3D Kennzeichen mit Kletthalterung

Hallo das sehe ich auch so , aber nicht nur bei Oldis , bei meineem Steppi sind die Kennzeichen mit Schrauben versehen, damit nicht so leicht geklaut werden, hast in dem Fall nur unötige Scherereien (Pol,ZuStelle usw.)
Gruß Klaus:lol:
Richtig...
Genau die Scherereien hatte ich schon.
Ein Kennzeichen wurde mir gestohlen.
Dann muß der Wagen komplett neu zugelassen werden. = Neue Nummer+ 2 neue Kennzeichen (Wunschkennzeichen weg) und neuer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Das geht echt ins Geld.
Die Teilkasko hat nur das Schilder-Blech ersetzt. Nicht aber die Zulassungsgebühren und sonstiges.
 
Wobei Fest angebracht nicht heißt, daß sie nicht trotzdem einfach zu entfernen sind. (Geclipst im Halter)
Sie sollen eben nicht leicht raus oder runterfallen.

Das ist jetzt Deine Interpretation, der Gesetzgeber hat offensichtlich 'fest' nicht näher definiert was natürlich zu Diskussionen führen kann, besonders wenn Sie' etwas suchen.

Daher wäre anzuraten KZ-Halter zu verwenden mit dem man der Diskussion aus dem Weg gehen kann.

LG Rob
 
Das ist jetzt Deine Interpretation, der Gesetzgeber hat offensichtlich 'fest' nicht näher definiert was natürlich zu Diskussionen führen kann, besonders wenn Sie' etwas suchen.
So ist es.
Ich zitiere mal
Wie sich zeigt, sind zahlreiche Aspekte beim Einsatz von Nummernschildern genau geregelt. Einzig die Art und Weise, wie ein Kennzeichen anzubringen ist, ist im Gesetzt nicht genau festgeschrieben. So muss es lediglich fest sein. Daher bieten sich jedem Kfz-Besitzer verschiedene Möglichkeiten.
Quelle:
Kennzeichen anbringen: Welche Vorschriften gelten dafür?
 
Kleine Info.
Die Montage mit Klett, Saugnapf oder Magnet ist seit dem 15.02.2023 nicht mehr zulässig.
§10(5) Fahrzeugzulassungsverordnung.
Hast du eine Quelle? In der FZO heißt es
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen.
Ich würde mal behaupten, dass vollflächig verklebtes Flausch- und Hakenband, z.B. von Klett-IT, jeden Halter schlägt, in den das Kennzeichen 'nur' eingeklipst ist.
 
Habe nochmal in die Verkehrsblattverlautbarung §10 (5) geschaut und es steht nur da das Kennzeichen fest angebracht sein muss. Das heißt noch nicht, dass Klett, Magnet usw. verboten sind.

Und ein Kennzeichen das mit Klett am Auto ist bekommst du nicht so leicht ab, da muss man schon mit Gewalt dran gehen. Hab so eins schon mal falsch geklebt und musste es wieder lösen, das sitzt bombenfest.
 
Nein. Stimmt. Klett wurde ja nicht hergestellt um wieder etwas lösen zu können...
Wir reden hier nicht von dem Kleber, sondern Klett/Flausch und das gilt eben nicht mehr als fest angebracht, da schnell/leicht lösbar.
 
Nein. Stimmt. Klett wurde ja nicht hergestellt um wieder etwas lösen zu können...
Wir reden hier nicht von dem Kleber, sondern Klett/Flausch und das gilt eben nicht mehr als fest angebracht, da schnell/leicht lösbar.
Ich weiß dass es nicht um den Kleber geht. Klett für Kennzeichen sitzt wirklich fest.
Ich hab’s vorhin vielleicht falsch formuliert. Bei der ersten Montage war mein Kennzeichen etwas schief und musste es wieder abziehen zum gerade drauf setzen. Das Zeug hält das Kennzeichen wirklich fest.

Wenn du Beweise brauchst, schau bei LZ oder schreib mal die Hersteller an.

Mir kommt definitiv kein Plastik Kennzeichenhalter ans Auto
 
Das ist mir schon klar.
Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass das wieder Auslegungsspielraum gibt.

Darüber zu diskutieren wie fest Klett ist bringt uns nicht wirklich weiter, wenn es , wie so oft bei Gesetzen/Verordnungen, nicht definitiv festgelegt ist und in diesem Fall bei "fest angebracht" eigentlich "fest verschraubt" gemeint ist.
Ich glaube, dass es irgendjemandem sauer aufgestoßen ist, dass auf den Treffen mittlerweile gefühlt bei jedem zweiten die Kennzeichen mit Klett o.ä. angebracht sind und kurz nach Ankunft schnell abnehmbar sind.
Halt wie immer ;-)

Tu einfach was Du nicht lassen kannst, lass es einfach darauf ankommen mit Klett und gut ist.
 
Ich bin mal gespannt, wie man das bei den geclipsten Kennzeichenhaltern (denn festangebracht/-verschraubt sind hier auch nur die Halter, die Kennzeichen sind auch nur durch geclipste Kunststoffleisten angebracht) einordnet, oder gar bei diesen hier:

Kennzeichenhalter SIMPLE-FIX - Set zur Befestigung von 2 Kennzeichen

Die habe ich aufgrund der Sondergröße meiner Kennzeichen an einem meiner Fahrzeuge und durchbohren bzw. direkt verschrauben der Kennzeichen kam für mich nicht in Frage.
Trotz der Anpassung der FZO lasse ich diese Halter dran und gucke was passiert.
 
Na ja, die standart Kunststoff Kennzeichenhalter benötigen auch kein Studium zum öffnen.
Fest ist anders.
Darf die GTÜ überhaupt solche Vorschriften erlassen?
Ist schliesslich keine Behörde.
 
Leider wieder ein Qualitätsartikel eines Online-Portals.
Zu dem angesprochenen Datum gibt es ein Verkehrsblatt.
Das Verkehrsblatt (VkBl.) ist das Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

In dem Verkehrsblatt gibt es im amtlichen Teil die Nummer 13 wie auf dem Bild zu sehen und betrifft die Verwendung von Kennzeichenbefestigungen.
Was da jetzt genau drin steht entzieht sich meiner Kenntnis.
Der Artikel bezieht sich gewiss auf ein Schreiben der GTÜ, was man mal suchen sollte um Gewissheit zu bekommen (bin ja mit meinen Haltern ggf. auch betroffen) bzw. festzustellen, dass das eine Auslegung der GTÜ ist und das bei HU-Abnahmen etc. bemängelt wird.

https://m.facebook.com/story.php?st...ooYUXOjdE&m_entstream_source=timeline&paipv=0

In dem Video von dem Link ist es angesprochen, ich hätte aber trotzdem gern den tatsächlichen Text dazu gesehen.

Geht es wirklich um den Kraftaufwand, ist das wieder mehr als schwammig und Auslegungssache. Mit vernünftigem Klett könnte man das erfüllen und somit ist die pauschale Aussage des Artikels in dem t-online-Portal Kappes.
 

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Hier ist der Verweis auf die Vorab-Änderung der FZO mit Gültigkeit ab 15.02.2023:

Neue Regelung: Das hat sich bei Auto-Kennzeichen geändert
Im verlinkten Artikel heißt es u.A.:
... Was die Befestigung des Nummernschildes betrifft, hat die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) jetzt die Regeln gestrafft. ...
Die GTÜ legt die FZO halt für sich so aus - mehr nicht. Wobei ich einen Magnet"halter" auch nicht als fest angebracht bezeichnen würde. Von Klett ist im Video aus #29 überhaupt nicht die Rede.
Darf die GTÜ überhaupt solche Vorschriften erlassen?
Ist schliesslich keine Behörde.
Richtig - siehe oben
Heißt es doch.
Siehe Post 21.
Nein - siehe oben
 
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