Erste Inspektion verschlafen :/

Der Rechtsweg ist doch wohl die letzte Instanz. Es muss reichen, wenn ich die Rechnung (mit Datum/km-Stand) einer freien Werkstatt bei einer Garantie führenden Renault-/Dacia-Werkstatt vorlege.

@Tiger151
Danke, das ist ein guter Tipp. Den Link habe ich sogleich abgespeichert.
 
Ob sie eintragen können ist mir nicht bekannt.
frage doch bei ATU nach.
Ich habe hier bereits einmal eine Antwort von der ATU Zentrale auf meine Frage dazu hier eingestellt. Sie tragen in eine offene Datenbank ein. Das genügt wohl. Und bei manchen Herstellern (z.B. BMW) hängen sie direkt an der Datenbank. Wenn ich davon ausgehe nicht komplett angelogen zu werden, dann ist es halt so.

Ich würde es auch nicht für eine kluge Geschäftsstrategie halten den Kunden etwas zu versprechen, was nicht gehalten werden kann. Wenn also ein Hersteller die Garantie verweigert, weil die Wartung bei ATU gemacht wurde, dann darf ATU für den Schaden gerade stehen. Bei der Anzahl Kunden, die ATU nach wie vor hat, dürfte dieser Fall dann mittlerweile oft genug aufgetreten sein. Ich kann jetzt nicht behaupten in einschlägigen Foren Unmengen von Usern gelesen zu haben, die deshalb Ärger mit Garantiefällen hatten. Einzelfälle gibt es immer, selbst wenn ich brav zum Vertragshändler gehe.

Bei mir hatte Dacia einen Garantieantrag abgelehnt, weil mein Renaulthändler, bei dem ich die Wartungen machen lassen hatte, kein Dacia-Vertragspartner war. Da brauchte ich kein ATU für den Ärger ...
 
Eine Geschichte dazu:

Vor etwas über einem Jahr hatten wir das Glück, einen gebrauchten Duster SCe Celebration mit 9.200 km zu kaufen. Baujahr ist Oktober 2015. Beim Händler stand er von Oktober 2016-Februar 2017. Für 11.900 EUR kauften wir ihn.

Man sagte uns vom Autohändler, dass die Garantie von Dacia nicht mehr greifen würde, weil er ja schon 6 Monate mit der Erstinspektion drüber sei, falls aber etwas wäre, hätten wir ja die Gebrauchtwagengaratie von einem Jahr von dem Autohaus ( ist ein grosser Kia Hyndai Fiat Jeep-Händler).

500 Km nach dem Kauf, geht im Duster die gelbe Motorkontrollleuchte an. Na Super, das fängt ja gut mit Dacia an...

Garantiezusage vom Verkäufer geholt. Dann durch Zufall einen näheren Blick auf das Verbandsset im Kofferraum geworfen. Da stand ein Dacia-Händler im Münchner Umland. Also 1 Jahr und 6 Monate nach Zulassung zum Dacia Händler, der wahrscheinlich den Wagen ausgeliefert hat.

Der Geschäftsführer konnte sich sogar an den Wagen erinnern. Deal gemacht. :D
Wagen bekam für 230 EUR die erste Inspektion, und dann wurde auf Garantie von Ranault die Lambda-Sonde getauscht. :D

Wir haben ein Gutes Autohaus gefunden, dort wurde der Wagen vom 1. Besitzer gekauft, wir fühlen uns sehr gut. :dance:

Der Dokker hat jetzt auch schon 9.500 km. Inspektionstermin wurde auch hier um 2 Monate zu spät gemacht. Keinerlei Probleme mit Garantie, es wird ein neues Kupplungspedal auf Garantie verbaut. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke @Stephan, für deine Erfahrungen. Es ist also nicht richtig zu sagen, dass eine Inpektions-Intervallüberziehung zwangsläufig zu einem Garantie/Gewährleistungsverlust führen muss.
 
Ist die Zeitüberschreitung ein Problem bzw. kann das beim Verkauf oder falls mal eine Garantiereparatur öä erfolgen muss zu einem Problem / Wertminderung führen, oder ist das noch "im Rahmen"?
Kulanz ist natürlich jetzt weg - Garantie aber nicht, zumindest nicht die gesetzliche.

Aber ich würde gerne was zur vorausschauenden Panik bzgl. Wertverlustes sagen: Ich fahre seit bestimmt fünfzehn Jahren mit verschiedenen Autos nur noch "gelegentlich" zur Inspektion, weil ich nicht zweimal im Jahr in die Werkstatt fahren möchte und weder Ölwechsel noch andere Tätigkeiten so oft erforderlich sind (auch wenn viele Menschen da anderer Ansicht sind, ich möchte da auch gar nicht drüber diskutieren). Die Abzocke können die mit sich alleine ausmachen, fertig.

Auf meine bisherigen Verkaufspreise hatte das keinerlei Auswirkung. Einmal hat ein Händler das thematisiert, sonst nie jemand - und dem hab ich gesagt "na und? verkaufst du doch eh in Polen oder Afrika, interessiert da keinen" - "nein, deiner geht nach Russland, aber passt schon".

Das Ding ist: im Privatverkauf ist es sicher eine Argumentationshilfe für den Käufer, wenn du als Verkäufer nicht scheckheftgepflegt bist - aber Händler interessiert das üblicherweise nen Pups, und selbst wenn, verkaufst du halt woanders.

Abgesehen von der moralisch/rechtlichen Fragwürdigkeit würde das nichts bringen, weil Dacia ein elektronisches Wartungsheft pflegt. Wenn die keinen Ölwechsel in Ihrem System hinterlegt haben, kannst auch Prilblumen im Wartungscheckheft haben :D

Naja. Da du die Inspektion machen lassen "darfst" wo immer du möchtest, können die mit ihrem elektronischen System auch nicht groß argumentieren. Es sei denn, das Auto selbst würde den Ölwechsel aufzeichnen und DAS wiederum glaube ich nicht :)
 
Garantie aber nicht, zumindest nicht die gesetzliche
Welche gesetzliche Garantie meinst du?
Nach meinen Wissen ist Garantie des Herstellers freiwillig. Bei Nichteinhaltung der Garantievorgaben kann die Garantie verfallen.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
 
Welche gesetzliche Garantie meinst du?
Nach meinen Wissen ist Garantie des Herstellers freiwillig. Bei Nichteinhaltung der Garantievorgaben kann die Garantie verfallen.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
Viele kennen den Unterschied halt nicht. Und gerade auch nicht ihre Rechte bei Gewährleistung auch nicht.
 
Naja. Da du die Inspektion machen lassen "darfst" wo immer du möchtest, können die mit ihrem elektronischen System auch nicht groß argumentieren. Es sei denn, das Auto selbst würde den Ölwechsel aufzeichnen und DAS wiederum glaube ich nicht :)
Natürlich können die damit argumentieren.
Es ging der TE ja um die Frage ob es etwas bringt den Ölwechsel nachzuholen und mit der Werkstatt zu „schummeln“, also einfach das Datum im Wartungsheft zurück zu datieren. Es ist Pillepalle was da gestempelt ist, zumindest wenn es darum geht, dass Renault in Garantieleistungen gehen soll. Die schauen im Bedarfsfall in ihr System, stellen fest „kein Ölwechsel, keine Wartung bis Datum X“, und fertig ist.
Und ja, den Ölwechsel kannst machen lassen wo du willst, aber die Information darüber das gewechselt wurde wird von dieser Werkstatt über bestimmte Wartungsdatenbanken an Renault weiter gegeben. Deshalb sollte man sich vorher erkundigen, ob der freie Dienstleister deiner Fall an solchen Systemen hängt. Bei den großen Ketten kann man davon ausgehen, bei „Ali‘s mobilem Ölservice“ im Keller des Mehrfamilienhauses ist das wohl eher nicht so.
 
@miwalter
Kenne ich ganz anders,Händler oder Privat stellten meist als einer der ersten Fragen die nach dem Scheckheft,bzw entsprechenden Rechnungen.

@*
Deshalb bekam ich nach jedem Werkstattaufenthalt bei meinem Renault/Daciahändler zeitnah einen Anruf nach meiner Erfahrung .
Was mir nicht gefiel war das sie sich explizit nach dem Namen des mich betreuenden Meisters erkundigen,wie er mich beraten hat etc.
Zu der Dame am Telefon meinte ich nur,das das einem schlechtgelaunten Kunden die Möglichkeit gibt den Meister ungerechtfertigtertweise in die Pfanne zu hauen.
Antwort....sie wüssten eh wer mich betreuen würde.
 
Natürlich können die damit argumentieren.
Es ging der TE ja um die Frage ob es etwas bringt den Ölwechsel nachzuholen und mit der Werkstatt zu „schummeln“, also einfach das Datum im Wartungsheft zurück zu datieren.
Rückdatieren würde ich über so einen langen Zeitraum eher auch nicht machen (lassen). Mal abgesehen davon, dass es nach meiner Erfahrung wie beschrieben sowieso immer egal gewesen ist, isset doch Humpe. Wenn die Inspektionsintervalle ausnahmsweise mal aus gutem Grund so eingerichtet wurden (also "gut" im Sinne von "notwendigen wegen der Technik" und nicht "notwendig fürs Werkstattnetz"), hätte man sich eh nen Ei gelegt - und wenn nicht, was IMHO die vernünftige Sichtweise ist, ist es egal und man braucht sich da nicht in den kuscheligen Graubereich begeben.

Welche gesetzliche Garantie meinst du?
Nach meinen Wissen ist Garantie des Herstellers freiwillig. Bei Nichteinhaltung der Garantievorgaben kann die Garantie verfallen.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
Sorry. Ich meinte gesetzliche Gewährleistung.
 
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