Warum nur 1500 kg Anhängelast???

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Die Anhängelast ist ja leider nicht alles.... Da gibt es ja auch noch das Zuggesamtgewicht, welches beim 4x4 110 DCI zul. GG (1875kg) plus Anhängelast im Werkszustand (1500kg) beträgt, nämlich 3375 kg....
Wenn dieses Zuggesamtgewicht mit der Anhängelasterhöhung nicht angehoben wird, dann bleiben bei 1800kg Anhängelast noch 140 kg übrig an Zuladung für`s Auto (1875kg Gesamtgewicht minus 1395 kg Leergewicht minus ca. 40 kg AHK... sowie 300kg von der Zuglasterhöhung), von denen dann die Stützlast von 75 kg auch noch abgezogen werden, bleiben 65kg übrig.... aber nur, wenn der Fahrer nicht schwerer als 75 kg ist..... Dafür würde dann aber der Führerschein der Klasse B reichen (3,5t)...

Wenn jetzt das Zuggesamtgewicht um den gleichen Betrag erhöht wird wie die Anhängelast, dann überschreiten wir die 3,5 t der Klasse B.....

Ist schon etwas verzwickt.....
 
Nun Freunde der Freizeitgestaltung mit Rädern; Es hängt ja auch kein vernünftiger Mensch eine TABBERT Vier Raum -Wohnung an einen R5/Clio/ Dacia Sandero. Die Intention des Filmchens, obwohl sehr lustig, ist durchaus angekommen . Dieser Film beantwortet die Frage nach den Lebendtiertransporten mit einem Duster sehr Kryptisch mit einem "Möglicherweise" oder "unter Umständen der Auflastung"

Gruß Jojo
 
Hallo!

Hmmm, sorry.
Das mit dem Gesamtzuggewicht - das habe ich leider völlig übersehen. :wacko:
Das ist, seit einiger Zeit, auch so ein neuer Scheiss ... :angry:

Den Führerschein, z.B. alte 3 oder ehemalige DDR 4 zumindest, habe ich vorausgesetzt. Weil ebend dieser Pferdeanhänger vorhanden.
Sowas schafft sich ja keiner an, wenn er nicht den nötigen Lappen dafür hat.

Ausser - er selber steht in dem Pferdeanhänger, so wie einst in einem römischen Streitwagen >>> und die lieben Pferdchen ziehen den Wagen dann ... :D :p

liebe Grüsse
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
Hallo!

Hmmm, sorry.
Das mit dem Gesamtzuggewicht - das habe ich leider völlig übersehen. :wacko:
Das ist, seit einiger Zeit, auch so ein neuer Scheiss ... :angry:

Den Führerschein, z.B. alte 3 oder ehemalige DDR 4 zumindest, habe ich vorausgesetzt. Weil ebend dieser Pferdeanhänger vorhanden.
Sowas schafft sich ja keiner an, wenn er nicht den nötigen Lappen dafür hat.

Ausser - er selber steht in dem Pferdeanhänger, so wie einst in einem römischen Streitwagen >>> und die lieben Pferdchen ziehen den Wagen dann ... :D :p

liebe Grüsse

ja... man sollte es nur beachten...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #20
Das ist, seit einiger Zeit, auch so ein neuer Scheiss ... :angry:

Moin,

eigentlich nicht.
Das gibt es bei LKW schon ewig.
Das gibt es noch ganz andere Werte, z.B, ein Mindestgewicht des Zugfahrzeugs wenn man de Anhängelast vollständig ausnutzen möchte. Mindestgewicht nicht erreicht = kleinere Anhängelast.

Und es hat ja auch einen physikalischen Hintergrund.
Nach der z.B. die Feststellbremse des Zugfahrzeugs bemessen wird. Die muß den gesamten Zug ja auch am Berg halten können.
Die Kupplung, der Antriebsstrang, die Kühlung.
 
KarlMueller dein Link ist auch für mich als "Wegelagerer" interessant.
Haben hier zwar eher mit überladenen Gespannen oder unzureichender FE-Klasse zu tun, aber man weis ja nie. Lass mich nur ungern vom Kraftfahrer belehren.
Man kann nicht alles wissen,man muss nur wissen wo es steht.:readit:
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #22
KarlMueller dein Link ist auch für mich als "Wegelagerer" interessant.
Haben hier zwar eher mit überladenen Gespannen oder unzureichender FE-Klasse zu tun, aber man weis ja nie. Lass mich nur ungern vom Kraftfahrer belehren.
Man kann nicht alles wissen,man muss nur wissen wo es steht.:readit:

Gut... mit Rechtsgrundlage...

OLG Hamm Beschluss vom 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90 - Zu unterschiedlichen Berechnungen der Anhängelast bei ein- und zweiachsigen Anhängern

OLG Hamm, 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90 - dejure.org
 
Hallo!

Moin,

eigentlich nicht.
Das gibt es bei LKW schon ewig.
Das gibt es noch ganz andere Werte, z.B, ein Mindestgewicht des Zugfahrzeugs wenn man de Anhängelast vollständig ausnutzen möchte. Mindestgewicht nicht erreicht = kleinere Anhängelast.

Und es hat ja auch einen physikalischen Hintergrund.
Nach der z.B. die Feststellbremse des Zugfahrzeugs bemessen wird. Die muß den gesamten Zug ja auch am Berg halten können.
Die Kupplung, der Antriebsstrang, die Kühlung.

Ich bitte ausdrücklich mir nachzusehen dass ich dies übersehen habe.
Also das Gesamtzuggewicht. :wub:

Bei LKW - ja, ist klar. Ich bin selber Inhaber des sogenannten "grossen Scheines".

Bei PKW's jedoch ist mir jedoch die Thematik -Gesamtzuggewicht- erstmalig beim Neuzugang eines Dacia Logan MCV II im Kreise meiner Lieben zu Ohren, bzw. zu Papiere, gekommen.

Durch Gespräche, u. a. mit meinen Mitarbeitern, musste/durfte ich erfahren, dass diese Thematik nicht alleinig dem Dacia vorbehalten ist, sondern auch bei anderen PKW-Typen bzw. -Herstellern immer mehr um sich greift.

Somit also meinerseits noch einmal: s o r r y ... und Asche auf mein Haupt :(

liebe Grüsse
 
Habe heute das Prospekt über den Duster erhalten. Dort konnte ich lesen, dass der Duster nur eine Anhängelst von 1500 kg hat.
Problem: Ich habe einen Pferdeanhänger. Das würde bedeuten, dass ich mit dem Duster, welcher sich immerhin SUV nennt, lediglich ein Pferd transportieren kann.
Das ist zu wenig. Andere SUV`s haben 3500kg Anhängelast.
Frage: Lässt sich der Duster auflasten auf 2000 kg?:wub:

grundsätzlich läst sich kein auto oder bus auflasten. auch wäre die tüv -genehmigung zu teuer. habe das selbe problem mit meinem camping-wagen gehabt. mein fachhändler sagt dazu : der Hänger darf das zugelassene högstgewicht von 3500 kg. haben,aber das tatsächliche gewicht vom Hänger darf nicht über die zugelassene pkw-eintragung sein. und vergiß bitte nicht den preis von deinem suv gegen über einem audy.
gruß Urmel^_^
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #25
grundsätzlich läst sich kein auto oder bus auflasten. auch wäre die tüv -genehmigung zu teuer.

es war für mich kein Problem meinen 16" Syncro auflasten zu lassen! Nicht nur Erhöhung der Anhängelast, sondern auch des zulässigen Gesamtgewichtes.
Das geschah aber nicht nachträglich, sondern bei Bestellung des Fahrzeuges. TÜV Gebühren keine, dafür Zuschlag des Herstellers (Das Fahrwerk der 16"Syncros kam von Puch, da war die Option der Auflastung eine normale Zubehöroption).

Nachträglich wäre zwar auch eine Auflastung möglich gewesen, aber ohne Veränderung des zulässigen Gesamtgewichtes.

Es macht Sinn, sich über derartige Dinge vor der Bestellung eines Fahrzeuges zu machen, damit man nicht nachträglich erfährt, daß man eigentlich das falsche Fahrzeug hat.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #27
Moin,

Auflastung und Erhöhung der Anhängelast sind eigentlich zwei verschiedenen Dinge.

Aufgelastet wird gerne bei Wohnmobilen oder Caravans.
Weil die Zuladung nicht reicht.
Es wird das Gesamtgewicht erhöht. Manchmal ist das nur schriftlicher Akt, manchmal aber eben auch mit größeren technischen Aktionen verbunden.
Fast immer ist der Hersteller mit eingebunden, er liefert die Angaben und die technischen Unterlagen.

Bei der Erhöhung von Anhängelasten spielen manchen Hersteller mit, z.B. VW, indem sie die Gegebenheiten ändern können.
Bei anderen Herstellern macht man nichts und dort helfen dann die genannten Firmen indem sie die Regelungen der Eu bzgl. der Anhängelasten bis aufs Letzte ausnutzen. Inwieweit das allerdings die Haltbarkeit des Fahrzeugs beeinflußt bleibt eher im Nebel. Für die paar Erhöhungen werden wohl kaum Test (wie sie Hersteller machen) möglich sein.
 
Auflasten

Generell stellt sich die Frage, weshalb Auflasten?
Besser ist, man informiert sich vorher, welches Fahrzeug was und wieviel ziehen kann und darf.
Wenn man ein Fahrzeug auflastet, dann sollte man sich auch bewusst sein, dass dieses Fahrzeug "nur" eine gewisse Gesamtmasse hat und je nach Dimension des Anhängers eventuell dann der Schwanz mit dem Hund wedelt und nicht umgekehrt, wie es eigentlich sein sollte.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Auflastung zu realisieren.

Man kann sich vom Hersteller eine Freigabe besorgen und das dann eintragen lassen, wobei immer das Gesamtzuggewicht im Auge behalten werden soll!

Man Kann sich an einen KFZ-Sachverständigen wenden, der einem ein entsprechendes Gutachten ausstellen Kann (Umbaumaßnahmen sind da warscheinlich) und man es dann eintragen muss.

Oder,
man kann sich an einschlägige Anbieter wenden, die sich darauf spezialisiert haben.
einfach googeln: Auflastung der Anhängelast
und schon wird man verbunden.

http://www.google.at/url?sa=t&rct=j...WBedHSQ41oULOX1quQiVT8A&bvm=bv.91071109,d.d2s
 
Oder man kauf sich gleich einen Traktor oder eine andere große Zugmaschine .

Am besten einen großen Pick Up aus fernöstlicher Herstellung .
 
Wer Pferde hat und transportieren möchte, der wird ja wohl auch noch ein paar Cent übrig haben um ein entsprechendes Zugfahrzeug, welches natürlich auch etwas mehr kostet, dazukaufen und nicht mit irgendwelchen, auch geldkostenden, Spielchen ein nichtgeeignetes Fahrzeug zu modifizieren.
Ich habe ein ähnliches Thema mit einem älteren Zugfahrzeug der Landwirtschaft durch, wo es um die nachträgliche Anbringung eines Kugelkopfes auf der Ackerschiene für den Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr ging. Habe es auch nicht genehmigt bekommen, da es da technische Bedenken gibt und der Aufwand zu groß wäre. Dazu müsste ich ein neues Fahrzeug zulegen, wo dieses Teil schon werksseitig angebaut und zugelassen ist. Fazit: Da sich dieser finanzielle Aufwand für meine Zwecke nicht lohnen würde lasse ich die Finger davon. Würde es sich lohnen, oder anders gesagt, ich es brauchen würde ich das Geld für ein neues dementsprechendes Fahrzeug investieren.

In diesem Sinne

viele Grüße aus Thüringen
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

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