Klimaanlage kühlt nicht

HyChill30 ist eine Mischung aus Propan und Butan, eben nur veredelt und ohne Verunreinigungen, wie sie in LPG vorkommen dürfen.
Vom GDP her auch zulässig und eben günstig. Ja es besteht Brandgefahr, aber bei der geringen Füllmenge halte ich das für vernachlässigbar. Motoröl ist auch brennbar und in höheren Konzentrationen im Motorraum vorhanden und genauso Kraftstoffleitungen. Nicht umsonst gibt es in Mercedes Fahrzeugen Argon Kartuschen die bei Auslösung Airbag Stufe 2 auf den Abgaskrümmer feuern um diesen maximal schnell abzukühlen und damit die Gefahren des R1234yf zu minimieren
 
HyChill30 ist eine Mischung aus Propan und Butan, eben nur veredelt und ohne Verunreinigungen, wie sie in LPG vorkommen dürfen.
Vom GDP her auch zulässig und eben günstig. Ja es besteht Brandgefahr, aber bei der geringen Füllmenge halte ich das für vernachlässigbar. Motoröl ist auch brennbar und in höheren Konzentrationen im Motorraum vorhanden und genauso Kraftstoffleitungen. Nicht umsonst gibt es in Mercedes Fahrzeugen Argon Kartuschen die bei Auslösung Airbag Stufe 2 auf den Abgaskrümmer feuern um diesen maximal schnell abzukühlen und damit die Gefahren des R1234yf zu minimieren
Die Verunreinigungen, die Probleme machen koennten, sind hoeher siedende Bestndteile im Gas. Ich fuelle meinen Voratsbehaelter deshalb sehr langsam aus einer Propangasflasche. Das Isobutan kann man fuer Kuehlanlagen kaufen, ist also sauber. (Gewerliche Kuehlschraenke, die in unbeheizten Raeumen stehen, arbeiten mit Propan, das bekommt man sicher auch sehr sauber). In jedem Haushaltskuehlschrank ist uebrigens Isobutan drin. Die Geschichte dazu ist recht interessant, weil in den USA weiter mit klimaschaedlichen Gasen gearbeitet wird.
Das Gefahrenpotenzial von 150g R436B ist recht uebersichtlich, besonders wenn man mit LPG faehrt .
In Europa kann man das R436B in Irland fertig gemischt kaufen, ich suche noch jemanden der mir 'ne Pulle mitbringt :D. R436B (Ashrae Listed) High Purity Alternative Refrigerant – Ecogas
 
Nein, ich bin kein Kältetechniker o.ä. Fachmann. Du vermutlich ebensowenig. Wenn Du das bei Deinen Autos so machst, ist das Deine Sache. Aber ich weise die anderen Teilnehmer explizit darauf hin, dass das, was Du machst (Auf "gut Glück" den Füllstand ermitteln und verschiedene Kältemittel mischen), weder erlaubt noch fachgerecht ist - auch wenn's "funktioniert"

:)
 
Mei, verboten ist ein falscher Stand des Kühlmittel in der Klimaanlage nicht.
Fachgerecht ist es keinesfalls.
Was man jedoch tun kann ist mit einer Waage zu arbeiten.
 
Mei, verboten ist ein falscher Stand des Kühlmittel in der Klimaanlage nicht.
Fachgerecht ist es keinesfalls.
Was man jedoch tun kann ist mit einer Waage zu arbeiten.
Nein, das ist nicht verboten. Aber zum dritten Mal, für diejenigen, die's immer noch ignorieren: Mischen oder das Einfüllen von Fremdgasen ist i.d.R. verboten.

Und nein, die Waage hilft eben nix, solange der aktuelle Füllstand unbekannt ist. Und das ist er, solange man nicht abgesaugt hat.
 
Wenn man mit der Vakuumpumpe arbeitet, dann ist die Anlage leer.
Geregelt ist der maximal zulässige GDP und der liegt dabei tatsächlich drunter.
Ansonsten ist bei dem Thema der Nachweis extrem schwierig. Wie sollte sich überhaupt der Anfangsverdacht begründen
 
Japs, wenns komplett leer ist, ist das mit der Füllmenge einfach zu lösen. Dann aber zuerst das Leck suchen und beheben; oft muss dann auch der Trockner getauscht werden...

Btw, was meinst Du mit GDP? Ist das die deutsche(?) Abkürzung für "GWP"?

Ja, der GWP ist (mit wenigen Ausnahmen) tendenziell umgekehrt proportional zur Entflammbarkeit des Kältemittels. Also je geringer die Klimaschädlichkeit, desto grösser die Feuergefahr. Aber solange das Zeug nicht in die grosse blaue Kugel abgelassen wird....
 
Nein, ich bin kein Kältetechniker o.ä. Fachmann. Du vermutlich ebensowenig. Wenn Du das bei Deinen Autos so machst, ist das Deine Sache. Aber ich weise die anderen Teilnehmer explizit darauf hin, dass das, was Du machst (Auf "gut Glück" den Füllstand ermitteln und verschiedene Kältemittel mischen), weder erlaubt noch fachgerecht ist - auch wenn's "funktioniert"

:)

Dafuer bist Du aber ziemlich sebstbewust forsch :D !

Da ja das Problems der TE geloest ist, schreibe ich noch mal etwas dazu.

Punkt eins, die erloschene ABE. Da bestehen wohl die meisten urbanen Legenden. Ich bin kein Jurist, aber mein Kenntnisstand ist:


2 Wie kann die Betriebserlaubnis erlöschen?​

Gem. § 19 Abs. 2 S. 1 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis zeitlich unbefristet gültig. Wird z.B. ein Pkw abgemeldet und neu zugelassen, muss keine neue Betriebserlaubnis erteilt werden, sondern die ursprünglich erteilte gilt weiter fort.

Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis ist gem. § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO aber durchaus möglich und zwar dann, wenn willentliche Änderungen (kein Verschleiß!) am Fahrzeug vorgenommen werden und zusätzlich mindestens eine der drei Varianten vorliegt:

2.1 Änderung der genehmigten Fahrzeugart (§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StVZO)​

Mit der Erteilung der Betriebserlaubnis wird festgelegt, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt (z.B. Pkw, Lkw oder Mofa). Dieser ist den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebserlaubnis selbst zu entnehmen. Wird durch einen Umbau nun dieser Fahrzeugtyp geändert, erlischt die Betriebserlaubnis.

Beispiel: Durch Entfernen der Drossel wird aus einem Mofa-25 ein Roller-45.

2.2 Erwartung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVZO)​

Bei dieser Alternative muss durch einen Umbau die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten sein. Es ist zwar keine konkrete Gefährdung (also kein „Beinahe-Unfall“) erforderlich, die bloße Möglichkeit, dass es zu einer Gefährdung kommen könnte, reicht hier aber keinesfalls aus! Diese muss also mit gewisser Wahrscheinlichkeit eintreten.[5]

  • Beispiel 1: Klebt jemand dunkle Tönungsfolien auf die vorderen Seitenscheiben oder auf die Windschutzscheibe, ist aufgrund der eingeschränkten Sicht eine Gefährdung Anderer durchaus zu erwarten.
  • Beispiel 2: Wird ein Pkw so umprogrammiert, dass die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger dauerhaft leuchten („US-Look“), ist dies zwar ein Verstoß gegen die Ausrüstungsvorschriften der StVZO, eine Gefährdung Anderer ist aber nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

2.3 Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens (§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVZO)​

Erlöschen der Betriebserlaubnis – KSV Polizeipraxis

Da steht : "zu erwarten sein", nicht "moeglich sein"!
Dann ist das Betreiben mit einer erloschen Betriebserlaubnis ein Ordnungswiedrigkeit und keine Straftat. Also etwa so wie zu schnell fahren. Auch der Versicherungsschutz erlischt nicht, so lange der Mangel nicht schadensursaechlich ist. Das Vergehen ist uebrigens mit 50 Euro belegt, sofern niemand konkret gefaerdet wurde. Sonst 90.
Aber gerade wieder in einem anderen Thread Unsinn ueber die ABE gelesen. Die Legenden sind wohl noch schwieriger auszurotten wie Loewenzahn im Garten :)

Kommen wir zur Gefaerdung:
Nicht umsonst gibt es in Mercedes Fahrzeugen Argon Kartuschen die bei Auslösung Airbag Stufe 2 auf den Abgaskrümmer feuern um diesen maximal schnell abzukühlen und damit die Gefahren des R1234yf zu minimieren

Wo ist den bei deinem Dacia die Argon Kartusche verbaut :D? Was ich damit sagen will, ist das die ca. 150g Propan/ Isobutan nicht ungefaehrlich sind, sie muessen aber im Innenraum austreten damit es zu einer ernsthaften Verpuffung kommt. Dabei ensteht allerdings nur CO2 und keine extrem gefaehrliche Flusssaeure wie bei R1234yf. Das ist allerdings deutlich weniger entzuendlich.
Die Umweltbelastung durch R436B ist deutlich geringer als bei R1234yf, weil keine schaedlichen Abbauprodukte enstehen.
Es ist, meines Wissens nach, auch nicht verboten Gase zu mischen oder sie in Klimaanlagen zu befuellen. Es ist nur, zu Recht, verboten, Klimagase an Laien abzugeben. Nur wird Isobutan und Propan ueberwiegend zu anderen Zwecken verkauft und deshalb frei verfuegbar. Aber ich lasse mich gerne, mit Gesetzeszitaten, eines Besseren belehren.

Kommen wir zu der Umweltbelastung. Das GWP von Propan/ Isobutan ist unter drei, die Ozonschicht schaedigt es gar nicht. Wuerde meine Fuellung im Laufe einer Saison also komplett verloren gehen, wuerde das unter 500 g CO2 entsprechen. So und jetzt schaust Du mal, was ein Fahrzeug so auf 10km an CO2 ausstoesst!

Letzter Punkt, die Fuellmenge. Man kann mit dem Druck der Niederdruckseite die Anlage sogar recht genau fuellen, wenn man die Temperatur beruecksichtigt. Die 3,2 Bar gelten fuer 20°C, mit der Dampfdruckkurve des Gemisches kann man sie auch fuer andere Temperaturen ermitteln. Wesentlich ist aber, dass man die Anlage nicht ueberfuellt, Dann wuerde der Kompressor ggF Fluessigkeit ansaugen und versuchen zu verdichten. Und das funktioniert bekanntermassen nicht so gut. Eine unterfuellte Anlage ist einfach nur ein wenig schneller leer. Bei einer Werkstatt wuerde ich das tatsaechlich fuer Pfusch halten, bei Selbstfuellung haellt sich da mein Eifer in Grenzen.
Den Fehler des TE haette man uebrigens mit Lecksuchspray gefunden, ohne die Umwelt uebermaessig zu belasten, wenn man R436B genommen haette.
 
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Nirgends habe ich geschrieben, dass Dacia eine hätte.
Ja das R1234yf im Fahrzeug stinkt mir gewaltig, ist jetzt aber erstmal so.
 
Nirgends habe ich geschrieben, dass Dacia eine hätte.
Ja das R1234yf im Fahrzeug stinkt mir gewaltig, ist jetzt aber erstmal so.
Du warst nicht Adressat der Frage (War aber mistverstaendlich formuliert)! Das war eine rhetorische Frage, um zu illustrieren, dass Sicherheit immer relativ ist. MB scheint das Problem aber immerhin so ernst zu nehmen, dass sie etwas unternommen haben.
Ich halte das Gefaerdungspotential von R1234yf auch nicht fuer besonders hoch, aergerlicher ist, dass sich eine einzelne Firma zum Lieferanten lobbyiert hat. Es gibt also gar keinen konkurierenden Markt.

Foron – Wikipedia
"Fun"fact: In den USA werden die Kühlschraenke auch heute noch mit R134A betrieben, waerend wir uns den teuren Saft von Honeywell geben.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #42
So, nach dem zweiten Termin leider keine Neuigkeiten. Die Kollegen aus der freien Werkstatt haben die Klimaanlage geprüft, es waren knapp 450 gr. drin, es wurde bis auf die 500 gr. wieder aufgefüllt.
Sicherungen sind alle ok
Klimakompressor springt an, läuft
Im Klimakreis ist ein Elektroventil verbaut, dieses schaltet auch hörbar durch.

Die Kühlung der Klimaanlage bleibt allerdings aus.


Der gute Mann von der freien Werkstatt sagte mir, ich solle bei Dacia mal nachforschen ob es ggf. eine Rückrufaktion darüber gibt... dies wäre sehr ungewöhnlich...

Hat jemand weitergehende, helfende Infos darüber ?!?
 
Es ist, meines Wissens nach, auch nicht verboten Gase zu mischen oder sie in Klimaanlagen zu befuellen. Es ist nur, zu Recht, verboten, Klimagase an Laien abzugeben. Nur wird Isobutan und Propan ueberwiegend zu anderen Zwecken verkauft und deshalb frei verfuegbar. Aber ich lasse mich gerne, mit Gesetzeszitaten, eines Besseren belehren.
Das Problem mit dem Mischen - oder auch Befüllen mit Fremdgasen - ist Folgendes: Du hast gemäss Etikette/Typenschild/Genehmigung Stoff X drin. Nun füllst Du Y ein/nach. Solange das Auto Dir ist und nur Du an der Klima Hand anlegst, ist das kein oder nur "Dein" Problem.
Bei einer Weitergabe des Fahrzeuges geht dieses Wissen früher oder später verloren. Und schon haben wir ein fröhliches Gemisch/Gepansche mit den entsprechenden Problemen (Recycling....). Also: wenn der Stoff der drin ist nicht mit dem was draufsteht identisch ist, kann es Ärger geben. Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass man (abgesehen von einer nicht funktionierenden Klima) deswegen Probleme bekommt. Gewarnt werden muss trotzdem.

Nuja, ich würde sagen, wir haben da genug Theorie bezüglich Wiederbefüllen durchgekaut. Da das hier noch bestehende Problem ja nicht auf Kältemittelmangel zurückzuführen ist (und ich mal davon ausgehe, dass in der Anlage keine Feuchtigkeit ist), kommt von mir hier zu diesem Thema kein weiterer Kommentar ;-)

Back to topic: Ich würde auch mal die Drücke messen. Damit sieht man sofort, ob der Verdichter seiner Namensgebung nachkommt.
 
Das Problem mit dem Mischen - oder auch Befüllen mit Fremdgasen - ist Folgendes: Du hast gemäss Etikette/Typenschild/Genehmigung Stoff X drin. Nun füllst Du Y ein/nach. Solange das Auto Dir ist und nur Du an der Klima Hand anlegst, ist das kein oder nur "Dein" Problem.
Bei einer Weitergabe des Fahrzeuges geht dieses Wissen früher oder später verloren.
Negativ! Ich kennzeichne die Anlage selbstverstaendlich. Zudem haben neuere Klimaanlagen einen Analysegeraet. Und wenn fuer den Nachbesitzer die Entsorgungskosten fuer 100g Gasgemisch die groesste Sorge ist...
Ich bin aber bisher fast alle Fahrzeuge bis an das Ende ihrer normalen Gebrauchsfaehigkeit gefahren.
Back to topic: Ich würde auch mal die Drücke messen. Damit sieht man sofort, ob der Verdichter seiner Namensgebung nachkommt.
Das sollte eigentlich im normalen Klimaservice mit drin sei, deshalb fragte ich schon nach. Als einzige Erklaerungsmoeglichkeit der Fehlfunktion, einen Rueckruf von Dacia zu vermuten, ist wahrscheinlich die beruehmte "Fachkenntnis" von der du gesprochen hast :D. Aufs Knoepfchen druecken und wenn es nicht klappt, wild spekulieren.
Pfuscher, wie ich, schauen dann mal dort: Kfz-Klimaanlage: Funktion, Prüfen, Reparieren | HELLA

Disclaimer: Natuerlich gibt es auch sehr gute KFZ-Schlosser, meiner Erfahrungen nach sind die allerdings nicht so haeufig. Und die Haelfte meiner Jugendkumpels waren KFZ-Schlosser! Deshalb halte ich meine Fahrzeuge auch lieber selbst in Stand.
Disclaimer 2: Wer den Umgang mit Brenngasen nicht sicher beherrscht, sollte von solchen Eigenleistungen auch Abstand nehmen. Beim Einfuellen koennten, bei unsachgemaessen Umgang, durchaus schnell groessere Mengen Gas frei werden, das sich entzuenden koennte. Ich gehe aber davon aus, dass die Foristen hier ausreichend Verantwortungsbewusstsein haben und nicht an Sachen rumfummeln von denen sie zu wenig Ahnung haben.
 
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