Fahrradträger für die Hecktüre

Da alles mit Bordmitteln abnehmbare als Ladung zählt, darfst Du das selber bauen. Du haftest aber auch dafür wenn etwas passiert.

mfg - Andy :cool:

P.S. In Italien müssen sogar Fahrradträger für die Anhängerkupplung eingetragen sein.
Sonst kann es sehr teuer werden.
Am Wohnmobil Fahrradträger am Heck muß dort und in Spanien auch eine Warntafel dran sein. Ob beim PKW auch weis ich aber nicht...

In Italien muß alles was hinten am Auto hängt mit der Warntafel gesichert werden.
Aber das mit dem Fahrradträger hab ich noch nicht gehört. Unser Tüv trägt das Ding nicht ein, und wer sollte das sonst eintragen? da hab ich ne Betriebserlaubnis und gut isses.
 

In Italien muß alles was hinten am Auto hängt mit der Warntafel gesichert werden.
Aber das mit dem Fahrradträger hab ich noch nicht gehört. Unser Tüv trägt das Ding nicht ein, und wer sollte das sonst eintragen? da hab ich ne Betriebserlaubnis und gut isses.

Quelle: ADAC

Warntafel für überstehende Lasten


Italien:
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Mit der Warntafel ist jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Die Warntafel muss 50x50 cm groß und mit rot-weißen, diagonal verlaufenden und reflektierenden Streifen versehen sein. Außerdem soll sie aus Metall bestehen und typgeprüft sein.

Spanien:
Jede überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50x50cm) gekennzeichnet werden. Ragt die Ladung seitlich über die gesamte Fahrzeugbreite hinaus, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden, und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes "V" ergibt. Im Unterschied zur Warntafel für Italien hat die Tafel für Spanien zusätzlich einen schwarzen Rand.

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Das mit dem "müssen Eingetragen sein" hatte ich Mündlich mehrfach gehört.
Im Internet konnte ich noch nichts darüber finden.

... ich werde versuchen das zu klären ^_^


mfg - Andy :cool:
 
Warntafel Italien

Quelle: ADAC

Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".

Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.

Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.

Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Denn manchen Überwachungsbeamten dürfte die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums bekannt ist.

Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte Ladungssicherung verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit mit mindestens 71 Euro geahndet.


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noch nicht über eintragung gefunden...


mfg - Andy :cool:
 
In Portugal ist so was neuerdings (1 Jahr) verboten. Nichts darf den Wagen in Länge oder Breite überschreiten. Zwar wird hier normalerweise (und wie üblich...) nicht so sehr drauf geachtet, aber Ausländer sollten es genauer nehmen - wie überall, ist auch hier die Polizei scharf auf Autos mit ausländischem Nummernschild. Da wird auf einmal auf Alles geguckt.
 
Da wir keine AHK montieren wollten, nur um unsere Fahhräder am Heck transportieren zu können, haben wir heute für 180 Euros einen stabilen Heckträger für 2 Fahrräder gekauft. Das Teil ist sehr schnell (de)montiert und hält bombenfest (keine Gurten, sondern 4 starre Verbindungen, 2 davon mit einem Spezialwerkzeug anzuziehen). Die Unterkante der Schiene ist in der höchsten Einstellung der Teleskopstangen auf derselben Höhe wie die Oberkante der Heckleuchten. Nur das Nummernschild wird ein Stück weit verdeckt. Jemand eine Idee, was man da machen könnte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal, ein Bild würde weiterhelfen...

Kam nicht dazu, ein Foto zu machen. Einen Nummernschild-Halter zu montieren ist ein so grosses Problem, doch dieses sollte ja beleuchtet sein - oder? Oder darf das Schild leicht verdeckt werden?
 
Das regelt doch eindeutig der §60 der STVO:

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht.

(5b) Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden.


Zu deutsch: nicht verdeckt und voll beleuchtet muss es sein!
 
Toll - jetzt müssen wir nochmals 70 Euros ausgeben und bei Paulchen diese Beleuchtungs- und Nummernschildeinheit kaufen und das ganze noch eigenhändig verkabeln. Weiss zufällig jemand, wie das geht?
 
Normalerweise werden diese Einheiten in die elektrische Buchse der Anhängerkupplung eingesteckt.
Ach, Du hattest je keine AHK ... hmm, das ist ungünstig :D
 
Normalerweise werden diese Einheiten in die elektrische Buchse der Anhängerkupplung eingesteckt.
Ach, Du hattest je keine AHK ... hmm, das ist ungünstig :D

Sehr witzig...denkst du, ich kaufe mir x-tra eine AHK, nur um einen Heckträger zu montieren? Haben nicht alle soviel Geld übrig :angry: . Werde mir wohl was basteln müssen.
 
Sehr witzig...denkst du, ich kaufe mir x-tra eine AHK, nur um einen Heckträger zu montieren? Haben nicht alle soviel Geld übrig :angry: . Werde mir wohl was basteln müssen.

So war das nicht gemeint.
du kannst Dir eine AHK-Buchse unter die Stoßstange schrauben. Die elektrischen Signale greifst Du in den Rückleuchten ab. Kabelverlegung funktioniert unsichtbar in der Stoßstange. rechts und links hinter der Heckschürze sind Öffnungen durch die Du problemlos bis zu den Rücklichtern hochkommst.

iyinvc.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
So war das nicht gemeint.
du kannst Dir eine AHK-Buchse unter die Stoßstange schrauben. Die elektrischen Signale greifst Du in den Rückleuchten ab. Kabelverlegung funktioniert unsichtbar in der Stoßstange. rechts und links hinter der Heckschürze sind Öffnungen durch die Du problemlos bis zu den Rücklichtern hochkommst.

iyinvc.jpg

Sorry in dem Fall ;-). Das Smiley wirkte recht höhnisch auf mich. Super Sache - Danke für den Tipp! Muss man bei euch in Deutschland eigentlich ein 3. Nummernschild haben oder kann man das bestehende ummontieren?
 
Das bestehende Kennzeichen bleibt wo es ist. In dem Fall muss ein drittes, ungestempeltes Kennzeichen montiert werden.
 
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