Fahrzeugbreite [in Bezug auf BAB-Baustellen]

dann erledigt sich das Problem, weil dann die linke Spur eh dauernd gesperrt ist, weil einer im richter hängenbleibt.

An manchen Autobahnparkplätzen stehen an den Zufahrten zu den "Pkw-Stellplätzen" ja schon Betonblöcke, damit dort keine LKW abgestellt werden können.

Macht ja teilweise Sinn, besonders an Wochenenden oder der Ferienzeit. Aber: Die LKW müssen Pausen machen, die LKW-Stellplätze sind überfüllt und die LKW stehen dann schon in der Zufahrt, während auf den PKW-Plätzen massig Platz ist. Ist es da nicht das kleinere Übel, wenn LKW auf den PKW-Plätzen stehen?

nein es macht überhaupt keinen sinn betonblöcke hinzustellen ,

der lkw muss pause machen der pkw kann.......................

mich persönlich interessieren diese betonblöcke überhaupt nicht ,

da fahr ich durch ,

die strassenmeisterei fährt da auch durch mit ihren lkw und die müllabfuhr auch..........

also passt des schon...............
 
Dann dürfte man auf einem so ausgeschilderten Teilstück der BAB nicht weiterfahren, wenn man breiter als 2m ist.

Das ist falsch! Die Lösung findet sich in der Rechtsprechung bzw. ergibt sich auch aus dem logischen Zusammenhang! Mir fehlt die Zeit, die Lust und die Motivation hier weiter zu dem Thema auszuführen. Manchen können eben mit der Theorie wenig anfangen und benötigen einfach eine praktische Erfahrung, um es zu verstehen.;)
 
Erlaubt und nicht erlaubt ist doch wurscht, wenn die Spuren tatsächlich schlicht und einfach zu schmal sind und es einem Computer-Geschicklichkeitsspiel gleich kommt, da durchzufahren. Und ich habe Angst, an so einem LKW vorbeizufahren, weil der jederzeit mal einen Schlenker machen kann, wenn der Fahrer sich langweilt und während der Fahrt sonst etwas macht... (Alles schon erlebt).

Liebe Grüsse
Bernhard
 
Ich schlenker auch gelegentlich mit meinem LKW durch Baustellen , das liegt aber meistens nicht daran das ich mich langweile oder weil ich sonst was mache sondern das liegt einfach daran das ich versuche diesen schwachmaten die meinen auf der linken Spur in der Baustelle auch noch mit dem rechten Rad auf der Linie zu fahren versuche auszuweichen , alles schon millionenfach erlebt in meiner 25 jährigen berufskraftfahrer Laufbahn ..........und der Rest ist meistens nur Physik , hatte eigentlich jeder in der Schule.......
 
....... das liegt einfach daran das ich versuche diesen schwachmaten die meinen auf der linken Spur in der Baustelle auch noch mit dem rechten Rad auf der Linie zu fahren versuche auszuweichen .....

Da muß ich Dir recht geben.

Man hat einen vor sich fahrenden 38-Tonner im Baustellenbereich, der präzise 20 oder 30cm mit seinen rechten Rädern von der mobilen 3-eckigen Betonabsperrwand entlangfährt.

Im Rückspiegel sieht man dann die Pkws hinter sich, die das gleiche machen, ...... nur mit 80cm oder 1m Abstand.

Wenn sich dann jemand auf die linke Spur wagt, nimmt er beim überholen fast meinen Rückspiegel mit, weil der mit seinen rechten Reifen immer noch auf der rechten Spur bleiben will, - um dann hinter dem Truck hängenzubleiben, weil er sich nicht traut, seinen Abstand zur linken Leitplanke auf unter 50cm zu reduzieren.

Manchmal wünsche ich solchen nur 1/3 des räumlichen Abschätzungsvermögens, wie es ein Trucker hat und haben muß.

Anererseits bringt es grundsätzlich sehr sehr wenig, sich in Baustellenbereichen von nur einigen Kilometern länge auf solche Überholmanöver einzulassen.

Echter Zeitgewinn 15 oder 30 Sekunden, die in keinem Verhältnis zum Adrenalinaustoß des Überholenden und des Überholten stehen.

Vom Risikofaktor ganz zu schweigen.
 
Moin,

besonders ekelig wird es dann wenn man selber mit einem Caravan fahrend von so einem überholt wird.
Mit einem Abstand im einstelligen cm Bereich.
Ekelig deswegen weil man vom Winddruck (aufgrund des sehr geringen Abstands) erst zum rechten Fahrbahnrand gedrückt wird (und dort hoffentlich noch genug Platz hat).
Um dann, wenn der Überholer dann die Vorderkante vom Caravan erreicht hat, nach links gesogen zu werden.
Man korrigiert natürlich, ohne würde man von der Fahrbahn gedrückt.
Aber insgesamt fährt man Schlangenlinien und hat dadurch einen enormen Platzbedarf.
Man darf eigentlich nicht darüber nachdenken auf die Art und Weise mal einen Bordstein zu treffen, die meist auf Brücken die schmale Fahrbahn noch weiter einengen. Wenn dadurch dann ein Reifen platzt o.ä. ist die Katastrofe da.

Den Winddruck merkt man mit einem Lastzug wohl weniger.
Aber ganz profane Fahrbahnunebenheiten lassen den Anhänger oder Auflieger seitliche Bewegungen machen. Die deutlich über die Breite der rechten Spur hinaus gehen. Zu einem so abgelaufenen Unfall (ein Überholer war von einem schwankenden Auflieger getroffen worden) gab es bereits ein Urteil. Wenn ich mich recht entsinne hatte der Überholer eine erhebliche Mitschuld. Weil er mit zu geringem seitlichem Abstand überholt hatte.
 
Seitdem die Trailer in Leichtbauweise gebaut werden ist das fahren gerade in schmalen und welligen Baustellen nicht schön , es kommt halt auf das Ladungsgewicht und den Schwerpunkt an , wenn ich heute mit 25 to Holz bis unter die Decke mit solchem Leichtgewicht unterwegs bin verdreht sich das Ding schon auf minimalen Unebenheiten , früher als die Rahmen noch aus stabilen kruppstahl waren konnte man längerfristig eine ordentliche Linie ziehen , ist wie vieles , früher war vieles besser......
 
.... selber mit einem Caravan fahrend .....

...... daraus ergibt sich wieder eine Überleitung zum ursprünglichen Thema "BAB-Baustellen und dortige Überholvorgänge".

Gehöre selbst auch zur WW-Fraktion und kann somit von einer selbst erlebten Änderung des eigenen Fahrverhaltens in engen Fahrbahnen berichten.

Durch einen Hänger, der deutlich breiter ist als das Zugfahrzeug selbst, lernt man automatisch, wesentlich öfters als vorher die Außenspiegel des Zugfahrzeuges zu nutzen.

Macht man das nicht, dann bleibt man mit dem Hänger da hängen, wo das Zugfahrzeug problemlos durchgekommen ist.

Wenn also jemand sein kleines Problem damit hat, in einem BAB-Baustellenbereich mit stark verengten Fahrbahnen und Überholverkehr abschätzen zu können, wieviel Platz er noch zum rechten oder linken Fahrbahnrand mit seinen Betonblöcken oder Leitplanken hat, dann .......... fahrt mit den Außenspiegeln.

Die Außenspiegel kurz etwas absenken und schon sieht man die untere Außenkontur des eigenen Fahrzeuges und relativ präzise den Abstand, den man z.B. zur rechten Betonbarriere hat.

So kann man problemlos den Abstand auf 15 oder 20cm reduzieren, sollte dies nötig sein, OHNE dabei Angst haben zu müssen, mit der rechten Außenseite an die Betonbarriere zu schrammen.

Vorwärtsfahren nach Rückspiegel ....... hört sich doof an, hilft aber ungemein.
 
Moin,

es ist so:

Das Bußgeld gibt es für das Verkehrsvergehen, also die geschichte mit dem Überholen, gefährden anderer usw.

Und das andere für die Straftat (das ist die Unfallflucht).


Nene. Da dürfte Tateinheit vorliegen. Nix mit Bußgeld.
 
Ich glaube für die Überschreitung der Breite gibt es nicht mal ein Bußgeld, sondern das macht nur 20 Euro, dann es ist "nur" ein Ordnungsgeld. Wobei dieses, wenn man ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht am Hals hat, das Kraut nicht wirklich fett macht (auch wenn es 50 oder 75 Euro wären).

Liebe Grüsse
Bernhard
 
Ich glaube für die Überschreitung der Breite gibt es nicht mal ein Bußgeld, sondern das macht nur 20 Euro, dann es ist "nur" ein Ordnungsgeld. Wobei dieses, wenn man ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht am Hals hat, das Kraut nicht wirklich fett macht (auch wenn es 50 oder 75 Euro wären).

Liebe Grüsse
Bernhard

Wowereit (= und das ist auch gut so.)

Hardy
 
Falls ich diesen wikipedia-artikel zum stichwort tateinheit richtig verstehe, geht's dabei um 'was anderes (zB ausschließlich um straftaten und damit nicht um verkehrsvergehen, die nicht als straftaten verfolgt werden).

Grundsätzlich hast du ja recht. Aber Tateinheit bezieht sich nicht nur auf reine Strafgesetze, sondern auch auf Verordnungen, die als Rechtsgrundlage ein Strafgesetz haben. So z.B. die Straßenverkehrsordnung, Rechtsgrundlage ist hier das Straßenverkehrsgesetz.
Wenn du mit einem Handy am Ohr ohne zu blinken um die Kurve fährst, zahlst du ja auch nur den teuersten Verstoß von beiden, hier das Bußgeld fürs telefonieren.:readit:
 
Ist jetzt offtopic, aber in der Strafjustiz werden die Strafen bei Einzeltaten auch nicht addiert bzw. multipliziert, sondern eine Gesamtstrafe gebildet, die sich nach der Strafe der schwersten Tat plus einen kleinen Zuschlag richtet.
(z.B. 1 EC-Karten Betrug 6 Monate, 10 wären dann 8 Monate, 50 10 Monate etc... entspricht nicht ganz der Realität, sollte nur das Prinzip verdeutlichen)

Bezeichnend (um den Bogen wieder zum Thema zum schlagen) ist aber, dass viele Autofahrer nicht aus Vernunft sich an Regeln halten, sondern zumeist wohl nur aus Angst vor der Strafe.

Viele Regelungen und Verordnungen könnte man sich auch schenken, wenn sich alle konsequent an §1 der StVO halten würden. In diesem Fall, dass man schlicht und einfach sieht, ob man in einer Baustelle gefahrlos an den anderen Fahrzeugen vorbeikommt.

Liebe Grüsse
Bernhard
 
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