Glaube ich weniger denn so wie das hier formuliert ist:
Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte
zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbild-
schirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit
Videofunktion oder Audiorekordern
geht es rein um Gerätschaften die eine visuelle Aufmerksamkeit erfordern.
Ein CB-Gerät hat bei Benutzung einen Aufmerksamkeitslevel wie ein Lenkstockhebel der blind bedient wird ........ nämlich nur die Taste am Mike. Alles andere erfolgt auf dem Level eines Gespräches mit dem Beifahrer.
Was wesentlich störender für die Aufmerksamkeit des Fahrers ist, sind Touchscreens die visuelle Aufmerksamkeit binden.
Ein Autoradio mit Tasten wird blind bedient.
Nicht aber Medianav & Co., da man das Symbol auf dem Bildschirm optisch anvisieren muß um es zu treffen, wodurch es dazu nötigt, den Blick von der Straße zu nehmen.
Die aktive Benutzung eines Touchscreens bei laufenden Motor könnte also durchaus durch eine Schaltung unterbunden werden, so daß dieser während der Fahrt keine Eingaben annimmt.
Alternativ wäre auch eine gänzliche Abschaffung vom Touchscreens im Fahrzeug denkbar.
Was das Navi angeht:
im Gegensatz zu Tomtom hat Garmin durch seine "andere Ansagephilosophie" bewiesen, daß alleine die akustische Ansage genügt um problemlos sein Ziel zu erreichen und somit eine Blidschirmanzeige überflüssig macht.
Also könnte auch der Bildschirm eines Navis während der Fahrt, bzw. bei laufenden Motor automatisch abgeschaltet werden.