logi
Dacianer.de Team
- Fahrzeug
- Mazda 3 BN Skyactive 2,0 120 PS
- Baujahr
- 2017
Dein Händler steht mit einem Jahr Gewährleistung in der Pflicht, dass u.a. auch die Klimaanlage funktioniert.
sehe ich grundsätzlich genauso, aber leider sahen Gerichte das in der Praxis anders, siehe mein Post #11. Allerdings haben die betroffenen Fahrzeuge ein höheres Alter gehabt, die Laufleistung des Fahrzeugs vom TE kennen wir nicht. Eigentlich sollte bei <3 Jahre voll gewährleistet werden. Aber Gefühl / Wunsch und gerichtliche Auslegung sind oft zwei Paar Schuhe.
Ich würde in diesem Fall tatsächlich mit dem Wagen zum Dacia Vertragshändler fahren, und das als Garantiefall anmelden, auch wenn der verkaufende Händler eigentlich Gewährleistung erbringen muss. Was soll der zusätzliche Stress und potentielle Streit bringen?