Preiserhöhung bei Dacia ab 01.04.22

News zur Preiserhöhung:


Ich habe eben telefonisch die Informationen zur Preiserhöhung von zwei Händlern bestätigt bekommen. Für Fahrzeige die ab dem 17.3. bestellt werden gilt der neue Preis, das sind dann z.B beim Jogger Extreme + (7-Sitzer LPG) 19550 € statt 18290 € im Grundpreis.

Also genau 1260 € mehr !


Der Händler war auch ziemlich sauer über die Kommunikation von Dacia, zumal auf der Internetseite immer noch der alte Preis steht.
Die haben somit bereits vor der offiziellen Vorstellung am 19.3. die Preise erhöht.

Wenn ihr beim Händler noch ein Farzeug aus dem Vorlauf bekommt gilt noch der alte Preis, ich hatte heute Glück bei einem Händler in Neuwied.

Viele Grüße

Ralf
 
Habe ja letztlich mit den Händler ein Vertrag geschlossen ,und nicht direkt mit Dacia . Mal sehen was passiert , eine Nachforderung in der Höhe ist schon als Betrug anzusehen.
 
Ich glaube auch nicht das da eine Nachforderung kommt, sonst hätte mir der Händler heute nicht das vorbestellte Fahrzeug zum alten Preis verkauft.
 
Habe ja letztlich mit den Händler ein Vertrag geschlossen ,und nicht direkt mit Dacia . Mal sehen was passiert , eine Nachforderung in der Höhe ist schon als Betrug anzusehen.
Na jetzt aber langsam Sportsfreund. Betrug ist das nicht, der Vertrag ist ziemlich sicher vorbehaltlich von Änderungen seitens Dacia. Und die Bestellung nicht zwangsläufig ein Vertrag der so streng bindet…
 
@ronnys76

Betrug, damit der Tatbestand erfüllt wird, ist das Vorliegen von folgend 4 Tatbestandsmerkmalen erforderlich:

- es muss ein Schaden entstanden sein
- der Schädiger muss in Täuschungsabsicht gehandelt haben
- das handeln muss rechtswidrig sein und
- der Schädiger ("der Böse") muss sich bereichert haben.


Also, nach meiner Info ist kein einziges Tatbestandsmerkmal erfüllt.

Also bitte, keine "landläufigen. ungenauen, nicht bescheinigten" Vorwürfe erheben.

LG
 
Na jetzt aber langsam Sportsfreund. Betrug ist das nicht, der Vertrag ist ziemlich sicher vorbehaltlich von Änderungen seitens Dacia. Und die Bestellung nicht zwangsläufig ein Vertrag der so streng bindet…
Und noch Mal schließe ja nicht direkt mit Dacia einen Vertrag sondern mit dem Händler . Letztlich ist der Händler und der Käufer der dumme bei so einer hohen Summe.
 
Und noch Mal schließe ja nicht direkt mit Dacia einen Vertrag sondern mit dem Händler . Letztlich ist der Händler und der Käufer der dumme bei so einer hohen Summe.
Situation ist bescheiden, ja. Zweifel ich gar nicht an. Aber: wirf nicht mit rechtlichen Temini um dich, du du nicht kennst..

Es ist wie es ist: das ist legal, auch wenn ich mich auch ärgern werde, wenn mein Händler anzieht.
 
Situation ist bescheiden, ja. Zweifel ich gar nicht an. Aber: wirf nicht mit rechtlichen Temini um dich, du du nicht kennst..

Es ist wie es ist: das ist legal, auch wenn ich mich auch ärgern werde, wenn mein Händler anzieht.
Ganz legal sicher nicht da über 5% teurer ,vor Gericht bekommt auch nicht Partei A oder B recht , sondern endet meistens in ein Vergleich.
 
Ach so einer bist du.. na dann.

Na dann läuft es drauf raus, dass du vom Kaufvertrag zurück treten kannst. Betrug ist das dann immer noch nicht und er verkauft das auto an wen anderes. Herzlichen Glückwunsch für Ärger und Aufwand für nichts.
 
Tach zusammen. Im Beitrag #33 steht die Lösung als Verlinkung was bei Preisanpassungen zwischen verbindlicher Bestellung und Tag der Auslieferung gilt.
Allgemein: Preisbindung für AH und Kunde gemäß EUGH Urteil bis 4 Monate zwischen Bestellung und Auslieferung. Mehr als 4 Monate bis der Wagen beim AH steht, dann ist der Preis fällig der am Ende aufgerufen wird. Dabei spielen die AGB's im Vertrag eine bedeutende Rolle (siehe Ausnahme). Weitere Falle ist, daß der Vertrag erst nach Ablauf einer Frist beginnend mit dem Abschluß des Vertrags bindend wird. Beide Seiten können bis zum Ablauf dieser kurzen Frist noch stornieren - siehe auch hier in die AGB's. Wahrscheinlich ist der Händler auch deswegen so sauer, weil er mit Dir nachverhandeln müßte.
Ausnahme: Preiserhöhung netto ohne Steuern die in Summe aller Preisanpasssungen über 5 % rein netto ggü. dem verbindlichen Vertragspreis laut verbindlichem Angebot und dann bei Auslieferung im AH liegen werden, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht - mit entsprechendem Frustfaktor. Die Hersteller wissen das - wälzen das Problemchen natürlich an das AH ab, die AH sollten das als Kaufleute auch wissen und müssen es dem Kunden schriftlich beim Vertragsabschluß so kommunizieren [AGB]. Steht in den AGB keine Preisanpassungsklausel - bei mir z.B. schon mal nicht - dürfte auch bei Euch so der Fall sein[?], dann hat man auch gewonnen, die Preisanhebung gilt dann nur für zukünftige Wagenbestellungen. Es kommt wie immer auf die AGB's an - schaut Euch diese an.
Der Rest ist reiner Spekulatius beim Anwalt eures Vertrauens. Guten Appetit. Und es handelt sich hier nicht um eine Rechtsauskunft, nur um einen Gedankenaustausch. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

hab auch die Info vom Händler bekommen das die Preiserhöhung schon ab 17.03. gilt. Ich habe am 18.03 meinen Jogger bestellt. Der Verkäufer hat mir sogar seinen Bildschirm gezeigt wo klar Stand Achtung Preiserhöhung ab 01.04. Die Erhöhung trägt bei mir noch kulanter Weise das Autohaus. Man könne das ja nicht rückwirkend durchsetzen.
Dort ist man natürlich Stinksauer auf Dacia, niemand hat gewusst das es schon ab 17.03 gilt.
 
Hallo.
Habe gerade vom Autohaus erfahren das Dacia wohl zum 17.04. wieder die Preise um 600€ erhöht. Weiß da jemand mehr zu?
 
Die Summe im abgeschlossenen Kaufvertrag ist zunächst rechtsgültig. Ansonsten wäre kein Leasing- oder Kreditgeschäft über die Hausbanken der Hersteller oder fremde Kreditgeber mehr möglich. Auch wenn die Klausel Preisanpassung in den AGB drinnen steht, muss er Dich darüber informieren wie viel er mehr haben will. Und laut ADAC sagt die Rechtssprechung konkret, dass alles über 5 % über den ursprünglichen Nettobertrag ohne MWSt. ist Sittenwidrig und kann schriftlich generell schadfrei abgelehnt werden.
Will der Verkäufer der Ware am Ende mehr als vereinbart, weil ihm die Kosten kalkulatorisch davon laufen, ist das also erst mal sein Bier. Will er die Kosten jetzt also abwälzen muß er das schriftlich oder mündlich (Zeugen mitnehmen!!!!) Dir deutlich sagen - das Recht dazu hat er aber. Dann hast Du aber auch das Recht das Angebot (binnen 3 Wochen laut ADAC) schriftlich per Einschreiben (WICHTIG) abzulehnen. Dann platzt der Vertrag und der Hersteller wäre der Dumme. Also machen es die Hersteller normalerweise nicht.

Selbiges gilt auch für die ganzen Wartungspakete. Ausnahme: Zubehör das aus einem Katalog für Zubehör bestellt wird und nicht in der Fabrik serienmäßig eingebaut wird. Hier gilt der aktuelle Tagespreis. Ich habe mir Schmutzfänger nachträglich außerhalb des Leasingvertrags bestellt, die sind nur zum Tagespreis zu haben und werden vom AH gegen extra Kosten nachmontiert.
Also bei den Service / Wartungsverträgen muss ich dir widersprechen. Die können erst abgeschlossen werden, wenn das Fahrzeug übergeben wird, also zugelassen ist. Und dann ist der Preis gültig der zu dem Zeitpunkt relevant ist und im AH am PC angezeigt wird. Musste dies auch erfahren aber es war ein erträglicher Schmerz
 
Also bei den Service / Wartungsverträgen muss ich dir widersprechen. Die können erst abgeschlossen werden, wenn das Fahrzeug übergeben wird, also zugelassen ist. Und dann ist der Preis gültig der zu dem Zeitpunkt relevant ist und im AH am PC angezeigt wird. Musste dies auch erfahren aber es war ein erträglicher Schmerz
aber nicht wenn es mitfinanziert ist. Dann wird er ausgehändigt aber noch nicht aktiviert.
 
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