Neuer Duster mit LPG - Verwirrendes unter dacia.de

Haben es nun zwar durch den KBA Leitfaden den ich vorlegen musste beim Strassenverkehrsamt geändert bekommen am 15.4.2019 wurde aber beim Zollamt noch nicht geändert.Nach mehren Emailanfragen ans Zollamt sie sollen mir den Neuen Bescheid zukommen lassen und die zu hoch berechnete Steuer erstatten kommt keine Antwort weder Telefonich noch Schriftlich.
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Es wurde von 182 g/km auf 163 g/ km beim Strassenverkehrsamt geändert .Die sagen 156 g/ km was vom Händler angegeben ist wäre der NEFZ Wert was noch nicht geändert wurde beim Händler.Ich habe mein Ducia am 29.01.2019 bekommen und eigentlich muss der Händler doch wissen welche Werte anzugeben sind.Aber anscheinend wissen die alle nicht was jetzt Richtig ist weil bei jedem Strassenverkehrsamt wird anders berechnet.Ich kann mir nicht vorstellen das die vom Strassenverkehrsamt nicht wissen was Richtig ist die werden geschult.Aber Leider wurde nur geändert nachdem ich den KBA vorgelegt habe.Man fragte dort wo ich den her habe der wäre alt von 2018 ab 2019 wäre eine andere Regelung
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Warum sind dann die NEFZ-Werte im vor kurzem aktualisierten Konfigurator bei Dacia immer noch beim LPG Motor Co2 156 g/km auf Benzin und Co2 141 g/km auf Gas angegeben?
Sollten die ab 1.1.2019 nicht nach WLTP-Zyklus angegeben sein?
Verwirrend dat janze.......
die Wissen alle selbst nicht was Richtig ist.Mein Händler sagt auch 156 g/km Strassenverkehramt sagt 182 g/km und erst nach Vorlage KBA Leitfaden wurde auf 163 g/km geändert am 15.4.2019
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Auf dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist folgende Berechnung zu finden:

ab 01.12.2018:
2,00 EUR x16 angefangene 100cm3 + 2,00 EUR x 53 g/km über 95 g/km CO2..(148g/km).…...138 EUR
die haben ab September 2018 eine Erhöhung gemacht
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Auf dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist folgende Berechnung zu finden:

ab 01.12.2018:
2,00 EUR x16 angefangene 100cm3 + 2,00 EUR x 53 g/km über 95 g/km CO2..(148g/km).…...138 EUR
musst zum Strassenverkehrsamt mit KBA Leitfaden und ändern lassen ist 163 g/km
 
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und warum ist bei jedem Strassenverkehrsamt unterschiedliche Steuer für das Gleiche Fahrzeug schwankt von 138 € bis 206 € kann ja wohl auch nicht sein ?
 
und warum ist bei jedem Strassenverkehrsamt unterschiedliche Steuer für das Gleiche Fahrzeug schwankt von 138 € bis 206 € kann ja wohl auch nicht sein ?
Wichtig ist was für WLTP Werte im CoC stehen und nichts anderes, beim Gaser dann der Kombinierte LPG Wert
 
Haben es nun zwar durch den KBA Leitfaden den ich vorlegen musste beim Strassenverkehrsamt geändert bekommen am 15.4.2019 wurde aber beim Zollamt noch nicht geändert.Nach mehren Emailanfragen ans Zollamt sie sollen mir den Neuen Bescheid zukommen lassen und die zu hoch berechnete Steuer erstatten kommt keine Antwort weder Telefonich noch Schriftlich.
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Es wurde von 182 g/km auf 163 g/ km beim Strassenverkehrsamt geändert .Die sagen 156 g/ km was vom Händler angegeben ist wäre der NEFZ Wert was noch nicht geändert wurde beim Händler.Ich habe mein Ducia am 29.01.2019 bekommen und eigentlich muss der Händler doch wissen welche Werte anzugeben sind.Aber anscheinend wissen die alle nicht was jetzt Richtig ist weil bei jedem Strassenverkehrsamt wird anders berechnet.Ich kann mir nicht vorstellen das die vom Strassenverkehrsamt nicht wissen was Richtig ist die werden geschult.Aber Leider wurde nur geändert nachdem ich den KBA vorgelegt habe.Man fragte dort wo ich den her habe der wäre alt von 2018 ab 2019 wäre eine andere Regelung
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die Wissen alle selbst nicht was Richtig ist.Mein Händler sagt auch 156 g/km Strassenverkehramt sagt 182 g/km und erst nach Vorlage KBA Leitfaden wurde auf 163 g/km geändert am 15.4.2019
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die haben ab September 2018 eine Erhöhung gemacht
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musst zum Strassenverkehrsamt mit KBA Leitfaden und ändern lassen ist 163 g/km
chrome-extension://mhjfbmdgcfjbbpaeojofohoefgiehjai/index.html
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auf Seite 21 & 22 steht was einzutragen ist der KBA von 2019
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die Steuer Beträgt 168, € für den Neuen Dacia Duster Jan.2019
 

Anhänge

  • Leitfaden Zulassung 2019 Teil_I_und_II_pdf.pdf
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Hallo zusammen habe probleme mit dem Strassenverkehrsamt ich habe den LPG Ducia Duster Januar 2019 und die berechnen 206 € an Steuer.Habe heute erneut Post vom Zollamt bekommen obwohl ich im April bereits den Besheid habe ändern lassen auf 163 g/km soll ich nun erneut kommen und es wieder auf 182 g /km ändern lassen.Die sagen es wäre ein Benziner und der Steuerbescheid mit 163 g /km wäre falsch.Ich habe den Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 woraus hervorgeht das bei Bivalenter Kraftstoffart der Kombimierte CO2 Wert der jeweiligen Gasart zu übernehmen ist,aber mein Zollamt und Strassenverkehrsamt besteht auf Änderung und ich solle meinen Einspruch zurück nehmen da er als unbegründed zurück gewiesen wird.Weiss irgend jemand was ich nun machen kann ? die sind ja eindeutig im Unrecht.
 
Hallo zusammen habe probleme mit dem Strassenverkehrsamt ich habe den LPG Ducia Duster Januar 2019 und die berechnen 206 € an Steuer.Habe heute erneut Post vom Zollamt bekommen obwohl ich im April bereits den Besheid habe ändern lassen auf 163 g/km soll ich nun erneut kommen und es wieder auf 182 g /km ändern lassen.Die sagen es wäre ein Benziner und der Steuerbescheid mit 163 g /km wäre falsch.Ich habe den Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 woraus hervorgeht das bei Bivalenter Kraftstoffart der Kombimierte CO2 Wert der jeweiligen Gasart zu übernehmen ist,aber mein Zollamt und Strassenverkehrsamt besteht auf Änderung und ich solle meinen Einspruch zurück nehmen da er als unbegründed zurück gewiesen wird.Weiss irgend jemand was ich nun machen kann ? die sind ja eindeutig im Unrecht.
Unter Punkt P.3 in der Zulassungsbescheinigung steht bei mir (und wohl auch bei dir)
Benzin/Flüssiggas.
Und unter Punkt 10... "0006" und das ist ein bivalenter Betrieb mit Benzin oder Flüssiggas (LPG) - Autogas, also ein Gasfahrzeug.
Also kann das Finanzamt auch nur die Steuern nach den Abgaswerten für ein Gasfahrzeug berechnen die ich hier nicht genau weiß.
Und die sind nun mal niedriger als Benzinfahrzeuge und fertig.:)
Rechtsschutzversicherung einschalten (meine macht das) und beruhigt zurück lehnen und nicht aufregen.

  • 0001 Benzin
  • 0002 Diesel
  • 0003 Vielstoff
  • 0004 reines Elektrofahrzeug
  • 0005 Flüssiggas (LPG) - Autogas, Gasfahrzeug
  • 0006 bivalenter Betrieb mit Benzin oder Flüssiggas (LPG) - Autogas, Gasfahrzeug
  • 0007 bivalenter Betrieb mit Benzin oder komprimiertem Erdgas (CNG) - Gasfahrzeug
  • 0008 kombinierter Betrieb mit Benzin und Elektromotor - Hybridelektrokraftfahrzeug
  • 0009 Erdgas (NG)
  • 0010 kombinierter Betrieb mit Diesel und Elektromotor - Hybridelektrokraftfahrzeug
  • 0011 Wasserstoff - Wasserstoffantrieb in einem Verbrennungsmotor
  • 0012 kombinierter Betrieb mit Wasserstoff und Elektromotor
  • 0013 bivalenter Betrieb mit Wasserstoff oder Benzin
  • 0014 bivalenter Betrieb mit Wasserstoff oder Benzin kombiniert mit Elektromotor
  • 0015 Brennstoffzelle mit Primärenergie Wasserstoff - Brennstoffzellenfahrzeug
  • 0016 Brennstoffzelle mit Primärenergie Benzin
  • 0017 Brennstoffzelle mit Primärenergie Methanol - Direktmethanolbrennstoffzelle
  • 0018 Brennstoffzelle mit Primärenergie Ethanol
  • 0019 kombinierter Betrieb mit Vielstoff- und Elektromotor
  • 0020 Methan (Biogas)
  • 0021 bivalenter Betrieb mit Benzin oder Methan
  • 0022 kombinierter Betrieb mit Erdgas und Elektromotor
  • 0023 Benzin/Ethanol (hierunter ist ein Kraftstoffgemisch zu verstehen wie z. B. E85) -- Ethanol-Kraftstoff
  • 0024 kombinierter Betrieb mit Flüssiggas (LPG) und Elektromotor
  • 0025 Hybridantrieb mit Benzin und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
  • 0026 Hybridantrieb mit Diesel und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
  • 0027 Hybridantrieb mit Flüssiggas (LPG) und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
  • 0028 Hybridantrieb mit Wasserstoff und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
  • 0029 Hybridantrieb mit Vielstoff und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
  • 0030 Hybridantrieb mit Erdgas (NG) und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
  • 0031 Hybridantrieb mit bivalentem Betrieb mit Wasserstoff oder Benzin und ext. aufladb. elektr. Speicher (Plug-in-Hybrid)
  • 0032 Wasserstoff/Erdgas (hierunter ist ein Kraftstoffgemisch zu verstehen)
  • 0033 Hybridantrieb mit Wasserstoff/Erdgas und extern aufladbarem elektrische Speicher (Plug-in-Hybrid)
  • 0034 Ethanol (hierunter ist auch ein Kraftstoffgemisch zu verstehen, dem neben Ethanol noch andere Kraftstoffe - ausgenommen Benzin (s. Code 0023)-oder Additive (z. B. Zündverbesserer) zugesetzt wurden (z. B. E95))
  • 0035 Hybridantrieb mit Brennstoffzelle (Elektromotor) und Wasserstoff (Verbrennungsmotor) (Arbeitsverfahren NOVC-FCHV)
  • 0036 Hybridantrieb mit Brennstoffzelle (Elektromotor) und Wasserstoff (Verbrennungsmotor) sowie extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid, Arbeitsverfahren OVC-FCHV)
Quelle: Wikipedia
 
das habe ich denen ja schon mitgeteilt aber die bleiben trotzdem auf ihrem Standpunkt.Meine Rechtschutzversicherung tritt erst ab Klageverfahren ein.Das heisst ich muss den Einspruch selbst machen.Da die mir darauf aber keine Antwort geben kann ich noch keine Klage einreichen.
 
das habe ich denen ja schon mitgeteilt aber die bleiben trotzdem auf ihrem Standpunkt.Meine Rechtschutzversicherung tritt erst ab Klageverfahren ein.Das heisst ich muss den Einspruch selbst machen.Da die mir darauf aber keine Antwort geben kann ich noch keine Klage einreichen.
Na dann bleibt nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den zuständigen Sachbearbeiter wegen Unfähigkeit im Amt.
Den Spaß würde ich durchziehen...!
 
Na dann bleibt nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den zuständigen Sachbearbeiter wegen Unfähigkeit im Amt.
Den Spaß würde ich durchziehen...!
Widerspruch an das Hauptzollamt, nicht an das Straßenverkehrsamt.
Der Widerspruch wird auf jedem Fall entschieden. Ich hoffe, in deinem Sinne.
Ansonsten Widerspruchsklage.
Und nichts zurückziehen.

Welches HZA ist es denn?
 
Widerspruch an das Hauptzollamt, nicht an das Straßenverkehrsamt.
Der Widerspruch wird auf jedem Fall entschieden. Ich hoffe, in deinem Sinne.
Ansonsten Widerspruchsklage.
Und nichts zurückziehen.

Welches HZA ist es denn?
Ich bin wie folgt vorgegangen:

1. Bei der Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) den CO2 Wert von 182 g/km auf 163 g/km in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen.

2. Schriftlich beim Hauptzollamt Einspruch eingelegt mit Kopie von der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I, Kopie des CoC und Kopie der Seite 22 des KBA Leitfadens.

Habe dann drei mal Post vom Hauptzollamt bekommen.

1. Eingangsbestätigung des Einspruchs

2. Neuen Kraftfahrzeugsteuerbescheid über 168,00 €

3. Bescheid das dem Einspruch in vollem Umfang stattgegeben wurde und die besteuerungsrelevanten Daten geändert wurden.
 
Ich bin wie folgt vorgegangen:

1. Bei der Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) den CO2 Wert von 182 g/km auf 163 g/km in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen.

2. Schriftlich beim Hauptzollamt Einspruch eingelegt mit Kopie von der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I, Kopie des CoC und Kopie der Seite 22 des KBA Leitfadens.

Habe dann drei mal Post vom Hauptzollamt bekommen.

1. Eingangsbestätigung des Einspruchs

2. Neuen Kraftfahrzeugsteuerbescheid über 168,00 €

3. Bescheid das dem Einspruch in vollem Umfang stattgegeben wurde und die besteuerungsrelevanten Daten geändert wurden.
Genauso muss das gesetzlich und inhaltlich laufen.
Freut mich, dass die Sache für dich so unkompliziert war.
 
Moinsen,
... Meine Rechtschutzversicherung tritt erst ab Klageverfahren ein...
Meistens ist aber eine anwaltliche Erstberatung mit drin. Unabhängig davon kannst Du Dich immer selber an einen Fachanwalt für Steuerecht wenden. Der setzt Dir in einem unstrittigen Fall wie hier auch gerne ein Schreiben auf. Die Kosten dieser anwaltlichen Rechtsauskunft stellt er dann idR dem Adressaten in Rechnung - kostet Dich also nichts.
 
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