Welcher Typenschlüssel bei EU-Import Gaser

charliebrown

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.6 MPI LPG 62 kW (84 PS)
Hey,

ich habe einen Dacia Logan MCV EU-Import aus Rumänien. Dieser hat Autogas (LPG) ab Werk. Der Wagen war für den rumänischen Markt gewesen.

Wer hat noch so einen Wagen und kann mir folgende Fragen beantworten:
(1) Welchen Typenschlüssel habt ihr in eurer deutschen Zullasung: AAO oder AAG???
(2) Welche Co2-Emission ist bei euch eingetragen ?
(3) Welche Unterlagen hattet ihr bei euren Unterlagen dabei?
(4) Hat der Händler/Importeur ein deutsches TÜV-Gutachten machen lassen bzw. musstest ihr irgendwas nachtragen lassen?
(5) Gab es Probleme bei der ersten HU/AU oder beim Verkauf?

Besten Dank

Charlie Brown
 
Hey,

ich habe einen Dacia Logan MCV EU-Import aus Rumänien. Dieser hat Autogas (LPG) ab Werk. Der Wagen war für den rumänischen Markt gewesen.

Wer hat noch so einen Wagen und kann mir folgende Fragen beantworten:
(1) Welchen Typenschlüssel habt ihr in eurer deutschen Zullasung: AAO oder AAG??? AAG
(2) Welche Co2-Emission ist bei euch eingetragen ? 156 g
(3) Welche Unterlagen hattet ihr bei euren Unterlagen dabei? Dekra Gutachten mit Brief, Serviceheft für Auto / Gasanlage, Bedienungsanleitung deutsch
(4) Hat der Händler/Importeur ein deutsches TÜV-Gutachten machen lassen jabzw. musstest ihr irgendwas nachtragen lassen? nein
(5) Gab es Probleme bei der ersten HU/AU oder beim Verkauf? Der bleibt meins

Besten Dank

Charlie Brown

Alles fett eingetragen


Ergänzung zu 3) COC war natürlich auch dabei;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir genau das gleiche

Ergänzung zu 3) Die COC muss dabei sein, wenn es ein Direktimport ist (auch über Händler, wie bei mir über Leipzig)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Danke für eure schnelle Rückmeldung.

Bestehen die Unterlagen von Frage (3) bei euch auch aus einem Einbau- und Abgasgutachten von der Dekra/Tüv?

Und dann noch eine Frage zu eurer Zulassungsbescheinigung Teil 1:
- Was ist bei euch genau eingetragen zu der Autogasanlage?
- Was steht bei euch unter P.3. als Kraftstoffart?
- Ist die Autogasanlage nochmal unter 21 oder 22 aufgeführt?

Vielen Dank und LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für eure schnelle Rückmeldung.

Bestehen die Unterlagen von Frage (3) bei euch auch aus einem Einbau- und Abgasgutachten von der Dekra/Tüv?

???? Co² steht im COC, da angeblich im Werk eingebaut, Gutachten der Dekra nachträglich noch vom Verkäufer angefertigt

Und dann noch eine Frage zu eurer Zulassungsbescheinigung Teil 1:
- Was ist bei euch genau eingetragen zu der Autogasanlage? alles Bivalent, Tank, Multiventil, Steuerteil, Druckregler, Einspritzventile
- Was steht bei euch unter P.3. als Kraftstoffart? Benzin/Flüssiggas
- Ist die Autogasanlage nochmal unter 21 oder 22 aufgeführt? unter 22

Vielen Dank und LG

wieder alles fett eingetragen
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Vielen Dank für die Rückmeldung. Sie hat mir sehr weitergeholfen.

Kurz zu meinem Stand der Dinge:
- Ich hatte bei meinem Fahrzeug nur einen rumänischen Fahrzeugbrief. Kein CoC!!!
- Ein Gutachten wurde von dem Händler bzw. von einer Prüfstelle nicht gemacht.
- Es gibt keine Unterlagen über den Einbau der Anlage. Außer einem kurzen Eintrag in dem Fahrzeugbrief über eine Modifikation durch eine GPL-Anlage.
- Aufgrund des rumänischen Fahrzeugbrief hatte die Zulassungsstelle beim Händler eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt.
- Es gibt dort keine Eintragung unter 21 bzw. 22.
- Co2-Emission sind die 180 vom Benziner.
- Kraftstoffart war erst nur "Benzin". Erst auf meine Nachfrage wurde dort "Flüssiggas" ergänzt.
- Sonstige Eintragungen zu der Autogas-Anlage gibt es nicht. Auch besitze ich keine Einbau- und Abgasgutachten.

Müssen die Gutachten in Auto liegen, falls man von der Polizei angehalten wird?
 
Welche Befürchtung hast du denn beim nächsten TÜV? Gasanlage nicht vollständig eingetragen? Wg. CO² Eintrag, das war bei den ersten Gas-ab-Werk wohl noch nicht ganz genau eingetragen. Mein Gutachten wurde eingetragen und dann von der Zulassungsstelle konfissioniert. Auf Anfrage wieso, wurde mir begründet: wieso, wurd doch eingetragen!. Und wenn ich den Schein verliere? Ist doch alles gespeichert.

Es zählt das, was im Schein steht.

Fahr erstmal zum TÜV, die wissen ja auch häufig nix genaues. Stell dich dort blöd, aber kooperativ und sag: "Gas-ab-Werk. Papiere hat die Zulassungsstelle fertiggemacht - im Zweifel sollen die dort anrufen". Bist ja schließlich ein MENSCH und kein BÜROKRAT.
 
Vielen Dank für die Rückmeldung. Sie hat mir sehr weitergeholfen.

Kurz zu meinem Stand der Dinge:
- Ich hatte bei meinem Fahrzeug nur einen rumänischen Fahrzeugbrief. Kein CoC!!!
- Ein Gutachten wurde von dem Händler bzw. von einer Prüfstelle nicht gemacht.
- Es gibt keine Unterlagen über den Einbau der Anlage. Außer einem kurzen Eintrag in dem Fahrzeugbrief über eine Modifikation durch eine GPL-Anlage.
- Aufgrund des rumänischen Fahrzeugbrief hatte die Zulassungsstelle beim Händler eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt.
- Es gibt dort keine Eintragung unter 21 bzw. 22.
- Co2-Emission sind die 180 vom Benziner.
- Kraftstoffart war erst nur "Benzin". Erst auf meine Nachfrage wurde dort "Flüssiggas" ergänzt.
- Sonstige Eintragungen zu der Autogas-Anlage gibt es nicht. Auch besitze ich keine Einbau- und Abgasgutachten.

Müssen die Gutachten in Auto liegen, falls man von der Polizei angehalten wird?

Hast Du den direkt in RU geholt oder über einen deutschen Zwischenhändler?

Also bei mir hat der Händler nach dem Direktimport ein Gutachten bei der Dekra anfertigen lassen. Dieser prüft die Veränderungen anhand der COC auf den tatsächlichen Zustand und fertigt das Gutachten für die Ausfertigung der ZB II an. Dort wurde dann die ZB II ausgefertigt. dann hat er den "Brief", Gutachten und COC an mich gesandt. Ich bin bei mir zur Zulassungsstelle gewackelt und habe die Zulassung vorgenommen. Dort wurden dann die Angaben aus Gutachten und COC registriert und in die ZB I (Alt Zulassungsschein) eingetragen. Damit entfällt, dass ich die Gutachten mitführen muss und die Registrierung bei der Zulassungsstelle dient dafür, dass ich bei einer Weiterveräußerung des Fahrzeuges die Gutachten auch nicht mehr mitgeben müsste, da die Daten jetzt Bundesweit bei einer weiteren Zulassung abrufbar sind.

Mit Ausstellung der ZB II wird der ruänische Fahrzeugbrief eingezogen und vernichtet.

Ich hab Dir mal das Gutachten und die ZB II kopiert. Du hast Post dazu.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Das Auto habe ich über einen Händler in Deutschland, der jedoch nicht seinen Pflichten so ganz nachgekommen ist.
Ich habe kein CoC erhalten und keine Unterlagen zu der Autogasanlage.
Deswegen hat er kein Gutachten erstellen lassen können, weil er ja irgendwas über die Autogasanlage braucht.
Irgendwie hat der Händler mit der Zulassungsstelle es hinbekommen, dass trotz der fehlenden Unterlagen, bei der Kraftstoffart "Flüssiggas" in der ZB II steht.
 
Das Auto habe ich über einen Händler in Deutschland, der jedoch nicht seinen Pflichten so ganz nachgekommen ist.
Ich habe kein CoC erhalten und keine Unterlagen zu der Autogasanlage.
Deswegen hat er kein Gutachten erstellen lassen können, weil er ja irgendwas über die Autogasanlage braucht.
Irgendwie hat der Händler mit der Zulassungsstelle es hinbekommen, dass trotz der fehlenden Unterlagen, bei der Kraftstoffart "Flüssiggas" in der ZB II steht.

So gut ist mein französisch auch nicht (äh eigentlich hab ich davon gar keinen Schimmer), aber in der COC steht auch nichts zu Gasanlage drinne, nur unter Punkt 46.2 sind die Abgaswerte für Flüssiggas eingetragen, aber sonst nichts.
 
aber in der COC steht auch nichts zu Gasanlage drinne, nur unter Punkt 46.2 sind die Abgaswerte für Flüssiggas eingetragen, aber sonst nichts.

Bei dir sind nur die Abgaswerte vom LPG drin?
Ich kenne nur CoC's mit Benzinwerten oder mit Benzin+LPG Werten:
 

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Bei dir sind nur die Abgaswerte vom LPG drin?
Ich kenne nur CoC's mit Benzinwerten oder mit Benzin+LPG Werten:

Du hast den Sch... wieder auf Deutsch :D nach Klasse. Du hast Recht. Bei mir stehen noch nicht mal da die Werte für LPG drinne. Kannste mal sehen wie schlecht mein Französisch ist.
 
Fahr erstmal zum TÜV, die wissen ja auch häufig nix genaues. Stell dich dort blöd, aber kooperativ und sag: "Gas-ab-Werk. Papiere hat die Zulassungsstelle fertiggemacht - im Zweifel sollen die dort anrufen". Bist ja schließlich ein MENSCH und kein BÜROKRAT.

Das Auto habe ich über einen Händler in Deutschland, der jedoch nicht seinen Pflichten so ganz nachgekommen ist.
Ich habe kein CoC erhalten und keine Unterlagen zu der Autogasanlage.
Deswegen hat er kein Gutachten erstellen lassen können, weil er ja irgendwas über die Autogasanlage braucht.
Irgendwie hat der Händler mit der Zulassungsstelle es hinbekommen, dass trotz der fehlenden Unterlagen, bei der Kraftstoffart "Flüssiggas" in der ZB II steht.

Es passieren beim Tüv UND bei der Zulassungsstelle manchmal die merkwürdigsten Dinge. Mir wurde mal bei einer Einzelabnahme beim TÜV für ein serienmäßiges Cabriolet die Daten "PKW: geschlossen" eingetragen. Fiel mir doch erst nach dem Verkauf auf. Es hat sich bis dato noch NIEMAND beschwert. Das Prozedere hatte ich zuvor mindestens 5 x erfolgreich absolviert, jedoch mit der Angabe: "PKW: offen"
 
Also bei mir hat der Händler nach dem Direktimport ein Gutachten bei der Dekra anfertigen lassen. Dieser prüft die Veränderungen anhand der COC auf den tatsächlichen Zustand und fertigt das Gutachten für die Ausfertigung der ZB II an. Dort wurde dann die ZB II ausgefertigt. dann hat er den "Brief", Gutachten und COC an mich gesandt. Ich bin bei mir zur Zulassungsstelle gewackelt und habe die Zulassung vorgenommen. Dort wurden dann die Angaben aus Gutachten und COC registriert und in die ZB I (Alt Zulassungsschein) eingetragen. Damit entfällt, dass ich die Gutachten mitführen muss und die Registrierung bei der Zulassungsstelle dient dafür, dass ich bei einer Weiterveräußerung des Fahrzeuges die Gutachten auch nicht mehr mitgeben müsste, da die Daten jetzt Bundesweit bei einer weiteren Zulassung abrufbar sind.
Hallo,

das war bei mir genau so.

Michael
 
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