Restwert nach wirtschaftlichen Totalschaden bekommen

Ja schaden ist schaden ob 2 Wochen oder 6 Monate. Wenn in der Versicherung diese Option nicht gewählt ist. Neupreisentschädigung nennt sich das meist.Warum sollte die Versicherung dann alles zahlen. Darum geht es ja. Denke ich zumindest. Oder denke ich am Thema vorbei?


Neuwertentschädigung

Ist eine Neuwertentschädigung versichert, erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden, bei einer Zerstörung oder einem Diebstahl über den Wiederbeschaffungswert (Preis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben) hinaus den Neupreis des Fahrzeugs, sofern das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat.

Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadensereignisses aufgewendet werden muss.

Der Versicherer kann die Erstattung auch von anderen Umständen abhängig machen, wie z.B. dass der Versicherungsnehmer Ersteigentümer des Fahrzeugs ist oder dass die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen.

Die Versicherer können ihre Allgemeinen Bedingungen für die Kfz Versicherung (AK:cool: frei gestalten! Eine Möglichkeit die Kaskoversicherung (Teilkasko und/oder Vollkasko) um die Neuwertentschädigung zu erweitern könnte folgendermaßen gestaltet sein:
Allgemeine Bedingungen für die Kfz Versicherung

Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw), die als Neufahrzeug erworben wurden, zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 14 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.


Quelle http://www.kfz-versicherung724.de/lexikon/neuwertentschaedigung/neuwagen.php

Ich verstehe dennoch nicht was er nun will? Er bekommt ein neues Auto was die Versicherung Zahlt ( den er hat den schutz ja )

Und unn möchte er noch das Geld vom Restwert des Wagens? Warum?

Wenn ich das nun Richtig verstanden habe. Dann muss er doch nichts zahlen nur eben warten bis das neue Auto da ist oder nicht?

Ich hatte selber noch nicht so einen Fall. Aber wäre doch nur logisch das die Versicherung das Geld bekommt, was der rest noch Wert ist. Warum sollte das der "Kunde" bekommen, wenn der doch ein neues Auto bekommt?

Wäre ja cool, dann würde ich mir einen neuwagen kaufen den schrotten lassen das ein Jahrlang machen, immer neu Anmelden und versichern,. und immer das "Restgeld" einsacken, habe immer ein neues Auto... so kann man auch Geld machen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dasmit der Resteverwertung steht auch im Vertrag. In etwa daß das Unfallfahrzeug im Haftungsfall bei Totalschaden in das Eigentum des Versicherers übergeht.
 
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