Fahrzeugbreite [in Bezug auf BAB-Baustellen]

Dazu möchte ich Folgendes schreiben:

1. Man man, deine Sorgen möchte ich haben....
Dazu fällt mir ein witz ein, der unter amerikanischen anwälten kursiert:
"Was sind zwei (tote) rechtsverdreher auf dem grund des ozeans ?"
"Ein guter anfang."


@Exlex
es fällt (mir) in diesem thread nicht zum ersten male auf, daß Du dich anscheinend gerne ex lex (mutwillig etwas frei übersetzt: außerhalb des gesetzes und in -- tatsächlichen oder vermeintlichen -- gesetzeslücken) bewegst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber das ist doch auch eine bodenlose Frechheit zu erwarten mit so einem Gefährt unter Beachtung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit rechts zu fahren!

Hardy, wer Ironie findet darf sie gerne behalten...

Das bringt mich auf eine Idee... Statt Bußgeldern werden Tempobegrenzer für eine bestimmte Zeit aktiviert (natürlich nicht abschaltbar). Mal 4 Wochen maximal Tempo 100 (bzw. 80)...so hart kann kein Bußgeld sein.

Liebe Grüsse
Bernhard
 
@Micha:
ist Euch der Schaden ersetzt worden, oder hat der Audi Fahrerflucht begangen?
Für Panzer wie ein Q7 reicht ja auch eine - offizielle - 2,10-Spur nicht aus.
Liebe Grüsse
Bernhard

Leider nicht der Audi ist weitergefahren, gut ist nur das mein Mann sich Kennzeichen leicht merken kann, wir sind dem Sprinter hinterher und auf dem nächsten Parkplatz haben wir uns Unterhalten und dann die Polizei gerufen. Wie es ja so immer ist wirst du mit Briefen zugesch***en, Anwaltlich haben wir dann den Schaden ersetzt bekommen was leider 3 Wochen dauerte bis die freigabe der Versicherung kam.
 
Moin,

Glück gehabt.

Was einem als Geschädigten dann doch ein weniger Genugtuung gibt ist auch der Umstand, dass bei einer Unfallflucht für den Verursacher noch ein paar nette Nebenwirkungen eintreten:

VK zahlt nicht (das dürfte bei dem Auto ein netter Betrag sein)
HP geht in Regress (hier ist der Maximalwert gedeckelt)
Strafverfahren (mit Zahlung von einer Strafe nach Tagessätzen)
Bußgeld (zusätzlich zum Strafverfahren)
evtl. Führerscheinentzug
Punkte
 
Gut, dass Euer Schaden ersetzt wurde. Aber schon Wahnsinn, dass man es erst über den Anwalt laufen lassen musste. Aber es ist wie immer, Schuld wird erstmal massiv abgestritten, vielleicht geht dem Geschädigten ja die Puste aus...

Auch wenn es beim Lodgy nur 4mm sind, die nominell zu breit für die 2m-Begrenzung ist, werde ich konsequent rechts bleiben. Da ist man im wahrsten Sinne des Wortes auf der Sicheren Seite.

Liebe Grüsse
Bernhard
 
Das erkläre mir mal bitte näher.
Insbesondere das mit dem zusätzlichen Bußgeld.

ein Bußgeld wird es wohl eher nicht geben, da das schwerere Vergehen geahndet wird. Und das ist die Fahrerflucht, die eine Straftat darstellt.
 
Wir haben hier bei uns auf der A 5 im Ausbaustück Baden-Baden /Offenburg versetztes Fahren gehabt . Fand ich eine gute Sache. Nur haben die meisten das Schild wohl nicht kapiert...und das dabeistehende Überholverbot wohl auch nicht....

Allerdings regt es mich auch auf, wer alles plötzlich nur 2 m breit ist...ich finde da sollte öfter kontrolliert werden..und härter bestraft...
 
Allerdings regt es mich auch auf, wer alles plötzlich nur 2 m breit ist...ich finde da sollte öfter kontrolliert werden..und härter bestraft...

ich hätte da schon einen Vorschlag: Das Auto mittels einer Presse genau auf 2m Breite stauchen... dann gibt es auch keine Probleme mehr mit der linken Spur.

LG
Bernhard
 
am besten einfach einen stabilen Trichter am Anfang der Spur.. wer durchpasst ist gut..wer hängenbleibt wird dann von hinten durchgeschoben...und ist dann auch 2 m breit:lol:
 
am besten einfach einen stabilen Trichter am Anfang der Spur.. wer durchpasst ist gut..wer hängenbleibt wird dann von hinten durchgeschoben...und ist dann auch 2 m breit:lol:

dann erledigt sich das Problem, weil dann die linke Spur eh dauernd gesperrt ist, weil einer im richter hängenbleibt.

An manchen Autobahnparkplätzen stehen an den Zufahrten zu den "Pkw-Stellplätzen" ja schon Betonblöcke, damit dort keine LKW abgestellt werden können.

Macht ja teilweise Sinn, besonders an Wochenenden oder der Ferienzeit. Aber: Die LKW müssen Pausen machen, die LKW-Stellplätze sind überfüllt und die LKW stehen dann schon in der Zufahrt, während auf den PKW-Plätzen massig Platz ist. Ist es da nicht das kleinere Übel, wenn LKW auf den PKW-Plätzen stehen?
 
Das erkläre mir mal bitte näher.
Insbesondere das mit dem zusätzlichen Bußgeld.

Moin,

es ist so:

Das Bußgeld gibt es für das Verkehrsvergehen, also die geschichte mit dem Überholen, gefährden anderer usw.

Und das andere für die Straftat (das ist die Unfallflucht).
 
Das Bußgeld gibt es für das Verkehrsvergehen, also die geschichte mit dem Überholen, gefährden anderer usw.

Und das andere für die Straftat (das ist die Unfallflucht).

Wobei die Tagessätze und die Gesamthöhe vom Gericht festgelegt werden.
 
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