Dacia Spring lädt nur 1phasig an Tesla Wallconnector v2

Hast du eine Quelle für die angeblich geltende Norm die einphasiges Laden verbietet oder dreiphasiges Laden vorschreibt?



Welches Gesetz meinst du?




Da du Fehler bei anderen vermutest: Nein, Nein, und nochmals Nein, weder bei Wallboxen noch beim Spring selber werden Kilowattstunden oder gar Kilowatthenry für die Angabe der maximalen Lademöglichkeit verwendet.

Ich darf nicht mehr über das Thema „Schieflastverordnung“ die in Deutschland gilt, Auskunft geben, da mich neben dem Brillant-Mitglied Oldy auch die Moderation schon darauf hingewiesen hat, dass ich den gesamten Threat und nicht nur einzelne Beiträge lesen soll. Ich vermute, dass du einen ähnlichen Anranzer erhältst wie ich, wenn bestimmte Leute darauf aufmerksam werden.
Daher lies bitte in dem entsprechenden Threat nach und schau ggf. in die Verordnung, die es tatsächlich gibt. Allerdings wohl nur bei uns in Deutschland.
Damit erübrigt sich vielleicht auch deine 3. Anmerkung, die ich leider von der Fragestellung her nicht nachvollziehen kann. (Was meinst du z.B. mit Kilowatthenry?) Und natürlich gibt es Höchstgrenzen für die Stromentnahme aus dem Netz. Einerseits aus physikalischen Gründen (Leitungsquerschnitt) und genehmigungstechnische Grenzen. So muss ein 22 KWh-Lader genehmigt werden, ein 11 KWh-Lader nur angemeldet.
Ein Durchlauferhitzer oder eine Wärmepumpe bedarf aufgrund des höheren Stromverbrauchs ebenfalls einer Genehmigung des Netzbetreibers. Das führt aber hier im Einzelnen zu weit, die Gründe zu erörtern.
 
Das mit dem Maschinenpark im Rücken ist natürlich eine besondere Situation.
Wobei mein Speicher ist ein 10 kWh Speicher (C1), der verträgt 10 kW Ladung und Entladung,

Sonst hätte ich auch gesagt: Separates Kabel - aber 50 m Erdkabel dafür ??
Man könnte ja nur zum Laden das Auto näher ans Haus stellen :)

Was ist die Cloud-Lösung? Ist das was Vertragliches mit einem Versorger, der dir einen fiktiven Speicher stellt ?
 
Ich darf nicht mehr über das Thema „Schieflastverordnung“ die in Deutschland gilt, Auskunft geben, da mich neben dem Brillant-Mitglied Oldy auch die Moderation schon darauf hingewiesen hat, dass ich den gesamten Threat und nicht nur einzelne Beiträge lesen soll. Ich vermute, dass du einen ähnlichen Anranzer erhältst wie ich, wenn bestimmte Leute darauf aufmerksam werden.

Danke für die Bestätigung, daß du zwar vermeintlich passende Normen bzw. Gesetze in die Diskussion einbringen möchtest, aber diese nicht nennen kannst.

Damit erübrigt sich vielleicht auch deine 3. Anmerkung, die ich leider von der Fragestellung her nicht nachvollziehen kann. (Was meinst du z.B. mit Kilowatthenry?) Und natürlich gibt es Höchstgrenzen für die Stromentnahme aus dem Netz. Einerseits aus physikalischen Gründen (Leitungsquerschnitt) und genehmigungstechnische Grenzen. So muss ein 22 KWh-Lader genehmigt werden, ein 11 KWh-Lader nur angemeldet.
Ein Durchlauferhitzer oder eine Wärmepumpe bedarf aufgrund des höheren Stromverbrauchs ebenfalls einer Genehmigung des Netzbetreibers. Das führt aber hier im Einzelnen zu weit, die Gründe zu erörtern.

Asche auf mein Haupt, dein verwendetes KWh ist kein Kilowatthenry sondern ein Kelvinwatthenry. Es gibt keine 11 KWh-Lader oder 22 KWh-Lader. Du solltest statt in langen Texten herumzufaseln besser mal ein ein Physikbuch zur Hand nehmen, eventuell reicht auch ein Blick in die Wikipedia um zu erkennen welche Einheiten für welche Werte verwendet werden.
 
Hallo @HaJoHausB
eigentlich wollte ich mich ja nicht zu Gegendarstellungen hinreissen lassen, aber wenn man mich persönlich des Herumfaselns, der Unkenntnis sowie der Verweigerung einer Erklärung zu Vorschriften die in Deutschland gelten bezichtigt, möchte ich das nicht so einfach im Raum stehen lassen.
Bei allen Anderen möchte ich mich schon jetzt für diese unpassende Thematik entschuldigen.
Ich beginne mit deinem Zitat:

Du solltest statt in langen Texten herumzufaseln besser mal ein ein Physikbuch zur Hand nehmen, eventuell reicht auch ein Blick in die Wikipedia um zu erkennen welche Einheiten für welche Werte verwendet werden.

Mein Physikbuch beinhaltet weder das Wort "Kilowatthenry", noch gibt es bei Wikipedia, wo ich mich nach deiner Wort-Korrektur sachkundig gemacht habe, das Wort "Kelvinwatthenry".

Es geht in diesem Threat um "Einphasiges Laden am Tesla Wallconnector v2" und wie mir die Moderation mitgeteilt hat, ist dieses Thema mit knappen 3 Seiten nicht so lang, dass man es nicht vor einer entsprechenden eigenen Äußerung, durchlesen kann. Da gebe ich dem Moderator sogar Recht. Gleichzeitig hoffe ich, dass diese Regel auch für Bronze-Mitglieder und nicht nur für "Foren-Neulinge" wie mich zutrifft.

Es ist schön, dass du dich mit Induktionsströmen und dem entsprechenden Messwesen auskennst. Das ist jedoch hier nicht das Thema, genau wie die "Schieflast". Das Thema befindet sich in einem anderen Threat und soll hier nicht mehr erörtert werden.


Dein nächster Vorwurf lautet:
Da du Fehler bei anderen vermutest: Nein, Nein, und nochmals Nein, weder bei Wallboxen noch beim Spring selber werden Kilowattstunden oder gar Kilowatthenry für die Angabe der maximalen Lademöglichkeit verwendet.
Ich habe keinen Fehler bei Anderen vermutet, sondern eine reine Verständnisfrage zum Threat #25 von @Intrepid gestellt; und dort geht es um einen ganz andere Thematik.
Eine 22 KWh-Wallbox liefert, ganz simpel ausgedrückt, die doppelte Menge an Strom innerhalb einer Stunde als eine 11 KWh-Wallbox. Damit beträgt die Stromstärke auf Phase L1, wo der Spring "beladen" wird bei 32 A Stromstärke rechnerisch = 7,04 KW. In einer Stunde Ladezeit also 7,04 KWh. Bei der 11KW-Wallbox die nur max. 16 Ampere pro Phase liefert, beträgt die maximale mögliche Ladeleistung = 3,52 KW.
Du stellst aber die These auf, dass die Angabe der Leistung einer Wallbox die vom Hersteller in KW angegeben wird, nicht mit der "maximalen Lademöglichkeit" zu tun hat. Wie bezeichnet man sonst die Leistung einer Wallbox wenn nicht in Kilowatt? Und warum hat die Leistungsangabe 11 oder 22 KW pro Stunde nichts mit der maximalen Ladung, die ein solches Gerät an den im Fahrzeug verbauten Batterielader liefert, zu tun? Welche Maßeinheit oder welcher Wert ist denn deiner Meinung nach ausschlaggebend für die maximal möglich Ladung der im Fahrzeug verbauten Batterie? Oder macht es für dich keinen Unterschied, ob ich eine Wallbox oder einen Ladeziegel für die Ladung des Spring benutze? Und diese Fragen meine ich durchaus ernst, denn wenn du dich mit Maßeinheiten für magnetische Leitwerte auskennst, gehe ich davon aus, dass dein Grundwissen etwas umfänglicher ist als das meine.

Die Formel zur Berechnung der Leistung die ich mal vor vielen Jahren lernen musste, lautet:
1 Volt (Spannung) x 1 Ampere (Stromstärke) = 1 Watt (oder auch Voltampere genannt)
Die Leistung von Elektrogeräten wird daher in Kilowattstunden und nicht in Kelvinwatthenry angegeben.

Du gibst an, dass die "Lademöglichkeit" nicht in KWh (Kilowattstunden bei Wallboxen oder dem Spring angegeben werden und beteuerst das mit einem 3-fachen "NEIN, NEIN und nochmals NEIN". Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, bitte ich um Auskunft, was du mit dem Begriff "Lademöglichkeit" meinst? Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei, auch wenn du das sicherlich etwas freundlicher formulieren könntest.
(Mit dem Wort "Lademöglichkeit" kann ja z.B. auch nur eine simple Steckdose gemeint sein, denn auch diese ist letztlich eine "Lademöglichkeit" und deren Bewertung erfolgt natürlich nicht in Kilowatt.


Zu deinem Zitat, "es gäbe keine 11 KWh-Lader oder 22 KWh-Lader"!
Ich hätte gern gewusst, wie du zu dieser Aussage kommst? Ein Lader oder im Volksmund "Ladegerät" (englisch Charger oder beim Auto = Wallbox) genannt, gibt es für E-Autos derzeit in den Ausführungen für Stark- oder auch Drehstrom genannt, in 11 und 22 KW-Ausführungen. Den sogenannten "Ladeziegel" für die Haushaltssteckdose gibt es auch. Die Stromkreise an denen meist mehrere Steckdosen angeschlossen sind zwar mit 16 A abgesichert, aber die einzelne Steckdose würde bei Dauerbelastung mit 16 A heiß werden. Daher sichert man Einzelsteckdosen die oftmals nur mit 1,5 mm2 Leitern versehen sind, mit 10A Sicherungen ab. Daher sollte man den Ladeziegel mit 16A Leistung an eine spezielle Camping-Steckdose (blau) anschließen die mindestens Leiter von 2,5 mm2 haben.
Auf die DC (Gleichstromlader) gehe ich hier nicht ein.

Bei mir hängt eine Wallbox mit 22 KW Leistung pro Stunde (KWh) in der Garage. So wie ich dich verstehe, stellst du diese Lademöglichkeit mit 32 Ampere pro Phase generell infrage.

Dein nächster persönlich gemeinte Vorwurf lautet:
Danke für die Bestätigung, daß du zwar vermeintlich passende Normen bzw. Gesetze in die Diskussion einbringen möchtest, aber diese nicht nennen kannst.

Corax teilte im Threat #8 diesen Link zur Diskussion mit: hier entlang
Bitte lies dort nach, denn ich werde mir nicht nochmals von @Oldy sagen lassen, dass das Thema woanders schon besprochen wurde. Mir aber vorzuwerfen, dass es sich um "vermeintliche", also vermutlich nicht existierende Normen handelt, die ich selbst nicht einmal kennen würde, empfinde ich als anmaßend. Jeder der eine PV-Anlage oder größere Maschinen oder Durchlauferhitzer betreibt, die mit Starkstrom versorgt werden müssen, weiß aufgrund der Genehmigungsverfahren von dem Thema.

Ich schlage vor, dass du künftige Vorwürfe via PN sendest, damit die anderen Forenmitglieder nicht belästigt werden.
Ich denke, dass dies im Sinne aller Forenteilnehmer einschließlich der Moderation ist.
 
Das mit dem Maschinenpark im Rücken ist natürlich eine besondere Situation.
Wobei mein Speicher ist ein 10 kWh Speicher (C1), der verträgt 10 kW Ladung und Entladung,

Sonst hätte ich auch gesagt: Separates Kabel - aber 50 m Erdkabel dafür ??
Man könnte ja nur zum Laden das Auto näher ans Haus stellen :)

Was ist die Cloud-Lösung? Ist das was Vertragliches mit einem Versorger, der dir einen fiktiven Speicher stellt ?
Zur Cloud-Lösung gehts auf die Seite von Clever-PV. ( www.clever-pv.com )
Weiß nicht, ob hier Werbung erlaubt ist? Ich bekomme auch nichts fürs Weitersagen. Aber der Tipp dürfte für viele PV-Anlagenbesitzer wertvoll sein, die möglichst hohen Eigenverbrauch haben wollen und wenig Strom zukaufen möchten. Es geht nicht um physische Speicher, sondern um eine softwaregestützte Nutzung des eigenen Stroms den man sonst überschüssig ins Netz lädt.
Man lädt die jeweiligen Gerätedaten (z.B. Wallbox oder Wärmepumpe) hoch und die werden dann durch eine Logig gesteuert, die die Jungunternehmer (Gründer) entwickelt haben um so möglichst wenig Strom zu kaufen und den selbst produzierten Astros maximal auszunutzen.
Leider nicht für meine SMA Wechselrichter bzw. SMA-Homemanager aber viele andere Hersteller. Insofern benötige ich zur technischen Realisierung noch ein Smartmeter (in diesem Fall Shelly3) für die Messung des Rest-oder Überschuss-Stroms der eingespeist wird. Für die Wärmepumpe die „SG-Ready“ ist, benötige ich noch ein 2. Shelly der die Schnittstelle mit dem clever-pv-Portal verbindet.
Sehr guter Service wie ich bisher erfuhr und z.Z. noch kostenlose App für die Steuerung. Später wird die Nutzung des Services sicherlich kostenpflichtig, aber noch erschwinglich sein. Die Kosten sind mit ca. 3-4€ im Monat angegeben wenn alles gut läuft. Die Lösung mit dem Cloud-Stromspeicher rechnet sich hingegen nicht, da die Grundgebühren viel zu hoch sind und noch andere Hürden bestehen.
Ich werde auch meine Wärmepumpe neben der Wallbox dort anmelden. Man kann den Vorrang regeln oder auch so laden, dass wenn nötig auch Strom zugekauft wird, falls das Auto mal wieder schnell vollgeladen werden muss oder man bei zu wenig Sonne friert.
Bin aber auch erst ganz neu dabei und richte meine Gerätschaften erst noch ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir hängt eine Wallbox mit 22 KW Leistung pro Stunde (KWh) in der Garage. So wie ich dich verstehe, stellst du diese Lademöglichkeit mit 32 Ampere pro Phase generell infrage.
Wenn die Wallbox nur einphasig genutzt wird, darf sie mit max. 20A abgesichert sein. Die Absicherung mit 32A ist nur erlaubt, wenn alle drei Phasen genutzt werden. Es sei denn, der Netzbetreiber hat eine Ausnahme erlaubt.

So hat es mir mein Netzbetreiber erklärt und als Begründung die sogenannte Schieflastverordnung genannt. Entscheidend dabei ist aber wohl, wie die Phasen am Hausanschluss belastet werden. Also bei mehreren Wallboxen bzw. anderen Verbrauchern eventuell doch etwas komplizierter.

Ich habe vor kurzem einen Vertrag über eine große Photovoltaik-Anlage gesehen (8 Hektar), auch darin stand der Hinweis auf die Schieflast. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Betreiber. Ob jemand Schieflast prüft, keine Ahnung. Eventuell erst, wenn irgendwo ein Trafo durchbrennt.
 
Mein Physikbuch beinhaltet weder das Wort "Kilowatthenry", noch gibt es bei Wikipedia, wo ich mich nach deiner Wort-Korrektur sachkundig gemacht habe, das Wort "Kelvinwatthenry".

Warum verwendest du dann die Abkürzung in falschem Zusammenhang?

bei 32 A Stromstärke rechnerisch = 7,04 KW

Nein, kW.

. In einer Stunde Ladezeit also 7,04 KWh.

Nein, kW. Watt ist bereits Energieumsatz pro Zeitspanne.

Bei der 11KW-Wallbox die nur max. 16 Ampere pro Phase liefert, beträgt die maximale mögliche Ladeleistung = 3,52 KW.

Nein, kW.

Du stellst aber die These auf, dass die Angabe der Leistung einer Wallbox die vom Hersteller in KW angegeben wird, nicht mit der "maximalen Lademöglichkeit" zu tun hat. Wie bezeichnet man sonst die Leistung einer Wallbox wenn nicht in Kilowatt?

Tut man doch, nur du verwurschtelst dauernd kW mit irgendwelchen anderen Einheiten wie KW, KWH und KWh.

Und warum hat die Leistungsangabe 11 oder 22 KW pro Stunde nichts mit der maximalen Ladung, die ein solches Gerät an den im Fahrzeug verbauten Batterielader liefert, zu tun?

Weil die Einheiten weder Leistung noch Ladung beschreiben.

Welche Maßeinheit oder welcher Wert ist denn deiner Meinung nach ausschlaggebend für die maximal möglich Ladung der im Fahrzeug verbauten Batterie?

Batterieladung (Akkukapazität) in Ah bzw. hier kAh.

Die Formel zur Berechnung der Leistung die ich mal vor vielen Jahren lernen musste, lautet:
1 Volt (Spannung) x 1 Ampere (Stromstärke) = 1 Watt (oder auch Voltampere genannt)
Die Leistung von Elektrogeräten wird daher in Kilowattstunden und nicht in Kelvinwatthenry angegeben.

Nein, Watt bzw. Kilowatt.

Du gibst an, dass die "Lademöglichkeit" nicht in KWh (Kilowattstunden bei Wallboxen oder dem Spring angegeben werden

Die maximale Ladeleistung wird im Watt oder Kilowatt angegeben.

Zu deinem Zitat, "es gäbe keine 11 KWh-Lader oder 22 KWh-Lader"!
Ich hätte gern gewusst, wie du zu dieser Aussage kommst?

Weil die Einheiten falsch sind.

Ein Lader oder im Volksmund "Ladegerät" (englisch Charger oder beim Auto = Wallbox) genannt, gibt es für E-Autos derzeit in den Ausführungen für Stark- oder auch Drehstrom genannt, in 11 und 22 KW-Ausführungen.

Und mit den Einheiten (auch hier falsch) wechselst du dauernd hin und her.

Bei mir hängt eine Wallbox mit 22 KW Leistung pro Stunde (KWh) in der Garage. So wie ich dich verstehe, stellst du diese Lademöglichkeit mit 32 Ampere pro Phase generell infrage.

Nein, die liefert (wenn man sie lassen würde) 22 kW, und zwar nicht pro Stunde oder Minute oder Sekunde, sondern zu jeder Zeit.

Corax teilte im Threat #8 diesen Link zur Diskussion mit: hier entlang
Bitte lies dort nach, denn ich werde mir nicht nochmals von @Oldy sagen lassen, dass das Thema woanders schon besprochen wurde. Mir aber vorzuwerfen, dass es sich um "vermeintliche", also vermutlich nicht existierende Normen handelt, die ich selbst nicht einmal kennen würde, empfinde ich als anmaßend.

Die Schieflastverordnung ist weder eine Norm noch ein Gesetz. Auch hier würfelst du wieder unterschiedliche Dinge zusammen. Ein Verweis auf eine geltende Verordnung hätte das klargestellt, aber du hast ja von anderen Rechtsvorschriften geschrieben.

Ich schlage vor, dass du künftige Vorwürfe via PN sendest, damit die anderen Forenmitglieder nicht belästigt werden.
Ich denke, dass dies im Sinne aller Forenteilnehmer einschließlich der Moderation ist.

So lange im Forum falsche Behauptungen aufgestellt werden würde ich die entsprechenden Hinweise auch dort anbringen, sonst gräbt irgendwann mal jemand neues den Thread aus und glaubt was da steht. Natürlich lasse ich mich vom Moderatorenteam gerne genauer einweisen. Ich hatte den Thread aber schon ein weilchen mitgelesen bevor mir irgendwann der Kragen geplatzt ist.
 
So hat es mir mein Netzbetreiber erklärt und als Begründung die sogenannte Schieflastverordnung genannt.
Entscheidend dabei ist aber wohl, wie die Phasen am Hausanschluss belastet werden. Also bei mehreren Wallboxen bzw. anderen Verbrauchern eventuell doch etwas komplizierter.
Genau das ist der Punkt den ich interessant finde.
Entscheidend ist doch die gleichmäßige Belastung bzw. Schieflast am Hausanschlußkasten (HAK)!!
Nach meinem Dafürhalten ist die Einhaltung praktisch gar nicht kontrollierbar, jedenfalls nicht für einen normalen Stromkunden in seinem Häuschen.

Zwar hat der E-Installateur sicher darauf geachtet, dass er die Großgeräte nicht alle auf einer Phase anschließt, aber die Benutzung durch den Kunden kann er nicht mehr beinflussen.

Wenn ich also mein Backofen (220V) mit der Powerstufe aufheize (3 kW), im Hauswirtschaftsraum zufällig Waschmaschine das 60°-Programm (2,2 kW) abspult und jetzt komm ich auch noch mit dem 16A-Ladeziegel daher (von dem der Installateur vorher nichts wußte und ich auch nicht weiß, auf welcher Phase der mit 3,7 kW lädt), dann hab ich - wenn ich Pech habe in Summe 8,9 kW auf einer Phase laufen - und am HAK schon den Supergau aus EVU-technischer Sicht.
(.......und da gibt es ja noch viel mehr Geräte, die man beliebig benutzen kann)

Mach ich genau das Gleiche mit gleicher Installation und Geräte-Benutzung bei perfektem PV-Wetter mit vollem Heimspeicher, dann beziehe ich gar nichts vom Netz, d.h. am HAK sind alle Ströme = 0 also gleichmäßiger geht es nicht.

Kontrolliert werden kann sowas nur mit registrierender Messung am HAK - davon hab ich aber noch nie gehört, dass dies jemand macht.
Alternativ das ganze Straßenkabel messen im Kabelverteilerkasten/Trafostation - nur da kann man einzelne Kunden nicht mehr identifizieren.

M.E. wird auch bei Schieflast nicht alles so heiß gegessen wie gekocht :)
 
Wenn die Wallbox nur einphasig genutzt wird, darf sie mit max. 20A abgesichert sein. Die Absicherung mit 32A ist nur erlaubt, wenn alle drei Phasen genutzt werden. Es sei denn, der Netzbetreiber hat eine Ausnahme erlaubt.
Das Problem ist, dass bei einer bereits vorhanden und genehmigten Installation des mit 32 A abgesicherten Stromkreises (z.B. für ein 3-phasig zu ladendes Fahrzeug) der Sicherungsautomat nicht jedesmal, nur weil mal einen DACIA einphasig und mal einen TESLA 3-phasig laden muss, gewechselt werden kann.
Es müsste jedes Mal ein Elektriker an die Verteilung weil ich die Sicherungsautomaten nicht selbst wechseln darf; mal abgesehen von dem zu betreibenden Aufwand, da es die alten Schraubsicherungen heute kaum noch gibt, so dass man einfach diese austauscht.
Der technische Aufwand und eine zusätzlich fest installierte Wallbox an einem weiteren 20A-Stromkreis ist ziemlich hoch. Ich glaube nicht, dass das jemand macht oder die Netzbetreiber das kontrollieren.
 
An einem öffentlichen Ladepunkt sind 7 kW einphasig porblemlos möglich, an einer privaten Wallbox sind sie nicht zulässig. Und ja, es prüft niemand.

Das Thema hat noch lange nicht jeder verstanden. Der Elektriker und mein Netzbetreiber waren ungläubig, dass es einphasiges Laden gibt, obwohl es weit verbreitet ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es auch zweiphasiges Laden.

Was es nicht alles gibt :D
 
Nein, kW. Watt ist bereits Energieumsatz pro Zeitspanne.

Nein, Watt ist die Leistung, die sich aus Spannung x Strom errechnet, die Zeit ist hier nicht inkludiert.

Multipliziert man die Leistung Watt (W) mit der Zeit (s) so erhält man die elektrische Arbeit (resp. Energie) in Ws.
 
Mod.:
Bzgl. Groß- und Kleinschreibung. Bitte seid hier nicht päpstlicher als der Papst! Es kann durchaus sein, dass man sich vertippt hat und z.B. "KWH", anstatt "kWh" schreibt. Auch mir und euch passieren Fehler, die auch nicht moniert werden.

@Spreestrom und @HaJoHausB

Ich schlage vor, dass du künftige Vorwürfe via PN sendest, damit die anderen Forenmitglieder nicht belästigt werden.
Ich denke, dass dies im Sinne aller Forenteilnehmer einschließlich der Moderation ist.
Das ist ein Spitzenvorschlag von @Spreestrom, denn Du annehmen solltest, wenn es um allgemeine Elektrothemen geht. Ansonsten geht es weit vom Thema ab und es muss viel gelöscht werden.

Und für alle anderen,
bitte diskutiert hier nicht mehr über allgemeine E-Themen! Es artet sonst wirklich aus!
 
…aber bitte lasst das falsche „Nein“ in der Aussage von Dokkeri nicht unkommentierbar stehen, selbst wenn es um E-Themen geht!
Daher (auf die Gefahr hin gelöscht zu werden)

———
HaJoHausB schrieb:
Nein, kW. Watt ist bereits Energieumsatz pro Zeitspanne.
Nein, Watt ist die Leistung, die sich aus Spannung x Strom errechnet, die Zeit ist hier nicht inkludiert.

Multipliziert man die Leistung Watt (W) mit der Zeit (s) so erhält man die elektrische Arbeit (resp. Energie) in Ws.


@dokkeri da drehst Du @HaJoHausB aber das Wort im Mund um.
Er hatte das doch gar nicht geleugnet.

Er hat Energie (Ws) durch die Zeit (s) geteilt. Und übrig bleibt bei Ws/s: Watt! :)
Es gibt einfach 2 Wege zur Leistung: Über Spannung mal Strom, UND über Energie pro Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lasst doch das Thema einfach sein und euch nicht von einem Einzelnen provozieren!
 
Netzstabilität aus, auch wenn es hier wohl nicht hingehört. Im letzten Jahr (2021) standen wir in Deutschland 2 Mal kurz vor dem Kollaps und Großverbraucher mussten zur Vermeidung vom Netz genommen werden.

Ja und nein.

Am 17. Mai 2021 kam es im Verbundnetz zu einem Frequenzabfall auf 48,844 Hz. Nach dem am 18. März 2022 veröffentlichten Abschlussbericht wurde aufgrund menschlichen Versagens im Umspannwerk Rogowiec (Polen) ein Leitungserdschalter ungewollt geschaltet, der dadurch auftretende Kurzschluss führte zum Ausall von zehn Erzeugungseinheiten des Kraftwerks Belchatów mit einem Verlust von 3,322 GW.


Die im Verbundnetz vorgehaltenen 3 GW Primärregelleistung kamen damit komplett zum Einsatz. Das Verbundnetz fuhr ca. 20 Minuten an der unteren Grenze des normalen Betriebs, es traten keine Einschränkungen auf.

Zur Vermeidung solcher oder größerer Probleme wurden Empfehlungen für organisatorische Maßnahmen beim Betrieb von Umspannwerken mit hohem Leistungsfluss ausgesprochen.

Abschlussbericht: Final Report on the local power grid incident in Rogowiec (Poland) substation on 17 May 2021

,,No consumer was disconnected"


Der zweite Fall am 8. Januar 2021 war eine Verletzung des N-1 Prinzip . Im Balkan war es warm und durch den Feiertag war der Energieverbrauch gering.
In Westeuropa war es nasskalt. Also hat man günstig Strom im Balkan gekauft zum heizen.
Ein Netzknotenpunkt wurde langsam auf den Sensorwert von 120% der Nennkapazität hochgefahren, was an sich kein Problem darstellt. Der Wert war jedoch fehlerhaft und der Netzknoten hat bei 130% Last, wie er es soll, die Last abgeworfen.
Durch die Verletzung des N-1 Prinzip (n – 1)-Regel – Wikipedia kam es zur Auftrennung des Netzverbundes und Pumpspeicher wurden als Last abgeworfen. Eine Stunde und Acht Minuten später wurde das Netz wieder synchronisiert. Alle Schutzmechanismen haben funktioniert wie sie sollten. Auch hier ein menschlicher Fehler in der Planung (N-1) und eben ein fehlerhafter Sensorwert.
Beide Vorfälle hatten genau nichts mit der Elektromobilität zu tun.





Ansonsten ist es schade, dass der Spring nur L1+N kann und nicht auf L1+L2 umschalten kann, um auch an 11kw Anschlüssen mit 7.4kw laden zu können, wie viele deutsche Modelle.
 
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