Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
frage doch bei ATU nach.Ob sie eintragen können ist mir nicht bekannt.
Kulanz ist natürlich jetzt weg - Garantie aber nicht, zumindest nicht die gesetzliche.Ist die Zeitüberschreitung ein Problem bzw. kann das beim Verkauf oder falls mal eine Garantiereparatur öä erfolgen muss zu einem Problem / Wertminderung führen, oder ist das noch "im Rahmen"?
Abgesehen von der moralisch/rechtlichen Fragwürdigkeit würde das nichts bringen, weil Dacia ein elektronisches Wartungsheft pflegt. Wenn die keinen Ölwechsel in Ihrem System hinterlegt haben, kannst auch Prilblumen im Wartungscheckheft haben![]()
Welche gesetzliche Garantie meinst du?Garantie aber nicht, zumindest nicht die gesetzliche
Viele kennen den Unterschied halt nicht. Und gerade auch nicht ihre Rechte bei Gewährleistung auch nicht.Welche gesetzliche Garantie meinst du?
Nach meinen Wissen ist Garantie des Herstellers freiwillig. Bei Nichteinhaltung der Garantievorgaben kann die Garantie verfallen.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
Natürlich können die damit argumentieren.Naja. Da du die Inspektion machen lassen "darfst" wo immer du möchtest, können die mit ihrem elektronischen System auch nicht groß argumentieren. Es sei denn, das Auto selbst würde den Ölwechsel aufzeichnen und DAS wiederum glaube ich nicht![]()
Rückdatieren würde ich über so einen langen Zeitraum eher auch nicht machen (lassen). Mal abgesehen davon, dass es nach meiner Erfahrung wie beschrieben sowieso immer egal gewesen ist, isset doch Humpe. Wenn die Inspektionsintervalle ausnahmsweise mal aus gutem Grund so eingerichtet wurden (also "gut" im Sinne von "notwendigen wegen der Technik" und nicht "notwendig fürs Werkstattnetz"), hätte man sich eh nen Ei gelegt - und wenn nicht, was IMHO die vernünftige Sichtweise ist, ist es egal und man braucht sich da nicht in den kuscheligen Graubereich begeben.Natürlich können die damit argumentieren.
Es ging der TE ja um die Frage ob es etwas bringt den Ölwechsel nachzuholen und mit der Werkstatt zu „schummeln“, also einfach das Datum im Wartungsheft zurück zu datieren.
Sorry. Ich meinte gesetzliche Gewährleistung.Welche gesetzliche Garantie meinst du?
Nach meinen Wissen ist Garantie des Herstellers freiwillig. Bei Nichteinhaltung der Garantievorgaben kann die Garantie verfallen.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.