Fahrzeugbreite [in Bezug auf BAB-Baustellen]

Auch wenn vor einer Autobahnbaustelle Zeichen 264 (tatsächliche Fahrzeugbreite) links und rechts am Fahrbahnrand aufgestellt sind, braucht man ein Bußgeld nicht zu fürchten, denn so wie die Schilder aufgestellt sind, lässt sich bei Missachtung kein bußgeldbewährtes Verhalten ableiten. Und auch Verkehrslenkungstafel mit integriertem Zeichen 264 ist kein Ver- oder Gebotszeichen und somit auch nicht für den Verkehrsteilnehmer bindend.

Zwar sind manche Ordnungshüter bei dem Thema sehr eifrig dabei, letztlich dürfte aber deren Argumentation einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugbreite soll es auch Toleranzen geben. Wie diese jedoch in der Praxis aussehen, ist mir nicht bekannt.
 
Und auch Verkehrslenkungstafel mit integriertem Zeichen 264 ist kein Ver- oder Gebotszeichen und somit auch nicht für den Verkehrsteilnehmer bindend.

Moin,

gibts denn zu der Einschätzung auch Quellen???
Solche Breitenbeschränkungen mittels solcher Tafeln gibts ja nicht nur in Baustellen sondern auch bei engen Brückendurchlässen auf der Autobahn.

Es gibt ja auch Verkehrslenkungstafeln wo z.B. für bestimmte Spuren ein Befahren für Fahrzeuge oberhalb eines bestimmten Gewichts untersagt wird.
Oder eine maximal zulässige Geschwindigkeit festgelegt wird.
Gelten die jetzt etwa auch nicht???
 
Heute ist der 2. Außenspiegel ja serie im Gegensatz zu früher, als es diesen entweder überhauptnicht, oder nur gegen Aufpreis gab.

Sollte er deswegen serie sein, weil er gesetzlich vorgeschrieben ist, dann würde auch das "einklappen" keine Befreiung bringen, da ich dann versuchen würde, mit einer Ordnungswidrigkeit eine Vorschrift zu umgehen.

Die Frage wäre also nach der Vorschrift eines zweiten Außenspiegels.

Ist dieser tatsächlich nicht vorgeschrieben, dann sollte auch das einklappen legitim und somit die Nutzung der linken Spur legitim sein.

Aber trotzdem wäre es mir zu doof den Spiegel einzuklappen, nur damit ich auf 5 Kilometer links fahren kann.
 
Spekulation....

...

Ist dieser tatsächlich nicht vorgeschrieben, dann sollte auch das einklappen legitim und somit die Nutzung der linken Spur legitim sein.

Aber trotzdem wäre es mir zu doof den Spiegel einzuklappen, nur damit ich auf 5 Kilometer links fahren kann.

Da wär ich mir bei unserer (Un)Rechtssprechung nicht so sicher. Nebelscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben.Hat das Auto welche, müssen sie funktionieren.....Hievon könnte man ableiten: Hast Du einen Spiegel, muss er auch "funktionieren"und somit ausgeklappt sein.....:think:
 
Moin,

einige Schlaumeier haben ja gedacht sie könnten sich durch Einklappen der Spiegel die freie Fahrt links sichern.
Haben dabei allerdings vergessen, dass sie als Lenker immer dafür sorgen müssen den rückwärtigen Verkehr ausreichend beobachten zu können.

Was dran sein muß steht hier:
StVZO §56: Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

also ich hätte auch nichts gegen das versetzte Fahren. Ist sicherer. Baustellen sind eh DIE Gefahrenquelle auf Autobahnen. Man kann eben auch nicht immer die Spuren breiter machen (was ja auch schon probiert wurde). Nur sollten bei der Vorschrift zum versetzten Fahren dann die Baustellen nicht über 10km lang sein.

Der Prozentsatz der Autos, die überhaupt noch wirklich auf die linke Spur dürfen, wird ja immer geringer....

LG
Bernhard
 
Es gibt aber auch - z.B. auf der A45 - (Brücken)Baustellen, wo für LKW Tempo 60 gilt... Dort haben sie aber - trotz zweispurigkeit - meistens die linke Spur für 2,1m ausgelegt...

Und was das versetzte Fahren angeht bin ich skeptisch dass das funktioniert. Vor allem wenn ich schon sehen, welche Probleme dem deutschen Autofahrer ein Kreisverkehr (entweder wird gar nicht geblinkt, oder gar links) oder das Reissverschlussverfahren (entweder wird auf der durchgehenden Spur keine Lücke gelassen, oder aber man "parkt" schon 500m vor dem Ende der Spur, weil man sich schon auf die andere Spur einfädeln will)... Der (all)gemeine deutsche Autofahrer möchte halt a) immer schneller sein als die anderen und b) bloß keinen anderen vor sich lassen. Es wird also immer einen Deppen geben, der trotzdem noch meint er käme an dem LKW doch vorbei, warum also versetzt fahren?
Konstruktiver wäre daher in meinen Augen soweit es geht auf 2,1m zu gehen, dann gefährden die Deppen einen wenigstens nicht noch mehr...
 
Mein wissensstand hinsichtlich spiegel(einklappen):
  1. zweiter außenspiegel ist nicht generell pflicht
  2. er ist es dann, falls keine sicht per innenrückspiegel möglich ist. Sprich: es müssen stets zwei rückspiegel (mit tatsächlicher sicht nach hinten) vorhanden sein.
  3. Das heißt in der konsequenz: falls innenrückspiegel und ein außenspiegel (evtl. zwingend der linke?) vorhanden sind, darf ein außenspiegel (evtl. nur der rechte?) eingeklappt werden
  4. es zählt die tatsächliche fahrzeugbreite, also ggf. die mit einem eingeklappten außenspiegel.
 
Mein wissensstand hinsichtlich spiegel(einklappen):
  1. zweiter außenspiegel ist nicht generell pflicht
  2. er ist es dann, falls keine sicht per innenrückspiegel möglich ist. Sprich: es müssen stets zwei rückspiegel (mit tatsächlicher sicht nach hinten) vorhanden sein.
  3. Das heißt in der konsequenz: falls innenrückspiegel und ein außenspiegel (evtl. zwingend der linke?) vorhanden sind, darf ein außenspiegel (evtl. nur der rechte?) eingeklappt werden
  4. es zählt die tatsächliche fahrzeugbreite, also ggf. die mit einem eingeklappten außenspiegel.

Das glaube ich so nicht. Wenn zwei Außenspiegel da sind müssen sie auch während der Fahrt funktionsfähig sein( ausgeklappt). Wenn du einen abnimmst sieht die Sache sicher wider anders aus.
 
Mein wissensstand hinsichtlich spiegel(einklappen):
  1. zweiter außenspiegel ist nicht generell pflicht
  2. er ist es dann, falls keine sicht per innenrückspiegel möglich ist. Sprich: es müssen stets zwei rückspiegel (mit tatsächlicher sicht nach hinten) vorhanden sein.
  3. Das heißt in der konsequenz: falls innenrückspiegel und ein außenspiegel (evtl. zwingend der linke?) vorhanden sind, darf ein außenspiegel (evtl. nur der rechte?) eingeklappt werden
  4. es zählt die tatsächliche fahrzeugbreite, also ggf. die mit einem eingeklappten außenspiegel.

scheint echt schwierig zu sein...............
 
@Carsten: viele Baustellen lassen sich leider nicht breiter bauen. Und da gibt es nur die Alternative: 2 schmale Spuren oder nur eine Spur.

Das einzige, was hilft, ist langsamer fahren, der Zeitverlust hält sich wirklich in Grenzen, wenn man mal 5km statt 80 nur 60 fährt. (aber damit trifft man den Deutschen Autofahrer auch wieder an einer sehr empfindlichen Stelle. Der ist ja schließlich für Tempo 100............................ in der Stadt)

An die Gefahr von Pannenfahrzeugen in Baustellen denke ich lieber nicht...

Liebe Grüsse
Bernhard
 
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