Restwert nach wirtschaftlichen Totalschaden bekommen

S

sandokan

Restwert nach wirtschaftlichen Totalschaden bekommen.

Mein ehemaliger Renault Händler war in dieser Disziplin gut.

Ich war und bin vollkaskoversichert bei SV. Ich habe dem Händler Bevollmächtigung unterschieben und er hat alles in eigener Regie für mich erledigt. Gutachter organisiert, alten Wagen verkauft und Neues bestellt, und das hat er gut gemacht. Bis heute habe ich in unserem Landkreis noch keinen neuen Sandero, zum Beispiel, gesehen.

Beim Vollkasko bei SV geht’s das so, dass man den Unfallwagen im Internet anbietet und wartet, was für Summe für diesen Unfallwagen angeboten wird. Die Versicherung zahlt einem dann die Diffenrenz zw. dem Wiederbeschaffungswert und der angebotenen Verkaufssumme. Der Händler hat das Auto an den Meistbietenden verkauft und die Verkaufssumme mit der Anzahlung für das neue Auto verrechnet. So haben wir den ganzen Wiederbeschaffungswert bekommen.

Ich wollte wissen, ob diese Dienstleistung, dass Händler für mich den Unfallwagen veräußert, Standart ist oder war das etwas Besonderes? Der Anbieter war irgendwo an der Grenze (Cham) und ich selbst wäre wahrscheinlich nicht in der Lage aus eigener Kraft zu der Restsumme zu kommen.

Ich musste den Händler wechseln und ich wollte nicht sofort bei dem Neuen fragen, ob er so was auch tut.

Wie sind eure Erfahrungen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kenn's nur so, daß der Gutachter ein Angebot (meist vom Schrotti) einholt und der Schrotti sich verpflichtet, den Wagen zu diesem Preis zu kaufen. War bei mir 2x der Fall. ;-)


Viele Grüße

Uli
 
Der Gutachter schätzt den Restwert zB auf 1500€, dann wird das Auto auf einem Händlerportal im Internet eingestellt, wo nur Händler ein Gebot abgeben können, zB 2000€, somit wäre der Restwert 2000€ und der Händler ist verpflichtet das Auto auch abzuholen. Jedoch ist der halter des Fahrzeugs nicht verpflichtet das Fahrzeug zu veräußern. Wiederbeschafungswert minus Restwert, ggf abzug der MwSt bzw Differrenzbesteuerung entpricht Auszahlungsbetrag.
 
Dieses Geschäft würde ich keinen anderen machen lassen.
Ein Unfallauto würde ich immer erst nach der Abwicklung mit der Versicherung abgeben, so ich es nicht weiterfahre.
 
Im Gutachten der gegnerischen Versicherung steht ein Restwert, zu dem
die Versicherung die "Abwicklung" erledigt, es ist niemand gezwungen
den Restwert zu akzeptieren, der schuldlose Autofahrer hat sogar das Recht
auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Sachverständigen seiner eigenen Wahl mit der Schadensermittlung/Restwert/Nutzungsausfall etc.
zu beauftragen.
Der Geschädigte ist auf jeden Fall nicht verpflichtet den ermittelten Restwert
der gegnerischen Versicherung selbst über einen Verkauf hereinzuholen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Das Ganze ist so schnell gegangen und ich war damals dankbar, dass der Händler für mich alles erledigt. Aber ich habe es gewittert, dass etwas läuft, was ich nicht nachvollziehen kann. Ich musste ihn auch einmal darauf erinnern, dass Geld aus dem Verkauf vom Unfallwagen mir gehört. Wie solle es anders gehen mit der Versicherung und ganzen Abläufen? Wenn ich das alles selbst mache, habe ich Angst, dass der Anbieter dann nicht kommt und Wagen nicht abholen würde, und ich bleibe mit dem Wrack allein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für meinen Unfallbus hatte mir ein von der Versicherung mitgeteilter Autoverwerter den Restwert lt. Liste geboten.

Hmmmm - dachte ich mir, der zahlt den Restwert aber das macht er nicht aus reinem Vergnügen, sondern in der Aussicht auf einen Verdienst bei der Sache.

Den Verdienst wollte aber ich haben. :badgrin:

Habe das Fahrzeug dann im Net angeboten und letztendlich fast 50% über dem gelisteten Restwert erhalten.

Der Bus ging dann nach Litauen.

Auf Grund dessen, würde zumindest ich künftig jedes Restwertangebot eines Händlers oder Versicherung spontan und ohne zu überlegen von vorne herein ablehnen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Selbst ist der Mann

Ich würde das alles selbst machen.... In dem Fall hast du Glück und es hat geklappt. Im allgemeinen machen das alle Händler gern, es ist ja Ihr Geld und viel Arbeit ist es ja nicht...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Totalschade

Hi zusammen,

sorry für dumme Frage, aber habe ich das am Anfang wahrscheinlich nicht hur verstanden. Vor Zwei Woche habe ich einen Unfall gemacht, wo ich auch Verursacher war. Autobahn 15km Stau und 2. Totalschade (Ich Dacia Logan MCV und andere Porsche).

Gutachter hat das alles erledigt und höchste Angebot für unseres "Schrott" ist 2020€.

Jetzt ist aber die Frage. Unseres Renault Händler ist auch ganz nett, und will alles selber erledigen. Das Problem aber ist, dass er sagte- dass des Geld (2025€) an Vollkasko sendet. Das verstehe ich nicht. Unseres Fahrzeug war 2 Monate alt und Nagel neu. Also mit Vollkasko gesichert. Dazu haben wir bis 14 Monate Kaufpreis gesichert. GAP bei Renault Bank haben wir auch.


Jetzt habe ich info von Abschleppdienst bekommen- dass dort noch Rechnung für fast 500€ steht. Schutzbrief leistet 200€. Den Rest sollen wir selber bezahlen und dazu 8,90 ohne mVst. täglich.


Wer soll Einkaufpreis bekommen? Ich oder Versicherung? Wir haben gleich neues Fahrzeug gekauft und kein Rabat bekommen. Als ich jetzt oben gelesen- dass das jemand wie Anzahlung benutzt- dann bin ich ein bisschen sauer.

Restwert von Gutachter war 2020€ und genau für die Preise wurde das auch verkauft.

Bitte um Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bitte???? Ein MCV schrottet einen Porsche?
 
Wenn du eine Vollkasko hast, bekommst du den Zeitwert über die Versicherung, in deinem Fall wahrscheinlich in etwa den Wert eines Neuwagens.
Wenn der Händler das Fahrzeug verkauft, könnte es gut sein, dass er geringfügig noch etwas mehr rausholt und es als Zubrot selbst einsteckt.
Meist kennt jeder Händler einige Aufkäufer, die das Fahrzeug nach "Irgendwo" exportieren.

Wo aber gibts ein Problem, wenn du doch (abgesehen Differenz der Abschleppkosten) einen Neuwagen ohne Zuzahlung bekommen hast?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also guck mal genau in Deinen Versicherungsvertrag. Die Vollkasko ersetzt üblicherweise den Zeitwert des Fahrzeuges, meist im ersten halben Jahr sogar den Neuwert. Haftungsausschluß gibt es jedoch bei grober Fahrlässigkeit, also Handy beim Unfall im Ohr verklemmt => Haftungsausschluss.
Grob fahrlässig ist, etwas zu tun, was verboten ist oder augenscheinlich falsch oder bewusst riskant.

(Die Frage vor Gericht dazu lautet: Konnte der Angeklagte bei objektiver Betrachtung davon ausgehen, daß er durch sein Handeln eine Gefahr heraufbeschwören würde?)

Letztendlich steht alles im Versicherungsvertrag.
 
"Ihn" verwirren die 2020.-€, die an die Versicherung fließen.

Im Prinzip aber klar, weil diese ja den Neuwert des Fahrzeuges ersetzt (nehm ich nach der kurzen Zeit mal an).

Würde die Versicherung das Neufahrzeug bezahlen und dem Unfallverursacher noch zusätzlich die 2020.-€ ausbezahlen, so käme er unter dem Strich sogar mit einem fetten Plus aus der Geschichte heraus.

Logisch, daß so etwas nicht möglich ist. -_-
 
Hym, Also in meiner Vers. Habe ich es so, das ich 1 Jahr lang den schutz habe, dass wenn was passiert ich den neuwagenpreis bekomme. Also Sprich ich oder jemand schrottet meinen Wagen so bekomme ich einen Neuen, das was der Händler dann noch aus den teilen des alten Autis rausholt ist dann ja sein ding. Und habe ich nichts mit am Hut.

Aber wie du das nun meinst Verstehe ich nicht so ganz? ( OK das Jahr is auch schon rum nun.. aber klop klop klop.... wer im Verkehr die Augen Auf hat und zwar in allen Richtungen sollte normal wech unfallfrei durchs leben kommen...

Nach meinen Anfänger blödsinn fahr ich nun rund 15 Jahre ohne Delle ;)

Aber ok das Hilft dir nun nicht wirklich weiter.. Aber viel helfen kann man da ja auch nicht weil wir ja nicht wissen was wie ein Versicherungsschutz du hast( Hattest ), also was alles Abgedeckt ist von der Police her ;)
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.281
Beiträge
1.022.489
Mitglieder
70.996
Neuestes Mitglied
Peterpan79
Zurück