Pfeifton bei Teillastbereich

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Habe jetzt an Dacia/Renault geschrieben, entweder jetzt Getriebe instand setzen oder neues Auto.

Bist Du sicher, dass Dacia/Renault der richtige Empfänger für Deinen Brief ist? Den Kaufvertrag hast Du mit dem Autohaus abgeschlossen von daher ist dieses auch Dein Ansprechpartner, wenn es um Verhandlungen zur Rückgabe des Wagens oder das Einfordern eines Mietwagens geht. Dacia kommt nur ins Spiel, wenn Du die Angelegenheit über Garantie statt über Gewährleistung abwickeln willst.

Zumindest verstehe ich das so als juristischer Laie...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
Ja ist ein Garantiefall habe mich bei meiner Rechtsschutz informiert , da Dacia es nicht mehr zeitnah reparieren kann... Bei nicht einhalten zugesagter Inhalte, Formen.... ist der Verkäufer dran
 
@Thomsy
Ich kann Dich schon verstehen,- gerade in Deiner familiären Lebenssituation ....
Offenbar drohen da längere Ausfallzeiten wegen der "Nachbesserung",- und der erstmal Nicht-Bewilligung seitens Dacia zu eben Dieser.
Taxi Quittungen - im Falle von Transporten behinderter Menschen - auf alle Fälle aufheben,- und zur weiteren Abwicklung des Schadensablaufs in Rechnung stellen.
Ich hoffe, in Deinem Bekannten / Freundeskreis ist jemand so nett,- und hilft Dir mit den nötigen Tranporten Deines Kindes aus ....

Alles Glück für Euch
Nobby
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ist ein Garantiefall habe mich bei meiner Rechtsschutz informiert , da Dacia es nicht mehr zeitnah reparieren kann...

Verstehe das Argument nicht. Für die Frage, ob man Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nimmt, sollte es eigentlich egal sein, wie lange die Reparatur braucht.

Im Falle der Abwicklung über Gewährleistung könnte es sogar von Vorteil sein, wenn der Fehler aktuell nicht behoben werden kann. Dann kann der Händler nämlich kaum etwas dagegen sagen, wenn Du den Wagen zurückgeben und gegen einen Neuwagen tauschen willst. Oder er bietet Dir halt eine großzügige Leihwagenregelung an.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #20
Leihwagen hatte ich jetzt 5 Wochen jetzt will der Händler nicht mehr und alle Anfrage vom Händler bei Dacia fruchten nicht..... Wann ein oder überhaupt ein Getriebe geliefert wird, ob es Fremd repariert werden darf oder ob ein Ersatzfahrzeug gestellt wird. Habe guten Draht zum Geschäftsführer habe alle schriftlichen und Computeranfragen gesehen. Es heißt immer wegen internen Umstrukturierung Maßnahmen kann die Antwort sich noch verzögern........
 
Verstehe das Argument nicht. Für die Frage, ob man Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nimmt, sollte es eigentlich egal sein, wie lange die Reparatur braucht.

Im Falle der Abwicklung über Gewährleistung könnte es sogar von Vorteil sein, wenn der Fehler aktuell nicht behoben werden kann. Dann kann der Händler nämlich kaum etwas dagegen sagen, wenn Du den Wagen zurückgeben und gegen einen Neuwagen tauschen willst. Oder er bietet Dir halt eine großzügige Leihwagenregelung an.
Er braucht einen "Ersatzwagen" für entsprechende Ausfallzeiten,- egal wie und wann die sich einigen !
Er hat ein behindertes Kind - und ist mit unendlichen Wartezeiten auf Reparatur,- Garantie,- Gewährleistung ... bis die sich geeinigt haben,- nicht ab zu speisen. Wäre Niemand von uns recht !

So habe ich das verstanden,- ......
geht schon lange nichtmehr um den "Pfeifton" - der ist als Totalausfall diagnostiziert und anerkannt.
Es geht .... um die Abwicklung.

Gruss Nobby
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #22
Ja der vierte Gang bleibt stecken und springt raus ..... der erste Gang geht nur raus bei Motor aus ...... fing alles mit dem Pfeifton an..
 
geht schon lange nichtmehr um den "Pfeifton" - der ist als Totalausfall diagnostiziert und anerkannt.
Es geht .... um die Abwicklung.

So habe ich das auch verstanden. Eben darum sollte man den Weg wählen, wo man rechtlich die stärkste Position hat und Druck ausüben kann. In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist das eher die Händlergewährleistung als die Herstellergarantie.

Wenn der Händler nach 5 Wochen Mietwagen keine Lust mehr hat, dann soll er sich halt einen Vorschlag überlegen (Wagen zurücknehmen?), statt die Sache auf den Hersteller abzuschieben und den Kunden damit im Regen stehen zu lassen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
Es gibt ein BGH Urteil da der Fehler am Band gemacht worden ist, muss der Hersteller ran. Der Verkäufer vermittelt nur. Habe schon Kopfschmerzen von den ganzen Paragraphen die mir mein Rechtsanwalt erzählt hat. Hätte der Verkäufer eine Tageszulassung gemacht währe er dran, aber da ich als erster Besitzer drinne stehe, ist der Hersteller mein Ansprechpartner.
 
Mmh, Dein Anwalt wird schon wissen, wovon er redet.

Habe von einer solchen Auslegung allerdings noch nie gehört. Im Ergebnis würde das ja heißen, dass es eine Händlergewährleistung in der Praxis gar nicht gibt, da der Händler praktisch alle Mängel auf den Hersteller abwälzen könnte. Abgesehen vielleicht von kleinen Lackkratzern, die im Vorführraum entstanden sind.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #26
Ja genau ist meisten Kulanz vom Händler und klärt es dann im Hintergrund mit dem Hersteller aber da die Gewinne zurück gehen, machen es immer weniger....
 
Wo hast Du Deinen Dacia gekauft? Deutscher Dacia Vertragshändler oder EU "Vermittler"? Vielleicht stehen in einem solchen Vermittlervertrag andere Regelungen als in einem deutschen Kaufvertrag?

Irgendeinen Grund muss es ja dafür geben, dass bei Dir die Händlergewährleistung nicht greift.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #28
Weiß nicht, unterhalten tunen sich jetzt andere. Aber das Autohaus will alles tun das ich nächsten Monat mit einem Auto in Urlaub kann.
 
Gewährleistung & Garantie - Aus der Sicht eines Jurastudenten.

Ansprechpartner bei gesetzlicher Gewährleistung --> Verkäufer.
Ansprechpartner bei vertraglicher Garantie --> ebenfalls der Verkäufer, wenn er ein Dacia Vertragshändler ist oder ein anderer Dacia Vertragshändler. Wenn der Verkäufer kein Dacia Vertragshändler ist, ist (irgend)ein Dacia Vertragshändler Ansprechpartner.
Es gibt ein BGH Urteil da der Fehler am Band gemacht worden ist, muss der Hersteller ran.
Solch ein BGH-Urteil gibt es nicht.
Der Verkäufer vermittelt nur.
Nein, der Verkäufer verkauft.
der Hersteller mein Ansprechpartner.
Der Hersteller ist nie Dein Ansprechpartner. Selbst im Hinblick auf die Garantie nicht, weil die Dacia Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen Korrosion eine sog. Händlergarantie und KEINE Herstellergarantie ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der Käufer muß dem Verkäufer zunächst das Recht auf Nachbesserung einräumen, .......... wie und was er dabei macht, das ist ihm überlassen.
Hauptsache das Fahrzeug befindet sich danach in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Wenn sich der Verkäufer dazu enscheidet, einem neuen Getriebe den Vorzug gegenüber einer Instandsetzung des alten Getriebes den Vorzug zu geben, dann muß der Käufer das so hinnehmen.
Nein, muss der Käufer nicht. Er kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, § 439 Abs. 1 BGB.

Nach Abs. 4 kann der Verkäufer "die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (...) verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung (...)."
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #30
Ich warte ab was kommt, mir kostet es nichts, Rechtsschutz sei dank und lass sie machen . Ich will das Auto behalten da ich schon einiges rein gesteckt habe.
 
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