifor, ich würde auch Deinen Sachbearbeiter bei der HUK ansprechen und um eine Kopie des Gutachten bitten. Funktioniert eigentlich immer.
Ob Du einen Rechtsanspruch auf Aushändigung des Gutachten hast, muss tatsächlich ein Anwalt beantworten.

Wünsche Dir viel Glück!!
 
Danke.keine Rückmeldung mehr,
klar bin ich aufgefahren.
P.S. Gutachter war weder von der Werksatt noch tel. Mails z erreichen. soviel zu Gutachter. Musste den ja von versicherug nehmen. Okydoky , das ganze bekommt der Rechtsanwalt. Musste ja termine verschiben usw. da niemand zuständig ist??
Nimm das Geld von der Versicherung und gut ist. Die Schuldfrage stellt sich in in deinem Fall auch nicht. Was willst du den mit einem Anwalt? Noch mehr Rechnungen generieren?
Eine Busse und gegebenenfalls Punkte in Flensburg anfechten? OK. Das könnte man versuchen.
Aber.. Da sehe ich auch schwarz. Ablenkung, nicht einhalten des Sicherheitsabstandes und schon haben sie dich.
Wenn man jemand ins Heck fährt und nicht "hineingeschoben" wurde.. Ist der Fall klar.

Das mit den Terminen verschieben.. Na-ja! Dem Richter wird das in diesem Fall egal sein. Du hast den Unfall gebaut. Wärst du unschuldig, sähe es anders aus. Ein Ersatzfahrzeug ist innerhalb einer halben Stunde organisiert, wenn man will.. Das wirst du vom Richter hören.
 
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