Der MCV lebt, er säuft, raucht und heute hat er gebumst.

Wäre es Sommer und hätte ich Zeit und Lust, dann wäre das evtl. eine Option.

Jetzt ist es mir aber draußen zu kalt und zu ungemütlich, zumal ich mit Uhr und Kalender seit Wochen sowieso auf Kriegsfuß stehe.

Ich will mich da um garnichts kümmern und nur nach 2 Wochen das fertige Fahrzeug abholen.

Würde ich es aber versuchen, bräuchte ich derzeit verm. 6 Wochen, bis ich das Fahrzeug wieder selbst instandgesetzt hätte und das ohne Garantie, daß ich es in Ermangelung an Erfahrung bei Lackarbeiten, genau so sauber wie die Werkstatt wieder hinbekommen hätte.

Deswegen haben wir auch eine Schadensabtretung gemacht, damit wir mit dem ganzen Versicherungsschamott nichts zu tun haben.

Okay, kann ich nachvollziehen, die Uhr ist auch nicht mein Freund. :D

Aber glaube mir, das Lackieren kannst Du online, ohne Dich aus dem Haus zu bewegen, machen lassen. Die Teile kommen lackiert innerhalb 1-2 Wochen zu Dir.
Bis Du die Teile hast, kannst Du einen Scheinwerfer heute Abend bestellen und morgen bzw. übermorgen mal rein schrauben und Stoßstange fixieren.
So kannst du die nächsten Wochen ohne Problem am Straßenverkehr teilnehmen. ;)

Wenn die Teile dann da sind, dann hast Du das in 3-4 Stunden auseinander und wieder zusammen geschraubt. Sind wirklich nur ein paar Schrauben und Stecker.

Wollte ich nur nochmal sicherheitshalber sagen. Aber wenn Dein Entschluss steht, dann ist das natürlich vollkommen i.O..

Alles hat seine Vor- und Nachteile. In Deinem Fall kurbelst Du die Wirtschaft an, was uns allen zugute kommt. Dabei machst Dir die Hände nicht schmutzig und hast nicht einmal Ausgaben.
 
Oh Schit !

Kleiner, teurer Schaden . Die Werkstattkosten sind hier in der Region ganz normal .

Schade , das keine Bilder bei geöffneter Motohaube gamcht wurden , wo man dann eben den ganzen geborstenen Plastekleinkram sehen kann .

Lief denn Kühlflüssigkeit um Motor umd Klimaanlage aus ? Ich denke mal ehr nicht . Und der Frontbereich hält schon was ab .

Allerdings wird es am Ende wohl ein großes Rechenspiel werden zwischen Reperatur und Neuwagenbeschaffung .
Denn was wäre der Wagen noch ohne den Unfall wert gewesen , und was ist er noch nach der Rep. wert ?

Das ist eine schwierige Entscheidung . Und wenn der Unfallgener oder dessen Versicherung noch rumzuckt bzw. auf 50 / 50 Regelung spielt und Anwälte sowie Verkehrsrechtsschutzversicherungen hinzugezogen werden müssen , dann kann es dauern .
Hoffentlich war wenigstens die Polizei da und hat auch schriftlich ( egal was es kostet ! ) aufgenommen zum Unfallhergang ?
 
Ich hatte mit meinem Stepway zwei Wochen nach übergabe einen Unfall bin einem Dreier Combi ins heck gefahren weil die gute Dame sich nicht entscheiden konnte zu fahren, sprich hat immer angefahren und dann wieder gebremst und dass frei mal nach dem Vierten mal dachte ich jetzt fährt sie weil die strasse frei war sie fuhr an ich auch und bremste auf einmal wieder und ich bin ihr hinten reingefahren , dananch kam mein Steppy auch zum Renaulthändler wo ein Gutachter den Schaden festgestellt hat und dann kam auch die Reparaturfreigabe und mein Steppy wurde repariert hat alles zusammen zwei Wochen gedauert,und mein Glück war dass ich in meiner Versicherung einen Rabattschutz habe. Als Leihwagen hatte ich einen Logan MCV II auch ein schönes Auto vor allem einen Grossen gut Nutzbaren Kofferraum:):):).
 
nimmt es mir nicht übel. Aber dieser Weg vom Händler zum Gutachter ist in meinen Augen immer der Falsche weg. Am Ende sagt der Gutachter zum Händler das er den Schaden für z.B. 4 Tausend geschätzt hat. Und der Händler repariert es für 4 Tausend.

Geht man Direkt zum Gutachter und lässt es da schätzen bekommt man den gleichen Schadensbetrag. 4Tausend
Fragt man dann anschließend den Händler für wieviel er es repariert mit den Worten "das es kein Versicherungsfall ist" kommt am Ende keine 4 Tausend zusammen. Die machen dann ein ganz anderen Preis.

Ich betrachte dann das was am Ende übrig bleibt als Schmerzensgeld für mein Auto. Der Händler muss damit nicht Glücklich gemacht werden.

Für alle die keine Angst vor Geld haben!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #22
Geht man Direkt zum Gutachter und lässt es da schätzen bekommt man den gleichen Schadensbetrag. 4Tausend

Dafür muß ich mich aber darum kümmern, muß Gutachter kontaktieren, mich mit Versicherern rümärgern, die auf Zeit spielen, Preise drücken wollen, Gutachten anzweifeln, erst nach Wochen zahlen, ich die Rep. vorfinanzieren soll ........ und dazu habe ich weder Ambitionen noch Zeit.

Zum Händler, alles abtreten und vergessen, so habe ich das schon immer gemacht, wenn ich einen durch andere verursachten Fahrzeugschaden hatte.

Ich will nichts daran verdienen, - es reicht, wenn letztlich das Fahrzeug ordentlich instandgesetzt wird.
 
Nun , nicht zu frühzeitig an die Händler abtreten , solange nicht geklärt ist , wer der Schuldige ist und ob dessen Versicherung wirklich übernimmt . Denn dann brauchen auch die Anwälte des Händlers deine Rechtsschutzversicherung .

Denn das Auto bleibt im Streitfalle so lange beim Händler , bis der Reperaturschaden vollständig bezahlt ist .

Gerade bei deinen Bildern kann man alles draus machen und Aussagen in einer Unfasllsituation sind imme runter Schock entstanden und können widerrufen werden . Dann steht leide rganz schnell mal Aussage gg. Aussage und wer da keine Zeugen benennen kann , da kann sich ganz schnell vieles ändern .
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
Was gibts da groß zu rütteln, wenn einer aus dem Gegenverkehr plötzlich nach links abbiegt um in die Seitenstraße einzubiegen, an der Du gerade vorbeifährst.

Ich bin zudem Zeuge seines Schuldeingeständnisses, das er uns bei der Übergabe seiner Versicherungsdaten gab.

Zudem gibts noch Bildmaterial mit Scherben vom Unfallort, anhand dessen klar der Punkt des Zusammentreffens beider Fahrzeuge zu sehen ist.
 
Ist ja ok so wie Du es machst. Aber anders ist es auch kein Beinbruch.
Die einen nehmen Rundumsorglospaket die anderen das Geldpaket.
 
Was gibts da groß zu rütteln, wenn einer aus dem Gegenverkehr plötzlich nach links abbiegt um in die Seitenstraße einzubiegen, an der Du gerade vorbeifährst.

Ich bin zudem Zeuge seines Schuldeingeständnisses, das er uns bei der Übergabe seiner Versicherungsdaten gab.

Zudem gibts noch Bildmaterial mit Scherben vom Unfallort, anhand dessen klar der Punkt des Zusammentreffens beider Fahrzeuge zu sehen ist.

Aber Helmut , was ist denn ein Schuldeingeständniss , entstanden kurz nach dem Unfall , unter Schock wert ?
Und gegnerische Versaicherungen , die finden schon in ihrer Rechtsabteilung passenden Referenzurteile , um ihre Schadenskosten minimal zu halten oder abzuwehren .
Auch das Autohaus hält sich am Ende Schadensfrei , da hilft dann dessen Anwalt dem Autohaus und nicht dir !

Aber wollen wir mal nicht den Teufel an die Wand malen ...
 
Das ist eine super Idee, hat nur den Haken, dass man damit extreme Lauferei hat!
Für den Fall muß ja per Gutachten abgerechnet werden, sprich als erstes wird mal die Mehrwertsteuer einbehalten. Als nächstes wird sich der angenommene Stundenverrechnunsgsatz angesehen, ist dieser vom Gutachter zu hoch angesetzt, darf auch der vom Versicherer gekürzt werden! Beides ist rechtlich so abgesichert und wird daher genauso gehandhabt!

Dann geht es los, ich habe aber Steuer bezahlt, ja reichen Sie die Rechnung nach wie kontrollieren dass usw.

Schaden dagegen abgetreten: Um alle Probleme kümmert sich die Werkstatt, die im Übrigen auch erst mit der Arbeit anfängt, wenn die Übernahme durch den Versicherer bestätigt ist!

Naaa so wild ist es jetzt nicht.
Wir fahren zu unserem Gutachter. Der macht paar Fotos und sagen dann gleich zu Ihm wer unser Anwalt ist.
Gehen zu unserem Anwalt und sagen wer unser Gutachter ist. Die machen das dann alles Untereinander
Dann fehlen noch die Daten vom Unfallgegner für den Anwalt und fertig.
Anwalt wird von der Gegenversicherung übernommen.
Gutachterkosten auch.
Mietwagenanspruch kommt auch noch dazu.

Wer sportlich ist kann dann schon mal paar Werkstätten abklappern und paar Angebote einholen. Wer darauf kein Lust hat kann den erst besten nehmen.
Ich kenn keinen der bei sowas kein Geld über hatte. Mehrwertsteuer hin oder her.
Wenn eine Versicherung den Gutachter anzweifelt hat einen Anwalt als Ansprechpartner. Genau aus diesem Grund holt eine Werkstatt auch ein Gutachter mit ins Spiel. Man könnte ja die hohen Werkstattkosten anzweifeln. Aus meiner Erfahrung bleibt eigentlich mindestens die hälfte vom Schadenswert übrig.
Vergleicht man am Ende Arbeitsaufwand (Lauferei) und das übrig gebliebene Geld ist es ein sehr hoher Stundenlohn. Ok Zeit ist unbezahlbar.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #30
Zum besseren Verständnis, weshalb ich mit der Selbstregulierung wenig bis nichts zu tun haben möchte.

Trotz Schadensabtretung habe ich erlebt, wie sich das Autohaus abmühen mußte, um zu seinem Geld von der Gegnerischen Versicherung zu kommen.

Wiederholt mußte ich zum Anwalt des Autohauses um dort Aussagen zu machen die nötig waren, weil die Gegnerische dauernd etwas neues wußte und krampfhaft alle Möglicheiten nutzte, um wieder einige Wochen zur Zahlung herausschinden zu können.

Mein Fahrzeug erhielt ich tiptop repariert mit neuer Hinterachse und gerichteten Achsaufnahmen im August zurück, wogegen die Werkstatt bis November warten mußte, bis die gegnerische Versicherung endlich zahlte.

Ohne eine Schadensabwicklung und in Eigenregie, hätte ich wahrscheinlich nochmal 3 Monate länger dazu gebraucht und .......... hätte zudem eine größere 5-stellige Summe für die Rep. aus eigener Tasche vorschießen müssen.

Dieses Schlüsselerlebnis bestärkte mich in meiner Haltung, nie die Organisation einer Fahrzeuginstandsetzung selbst zu übernehmen, wenn ich der Geschädigte bin.
 
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